Carlos A. Gebauer, Gastautor / 10.02.2020 / 12:00 / Foto: achgut.com / 79 / Seite ausdrucken

Entweder erlaubt oder verboten. Und nichts dazwischen

Es gibt nach unserer Rechtsordnung nur eine Institution, die verbindlich entscheidet, ob eine Partei verfassungswidrig ist oder nicht. Und das ist das Bundesverfassungsgericht.

Der Bundestag hat es jederzeit in der Hand, ein Verfahren zur Klärung der Verfassungswidrigkeit der AfD oder auch der Linken einzuleiten. Bundestagsabgeordnete, die einer Partei Demokratiezerstörung vorwerfen, zugleich aber nicht eine Bestätigung ihrer Darstellung durch das Bundesverfassungsgericht zu erwirken versuchen, verhalten sich widersprüchlich.

Eine Partei ist also entweder erlaubt oder verboten. Tertium non datur. So lange sie nicht verboten ist, hat sie mit und von anderen Parteien gleich behandelt zu werden. Wer sie ungleich behandelt, ohne ein Verbot von dem verfassungsrechtlich zuständigen Organ erwirkt zu haben, der handelt nicht in den Grenzen unseres Grundgesetzes.

Ich erwarte von jedem Politiker, der einer anderen Partei definitiv und aus voller innerer Überzeugung Demokratiezerstörungsabsichten zuschreibt, daß er im Sinne einer verfassungsgerichtlichen Klärung aktiv wird. Das Argument, eine Klärung werde scheitern, verfängt nicht. Denn wenn man schon weiß, daß die Fakten für ein Verbot nicht hinreichen, dann darf man sich auch nicht so verhalten als wenn sie es täten.

Alle Akteure sind dringend daran zu erinnern, daß wir uns mit diesem Staat nicht in einem luftleeren Raum bewegen, sondern innerhalb rechtlicher Regeln. Wer diese verfassungsrechtlichen Grundlagen übergeht, der legt die Axt an unser staatliches Gemeinwesen und damit an genau die Institutionen, die geschaffen wurden, um aus den fatalen Erfahrungen der Vergangenheit ein für alle Mal Lehren für eine bessere Zukunft zu ziehen.

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Volker Kleinophorst / 10.02.2020

Kleine Ankdote: Habe heute einen Freund angerufen, der mir 2017 sagte, man müsse ja nicht die AfD-Nazis wählen. Er wähle FDP. Ring: “Na, du alten Nazisau, so schnell sitzt man wieder in einem Boot.” Verlegenes Lachen. “Habe gehört Anwälte sollen ja jetzt generell überprüft werden. Dieses Gerede von RECHTSstaat nicht schon “unverzeihlich” und würde nur den Falschen nützen.” Ich bin mir zwar nicht sicher, ob der ganzen Groschen schon gefallen ist, aber ein paar Pfennige schon. ;)

S. Schmidt / 10.02.2020

Vielen Dank Herr Gebauer, das bringt es auf den Punkt. Dieser Artikel sollte in allen MSM erscheinen, um möglichst viele Wähler aufzuklären.

Manfred Bühring / 10.02.2020

Kürzer und prägnanter geht nicht. Ein Verbotsverfahren gegen die AfD wird von den aneren Parteien und deren Abgeordneten aus gutem Grund nicht eingeleitet bzw. eingefordert, denn das Bundesverfassungsgericht könnte zu dem Ergebnis kommen, dass die AfD verfassungsgemäß ist. Und das wäre aus Sicht der Altparteien der absolute politische Super Gau. Dann lieber die AfD als willkommenen Buhmann weiter vor sich hertreiben. Frage an die Juristen: könnten die AfD-Abgeordneten nicht selbst ein Verfahren gegen sich einleiten?

Zdenek Wagner / 10.02.2020

Es reicht doch mittlerweile schon, wenn man nicht grün wählt, seine Kinder zur Schule schickt und einen Bausparvertrag sein eigen nennt, und der gesellschaftliche Habitus eines Sturmbandführers (mindestens!) ist einem so gut wie sicher. Die Diskussionskultur liegt in diesem Lande mitnichten am Boden - schön wäre es, denn dann könnte man der gebeutelten alten Dame möglicherweise nochmals aufhelfen - nein, die hat längst die ausgemergelten Arme vor der schmächtigen Brust gekreuzt und sich rücklings in ein frisch ausgehobenes Grab fallen lassen. An eine Wiederauferstehung vermag ich - zumindest im Moment - beim besten Willen nicht zu glauben. Die Antifa und die restliche grüne Gestapo werden sich das Zepter mitnichten aus der Hand nehmen lassen. Nicht ohne Gewalt ...

Dr.Wilhelm Dierkopf / 10.02.2020

Ja, alle zur Wahl zugelassenen Parteien sind demokratisch legitimiert. Die Spaltung der Gesellschaft geht von den herrschenden Politikern aus und wird von den mit ihnen verbundenen Medien täglich vorangetrieben. Das Vokabular wie Wahl der Schande, Damm- und Tabubruch, Nazi und Faschist wirkt nicht nur radikalisierend sondern auch stigamtisierend. Und das kennen wir aus den schlimmsten Zeiten Deutscher Geschichte der zwei Unrechtsregime 1933-1945 und 1949-1989.

Jörg Themlitz / 10.02.2020

@Marcel Seiler: “...stillschweigend gefördert wird.” Über den Punkt sind die schon lange hinaus. Anfrage AfD im Thüringer Landtag, ich glaube 2018, will jetzt nicht kugeln, welche Geldmittel (Steuergelder) welche “Organisation” erhält, im Kampf gegen alles was “rechts” der Einheitsfront steht. Das war eine lange Liste. Mit diesen Geldern kutschieren diese Reisegruppen quer durch Deutschland. Darf ich Deutschland noch schreiben? Zu den Brennpunkten. Dabei ist zu den Brennpunkten eigentlich falsch. Die jeweiligen Örtlichkeiten werden erst mit der Ankunft der Reisegruppen zu Brennpunkten. Oft sogar im wörtlichen Sinn.

Volker Kleinophorst / 10.02.2020

So ein belgischer Freund zu mir vor mindestens 20 Jahren: “In Frankreich ist alles erlaubt, was nicht verboten ist. In Deutschland ist alles verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. Und in Belgien ist das Verbotene auch erlaubt. Deswegen sitzt die EU ja auch in Brüssel.”

Sepp Kneip / 10.02.2020

Auf den Punkt gebracht, Herr Gebauer. Aber die Altparteien und Merkel husten Ihnen was. Diese Herrschaften spielen Bundesverfassungsgericht und bestimmen, welche Partei wählbr ist und welche nicht. Thüringen hat es gezeigt. Deutschland ist zu einer Bananenrepublik mutiert.

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