Wie wahr.
Was Sie schreiben, werter Herr Gebauer, ist eigentlich eine Banalität, aber unverzichtbar notwendig. Schlimm an dieser Angelegenheit ist, dass er der Achse bedurfte zu dieser notwendigen Klarstellung und keine der Führungspersönlichkeiten dieses im Parlament mit furioser Rede dem Bürger in Erinnerung gebracht hat. Nun ist die Geschäftsordnung des Bundestags zwar kein Gesetz, hat aber trotzdem Bindungswirkung. Wenn nun aber der vorab befleckte Jurist Schäuble als Amtsperson dieses Recht der Geschäftsordnung beugt, in dem er gegen das bisherige Verhalten des Bundestag nicht aktiv wird (Handeln durch Unterlassen), so verstößt er unter Missbrauch seines Amtes sehr eindeutig gegen § 339 StGB: Strafgesetzbuch (StGB) § 339 Rechtsbeugung Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft. Und natürlich ist auch eine selektive Rechtsanwendung Rechtsbeugung, hier der AfD nicht zuzubilligen, was der SED problemlos zugebilligt wird. . Anstatt die AFD zu diekriminieren, ist es wohl eher angesagt, Herrn Schäuble als Präsident in den Knast zu stecken. Warum nur Schäuble, nicht aber Pau und Roth, ganz einfach, hier besteht der Verdacht der Schuldunfähigkeit. Und was ist mit Kubicki, Friedrich und dem unsäglichen Oppermann, alles Juristen, nun da böte sich ein Sammelverfahren an. Und von der AfD kommt diesbezüglich nichts, kein juristische Gutachten, keine Stellungnahme, einfach nichts. Es gibt viel zu tun, packen wir´s an !
sie haben scheinbar nicht verstanden,das das hier nur das begleitende mediale und Geräuschvorspiel zum Verbot darstellt,oder? es geht doch gerade darum,zu framen und hinzubiegen,was nicht da ist im öffentlichen Bewusstsein. Die toben nur so,weil es,im Gegensatz zu damals mit den Repsen, heute nicht so einfach klappen will
Ergänzung zu Hans Walter Müller: als in NRW vor der letzten Wahl klar wurde, dass es neben den vier alten auch noch eine fünfte Partei im Landtag geben würde, hat man in der letzten Sitzung des alten Landtages noch schnell beschlossen “Vier Stellvertreter des Landtagspräsidenten reichen auch”. Preisfrage: welche der fünf Parteien hat keinen Stellvertreter durchbekommen? Und die anderen freuen sich wie Schwein im Schlamm. Müsste da nicht auch der Mobbing-Paragraph gelten? // Und zu den Ausführungen von Herrn Gebauer: kurz, knackig, Volltreffer.
Was scheren sich Merkel und Konsorten um das Grundgesetz…
Die Frage “erlaubt oder verboten” stellt sich eben nicht: Jede Partei(gründung) ist erlaubt. Die AfD ist keine Besonderheit - anders als die SED, die getötet und Terror unterstützt und selbst organisiert hat. Sie ist also erlaubt und ihr und ihren Politikern und Mitgliedern stehen alle Freiheiten selbstverständlich zu. Und das bleibt so. Selbst wenn gegen eine Partei ein Verbotsverfahren betrieben wird, stellt sich die Frage nicht: Sie bleibt erlaubt und ihr stehen alle Freiheiten zu. Kommt es zu einem Verbot, stellt sich die Frage auch nicht. Manche Dinge sind digital: 0 oder 1. Es existiert nur ein Zustand, aber keine Frage, kein Dazwischen, keine unbestimmter Zustand, denn der Zustand ist rechtlich vorgegeben: Solange kein Verbot ausgesprochen wurde, ist eine Partei erlaubt. Sie beschreiben also (allerdings offenbar unfreiwillig) eine Unsicherheit (“Frage”), die nicht existiert.
Wer nicht in den Grenzen unseres Grundgesetzes handelt, kann demnach nicht Kanzlerin sein bzw. ihr gehört die Vertrauensfrage gestellt, oder? Und sämtlichen Ministern, Ministerpräsidenten und Parlamentariern, die sich ebenfalls nicht grundgesetzkonform verhalten, gleich mit. Das ist die Logik. Und wer unternimmt nun etwas gegen diese Rechtsbeugung, Herr Gebauer?
Windesstürme bringen wahre Worte! Was verboten nicht ist, ist erlaubt. Und Herr Höcke, ich schrieb es bereits, ist ein aufrechter deutscher Mann. Ich sah es, ich spürte es, als ich das ehrenvolle Vergnügen hatte, seinen festen, warmen Händedruck entgegennehmen zu dürfen. @ Marcel Seiler: Sie schreiben, dass “Repräsentanten der AfD wie Untermenschen behandelt” würden. Nur wahr. Allein, wir sollten vorsichtig sein mit vorschnellen Analogien, sonst hält man uns noch vor, Gewalt gegen die AfD sei ein Vogelschixx….
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