Carlos A. Gebauer, Gastautor / 10.02.2020 / 12:00 / Foto: achgut.com / 79 / Seite ausdrucken

Entweder erlaubt oder verboten. Und nichts dazwischen

Es gibt nach unserer Rechtsordnung nur eine Institution, die verbindlich entscheidet, ob eine Partei verfassungswidrig ist oder nicht. Und das ist das Bundesverfassungsgericht.

Der Bundestag hat es jederzeit in der Hand, ein Verfahren zur Klärung der Verfassungswidrigkeit der AfD oder auch der Linken einzuleiten. Bundestagsabgeordnete, die einer Partei Demokratiezerstörung vorwerfen, zugleich aber nicht eine Bestätigung ihrer Darstellung durch das Bundesverfassungsgericht zu erwirken versuchen, verhalten sich widersprüchlich.

Eine Partei ist also entweder erlaubt oder verboten. Tertium non datur. So lange sie nicht verboten ist, hat sie mit und von anderen Parteien gleich behandelt zu werden. Wer sie ungleich behandelt, ohne ein Verbot von dem verfassungsrechtlich zuständigen Organ erwirkt zu haben, der handelt nicht in den Grenzen unseres Grundgesetzes.

Ich erwarte von jedem Politiker, der einer anderen Partei definitiv und aus voller innerer Überzeugung Demokratiezerstörungsabsichten zuschreibt, daß er im Sinne einer verfassungsgerichtlichen Klärung aktiv wird. Das Argument, eine Klärung werde scheitern, verfängt nicht. Denn wenn man schon weiß, daß die Fakten für ein Verbot nicht hinreichen, dann darf man sich auch nicht so verhalten als wenn sie es täten.

Alle Akteure sind dringend daran zu erinnern, daß wir uns mit diesem Staat nicht in einem luftleeren Raum bewegen, sondern innerhalb rechtlicher Regeln. Wer diese verfassungsrechtlichen Grundlagen übergeht, der legt die Axt an unser staatliches Gemeinwesen und damit an genau die Institutionen, die geschaffen wurden, um aus den fatalen Erfahrungen der Vergangenheit ein für alle Mal Lehren für eine bessere Zukunft zu ziehen.

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Leserpost

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von Kullmann / 10.02.2020

Wie wahr.

O. Prantl / 10.02.2020

Was Sie schreiben, werter Herr Gebauer, ist eigentlich eine Banalität, aber unverzichtbar notwendig. Schlimm an dieser Angelegenheit ist, dass er der Achse bedurfte zu dieser notwendigen Klarstellung und keine der Führungspersönlichkeiten dieses im Parlament mit furioser Rede dem Bürger in Erinnerung gebracht hat. Nun ist die Geschäftsordnung des Bundestags zwar kein Gesetz, hat aber trotzdem Bindungswirkung. Wenn nun aber der vorab befleckte Jurist Schäuble als Amtsperson dieses Recht der Geschäftsordnung beugt, in dem er gegen das bisherige Verhalten des Bundestag nicht aktiv wird (Handeln durch Unterlassen), so verstößt er unter Missbrauch seines Amtes sehr eindeutig gegen § 339 StGB: Strafgesetzbuch (StGB) § 339 Rechtsbeugung Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft. Und natürlich ist auch eine selektive Rechtsanwendung Rechtsbeugung, hier der AfD nicht zuzubilligen, was der SED problemlos zugebilligt wird. . Anstatt die AFD zu diekriminieren, ist es wohl eher angesagt, Herrn Schäuble als Präsident in den Knast zu stecken. Warum nur Schäuble, nicht aber Pau und Roth, ganz einfach, hier besteht der Verdacht der Schuldunfähigkeit. Und was ist mit Kubicki, Friedrich und dem unsäglichen Oppermann, alles Juristen, nun da böte sich ein Sammelverfahren an. Und von der AfD kommt diesbezüglich nichts, kein juristische Gutachten, keine Stellungnahme, einfach nichts. Es gibt viel zu tun, packen wir´s an !  

Christian Feider / 10.02.2020

sie haben scheinbar nicht verstanden,das das hier nur das begleitende mediale und Geräuschvorspiel zum Verbot darstellt,oder? es geht doch gerade darum,zu framen und hinzubiegen,was nicht da ist im öffentlichen Bewusstsein. Die toben nur so,weil es,im Gegensatz zu damals mit den Repsen, heute nicht so einfach klappen will

Reiner Gerlach / 10.02.2020

Ergänzung zu Hans Walter Müller: als in NRW vor der letzten Wahl klar wurde, dass es neben den vier alten auch noch eine fünfte Partei im Landtag geben würde, hat man in der letzten Sitzung des alten Landtages noch schnell beschlossen “Vier Stellvertreter des Landtagspräsidenten reichen auch”. Preisfrage: welche der fünf Parteien hat keinen Stellvertreter durchbekommen? Und die anderen freuen sich wie Schwein im Schlamm. Müsste da nicht auch der Mobbing-Paragraph gelten? // Und zu den Ausführungen von Herrn Gebauer: kurz, knackig, Volltreffer.

Martin Müller / 10.02.2020

Was scheren sich Merkel und Konsorten um das Grundgesetz…

Karl Schmidt / 10.02.2020

Die Frage “erlaubt oder verboten” stellt sich eben nicht: Jede Partei(gründung) ist erlaubt. Die AfD ist keine Besonderheit - anders als die SED, die getötet und Terror unterstützt und selbst organisiert hat. Sie ist also erlaubt und ihr und ihren Politikern und Mitgliedern stehen alle Freiheiten selbstverständlich zu. Und das bleibt so. Selbst wenn gegen eine Partei ein Verbotsverfahren betrieben wird, stellt sich die Frage nicht: Sie bleibt erlaubt und ihr stehen alle Freiheiten zu. Kommt es zu einem Verbot, stellt sich die Frage auch nicht. Manche Dinge sind digital: 0 oder 1. Es existiert nur ein Zustand, aber keine Frage, kein Dazwischen, keine unbestimmter Zustand, denn der Zustand ist rechtlich vorgegeben: Solange kein Verbot ausgesprochen wurde, ist eine Partei erlaubt. Sie beschreiben also (allerdings offenbar unfreiwillig) eine Unsicherheit (“Frage”), die nicht existiert.

Gudrun Dietzel / 10.02.2020

Wer nicht in den Grenzen unseres Grundgesetzes handelt, kann demnach nicht Kanzlerin sein bzw. ihr gehört die Vertrauensfrage gestellt, oder? Und sämtlichen Ministern, Ministerpräsidenten und Parlamentariern, die sich ebenfalls nicht grundgesetzkonform verhalten,  gleich mit. Das ist die Logik. Und wer unternimmt nun etwas gegen diese Rechtsbeugung, Herr Gebauer?

Robbie Ley / 10.02.2020

Windesstürme bringen wahre Worte! Was verboten nicht ist, ist erlaubt. Und Herr Höcke, ich schrieb es bereits, ist ein aufrechter deutscher Mann. Ich sah es, ich spürte es, als ich das ehrenvolle Vergnügen hatte, seinen festen, warmen Händedruck entgegennehmen zu dürfen. @ Marcel Seiler: Sie schreiben, dass “Repräsentanten der AfD wie Untermenschen behandelt” würden. Nur wahr. Allein, wir sollten vorsichtig sein mit vorschnellen Analogien, sonst hält man uns noch vor, Gewalt gegen die AfD sei ein Vogelschixx….

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