Carlos A. Gebauer, Gastautor / 10.02.2020 / 12:00 / Foto: achgut.com / 79 / Seite ausdrucken

Entweder erlaubt oder verboten. Und nichts dazwischen

Es gibt nach unserer Rechtsordnung nur eine Institution, die verbindlich entscheidet, ob eine Partei verfassungswidrig ist oder nicht. Und das ist das Bundesverfassungsgericht.

Der Bundestag hat es jederzeit in der Hand, ein Verfahren zur Klärung der Verfassungswidrigkeit der AfD oder auch der Linken einzuleiten. Bundestagsabgeordnete, die einer Partei Demokratiezerstörung vorwerfen, zugleich aber nicht eine Bestätigung ihrer Darstellung durch das Bundesverfassungsgericht zu erwirken versuchen, verhalten sich widersprüchlich.

Eine Partei ist also entweder erlaubt oder verboten. Tertium non datur. So lange sie nicht verboten ist, hat sie mit und von anderen Parteien gleich behandelt zu werden. Wer sie ungleich behandelt, ohne ein Verbot von dem verfassungsrechtlich zuständigen Organ erwirkt zu haben, der handelt nicht in den Grenzen unseres Grundgesetzes.

Ich erwarte von jedem Politiker, der einer anderen Partei definitiv und aus voller innerer Überzeugung Demokratiezerstörungsabsichten zuschreibt, daß er im Sinne einer verfassungsgerichtlichen Klärung aktiv wird. Das Argument, eine Klärung werde scheitern, verfängt nicht. Denn wenn man schon weiß, daß die Fakten für ein Verbot nicht hinreichen, dann darf man sich auch nicht so verhalten als wenn sie es täten.

Alle Akteure sind dringend daran zu erinnern, daß wir uns mit diesem Staat nicht in einem luftleeren Raum bewegen, sondern innerhalb rechtlicher Regeln. Wer diese verfassungsrechtlichen Grundlagen übergeht, der legt die Axt an unser staatliches Gemeinwesen und damit an genau die Institutionen, die geschaffen wurden, um aus den fatalen Erfahrungen der Vergangenheit ein für alle Mal Lehren für eine bessere Zukunft zu ziehen.

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Gabriele Klein / 10.02.2020

Was für eine Wohltat ist doch der Blick Richtung Trump der der sich von der AGITPROP Keule nicht unterkriegen ließ und den Bumerang bislang noch immer gekonnt zurückfeuerte gen Sender. Der erste Politiker der dieser mießen AGITPROP Keule die Stirn bot und dem politischen Gegner mit den ihm eigenen Waffen begegnet.Umgekehrt, was für eine Blamage für den Gewählten in Thüringen, der postwendend freiwillig zurück trat.  Er hätte seine Wahl so verteidigen sollen wie Herr Sarrazin seine Mitgliedschaft in der SPD.  Zu verlieren hatte er doch nichts. Denn dieses Ergebnis dürfte seine politische Karriere ein für allemal beenden . Ich würde so jemanden der so den Wähler würdigt, niemals wiederwählen.  Es sind Versager und Bücklinge auf der ganzen Linie.  Dieses Land hat keinen einzigen Politiker vom Format wie es bis jetzt Nigel Farage, oder D. Trump an den Tag legten.

Eva Meier / 10.02.2020

Merkel kann doch Richter einsetzen, wie es ihr beliebt. Irgendwas muss sie von der AfD haben, weil die AfD immer noch erlaubt ist.

Jens Breitenbach / 10.02.2020

“Tertium non datur”? - Meine Güte! Das sind ja Rückfälle in vor-Schrödingersche Zeiten! Spätestens seit dem Gedankenexperiment mit der Katze sollte bekannt sein, daß es noch Zustände zwischen den Extremen gibt, im Falle einer Partei zwischen erlaubt und verboten. Diese Zustände nennen sich beispielsweise Verdachtsfall oder Beobachtungsfall.

Margit Broetz / 10.02.2020

Verehrter Herr Gebauer, erklären Sie die Regeln unseres Gemeinwesens doch einmal der Person im Berliner Führerbunker äh Kanzleramt! Da gibt es Bedarf an Nachhilfe.

Karlheinz Patek / 10.02.2020

Offensichtlich fehlt ein Straftatbestand “Behinderung des demokratischen Prozesses”. Wie Sie richtig schreiben, entweder verboten oder erlaubt. Da “verboten” nicht heisst “ein bisschen verboten” , heisst “erlaubt” auch nicht “ein bisschen erlaubt”. Da gehört alles rein, auch dieses Trauerspiel um den Bundestagsvizepräsidenten der AfD, beim dritten Mal abgelehnt ist der nächste Vorschlag der AfD automatisch gewählt. Das würde disziplinieren. Wie im Forum schon erwähnt, ist diese unsägliche Obrigkeitshörigkeit unfassbar und das eigentliche Dilemma. Diese Eigenschaft hat sich völlig in die deutsche Gesellschaft hineingefressen. Denken und danach Handeln muss anstrengender sein als Schwerstarbeit.

Waltraud Köhler / 10.02.2020

Seit Fukuschima gelten die Gesetze in Deutschland nur noch für die, die schon länger hier leben. Und auch da nur für die, die sich nicht innerhalb der medialen Grenzziehungen bewegen.

Frank Mertes / 10.02.2020

Die SPD-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag will durchsetzen, dass Gesetze, die mit Stimmen der AfD angenommen werden, für ungültig erklärt werden.  Gibt es noch Fragen, wer in diesem Land die Demokratie bedroht?

Dr. Wolfgang Hintze / 10.02.2020

Danke, Herr Gebauer, kurz und bündig und absolut richtig. Man sollte Klage gegen die Bundesregierung in Brüssel einlegen. Dort ist man ja seit geraumer Zeit gegen Ungarn, Polen und Rumänien zu Gange, denen man Verletzung von Grundwerten der EU vorwirft: “Seit 1992 steht in Artikel 2 des EU-Vertrags: “Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören.” Nun wäre also Merkel-Deutschland dran: 4 Verletzungen liegen auf der Hand 1. “Achtung der Menschenwürde” versus Diffamierung mit Nazi- und Faschisten-Gebrüll; 2. “Demokratie” versus Rückgängigmachung einer gültigen Wahl durch die Kanzlerin 3. “Gleichheit” versus Ungleichbehandlung der AfD auf vielen Feldern; 4. “Wahrung der Rechte von Personen, die Minderheiten angehören” versus Diffamierung, Ausgrenzung und existentielle Bedrohung von AfD-Mitgliedern oder -wählern)

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