Peter Grimm / 07.05.2020 / 15:00 / 26 / Seite ausdrucken

Eine Frage an den Staatsanwalt

Vielleicht haben Sie neulich diese Meldung auch gelesen und sich so ihre Gedanken gemacht:

„Nach einer Sexualstraftat in Auma-Weidatal (Landkreis Greiz) wird gegen den mutmaßlichen 13 Jahre alten Täter nicht weiter ermittelt. Der Junge sei strafunmündig, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Gera am Montag. Seinen Angaben zufolge bedrohte der 13-Jährige am Donnerstag die 42-Jährige mit einem Messer und vergewaltigte sie. Mit dem Ende der Ermittlungen ist der Fall nun juristisch abgeschlossen. Wahrscheinlich werde sich das Jugendamt im weiteren Verlauf mit dem Jungen befassen, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft.“

Nach dieser Meldung sind viele Spekulationen über den Täter verbreitet und diskutiert worden. Dabei ging es oft um die Herkunft und das wirkliche Alter des Täters. Die vielen Mutmaßungen und Gerüchte haben die Autoren dieser Meldung bestimmt nicht gewollt, als sie diese Angaben wegließen. Hierzulande glauben ja viele Medienschaffende und Meinungsbildner, man könne durch Informationsunterschlagung gegen Vorurteile oder einen Generalverdacht wirksam werden. Sie übersehen in ihrer fürsorglichen Routine dann im konkreten Fall, dass seit einigen Jahren auch in Thüringen ein paar Mitmenschen leben, deren Identität und Alter nicht geklärt sind. Die Altersangabe 13 ist zudem bei manch einem Neuankömmling recht beliebt, der schon sehr erwachsen aussieht. Deshalb wollen viele Medienkonsumenten genau die Information haben, die ihnen die Medienschaffenden nicht geben wollen. Das führt dann ohne entsprechende Klarstellung zu Gerüchten und Gedanken, die viel stärker zu jenem Generalverdacht verleiten, der doch vermieden werden soll.

Statt das Ungemeldete im Kopf zu ergänzen, kann man ja einfach mal beim amtierenden Pressesprecher der zuständigen Staatsanwaltschaft Gera nachfragen:

Sehr geehrter Herr Staatsanwalt Dr. S.,

wie den Agentur- und Pressemeldungen zu dem Vergewaltigungsfall in Auma-Weidatal zu entnehmen war, haben Sie die Ermittlungen gegen den Tatverdächtigen wegen dessen Strafunmündigkeit eingestellt. Nähere Angaben zum Tatverdächtigen, außer seinem Alter von 13 Jahren, gab es nicht. Wegen der vielen umlaufenden Spekulationen wäre natürlich doch noch eine Information zur Klarstellung relevant. Keine Angst, ich will Sie nicht nach der Herkunft des Tatverdächtigen fragen. Da aber vielen Menschen nun einmal die Fälle von angeblich 13-Jährigen in den Sinn kommen, die mit vermutlich falschen Altersangaben den Schutzstatus eines unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings anstrebten, ist es sinnvoll, noch einmal explizit auf die Frage einzugehen, ob das Alter des Tatverdächtigen durch Papiere oder anderweitig zweifelsfrei belegt ist. Um der Verbreitung von weiteren Spekulationen entgegenzuwirken, bitte ich Sie kurz um die Information, wie die Altersfeststellung erfolgt ist.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Grimm

Und siehe da: Die Frage ist ganz leicht beantwortet:

Sehr geehrter Herr Grimm,

hinsichtlich Ihrer Anfrage kann ich Ihnen mitteilen, dass es am Alter des 13-jährigen Tatverdächtigen (deutscher Staatsangehöriger) keinerlei Zweifel gibt und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

So kurz, so einfach. Mit Offenheit kann man viele Gerüchte vermeiden.

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Leserpost

netiquette:

Gerhard Döring / 07.05.2020

Es würde auch eine neutrale Meldung ausreichen um den siebenten Sinn der Bürger zu trainieren.“Ein minderjähriger Mensch hat einen Menschen Vergewaltigt,die Erlebende gab es zu.” Und so eine Sprache ist korrekt? Was geht hier gerade vor in Deutschland?

Volker Kleinophorst / 07.05.2020

Danke Herr Grimm. Entlarvende Antwort. Deutscher Staatsangehöriger? Wie lange schon? Jedenfalls kein Deutscher mit deutschen Wurzeln, kein “Rechter” und kein Reichsbürger. Danke für so viel Offenheit beim Statsanwalt. Wer vergewaltigen kann, dabei ein Messer benutzt, ist auch strafmündig. Meine Meinung. Ps.: Hanau, Volkmarsen. Wo sind die Ermittlungsergebnisse?

Sabine Heinrich / 07.05.2020

Kurz und knapp: Wer’s glaubt…! Naja- das mit der deutschen Staatsangehörigkeit schon - die wird ja inzwischen jedem hinterhergeworfen - außer Rußlanddeutschen seinerzeit. Ich erlaube mir zu mutmaßen, dass der Staatsanwalt mit seiner Aussage einer Anordung von ganz oben gefolgt ist. Der “13jährige” lacht sich inzwischen einen Ast, genießt teuerste therapeutische Behandlung und wird wohl auch in 2, 3 Jahren als 13jähriger zum Schrecken mancher Frau werden. Geht der eigentlich in die Schule - zur Freude seiner Mitschüler, Lehrer, Sozialpädagogen, Unterrichtsbegleiter, Hausmeister, Sekretärin? Was aus dem Opfer geworden ist, ob und welche Hilfen die Frau bekommt, erfährt der geneigte Leser natürlich nicht. Wie gehabt. Vielleicht traut sich ein Journalist, der den Namen auch verdient hat, in diesem widerwärtigen Fall einmal nachzuhaken.

F. Hoffmann / 07.05.2020

Das geht doch genauer: Geburtsdatum 01.01.2007. Ganz exakt.

Claudius Pappe / 07.05.2020

Bitte Herr Grimm befragen sie den Staatsanwalt, der den Terroranschlag ( Karnevalsumzug) in Volkmarsen bearbeitet, nach den Stand der Ermittlungen.

Claudius Pappe / 07.05.2020

....deutscher Staatsangehöriger………..ist das nicht Diskriminierung…………….ich hab mit 13 noch nicht mal die Kirschen in Nachbars Garten geklaut !

Dietrich Herrmann / 07.05.2020

Es lebe der Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland. Was für eine Farce. Ein solcher Staatsanwalt hat in der Justiz nichts mehr zu suchen!

Frank Dom / 07.05.2020

Der war lustig.

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