@Claudius Pappe: Heute sind die “Kinder” eben schon deutlich reifer als damals. Deswegen musste ich heute auch so grinsen, als ich im Radio die neuen Regeln für die Benutzung von Kinderspielplätzen hörte, die ja nun wieder freigegeben werden sollen. Offenbar gehen die allen Ernstes davon aus, dass Kinder über 14 noch auf den Spielplatz gehen. Mag sein, aber sicherlich nicht um dort zu spielen. Vielleicht um dort gemeinsam zu rauchen oder zu saufen oder “was weiß ich nicht noch alles”? Im Übrigen bin ich auch der Meinung, dass die Strafmündigkeit an die Tat gekoppelt sein sollte: wer Straftaten begehen kann wie ein Erwachsener, der kann auch bestraft werden wie ein Erwachsener. Was gar nicht geht ist die Anwendung von Jugendstrafrecht bei Tätern ab 18 Jahren.
Herr Grimm, nein ich habe nicht von diesem Fall Kenntnis genommen und dennoch möchte ich mich ausdrücklich für ihren Nachtrag bedanken. Erstens zeugt er von einer unaufgeregten Zivilcourage und darüber hinaus indiziert er einen mittlerweile als normal empfundenen Verlust an Basisinformationen, in der Berichterstattung unserer Printmedien. Quod erat demonstrandum, denn nach Überprüfung der ersten (per Suchmaschine) 5 darüber berichtenden Artikel, wurde aus dem Indiz dessen statistischer Beleg. Wegen des einen, als auch des anderen Aspekts mein ausdrücklicher Dank an Sie. Ferner hat mir Ihr schriftlicher Fingerzeig die Notwendigkeit vor Augen geführt, mich zukünftig auch wieder mehr den Randnotizen zu widmen. Alexander A. Dellwo
Ich muss hier einmal eine Lanze für den Islam brechen. Nach islamischem Recht ist eine - nicht geistig behinderte - Person mit Eintritt der Geschlechtsreife “erwachsen,” d.h. juristisch voll berechtigt und auch verantwortlich (!). Wenn ein “Dreizehnjähriger” imstande ist, mit einer erwachsenen Frau den Geschlechtsverkehr zu vollziehen, ist er auch wie ein Erwachsener zu behandeln. Meiner Meinung nach ist in diesem Falle die islamische Rechtsauffassung viel näher an der Realität als die deutsche psychologisch-pädagogische.
Immerhin war’s keines von den 12jährigen Mädchen, die vor kurzem aus Griechenland kamen. Da wäre man durch den gewaltigen Damenbart in Erklärungsnot geraten. Obwohl, ich mag gar nicht weiterdenken.
Da alle Menschen vor dem Gesetz GG gleich sind, fordere ich für jedes Kind in diesem Lande 7000 Euro Kindergeld mtl. Diesen Betrag wendet der deutsche Fiscus für sogenannte minderjährige Flüchtlinge mtl. auf. Ich finde Gleichheit vor dem Gesetz sollte für aller Minderjährigen gelten. Vielleicht kann mir eine Abnicker oder Durchwinker aus dem Bundestag erklären, warum dieses Klientel gleicher ist (Orwell).
Landkreis Greiz, das ist doch der Landkreis, wo die Corona-Fallzahlen über eine von Mutti festgelegte “Obergrenze” gehen sollen, angeblich. Da gibt es dort bestimmt verschärften Stubenarrest, bis sie nicht mehr die falschen Fake-News glauben. Vielleicht gibt es dort sogar einzelne Personen, die den Namen des 13-Jährigen kennen. Meine Güte, der Arme. Der hat in seinem ganzen Leben nie etwas anderes erlebt als Merkel-Mutti. Klar dass so einer durchdreht. Dann hat der doch keine Schuld! GRZ bedeutet GehirnReduzierteZone, sagt mein Informant. Aaaah DESHALB!
“Deutscher Staatsangehöriger” bedeutet eingebürgert oder doppelte Staatsbürgerschaft, sonst schreiben sie “Deutsche”. Die Formulierung beim mutmaßlichen Mörder des Feuerwehrmanns in Augsburg war “besitzt die deutsche und weitere Staatsbügerschaften”. “Keinerlei Zweifel” bedeutet, niemand traut sich, es in Zweifel zu ziehen, wie bei dem “17jährigen”, der nach dem Totschlagen eines Deutschen neulich mit Bewährung davonkam.
Geschlechtsverkehr mit einem Minderjährigen unter Missachtung des Corona bedingten Kontaktverbots, vermutlich auch noch ohne Mundmaske, da hat die 42-Jährige aber Glück gehabt, daß der politisch weisungsgebundene Staatsanwalt Dr. S. keine Anklage gegen sie erhoben hat, zumal sie den 13-jährigen Knaben gewiss aufreizend zur Tat provoziert hat. | Sarkasmus aus: Meine mitfühlenden Gedanken geltenden der Frau.
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