Peter Grimm / 07.05.2020 / 15:00 / 26 / Seite ausdrucken

Eine Frage an den Staatsanwalt

Vielleicht haben Sie neulich diese Meldung auch gelesen und sich so ihre Gedanken gemacht:

„Nach einer Sexualstraftat in Auma-Weidatal (Landkreis Greiz) wird gegen den mutmaßlichen 13 Jahre alten Täter nicht weiter ermittelt. Der Junge sei strafunmündig, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Gera am Montag. Seinen Angaben zufolge bedrohte der 13-Jährige am Donnerstag die 42-Jährige mit einem Messer und vergewaltigte sie. Mit dem Ende der Ermittlungen ist der Fall nun juristisch abgeschlossen. Wahrscheinlich werde sich das Jugendamt im weiteren Verlauf mit dem Jungen befassen, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft.“

Nach dieser Meldung sind viele Spekulationen über den Täter verbreitet und diskutiert worden. Dabei ging es oft um die Herkunft und das wirkliche Alter des Täters. Die vielen Mutmaßungen und Gerüchte haben die Autoren dieser Meldung bestimmt nicht gewollt, als sie diese Angaben wegließen. Hierzulande glauben ja viele Medienschaffende und Meinungsbildner, man könne durch Informationsunterschlagung gegen Vorurteile oder einen Generalverdacht wirksam werden. Sie übersehen in ihrer fürsorglichen Routine dann im konkreten Fall, dass seit einigen Jahren auch in Thüringen ein paar Mitmenschen leben, deren Identität und Alter nicht geklärt sind. Die Altersangabe 13 ist zudem bei manch einem Neuankömmling recht beliebt, der schon sehr erwachsen aussieht. Deshalb wollen viele Medienkonsumenten genau die Information haben, die ihnen die Medienschaffenden nicht geben wollen. Das führt dann ohne entsprechende Klarstellung zu Gerüchten und Gedanken, die viel stärker zu jenem Generalverdacht verleiten, der doch vermieden werden soll.

Statt das Ungemeldete im Kopf zu ergänzen, kann man ja einfach mal beim amtierenden Pressesprecher der zuständigen Staatsanwaltschaft Gera nachfragen:

Sehr geehrter Herr Staatsanwalt Dr. S.,

wie den Agentur- und Pressemeldungen zu dem Vergewaltigungsfall in Auma-Weidatal zu entnehmen war, haben Sie die Ermittlungen gegen den Tatverdächtigen wegen dessen Strafunmündigkeit eingestellt. Nähere Angaben zum Tatverdächtigen, außer seinem Alter von 13 Jahren, gab es nicht. Wegen der vielen umlaufenden Spekulationen wäre natürlich doch noch eine Information zur Klarstellung relevant. Keine Angst, ich will Sie nicht nach der Herkunft des Tatverdächtigen fragen. Da aber vielen Menschen nun einmal die Fälle von angeblich 13-Jährigen in den Sinn kommen, die mit vermutlich falschen Altersangaben den Schutzstatus eines unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings anstrebten, ist es sinnvoll, noch einmal explizit auf die Frage einzugehen, ob das Alter des Tatverdächtigen durch Papiere oder anderweitig zweifelsfrei belegt ist. Um der Verbreitung von weiteren Spekulationen entgegenzuwirken, bitte ich Sie kurz um die Information, wie die Altersfeststellung erfolgt ist.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Grimm

Und siehe da: Die Frage ist ganz leicht beantwortet:

Sehr geehrter Herr Grimm,

hinsichtlich Ihrer Anfrage kann ich Ihnen mitteilen, dass es am Alter des 13-jährigen Tatverdächtigen (deutscher Staatsangehöriger) keinerlei Zweifel gibt und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

So kurz, so einfach. Mit Offenheit kann man viele Gerüchte vermeiden.

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Leserpost

netiquette:

U.L.Kramer / 07.05.2020

@Claudius Pappe: Heute sind die “Kinder” eben schon deutlich reifer als damals. Deswegen musste ich heute auch so grinsen, als ich im Radio die neuen Regeln für die Benutzung von Kinderspielplätzen hörte, die ja nun wieder freigegeben werden sollen. Offenbar gehen die allen Ernstes davon aus, dass Kinder über 14 noch auf den Spielplatz gehen. Mag sein, aber sicherlich nicht um dort zu spielen. Vielleicht um dort gemeinsam zu rauchen oder zu saufen oder “was weiß ich nicht noch alles”? Im Übrigen bin ich auch der Meinung, dass die Strafmündigkeit an die Tat gekoppelt sein sollte: wer Straftaten begehen kann wie ein Erwachsener, der kann auch bestraft werden wie ein Erwachsener. Was gar nicht geht ist die Anwendung von Jugendstrafrecht bei Tätern ab 18 Jahren.

alexander a. dellwo / 07.05.2020

Herr Grimm, nein ich habe nicht von diesem Fall Kenntnis genommen und dennoch möchte ich mich ausdrücklich für ihren Nachtrag bedanken. Erstens zeugt er von einer unaufgeregten Zivilcourage und darüber hinaus indiziert er einen mittlerweile als normal empfundenen Verlust an Basisinformationen, in der Berichterstattung unserer Printmedien. Quod erat demonstrandum, denn nach Überprüfung der ersten (per Suchmaschine) 5 darüber berichtenden Artikel, wurde aus dem Indiz dessen statistischer Beleg. Wegen des einen, als auch des anderen Aspekts mein ausdrücklicher Dank an Sie. Ferner hat mir Ihr schriftlicher Fingerzeig die Notwendigkeit vor Augen geführt, mich zukünftig auch wieder mehr den Randnotizen zu widmen. Alexander A. Dellwo

Joachim Neander / 07.05.2020

Ich muss hier einmal eine Lanze für den Islam brechen. Nach islamischem Recht ist eine - nicht geistig behinderte - Person mit Eintritt der Geschlechtsreife “erwachsen,” d.h. juristisch voll berechtigt und auch verantwortlich (!). Wenn ein “Dreizehnjähriger” imstande ist, mit einer erwachsenen Frau den Geschlechtsverkehr zu vollziehen, ist er auch wie ein Erwachsener zu behandeln. Meiner Meinung nach ist in diesem Falle die islamische Rechtsauffassung viel näher an der Realität als die deutsche psychologisch-pädagogische.

Jürgen Fischer / 07.05.2020

Immerhin war’s keines von den 12jährigen Mädchen, die vor kurzem aus Griechenland kamen. Da wäre man durch den gewaltigen Damenbart in Erklärungsnot geraten. Obwohl, ich mag gar nicht weiterdenken.

W. Kolbe / 07.05.2020

Da alle Menschen vor dem Gesetz GG gleich sind, fordere ich für jedes Kind in diesem Lande 7000 Euro Kindergeld mtl. Diesen Betrag wendet der deutsche Fiscus für sogenannte minderjährige Flüchtlinge mtl. auf. Ich finde Gleichheit vor dem Gesetz sollte für aller Minderjährigen gelten. Vielleicht kann mir eine Abnicker oder Durchwinker aus dem Bundestag erklären, warum dieses Klientel gleicher ist (Orwell).

A. Ostrovsky / 07.05.2020

Landkreis Greiz, das ist doch der Landkreis, wo die Corona-Fallzahlen über eine von Mutti festgelegte “Obergrenze” gehen sollen, angeblich. Da gibt es dort bestimmt verschärften Stubenarrest, bis sie nicht mehr die falschen Fake-News glauben. Vielleicht gibt es dort sogar einzelne Personen, die den Namen des 13-Jährigen kennen. Meine Güte, der Arme. Der hat in seinem ganzen Leben nie etwas anderes erlebt als Merkel-Mutti. Klar dass so einer durchdreht. Dann hat der doch keine Schuld! GRZ bedeutet GehirnReduzierteZone, sagt mein Informant. Aaaah DESHALB!

Bernhard Idler / 07.05.2020

“Deutscher Staatsangehöriger” bedeutet eingebürgert oder doppelte Staatsbürgerschaft, sonst schreiben sie “Deutsche”. Die Formulierung beim mutmaßlichen Mörder des Feuerwehrmanns in Augsburg war “besitzt die deutsche und weitere Staatsbügerschaften”. “Keinerlei Zweifel” bedeutet, niemand traut sich, es in Zweifel zu ziehen, wie bei dem “17jährigen”, der nach dem Totschlagen eines Deutschen neulich mit Bewährung davonkam.

Peter Petronius / 07.05.2020

Geschlechtsverkehr mit einem Minderjährigen unter Missachtung des Corona bedingten Kontaktverbots, vermutlich auch noch ohne Mundmaske, da hat die 42-Jährige aber Glück gehabt, daß der politisch weisungsgebundene Staatsanwalt Dr. S. keine Anklage gegen sie erhoben hat, zumal sie den 13-jährigen Knaben gewiss aufreizend zur Tat provoziert hat. | Sarkasmus aus: Meine mitfühlenden Gedanken geltenden der Frau.

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