Marc Friedrich, Gastautor / 23.02.2024 / 10:00 / Foto: Pixabay / 39 / Seite ausdrucken

Digital Services Act: Das Wahrheits-Ministerium kann kommen

Am 17. Februar ist der „Digital Services Act (DSA)“ in Kraft getreten. Mit dem DSA müssen digitale Anbieter gegen angebliche Fake News sowie „Hass und Hetze“ vorgehen. Der Missbrauch ist praktisch programmiert.

Aber nicht nur das, sondern auch was nicht den „EU-Werten“ entspricht (wer bestimmt die?) oder „anderweitig schädlich” ist, muss in Zukunft gelöscht werden. Besonders die schwammige Definition „anderweitig schädlich” lässt viel Spielraum zur Auslegung und könnte somit eine Gefahr für Missbrauch sein und die freie Meinungsäußerung beschränken. 

Wurde jetzt ein Wahrheitsministerium wie aus Orwells Roman „1984“ erschaffen? Ist der DSA brandgefährlich und öffnet das Tor zu noch mehr Zensur und Meinungsunterdrückung auf sozialen Plattformen? Falls ja, wo bleibt der öffentliche Aufschrei, wo sind die Demonstrationen und Lichterketten? Lassen Sie uns die Eckdaten gemeinsam anschauen und machen Sie sich ein eigenes Bild. 

Die Ziele des DSA 

Bereits im letzten Jahr war der DSA für große Konzerne wie Meta, Amazon und Co. in Kraft getreten. Zu den ersten Opfern zählte im letzten Jahr bereits die Plattform X (ehemals Twitter). Erst vor wenigen Tagen hat es außerdem die Social-Media-Plattform TikTok getroffen. Auf Grundlage des DSA hat die EU nun offiziell Ermittlungen gegen das Unternehmen hinter TikTok eingeleitet. Seit dem 17. Februar gilt der DSA nun also auch für kleinere Plattformbetreiber mit weniger als 45 Millionen Kunden. 

Die drei Hauptziele des DSA hören sich zunächst einmal harmlos an. So sollen erstens illegale Inhalte schneller und effektiver von den Plattformen entfernt werden. Zweitens sollen die Plattformen transparenter werden und den Nutzern mehr Kontrolle über ihre Daten geben. Und drittens soll der Wettbewerb im Online-Bereich fairer gestaltet werden. So far so good. Damit kann ich mitgehen. 

Der digitale Blockwart

Die betroffenen Unternehmen müssen also künftig Hassrede und Fake News noch aktiver bekämpfen. Illegale Inhalte müssen sofort gelöscht werden. Es muss den Nutzern ermöglicht werden, dass Inhalte auch direkt bei der EU gemeldet werden können. Bei Twitter, heute X, sieht das Ganze dann so wie in dem nachfolgenden Tweet aus. Man hat also einen neuen Button hinzugefügt, wo jeder Nutzer Inhalte melden kann

Damit werden wir alle zur Zensurstelle und einige Mitmenschen werden ihren feuchten Traum der politischen Korrektheit emsig und übereifrig erfüllen. Alleine die Flut der ungerechtfertigten Meldungen wird ein neues Bürokratiemonster entstehen lassen, was Milliarden an nicht produktiven Euros verschlingen wird. 

Erfolgt dann die Bekämpfung von Fake News nicht zufriedenstellend, so müssen die Plattformen mit Strafzahlungen von bis zu sechs Prozent des Jahresumsatzes rechnen. Klingt wenig. Das kann im Einzelfall aber dann schon mal ein paar Milliarden Euro bedeuten. 

Wer bestimmt, was „schädlich” ist? 

Was schädlich ist, das bestimmt u.a. planwirtschaftlich der nicht demokratisch legitimierte EU-Kommissar Thierry Breton, der den Digital Services Act als großen Schritt in Richtung Schutz der Bürger feierte.

Aber der DSA beinhaltet noch eine weitere Neuerung, die stark nach 1984 klingt. Konkret geht es um den sogenannten „Krisenmechanismus”den die EU-Kommission wegen des russischen Angriffs auf die Ukraine nachträglich vorgeschlagen hatte. Dieser gibt der EU-Kommission das Recht, in Fällen wie zum Beispiel einer Pandemie oder Krieg, die Anbieter bzw. die Plattformen aufzufordern, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen, um die Öffentlichkeit zu „informieren” – oder gar zu manipulieren? Online-Plattformen könnten etwa gezwungen werden, Informationen an Aufsichtsbehörden und Experten abzugeben – ohne Kriitk und Gegenfragen. Damit werden die Medien wieder einmal ungeflitertes Sprachrohr der Regierungen wie zu Coronazeiten. 

In anderen Worten: Die EU-Kommission, also die Politiker in Brüssel, haben nun die Möglichkeit, immensen Einfluss auf Plattformen wie Twitter oder YouTube auszuüben. Das, was bislang vermutlich hinter verschlossenen Türen stattgefunden hat, wird nun also völlig rechtens. Könnte es vielleicht sein, dass man hier eine Rechtsgrundlage schafft, um zukünftig unliebsame Meinungen noch schneller von den Plattformen verschwinden zu lassen? Der Verdacht liegt zumindest nahe. 

Die EU hat damit also die Möglichkeit, künftig in „Notfallsituationen“ (auch dieser Begriff ist sehr schwammig) maßgeblich Einfluss darauf zu nehmen, was Nutzer auf den Sozialen Kanälen sehen dürfen oder nicht. Und dabei muss sie dies noch nicht einmal konkret anordnen, denn im Zweifel werden die Plattformen Inhalte schon im vorauseilenden Gehorsam löschen, um nicht selbst eine Strafe aufgebrummt zu bekommen.  

DSA wird durch DMA ergänzt 

Neben dem Digital Services Act soll im März ergänzend der Digital Markets Act (DMA) in Kraft treten. Damit möchte die Kommission gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle digitalen Unternehmen in der EU schaffen. 

Und zumindest hier hat man seitens der EU nicht unrecht. Die Internetgiganten wie Google, Meta (Facebook), Amazon und Co. haben eine unglaubliche Marktmacht entwickelt, die oft dazu missbraucht wird, um unliebsame Wettbewerber auszubremsen bzw. ganz aus dem Markt zu verdrängen.

So wird es den Plattformen zum Beispiel verboten, dass man im Ranking eigene Produkte oder Dienstleistungen bevorzugt. Auch die sogenannten „Dark Patterns” sind künftig verboten. Dark Patterns sind im Grunde genommen Versuche der Anbieter, den Nutzer zu Aktionen und Klicks zu bewegen, die er eigentlich nicht treffen würde. 

Gefahr der Zensur und der Diskursverengung

Es bleibt abzuwarten, wie der DSA umgesetzt wird und ob legitime und fundierte Kritik an der EU, Regierungen und NGOs noch erlaubt bleibt. Schon jetzt sehen wir erste bedenkliche Entwicklungen in Deutschland, die in eine andere Richtung gehen. So wurde erst vor wenigen Tagen gemeldet, dass es bei einem Unternehmer aus Bayern eine Hausdurchsuchung der Polizei gegeben hat, weil dieser sich auf Spott-Plakaten über Grünen-Chefin Ricarda Lang und Wirtschaftsminister Robert Habeck lustig gemacht hatte.  

Vieles, was sich mittlerweile als wahr erwiesen hat, wäre damals unter dem DSA gelöscht worden. Ich denke dabei vor allem an die Lockdown-Politik, das Schließen von Schulen, Zweifel an der Wirksamkeit von Masken oder berechtigte Zweifel an der Sicherheit und Wirksamkeit der Impfungen gegen Covid-19. Darüber hinaus wäre zudem so manche Kritik an der verkorksten und chaotischen Flüchtlingspolitik der Merkel- und Ampel-Regierung vermutlich zum Opfer des DSA gefallen. Außerdem denke ich hier an die jüngste Debatte im Fußball, wo Fans berechtigterweise anmerken, dass es nur zwei biologische Geschlechter gibt. Auch solche Aussagen könnten theoretisch Plattformbetreiber dazu bewegen, diese von ihren Plattformen zu canceln. 

Es ist daher gut möglich, dass die großen Social-Media-Plattformen übervorsichtig lieber mal alles löschen, um der Strafe zu entgehen. Damit würde der Diskurs und Meinungskorridor noch weiter eingeengt werden. Es ist zu befürchten, dass sich der DSA sogar als ein demokratieschädigendes Gesetz entpuppt, weil die freie Meinungsäußerung eventuell massiv eingeschränkt wird. 

Hintergründe und weitere Informationen zum DSA und warum dieses Vorhaben als brandgefährlich einstufe, finden Sie in meinem Beitrag auf YouTube sowie in meinem neuen Bestsellerbuch

 

Marc Friedrich ist Deutschlands erfolgreichster Sachbuchautor (sieben SPIEGEL Bestseller in Folge) und Finanzexperte. Sein neuestes Buch trägt den Titel „Die größte Revolution aller Zeiten – Warum unser Geld stirbt und wie Sie davon profitieren" und beschäftigt sich ausschließlich mit den Themen Bitcoin, Zyklen und Geldgeschichte. 

Foto: Geheimes, Schweigen, Stille, Mund, Finger

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Leserpost

netiquette:

L. Luhmann / 23.02.2024

Bernd Lauert / 23.02.2024—-“Holocaustleugnung und (...) weiß was dieser Staat sonst noch alles zensieren möchte sind von der Redefreiheit gedeckt.”—- Sie sind falsch informiert!

Volker Kleinophorst / 23.02.2024

@ Lauert Sehe ich genauso. Wer pro Zensur argumentiert, hat was zu verbergen.

Bernd Lauert / 23.02.2024

Ich sehe nicht, wie man es gut finden kann, wenn illegale Inhalte entfernt werden. Dinge wie Beleidigung, Volksverhetzung, Holocaustleugnung und Gott weiß was dieser Staat sonst noch alles zensieren möchte sind von der Redefreiheit gedeckt.

Heike Puper / 23.02.2024

Jetzt reicht es mir! Am Wochenende gehe ich auf die Straße gegen Rechtsextremismus und die SPD!

Peter Robinson / 23.02.2024

Und Merkel läuft immer noch frei herum.

Volker Kleinophorst / 23.02.2024

@ Liebezeit Wie souverän das weiterhin US-besetzte Deutschland ist, sieht man jeden Tag, besonders dann, wenn sich Olaf mal wieder seine Order bei Joe abholt. Ansonsten: So viel Blödsinn auf einem Haufen findet man sonst nur bei den Grünen. Natürlich ist das GG keine Verfassung, die gibt sich ein Volk selbst, und natürlich ist die Feindstaatenklausel noch aktiv. “Die Feindstaatenklauseln wurden durch Resolution 49/58 der Generalversammlung vom 9. Dezember 1994 offiziell für „hinfällig“ (“obsolete”) erklärt. Der Passus ist jedoch weiterhin in der Satzung enthalten.” (Wiki) Also “obsolet”, nicht gestrichen. Was ein Grundgesetz ist, wissen Sie schon? Es gibt auch keinen Friedensvertrag. Und der 2+4 Vertrag manifestiert den Zugriff der USA auf ewig. “Das Gesichtsbild der Siegermächte zum 2. Weltkrieg darf nicht angetastet werden.” Schäuble: “Deutschland ist seit 1945 nicht mehr souverän gewesen.” Aber sie wissen das sicher besser. “30.06.2015 Auswärtiges — Antwort — hib 340/2015, Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich“ Berlin: (hib/AHE) Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass das Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich“ nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5178) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zum Potsdamer Abkommen von 1945 (18/5033). Die Abgeordneten hatten sich unter anderem nach der „These von der Fortexistenz des Deutschen Reiches“ erkundigt und gefragt, ob die Bundesregierung diese als öffentlich als unhaltbar zurückweisen werde, „damit diese Behauptung nicht von Neonazis und der so genannten Reichsbürgerbewegung für ihren Gebietsrevisionismus gegenüber den EU-Nachbarländern instrumentalisiert werden kann“. PS.: Warum heißt es eigentlich Personalausweis und nicht Personenausweis? Wer den Nektar ziehen soll, wäre interessant gewesen. Deswegen weggelassen?

Michael Müller / 23.02.2024

“Besonders die schwammige Definition „anderweitig schädlich” lässt viel Spielraum zur Auslegung und könnte somit eine Gefahr für Missbrauch sein und die freie Meinungsäußerung beschränken.” Besonders die schwammige Definition “netiquette” lässt viel Spielraum zur Auslegung ... - Es sind nicht nur die anderen, die schon längst bei Orwell angekommen sind. Schon die Bezeichnung “netiquette” erinnert an das Neusprech (Newspeak) in 1984, nur fällt das offensichtlich niemandem auf. “Freiheit ist Sklaverei” und “Unwissenheit ist Stärke”, wie es so schön im Roman heißt.

Sabine Honsing / 23.02.2024

Die Großdeutschen hatten ihre Blockwarte, die Regierung ihr Wahrheitsministerium und ihr Correkriv. Diesbezüglich kann man dann wenigstens von einer deutlichen Modernisierung sprechen.

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