FURCHTBARE, auch fürchtbare JURISTEN. \\ So heißt auch ein Buch über die Justiz im 3.Reich.
Leider muß ich dem Autor insoweit wiedersprechen, als er sich allein auf den Vorsitzenden des 1. Senats konzentriert. Es gibt immer einen Berichterstatter, in diesem Fall Frau Prof. Dr. Gabriele Britz. Leicht nachzulesen auf der Seite des BVerfg. Ihr Gutachten wurde von den anderen Senatsmitgliedern abgenickt. Über Susanne Baer wurde schon alles gesagt, aber die Berichterstatterin ist mit dem Ticket der SPD auf ihren Posten gelangt. Das soll das Versagen des Vorsitzenden und der anderen 6 Mitglieder nicht entschuldigen. Aber der Verantwortliche, in diesem Fall die Verantwortliche, muß klar benannt werden. Im übrigen wäre es wünschenswert, wenn sich ein Bewerber um das höchste Richteramt vorher der Öffentlichkeit vorstellen müßte. Die USA sollten da als Vorbild gelten.
Also meine höchsten Richter sind das nicht: Denn die arbeiten mit korrekten und gesicherten Sachverhalten, verbreiten keine Fakes, orientieren sich nicht an Außenseitermeinungen und rechnen auch vernünftig. Hier hat eine Runde schlecht informierter Politiker in Robe die Grundrechte suspendiert. Das ist typisch für Politiker, aber nicht für Staatsrechtler und Verfassungsrichter: Sie heizen nicht an; nicht einmal Klimadebatten. Das Bundesverfassungsgericht haben diese “Richter” schwer beschädigt - und mit Blick auf Harbarth muss man sagen: mit Ankündigung. Es wird nicht lange dauern bis diese Figuren den Kredit des Gerichts, die andere Verfassungsrichter über viele Jahrzehnte erarbeitet haben, verspielt haben werden. Das Urteil ist in der Begründung ebenso lächerlich wie in der Tendenz hoch gefährlich, weil es auf die Beseitigung der Grundrechte zielt und das Gericht schärfere Eingriffe anordnet, ohne sich einer Wahl zu stellen. Doch Grundrechte sind eben keine Eingriffsnormen, sondern dienen allein ihrer Abwehr.
Würde eine Universitätsklinink einen Internisten zum Chefarzt der Neurochirurgie machen und ihm einen Professorentitel ankleben, weil er der Regierungspartei genehm ist? Ich hoffe nicht. Aber wir nähern uns spätsozialistisch-rumänischen Verhältnissen an.
“keine besonderen Kenntnisse und Erfahrungen im öffentlichen Recht ..., obwohl Richter des BVerfG sich dadurch eigentlich auszeichnen sollten.” Früher mal, vor Merkel. Bei Merkel qualifiziert gerade der Mangel an Qualifikation. Man schaue sich nur ihre politische Umgebung an. Management by Champignon hieß das früher. Mitarbeiter im Dunkel lassen und mit Mist bewerfen. Zeigt sich ein Kopf, sofort absäbeln. Gerade die NICHT Qualifizierten sind für Handlangerdienste geeignet und, wenn sie über die Stufe ihrer Fähigkeiten weit hinausgehoben werden, auch besonders dankbar. Weitere Ambitionen haben sie nicht, statt dessen leben sie in ständiger Angst, von ihren Förderern fallengelassen zu werden, und beeilen sich, ihnen zu Diensten zu sein. Das einfache Einmaleins der Macht. Merkel ist eine Art politische Krebszelle. Streut nach allen Richtungen und hat inzwischen sämtliche Institutionen befallen.
Ausgewogenheit. Der 1. Senat hat 8 Richter. Sie werden von den Parteien besetzt. 3 von CDU/CSU, 3 von SPD, 1 von FDP und 1 von Grün. Wenn man das prozentuale BTW-Ergebnis damit vergleicht, fällt eine gewaltige Unwucht auf. Insbesondere die SPD maßt sich eine Rolle an, die fast an Größenwahn gereicht.
Am Ende ist es so, dass Grundrechte wegen der Anbetung einer Monstranz, also für nichts und wieder nichts geopfert wurden. Die waren wohl schon lange im Weg. Und es hat gezeigt, dass “heilige” Papiere wie das Grundgesetz absolut nichts wert sind. Meine persönlichen Konsequenzen habe ich gezogen.
Reine Spekulation. Einzig richtig ist, dass der “3. Senat”, der ganz gewiss kein Problem mit seinem Selbstverständnis hat (es gibt Festschriften des 3. Senats), kräftig an dem Urteil mitgeschrieben hat. Nur wurde denen vorher gesagt, wie es auszufallen hat. Deshalb fehlt jede kritische Auseinandersetzung mit den “wissenschaftlichen” Ergebnissen. Es wäre doch viel einfacher gewesen, auf die Fallibilität jeder wissenschaftlichen “Erkenntnis” abzustellen und dann zu sagen: Das Klimaschutzgesetz folgt zwar der einen Auffassung, es gibt auch andere, aber welcher wissenschaftlichen Meinung der Gesetzgeber folgt ist seine, eine politische Entscheidung. Da haben wir als 3. Gewalt nicht reinzureden. So wäre auch bis vor diesem Urteil jeder Senat vorgegangen. Dass das jetzt anders ist, ist der entscheidende Moment. In dem Fall “assistiert” das BVerfG nur der Bundesregierung und dem medialen Mainstream. Aber wird es so bleiben? Was, wenn der Mainstream sich ändert, aber dieselben Richter und Richterinnen sitzen im Senat? Wird er dann das Parlament “überstimmen”, wie weiland bei der § 218 Entscheidung, und “Übergangsrecht” setzen? Das wäre - ich sag es mit dem hier hingehörenden Pathos - das Ende der parlamentarischen Demokratie. Eine Wissenschaftskamarilla zusammen mit einer medialen Einheitsfront regiert das Land - und dies nicht bei so “Randthemen” wie Abtreibung, sondern im Hinblick auf das Wirtschaftssystem und den Wohlstand von Generationen. Jetzt, wo sich der Senat so weit hinausgelegt hat, wird es auch schwer, später die Richtung zu wechseln, etwa, wenn eine Koalition an die Regierung kommt, die vielleicht weniger auf “Klimaschutz” aus ist oder das Thema sich einfach totgelaufen hat. Ich sehe uns schon alle mit Mistgabeln nach Karlruhe ziehen, um die Verfassung wieder herzustellen, die von denen zerstört wurde, die zu ihrem Schutz berufen sind.
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