Wolfgang Meins / 10.05.2021 / 16:00 / Foto: Matthias Busse / 28 / Seite ausdrucken

Diese bleierne Geschlossenheit des Ersten Senats

Wollen wir jetzt die Welt retten oder nicht? Das könnte Honorarprofessor Dr. Stephan Harbarth, seit November 2018 Vorsitzender Richter am Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), seine vier weiblichen und drei männlichen Mitstreiter bei der initialen Diskussion über die Klage zum Klimaschutzgesetz gefragt haben. Und als nicht alle sofort Ja! riefen, könnte er mit der Frage nachgelegt haben, ob sich hier im Raum vielleicht der eine oder andere Klimaleugner aufhalte. Tatsächlich dürfte die z.B. hier und hier bereits gewürdigte BVerfG-Entscheidung zum Klimaschutz anders zustandegekommen sein. Aber wie kann es angehen, dass ein so radikales Urteil zu einem so dermaßen komplexen und eigentlich kontroversen Thema auch noch einstimmig zustande kam?

Die Abstimmung von 8:0 ist zweifellos ein starkes Ergebnis für den Novizen Harbarth. Es dokumentiert nachdrücklich, dass er den Laden im Griff hat, selbst bei politisch hochbrisanten Entscheidungen mit schwerwiegendsten Auswirkungen auf zahllose gesellschaftliche Bereiche. Für diejenigen, die einer ausschließlich oder überwiegend menschengemachten globalen Erwärmung skeptisch gegenüberstehen – und natürlich auch für alle Anhänger einer freien Gesellschaft – macht diese bleierne Geschlossenheit des Ersten Senats die ganze Angelegenheit noch eine Spur trostloser. Denn von unseren höchsten Richtern hat ganz offensichtlich keiner ernstere Probleme damit, im Namen des Klimaschutzes die Grundrechte großzügig zur Disposition zu stellen.

Bei einem solch eingriffsintensiven Verfahren hätte im Übrigen die einfache Mehrheit zur Annahme der Entscheidung nicht ausgereicht, sondern es waren mindestens sechs Ja-Stimmen erforderlich. Anders formuliert: Auch zwei Abweichler hätten die Entscheidung nicht aufgehalten, aber vielleicht doch wenigstens ein kleines Zeichen von Restvernunft gesetzt. 

Die im Verborgenen wirken, kennt man nicht

Das BVerfG besteht bekanntlich aus zwei Senaten mit jeweils acht Richtern, die für zwölf Jahre je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt wurden. Seit Juni 2020 fungiert Harbarth auch als Präsident des Gerichts, der Vorsitzende Richter des Zweiten Senats ist sein Vize. Je drei Richter des Ersten Senats erlangten ihre Position auf einem Ticket von CDU/CSU oder SPD, ein Richter steht der FDP nahe und Susanne Baer, von 2003 bis 2010 Direktorin des „GenderKompetenzZentrums“ der Humboldt-Universität, den Grünen. 

Jeder der sechzehn Richter des BVerfG wird von vier wissenschaftlichen  Mitarbeitern unterstützt, die im Internetauftritt des BVerfG anonym bleiben. Besonders bei einem weit von der Rechtswissenschaft entfernten naturwissenschaftlichen Thema wie der Klimaforschung waren Sichtung und Auswahl der für die Entscheidung herangezogenen Quellen wahrscheinlich ganz überwiegend Sache der wissenschaftlichen Mitarbeiter. Auch die Aufbereitung der sehr einseitig ausgewählten Quellen dürften die wissenschaftlichen Mitarbeiter zu verantworten haben, einschließlich grob fehlerhafter Feststellungen und Berechnungen – mit durchaus weitreichenden Konsequenzen. Gleichwohl verbleibt natürlich die Verantwortung für ihr Urteil bei den Richtern. Aber es stellt sich doch die Frage, welchen Einfluss eigentlich diese namenlosen Zuträger haben und von welchen (politischen) Motiven sie gegebenenfalls getrieben werden. 

Ein äußerst umstrittener Kandidat

Harbarth trägt zwar auch – wie die meisten seiner Kollegen – einen Professorentitel, aber weder einen „ordentlichen“ noch „außerplanmäßigen“. Vielmehr verlieh ihm kurz vor seiner Wahl zum BVerfG-Richter die Juristische Fakultät der Universität Heidelberg den Titel eines Honorarprofessors – in Anerkennung seiner langjährigen Tätigkeit als Lehrbeauftragter und angeblich „besonderen wissenschaftlichen Verdiensten“, über die sich Universität und Harbarth allerdings in Schweigen hüllen

Außer mit seinem im äußerst unangenehm schneidenden Tonfall vorgetragenen Plädoyer für den UN-Migrationspakt hat er als Bundestagsabgeordneter in knapp drei Legislaturperioden nach meinem Kenntnisstand keine nennenswerten Spuren hinterlassen. Dafür aber die bis heute offene Frage, wie man es schaffen kann, neben seiner Abgeordnetentätigkeit ungewöhnlich hohe Einkünfte als Anwalt zu generieren. Fast überflüssig zu erwähnen, dass er aufgrund seiner anwaltlichen Tätigkeit auf den Gebieten von Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht auch keine besonderen Kenntnisse und Erfahrungen im öffentlichen Recht sammeln konnte, obwohl Richter des BVerfG sich dadurch eigentlich auszeichnen sollten. 

Eine gruppendynamische Perspektive

Kurz gesagt: Ihm fehlt Wesentliches von dem, was seine Richter-Kollegen in fachlicher Hinsicht überwiegend aufzuweisen haben. Lediglich finanziell dürfte er deutlich besser aufgestellt sein. Betrachtet man vor diesem Hintergrund den Ersten Senat aus einer gruppendynamischen Perspektive, dürfte angesichts seiner Vita das Standing des Präsidenten Harbarth bei den Richterkollegen eigentlich nicht sonderlich hoch sein. Einen Nimbus als Häuptling in verfassungs- oder auch staatsrechtlichen Fragen muss er sich erst noch erarbeiten. Dafür weiß Harbarth als langjähriges Mitglied der CDU-Bundestagsfraktion, wie Politik funktioniert, wie man zu Mehrheiten kommt und wie Abweichler zurückgepfiffen oder vorab eingehegt werden. 

Aber: Richter am BVerfG sind keine Abgeordneten, dürften meist auch ein deutlich größeres Ego haben und sind zudem wesentlich unabhängiger. Schließlich ist auch der Vorsitzende Richter und Präsident kein Einpeitscher im Stile eines CDU-Fraktionsvorsitzenden, der Disziplin einfordert oder anordnet. Aber in gewisser Weise ist er eben doch Erster unter Gleichen und speziell im Falle Harbarths auch herausgehoben durch seine langjährige enge Nähe zum politischen Machtzentrum in Berlin.   

Wie kam es zur Einstimmigkeit?

Überlegungen aus der Kategorie „Richter sind auch nur Menschen“ möchte ich hier außen vor lassen. Also etwa Erklärungen, die einen Einfluss der klimaaktivistisch gesinnten Ehefrau unterstellen oder auch der Tochter, die vor lauter Klimawandel-Panik in die Drogensucht abzugleiten droht. Was aber an BVerfG-Richtern mit Sicherheit nicht spurlos vorübergeht, sind die prägenden gesellschaftlichen Trends, das vorherrschende politische Klima und, davon nicht unabhängig, der Modus des öffentlichen Diskurses zum hier interessierenden Thema. Meist passt sich die Rechtsprechung solchen gesellschaftlichen und politischen Megatrends an: manchmal schneller, manchmal langsamer, manchmal 1:1, manchmal abgeschwächt, manchmal auch vorauseilend. 

Vergleichsweise selten dagegen werden Rechtspositionen so lange verteidigt und gehalten, bis der Wind sich nach Jahren vielleicht wieder dreht. Eine radikale Rechtsentscheidung wie die vorliegende fällt den Akteuren zweifellos leichter, wenn ihnen vorab Beifall von den für sie relevanten Politikern, Parteien und Medien sicher ist. Darüber hinaus ist es für eine einstimmige Entscheidung sicherlich hilfreich, wenn die Abweichler befürchten müssen, ganz rasch nicht nur im rechten, sondern auch noch im Lager der Klimawandelleugner verortet zu werden – da reicht bekanntlich schon der Beifall von der falschen Seite. 

Insgesamt kann die Entscheidung der Karlsruher Richter und auch ihre Einstimmigkeit den kritischen Beobachter nicht wirklich überraschen. Denn letztlich wird mit dem Urteil nur ein – wenngleich dickes – juristisches Ausrufezeichen hinter den seit mehreren Jahren real betriebenen wissenschaftlichen, medialen und vor allem auch politischen Umgang mit diesen Problemen gesetzt.

Mit der Gewährung eines radikalen Vorrangs von Klimaschutz gegenüber Grundrechten sowie ökonomischen und damit auch sozialen Belangen nimmt das BVerfG nur scheinbar eine Vorreiterrolle ein. Tatsächlich ergreift es bloß die schon länger ausgestreckte Hand der Politik, erleichtert ihr die letzten Schritte eines schon lange geschriebenen Drehbuchs. Denn merke: Wer sich zur Weltenrettung auf den Klimaschutz-Kriegspfad gegen die böse menschengemachte Klimakatastrophe begibt, kann keine falschen Rücksichten nehmen.

Foto: Matthias Busse CC BY 3.0 via Wikimedia Commons

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Leserpost

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Sabine Schönfelder / 10.05.2021

Florian@ Bode:“ Würde eine Universitätsklinink einen Internisten zum Chefarzt der Neurochirurgie machen und ihm einen Professorentitel ankleben, weil er der Regierungspartei genehm ist? Ich hoffe nicht“ . Ich denke, wir sind auch im medizinischen Bereich dabei Kompetenz durch Ideologie zu ersetzen. Braunˋs Doktorarbeit ist genau so ein Fake, wie sein ganzes Pandemiegequatsche. Bei deren Überprüfung rate ich auch ausdrücklich seine Approbation kritisch ins Auge zu fassen. Der deutsche Ärztetag rät, nein, empfiehlt dringendst ! Kinder zu impfen; eine völlig ungefährdete Gruppe der Gesellschaft „zu behandeln“ mit einem gentechnischen Eingriff, den sie IMPFUNG NENNEN. Diese „Impfung“ ist nicht sterilisierend, daß heißt jedes GESUNDE Kind wird trotz der potentiellen zahlreichen NEBENWIRKUNGEN, (siehe Paul- Ehrlich- Institut) und der Sterblichkeitsrate in Israel unter den Geimpften von 1: 5000, alle Menschen, denen es näher begegnet ANSTECKEN können! Einzig FALLS ES ERKRANKEN SOLLTE, könnte die Impfung einen mittelschweren Krankheitsverlauf abmildern. ZUSÄTZLICH werden g e i m p f t e Kinder (und Erwachsene) wie bei jeder pathogenen Virusübertragung mit der Impfung ENDGÜLTIG selbst zu SPREADERN, was PFIZER und die Johns- Hopkins- Uni selbst verlauten lassen! Das ist unverantwortlich bis kriminell. Die Leute werden kirre agitiert und wissen selbst nicht mehr, warum sie eine Maske tragen, zu Hause sitzen sollen, alles geschlossen ist und jeder geimpft WERDEN MUß. Harbarth arbeitet wie seine Gönnerin mit Druck, Lob, Versprechungen und verhohlenen sowie direkten Drohungen unter mehr oder weniger Gleichgesinnten. 8:0 erinnert, in einer leider ehemals demokratisch- pluralistischen Gesellschaft, ganz stark an SPD- Schulzes 100%igen Wahlerfolg und Nordkorea. Mit Unabhängigkeit, Überparteilichkeit und Grundgesetz hat die Causa Harbarth nichts zu tun.

RMPetersen / 10.05.2021

“... Es dokumentiert nachdrücklich, dass er den Laden im Griff hat ...” 8 : 0 weist auf Gleichschaltung hin. Besser hätte es Frau Benjamin auch nicht machen können.

lutzgerke / 10.05.2021

Das Irrenhaus: Der Übergang vom Widerspruch und Protest gegen leergewordene Gesetze, Worte, Gesten und Formen des Bürgertums in hemmungslosen Irrationalismus, in die Verherrlichung des Dämonischen, des Bösen, der Verneinung, des Nihilismus an sich, ist überall zu beobachten. Da her drangen die besonderen und eigentlichen Perversitäten ein und stellten die erst nur anmaßend übersteigerten Werte geradezu auf den Kopf. Jetzt sind Libido und Luxuria an die Stelle des Ideals, Grausamkeit und Schrecken werden zu Lustgefühlen, Inzest, Sadismus, Satanismus und ähnliche stupide und abnorme Vergnügungen werden schmackhaft. Nihilismus ist Verneinung im besonderen Ausmaß: er verneint die geltenden Wert, ohne daß er andere Werte kennt. / In “Die Dämonen” schildert Dostojewski die “geheime Gesellschaft”, die Organisation, das Netz”, welches mit Mord, Skandal, Verleumdung zum Zweck einer systematischen Erschütterung der Fundamente arbeitet; zum Zweck einer systematischen Zersetzung der Gesellschaft und aller Elemente, um alle zu entmutigen und aus allem einen Brei zu machen. Auf diese Weise werde die Gesellschaft ins Wanken gebracht, krank und matt, zynisch und ungläubig und dann ist der Moment gekommen, da das “Netz” die Herrschaft übernimmt. Dostojewski war überzeugt, daß sich die Menschheit in nicht allzuferner Zukunft aus diesem Umstand selber ausradieren würde. Ich bin überzeugt, die Zukunft ist da.

lutzgerke / 10.05.2021

“Die Zahl der legislativen Glieder (gesetzgebende Gewalt) am physischen Staat werden täglich mehr, der exekutiven (ausführende Gewalt) immer weniger.” Lichtenstein “Was die wahre Freiheit und den wahren Gebrauch derselben am deutlichsten charakterisiert, ist der Mißbrauch derselben.” Lichtenstein Furcht macht fanatisch, sagt ein Sprichwort. Ich denke, die Zivilisation wird von Furcht und Zweifeln getrieben, ungreifbaren Ängsten, die mit Aggressivität und Propaganda überkompensiert werden. “Reich g e w e s e n, schön g e w e s e n, alles g e w e s e n.” Lichtenstein Ich glaubte nicht an den Great Reset, ich glaubte an eine emotionale Dysfunktion. Bewegungen in Gang zu setzen, ist verhältnismäßig leicht im Gegensatz dazu, sie wieder anzuhalten. - Wer hat noch Zeit zum Lesen und nachzudenken, bevor er zur Tat schreitet? Ich glaube, daß viele ohnehin keine Angst haben vorm Tod, sondern davor, daß das Leben wie eine Krankheit an ihnen kleben bleibt. Gute Nacht.    

Wilfried Cremer / 10.05.2021

Sehr geehrter Herr Meins, das ist die Flexibilität von gewissen Professoren, wie sie z.B. auch einen Heidegger ausgezeichnet hat. Wo man gediegenes Berufsethos am ehesten erwarten sollte, rumpelt’s plötzlich wie Franz Gans auf Koks.

Marcel Seiler / 10.05.2021

Zum Kommentar von Andreas Rühl: Ich stimme Ihnen zu: Das Verfassungsgericht hat eine Entscheidung gefällt, die der Sache nach eine *politische* Entscheidung ist, und sie als rechtliche ausgegeben. Es hat sich damit die Rolle von Parlament und Regierung angemaßt. Ich halte das für einen Bruch der Verfassung. Das ist ein zentrales Problem dieser Entscheidung. – So etwas liegt leider im Zeitgeist, der seine (im Moment linken) Überzeugungen als absolute Wahrheit betrachtet und dem das Recht, wenn es ihm im Weg steht, egal ist. Dies ist ein schleichendes Gift für jedes Gemeinwesen.

Karla Kuhn / 10.05.2021

“Jeder der sechzehn Richter des BVerfG wird von vier wissenschaftlichen Mitarbeitern unterstützt, die im Internetauftritt des BVerfG anonym bleiben.”  Bedeutet das jetzt konspirative Treffen der anonymen wissenschaftlichen Mitarbeiter ?? Haben die etwas zu verbergen ? WARUM ANONYM ??  Da könnte quasi wieder, wie meistens, Merkel ihre Auswahl getroffen haben ?? Fakt ist für mich, dieser ganze Irrsinn bringt so viele Schattenseiten ans Licht, daß  von anfangs einer Verwunderung nur noch eine einzige Abneigung für die gesamten Kaste übriggeblieben ist. Andreas Rühl, Sie sind Anwalt, Sie wissen eher wie Hase läuft, ich bin Laie, trotzden klingt das für mich sehr schlüssig. Jetzt ist erst mal das Kind in den Brunnen gefallen aber wir werden lernen müssen, damit umzugehen. Auch wenn ich mich wiederhole, da sind vor allem die älteren Ossis im Vorteil. Während die Wessis mit dem Marshallplan gepampert wurden, haben die Russen jede Schraube demontiert. Irgendwie hat das die meisten von uns stark und sehr kreativ-in jede Richtung- gemacht. Ich denke immer öfter an die Worte meiner Tante, die gesagt hat, denk dran, JEDER ist mit einem nackerten Hintern auf die Welt gekommen und Schillers Zitat, “Ein jeder gibt den Wert sich selbst…..” Ein GESUNDES Selbstwertgefühl ist Gold wert, wenn ich mir Typen wie Merkel aber auch Baerbock und Spahn anschaue, da mangelt es vermutlich gewaltig, die eine hat m. M.n. ein unterentwickeltes, die anderen beiden ein völlig übersteigertes. Meistens bedeutet das Unsicherheit auf allen Gebieten und so scheint es auch zu sein. Tolle Aussichten ! ABER Baerbock wird KEINE KANZLERIN !

Peter Thomas / 10.05.2021

“Der Sieg der Arbeiterklasse ist das Gesetz der Geschichte.” - so oder ähnlich gaben die Juristen der DDR zu glauben vor, und urteilten nach dieser Prämisse. Prof. H. urteilt gemäß der Prämisse: “Der Sieg der Großen Verderberin wird auch mein eigener Sieg sein!”, und urteilt entsprechend. Ich vermute, einzig zu diesem Zweck wurde er installiert. Die anderen sieben plus acht Luftnullen waren schon lange zuvor korrumpiert. Demnächst wird das BVG Schauprozesse nach stalinschem Vorbild nobilitieren. Motto: “Stehst Du auf seiten des COzwei oder auf seiten der Menschheit?”  //  PS: 1984 ist heute.

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