Wolfgang Meins / 10.05.2021 / 16:00 / Foto: Matthias Busse / 28 / Seite ausdrucken

Diese bleierne Geschlossenheit des Ersten Senats

Wollen wir jetzt die Welt retten oder nicht? Das könnte Honorarprofessor Dr. Stephan Harbarth, seit November 2018 Vorsitzender Richter am Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), seine vier weiblichen und drei männlichen Mitstreiter bei der initialen Diskussion über die Klage zum Klimaschutzgesetz gefragt haben. Und als nicht alle sofort Ja! riefen, könnte er mit der Frage nachgelegt haben, ob sich hier im Raum vielleicht der eine oder andere Klimaleugner aufhalte. Tatsächlich dürfte die z.B. hier und hier bereits gewürdigte BVerfG-Entscheidung zum Klimaschutz anders zustandegekommen sein. Aber wie kann es angehen, dass ein so radikales Urteil zu einem so dermaßen komplexen und eigentlich kontroversen Thema auch noch einstimmig zustande kam?

Die Abstimmung von 8:0 ist zweifellos ein starkes Ergebnis für den Novizen Harbarth. Es dokumentiert nachdrücklich, dass er den Laden im Griff hat, selbst bei politisch hochbrisanten Entscheidungen mit schwerwiegendsten Auswirkungen auf zahllose gesellschaftliche Bereiche. Für diejenigen, die einer ausschließlich oder überwiegend menschengemachten globalen Erwärmung skeptisch gegenüberstehen – und natürlich auch für alle Anhänger einer freien Gesellschaft – macht diese bleierne Geschlossenheit des Ersten Senats die ganze Angelegenheit noch eine Spur trostloser. Denn von unseren höchsten Richtern hat ganz offensichtlich keiner ernstere Probleme damit, im Namen des Klimaschutzes die Grundrechte großzügig zur Disposition zu stellen.

Bei einem solch eingriffsintensiven Verfahren hätte im Übrigen die einfache Mehrheit zur Annahme der Entscheidung nicht ausgereicht, sondern es waren mindestens sechs Ja-Stimmen erforderlich. Anders formuliert: Auch zwei Abweichler hätten die Entscheidung nicht aufgehalten, aber vielleicht doch wenigstens ein kleines Zeichen von Restvernunft gesetzt. 

Die im Verborgenen wirken, kennt man nicht

Das BVerfG besteht bekanntlich aus zwei Senaten mit jeweils acht Richtern, die für zwölf Jahre je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt wurden. Seit Juni 2020 fungiert Harbarth auch als Präsident des Gerichts, der Vorsitzende Richter des Zweiten Senats ist sein Vize. Je drei Richter des Ersten Senats erlangten ihre Position auf einem Ticket von CDU/CSU oder SPD, ein Richter steht der FDP nahe und Susanne Baer, von 2003 bis 2010 Direktorin des „GenderKompetenzZentrums“ der Humboldt-Universität, den Grünen. 

Jeder der sechzehn Richter des BVerfG wird von vier wissenschaftlichen  Mitarbeitern unterstützt, die im Internetauftritt des BVerfG anonym bleiben. Besonders bei einem weit von der Rechtswissenschaft entfernten naturwissenschaftlichen Thema wie der Klimaforschung waren Sichtung und Auswahl der für die Entscheidung herangezogenen Quellen wahrscheinlich ganz überwiegend Sache der wissenschaftlichen Mitarbeiter. Auch die Aufbereitung der sehr einseitig ausgewählten Quellen dürften die wissenschaftlichen Mitarbeiter zu verantworten haben, einschließlich grob fehlerhafter Feststellungen und Berechnungen – mit durchaus weitreichenden Konsequenzen. Gleichwohl verbleibt natürlich die Verantwortung für ihr Urteil bei den Richtern. Aber es stellt sich doch die Frage, welchen Einfluss eigentlich diese namenlosen Zuträger haben und von welchen (politischen) Motiven sie gegebenenfalls getrieben werden. 

Ein äußerst umstrittener Kandidat

Harbarth trägt zwar auch – wie die meisten seiner Kollegen – einen Professorentitel, aber weder einen „ordentlichen“ noch „außerplanmäßigen“. Vielmehr verlieh ihm kurz vor seiner Wahl zum BVerfG-Richter die Juristische Fakultät der Universität Heidelberg den Titel eines Honorarprofessors – in Anerkennung seiner langjährigen Tätigkeit als Lehrbeauftragter und angeblich „besonderen wissenschaftlichen Verdiensten“, über die sich Universität und Harbarth allerdings in Schweigen hüllen

Außer mit seinem im äußerst unangenehm schneidenden Tonfall vorgetragenen Plädoyer für den UN-Migrationspakt hat er als Bundestagsabgeordneter in knapp drei Legislaturperioden nach meinem Kenntnisstand keine nennenswerten Spuren hinterlassen. Dafür aber die bis heute offene Frage, wie man es schaffen kann, neben seiner Abgeordnetentätigkeit ungewöhnlich hohe Einkünfte als Anwalt zu generieren. Fast überflüssig zu erwähnen, dass er aufgrund seiner anwaltlichen Tätigkeit auf den Gebieten von Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht auch keine besonderen Kenntnisse und Erfahrungen im öffentlichen Recht sammeln konnte, obwohl Richter des BVerfG sich dadurch eigentlich auszeichnen sollten. 

Eine gruppendynamische Perspektive

Kurz gesagt: Ihm fehlt Wesentliches von dem, was seine Richter-Kollegen in fachlicher Hinsicht überwiegend aufzuweisen haben. Lediglich finanziell dürfte er deutlich besser aufgestellt sein. Betrachtet man vor diesem Hintergrund den Ersten Senat aus einer gruppendynamischen Perspektive, dürfte angesichts seiner Vita das Standing des Präsidenten Harbarth bei den Richterkollegen eigentlich nicht sonderlich hoch sein. Einen Nimbus als Häuptling in verfassungs- oder auch staatsrechtlichen Fragen muss er sich erst noch erarbeiten. Dafür weiß Harbarth als langjähriges Mitglied der CDU-Bundestagsfraktion, wie Politik funktioniert, wie man zu Mehrheiten kommt und wie Abweichler zurückgepfiffen oder vorab eingehegt werden. 

Aber: Richter am BVerfG sind keine Abgeordneten, dürften meist auch ein deutlich größeres Ego haben und sind zudem wesentlich unabhängiger. Schließlich ist auch der Vorsitzende Richter und Präsident kein Einpeitscher im Stile eines CDU-Fraktionsvorsitzenden, der Disziplin einfordert oder anordnet. Aber in gewisser Weise ist er eben doch Erster unter Gleichen und speziell im Falle Harbarths auch herausgehoben durch seine langjährige enge Nähe zum politischen Machtzentrum in Berlin.   

Wie kam es zur Einstimmigkeit?

Überlegungen aus der Kategorie „Richter sind auch nur Menschen“ möchte ich hier außen vor lassen. Also etwa Erklärungen, die einen Einfluss der klimaaktivistisch gesinnten Ehefrau unterstellen oder auch der Tochter, die vor lauter Klimawandel-Panik in die Drogensucht abzugleiten droht. Was aber an BVerfG-Richtern mit Sicherheit nicht spurlos vorübergeht, sind die prägenden gesellschaftlichen Trends, das vorherrschende politische Klima und, davon nicht unabhängig, der Modus des öffentlichen Diskurses zum hier interessierenden Thema. Meist passt sich die Rechtsprechung solchen gesellschaftlichen und politischen Megatrends an: manchmal schneller, manchmal langsamer, manchmal 1:1, manchmal abgeschwächt, manchmal auch vorauseilend. 

Vergleichsweise selten dagegen werden Rechtspositionen so lange verteidigt und gehalten, bis der Wind sich nach Jahren vielleicht wieder dreht. Eine radikale Rechtsentscheidung wie die vorliegende fällt den Akteuren zweifellos leichter, wenn ihnen vorab Beifall von den für sie relevanten Politikern, Parteien und Medien sicher ist. Darüber hinaus ist es für eine einstimmige Entscheidung sicherlich hilfreich, wenn die Abweichler befürchten müssen, ganz rasch nicht nur im rechten, sondern auch noch im Lager der Klimawandelleugner verortet zu werden – da reicht bekanntlich schon der Beifall von der falschen Seite. 

Insgesamt kann die Entscheidung der Karlsruher Richter und auch ihre Einstimmigkeit den kritischen Beobachter nicht wirklich überraschen. Denn letztlich wird mit dem Urteil nur ein – wenngleich dickes – juristisches Ausrufezeichen hinter den seit mehreren Jahren real betriebenen wissenschaftlichen, medialen und vor allem auch politischen Umgang mit diesen Problemen gesetzt.

Mit der Gewährung eines radikalen Vorrangs von Klimaschutz gegenüber Grundrechten sowie ökonomischen und damit auch sozialen Belangen nimmt das BVerfG nur scheinbar eine Vorreiterrolle ein. Tatsächlich ergreift es bloß die schon länger ausgestreckte Hand der Politik, erleichtert ihr die letzten Schritte eines schon lange geschriebenen Drehbuchs. Denn merke: Wer sich zur Weltenrettung auf den Klimaschutz-Kriegspfad gegen die böse menschengemachte Klimakatastrophe begibt, kann keine falschen Rücksichten nehmen.

Foto: Matthias Busse CC BY 3.0 via Wikimedia Commons

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Leserpost

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Hans-Peter Dollhopf / 10.05.2021

Diesen Garnituren fehlt Ehre und Tugend und sie eifern nicht um das Gesetz. Denn sie sind ohne jegliche republikanische Zucht!

Kerstin Behrens / 10.05.2021

im Kleinen wie im Großen, 80.000.000 Millionen Deutsche sind in der Hand eines nie gekannten Verwaltungsapparats aus Korruption, medialer Propaganda etc. Ich schrieb bereits im Frühjahr 2020 an den “Ex-Oberarzt” und heute regierenden der Stadt Hamburg mit der Bitte um Aufklärung hinsichtlich Nachweis der Gesundheit. Schauen wir auf das Spektakel in Hamburg, der erste Bürgermeister fälscht seine fragwürdigen Zahlen, das RKI veröffentlicht täglich konträr. Warum sollte man in Karlsruhe anrufen? Brisant wird es für gesunde Menschen ab dem 30.Juni 2021, dann wird das “Infektionsschutzgesetz/Volksgesundheit” mit Sicherheit erweitert wegen “Mutationen”. Dieses “Infektionsgesetz” wird nie wieder verschwinden und beim nächsten Virus schlicht in “Covid 2022” umgetauft. Ich warnte bereits Anfang 2020! EIN VIRUS VON VIELEN GEHÖRT NICHT IN POLITISCHE HÄNDE!!! Heute ist das Geschrei groß...Grundrechte, Freiheiten, etc. Mein Dank gilt an dieser Stelle den fleißigen Hamburgern, die nicht nur private Mülltonnen leeren, sondern auch noch den Dreck von verwahrlosten “Grillenden” am “Schwanewik” an der Außeralster entfernen müssen. Man muss dafür nicht in Karlsruhe anrufen…Karl ruht!!! Und immer dran denken, Frau Kopftuch, Herr aus Afrika rennen ihren ehemaligen “Kolonialherren” über das Mittelmeer hinterher. Obwohl keinerlei Bedarf an sogenanntem Personal im öffentlichen oder privaten Sektor besteht. Was war jetzt noch mal die “Judikative” in Karlsruhe?

Gunther Lotze / 10.05.2021

Seit vielen, vielen Monden lass ich mir nicht mehr einreden, daß Merkel eine intellektuelle Überfliegerin ist. Was ihre Qualifikation als als Dr. rer.nat. angeht…na ja. Einschlägige Kritiken von renommierten Wissenschaftlern sagen etwas Anderes. Allerhöchstens räume ich ein, daß eher Sie naturwissenschaftliche Variante eines Salieri( resp. Mozart-Film) ist. Fleißig, hintertrieben, eine Bilderbuchopportunistin frei von Genialität. Warum sollte sie sich deshalb einen ausgewiesenen Fachmann vor die Nase setzen, der ihre geistigen Rosinen abschmettert? Das Schlimme ist, daß wir uns in der harten Übergangsphase zur Diktatur befinden und solche Beispiele bereits Schule machen.

Th.F.Brommelcamp / 10.05.2021

Die Hand die einem füttert…. dessen Lied man singt…... Im Sozialismus sind Richter immer unabhängig von dem der sie beruft das zu tun.

Frank Dom / 10.05.2021

Äh, auch wenn es peinlich sein mag. Aber für diese Artikel - ihrer Schärfe und Pointiertheit - liebe ich die Achse. Merci hierfür.

B. Ollo / 10.05.2021

Man kann es auch anders formulieren: Der erste Senat des BVerfG schreibt nicht nur vor, welche Wissenschaftler heranzuziehen sind, sondern er gibt sowohl die zukünftigen politischen Entscheidungen vor als auch die Grundgesetze, die es so nicht gibt, die er aber dann nur selbst auslegen dürfte. Grotesk ist das schon von daher, sollte sich der Trend der Erderwärmung durch CO2 als falsch erweisen, gar nicht aufhaltbar sein, sei es weil natürliche Entwicklung oder weil die restlichen Staaten auf der Erde weiterhin mehr CO2 ausstoßen, hat er dennoch in der Entscheidung die bloße Anpassung an die Erderwärmung praktisch verboten. Das ist an Idiotie kaum zu überbieten. Aber etwas Freude würde es mir schon bereiten, wenn Deutschland weltweit alleinig dann CO2-neutral wäre, aber die Insel Pellworm mangels Deichbau trotzdem absäuft. Und schuld daran wäre auch noch die dort lebende Familie, die genau das eingeklagt hat.

W. Hoffmann / 10.05.2021

Es ist also sinnlos, künftig das Wort “verfassungswidrig” zu gebrauchen. Das GG ist, wenn auch nicht formell erklärt, faktisch außer Kraft gesetzt. Auch wenn Harbarth etwas anderes sagt, das “Klimaurteil” vollendet mit all den in letzter Zeit beschlossenen Gesetzen und Ermächtigungen die Errichtung einer Diktatur.

F. Hoffmann / 10.05.2021

Lieber Herr Meins, das Wort das Sie suchen heißt „Zeitgeist“. „Klimaschutz“ ist ein Lieblingsprojekt der gehobenen Stände, gerne unkündbar und/oder verbeamtet und finanziell so ausgestattet, daß es sie die Folgen der „Klimamaßnahmen“ nicht sonderlich jucken. Ggf. ist man noch in „Klimaprojekten“ investiert, nimmt an der Umverteilung von unten nach oben gerne auf der richtigen Seite teil. Die Verfassungsrichter sind Teil dieser vom normalen Leben abgehobenen Clique. Die sie wiederum voll bestätigt. Man hat, wie Sie bereits schrieben, für die „richtigen“ Leute alles richtig gemacht. Eine breitere Informationsbasis oder Gedanken über die praktischen Konsequenzen wären da nur hinderlich gewesen. Also Normalo fragt man sich allerdings, was solche Gestalten am Bundesverfassungsgericht zu suchen haben. Das Urteil ist eher von ideologischer Voreingenommenheit als von Kompetenz geprägt. Damit haben wir in unserer Geschichte schon genug schlechte Erfahrungen gemacht.

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