Guten Morgen an diesem Mittwoch, an dem die deutschen Medien viel über Steinmeiers Besuch in Kiew und das heutige Treffen von Bundeskanzler Olaf Scholz mit dem französischen Präsidenten Emmanuel Macron schreiben. Beide Besuche dienen offenbar der Pflege etwas gestörter Beziehungen. Insbesondere in Bezug auf Frankreich zeigt sich, dass es unseren Regierenden offenbar immer schwerer fällt, ihren Kollegen in den Nachbarländern zu erklären, was die deutsche Politik umtreibt. Derweil geht der Krieg in der Ukraine weiter und die Kriegsberichterstattung erscheint leider beinahe alltäglich.
Bemerkenswert ist, dass Studenten im Iran trotz des gewaltsamen Vorgehens der iranischen Sicherheitskräfte und drohender Todesurteile für einige verhaftete Demonstranten (siehe Morgenlage von gestern) ihre Proteste landesweit fortgesetzt haben. Unter anderem werden Demonstrationen Ahvas im Südwesten des Landes, aus Teheran gemeldet. In Sahedan im Südosten sollen nach Angaben der Nachrichtenagentur Tasnim angeblich zwei Mitglieder der Revolutionsgarden durch Schüsse getötet worden sein (Quelle: deutschlandfunk.de)
In der Türkei geht die Verfolgung von Erdogan-Kritikern weiter. Die türkische Polizei ist mit Razzien in mehreren Städten gegen Journalisten mit Verbindungen zu pro-kurdischen Medien vorgegangen, heißt es in Meldungen von gestern Abend. Elf Journalisten sollen dabei nach offiziellen Angaben inhaftiert worden sein. Vor wenigen Tagen war ein umstrittenes neues Mediengesetz ratifiziert worden, das Gefängnisstrafen für „Desinformation“ vorsieht. Beobachter erwarten, dass das Erdogan-Regime, das bereits die meisten Medien kontrolliert, das Gesetz nun nutzen wird, um noch stärker gegen soziale Medien und unabhängige Berichterstattung vorzugehen. (Quelle: deutschlandfunk.de)
Die deutsche Bundesregierung hat unterdessen den Familiennachzug für Angehörige von Asylbewerbern und Flüchtlingen erleichtert. Das Auswärtige Amt habe seine Auslandsvertretungen Anfang September angewiesen, "bislang ruhend gestellte Anträge zum Elternnachzug im Rahmen des Möglichen prioritär abzuarbeiten", heiße es in einer Antwort der Bundesregierung auf Anfrage der Linksfraktion. "Um die Bearbeitung des Familiennachzugs zu Schutzberechtigten auszuweiten", werde zudem ein eigenes Referat zum Familiennachzug im Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) eingerichtet, hieß es. Mit diesen Maßnahmen wolle die Bundesregierung die Vorgaben mehrerer Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Familienzusammenführung "möglichst schnell" umsetzen. (Quelle: zeit.de)
Während mitten in Europa viele Menschen nicht wissen, wie sie durch den bevorstehenden Krisen-Winter kommen sollen, hat die EU schon wieder neue ehrgeizige und teure Weltrettungspläne in Vorbereitung. Die Energieminister wollen erreichen, dass ab 2030 in EU-Europa nur noch "klimaneutrale" Wohnhäuser gebaut werden dürfen. Für bereits existierende Häuser und Wohnungen sollen Mindestnormen für die Energieeffizienz festgesetzt werden. Und bis 2050 soll dann der ganze Gebäudebestand "emissionsfrei" sein. Wer das alles bezahlen soll? Raten Sie mal. (Quelle: handelsblatt.com)
Das Bundeskabinett soll heute einem leicht gedämpften Einstieg des chinesischen Staatskonzerns Cosco bei einem Containerterminal im Hamburger Hafen zustimmen. Den Chinesen soll nur eine Beteiligung in Höhe von maximal 24,9 Prozent an dem Terminal erlaubt werden, weil damit "eine strategische Beteiligung verhindert" werde. Das Beteiligungsverbot, wie es Fachministerien gefordert hätten, sei mit dem Kanzler nicht zu machen, hieß es. (Quelle: stern.de)
In Bayern hat sich die AfD vor dem Verwaltungsgericht München erfolgreich gegen eine verdeckte Beobachtung durch den Landesverfassungsschutz gewehrt, wurde gestern berichtet. Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz darf bis auf Weiteres keine nachrichtendienstlichen Mittel zur Überwachung der Partei einsetzen. Das habe das Verwaltungsgericht München in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss entschieden. Zudem werde es dem Landesamt vorläufig untersagt, „Öffentlichkeitsarbeit hinsichtlich möglicher verfassungsfeindlicher Bestrebungen der Partei zu betreiben“. Die AfD wehre sich vor dem Verwaltungsgericht – auch in einem Eilverfahren – dagegen, als sogenannter „Verdachtsfall“ für verfassungsfeindliche Bestrebungen behandelt zu werden. Die aktuelle Zwischenentscheidung des Verwaltungsgerichts enthalte aber, laut Mitteilung des Gerichts, „keine inhaltliche Entscheidung darüber, ob tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen der Partei AfD bestehen, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beseitigen“. Selbst für eine nur vorläufige Beantwortung dieser Frage werde das Gericht „angesichts der komplexen Sachlage noch einige Zeit benötigen“. (Quelle: welt.de)
Gibts denn nicht etwas Leichtes zum Abschluss? Ja! Das Bundeskabinett befasst sich heute mit der Cannabis-Legalisierung. Hört sich das nicht berauschend an? Äußerst ernüchternd klingt es aber, wenn man liest, dass die Eckpunkte dafür vom Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach vorgelegt werden. Der Mann bietet ja eher die Gewähr für möglichst wenig Genuss und möglichst viel Bevormundung. (Quelle: handelsblatt.com)