Vera Lengsfeld / 07.08.2018 / 15:34 / 15 / Seite ausdrucken

Die Gewöhnung an rituelle Warnungen

Gestern ging wieder einmal eine Warnung des Verfassungsschutzpräsidenten Hans-Georg Maaßen durch die Medien. Danach gibt es immer mehr Kinder, die in islamistischen Familien aufwachsen und dort radikalisiert werden: "Die fortwährende dschihadistische Sozialisation von Kindern durch ein islamistisches familiäres Umfeld" sei "besorgniserregend und deshalb auch für den Verfassungsschutz eine Herausforderung in den nächsten Jahren".

Tatsächlich ist die Zahl der Islamisten in unserem Land rasant gestiegen. Waren es nach offiziellem Eingeständnis im Jahr 2013 noch 5.500 Salafisten, wuchs die Zahl bis Ende 2017 auf 10.800 und im ersten Quartal 2018 auf über 11.000. In einer ungenannten Zahl von Familien sind Väter oder Söhne zeitweilig nach Syrien ausgereist, um den IS aktiv zu unterstützen. Viele von ihnen kehren unbeanstandet nach Deutschland zurück. Die Zahl dieser Rückkehrer wird sich nach der Niederlage des IS in Syrien noch erhöhen.

Angesichts der absehbaren Gefahren will der Verfassungsschutz das Mindestalter für Überwachungen weiter absenken. Die große Koalition hatte das erst 2016 von 16 auf 14 Jahre gesenkt. Bei der Herabsetzung des Mindestalters geht es um die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Speicherung Verdächtiger im Nachrichtendienstlichen Informationssystem NADIS. Hintergrund für die Überlegungen dürfte auch der Fall eines Zwölfjährigen aus Ludwigshafen sein, der 2016 einen Anschlag auf einen Weihnachtsmarkt geplant haben soll.

Wie immer gibt es sofort Widerspruch von Politikern. Ulla Jelpke von der Linkspartei, innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, meinte: „Die Schnüffler haben in Kinderzimmern nichts verloren“. Sind Dschihadisten im Kinderzimmer nicht das eigentliche Problem? Auch der Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz findet, die Forderung nach einer Absenkung sei „nicht nur rechtsstaatlich mehr als bedenklich, sondern geht auch an der Sache vorbei“. Kinder müssten durch den Staat besonders geschützt werden. Nötig seien mehr Präventionsarbeit sowie eine starke Kinder- und Jugendhilfe. Wie die Kinder- und Jugendhilfe in einem dschihadistischen Familienverband tätig werden soll, sagt uns von Notz nicht.

Die Verbindung zwischen weiterhin ungebremster Masseneinwanderung ohne Papiere und dem Anstieg der Zahl an Islamisten wird selbstverständlich nicht thematisiert. Als wäre das Eindringen von Gefährdern in unser Land eine Art unvermeidlicher Naturkatastrophe. Vor unser aller Augen entwickelt sich – mit freundlicher Unterstützung durch die Politik – Deutschland zu einem sicheren Hafen für Terroristen, Kriminelle und Salafisten.

Warnungen ohne Konsequenzen

Während die Warnung von Maaßen über den Ticker ging, gab es zwei weitere Meldungen: Im Irak wurde eine 22-jährige Passdeutsche mit marokkanischer Mutter zu lebenslanger Haft wegen Unterstützung des IS verurteilt. Ihre Mutter war bereits vorher zum Tode verurteilt worden, wurde aber zu lebenslänglich begnadigt. Die Deutsche Botschaft im Iran beobachte den Prozess, wurde mitgeteilt. Wir können beruhigt sein in dem Wissen, dass diese Botschaft alle Hebel in Bewegung setzen wird, die beiden Damen nach Deutschland zurückzuholen, sollte sich eine Möglichkeit eröffnen.

Einen anderen Terroristen-Helfer werden wir schon bald wieder in unserer Mitte haben. Aus Tunesien erreichte das Land die frohe Botschaft, dass dem Leibwächter Bin Ladens, Sami A., von tunesischer Seite keine Steine in den Weg gelegt würden, sollte er den Wunsch verspüren, nach Deutschland auszureisen. Zwar hat Sami A. zur Zeit keinen Pass, aber den braucht er an unserer Grenze bekanntlich nicht. Er braucht nur „Asyl“ zu sagen, und man wird ihn mit offenen Armen empfangen.

Im spanischen Ceuta sollen indes  Berichten zufolge Soldaten rebellieren, denen es von der neuen linken spanischen Regierung nicht gestattet wird, die Grenze wirksam gegen aggressive Schutzsuchende zu verteidigen.

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Leserpost

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Hans Weiring / 07.08.2018

Eine Jelpke kann wahrscheinlich aufgrund ihrer aus dem freundschaftlichen Umgang mit Leuten wie Viett gewonnenen Erkenntnisse wertvolle Ratschläge zur Verbesserung der inneren Sicherheit geben. Ich bin beruhigt.

Frank Box / 07.08.2018

Warnungen sind wohlfeil - sie kosten nichts! Passiert dann doch etwas, können die Verantwortlichen immer auf ihre Warnungen verweisen. Auch die Merkelmedien haben jetzt ihre Schlagzeile. Niemand braucht noch zu fürchten, gefragt zu werden, warum man nur warnte, aber nicht handelte. Das sollte man so aber nicht durchgehen lassen! Durch so ein öffentliches Geständnis können die Verantwortlichen nun nicht mehr behaupten, von nichts gewusst zu haben: Fällt das Kind jetzt trotz Warnung in den Brunnen, müsste die Staatsanwaltschaft sofort gegen diejenigen vorgehen, die die Gefahr zwar erkannt hatten, aber nichts taten, um sie abzuwenden, wie es eigentlich ihre Pflicht gewesen wäre!

Volker Kleinophorst / 07.08.2018

Unsere Politik warnt, mahnt, fordert… Warum machen die nicht mal was. Zum Beispiel: Zurücktreten.

Werner Arning / 07.08.2018

Das ist das Eigenartige, dass als es um die „Rettung“ „fremder“ Menschen, die von weit her kommen, ging, offenbar nicht gezögert wurde, Recht und Gesetz außer Kraft zu setzen, um möglichst unbürokratisch, schnellste Hilfe leisten zu können. Wenn es um den Schutz der einheimischen Bevölkerung geht, wird auf Recht und Gesetz verwiesen, die bestimmte Maßnahmen, wie das Fernhalten potentiell gefährlicher Personen, als nicht durchführbar erscheinen lassen. Warum zählt die Errettung oder das Beschützen von Personen aus fernen Ländern anscheinend mehr als die Errettung und das Beschützen der ansässigen Bevölkerung? Handelt es sich um Fernstenliebe? Darf man der eigenen Bevölkerung ruhig etwas zumuten, Menschen, die aus fernen Ländern kommen, jedoch nicht? Es ist richtig, wenn Recht und Gesetz die Basis für alle Entscheidungen bilden, das nennt man dann rechtsstaatliche Prinzipien. Wir dachten ja auch immer, in einem Rechtsstaat zu leben. Nur sollte das Recht dann nicht immer und gegenüber jedermann, ohne Ausnahme, gelten? Und sollten nicht auch gleiche Maßstäbe für alle angelegt werden, ungeachtet der Umstände? Doch, wenn dem so wäre, hätte es dann die Grenzöffnung ab September 2015 geben dürfen? Hätte es dann ein unkontrolliertes Durchwinken von Personen geben dürfen, deren Identität kaum geprüft wurde? Und wenn es dieses trotz allem gab, kann man dann nicht auch überlegen, Sami A. auszusperren? Oder soll es von nun an nur noch nach Recht und Gesetz gehen? Oder besteht das Problem darin, dass Sami A. schließlich von ganz weit her kommt? Dann kann man ihm das natürlich nicht antun.

Karla Kuhn / 07.08.2018

„Die fortwährende dschihadistische Sozialisation von Kindern durch ein islamistisches familiäres Umfeld“ sei „besorgniserregend und deshalb auch für den Verfassungsschutz eine Herausforderung in den nächsten Jahren“. WO waren die Verfassungsschützer seit 2015 ? Sie hätten Merkel mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln in die Schranken weisen müssen.  “Die Deutsche Botschaft im Iran beobachte den Prozess, wurde mitgeteilt. Wir können beruhigt sein in dem Wissen, dass diese Botschaft alle Hebel in Bewegung setzen wird, die beiden Damen nach Deutschland zurückzuholen, sollte sich eine Möglichkeit eröffnen.”  Na das ist doch eine ausgesprochen “freudige” Nachricht, die Verbrecher, bzw. Terroristinnen ??  sollen zurückgeholt werden. In NUR DREI Jahren hat Merkel anscheinend Deutschland auf den Kopf gestellt. Kohl hat mal geäußert, die Gnade der frühen Geburt, dem schließe ich mich an.  Die neue “Werteunion” deren fünf Thesen mich an Forderungen der AfD erinnern, für die sie medialen “Prügel” bezogen hat, muß, wenn sie überhaupt etwas erreichen will SOFORT in Aktion treten. Wie heißt es ? Wie bestellt, so bekommen !!

Bernhard Freiling / 07.08.2018

Kleine Korrektur: Die Verurteilung fand, so steht’s überall zu lesen, im Irak statt - nicht im Iran. Der Iran ist doch unser Freund. Da müßten keine Hebel in Bewegung gesetzt werden. Die Beiden wären schon längst in die verschärfte Aufsicht deutscher Sozialbehörden überstellt worden.  NADIS mit 12? mit 14? mit 16? Völlig falsche Beurteilungsweise meines Erachtens. Kind mit üppigem Schnäuzer? Kein Fall für NADIS, da noch vor der Pubertät. Kind mit Schnäuzer und Backenbart? Noch kein schuldfähiges Alter, also noch kein Fall für NADIS. Kind mit Vollbart bis zum Bauchnabel? Könnte noch unter Jugendstrafrecht fallen - insofern auch für NADIS grenzwertig. Kind mit weissem Vollbart? Dieser doch etwas spezielle Fall ließe sich leicht durch Nachzug der gesamten Familie lösen. Gefahr gebannt, NADIS auflösen und Kinder bei Frau Jelpke und Herrn Notz einquartieren.

Frank Stricker / 07.08.2018

Die never-ending Story von Sami A. nimmt langsam tragisch komische Züge an. Jetzt hat er keinen Pass mehr , hatte er nicht noch vor kurzem   2 Pässe ? Egal , ein kurzer Zwischenstopp in Albanien oder Griechenland durfte genügen , mal eben ca. 1500 Euronen an “vertrauenswürdige Vermittler” , und schon prangt der Bundesadler am Dokument.  Aber halt , ich vergaß , wir leben ja im Jahre 13 der “heiligen Angela” ,  der Schutzpatronin der unverbindlichen und freundlichen Gesichter , da sind so lästige Dinge wie Pässe längst abgeschafft.

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