Die Bundeswehr als „Corona-Ordnungsmacht“

Der faktisch immer noch existierende Corona-Ausnahmezustand stellt keine Basis für einen wie auch immer gearteten Einsatz der Armee im Inneren dar. Doch die Berufung eines Generalmajors als künftigen obersten Corona-Manager ist ein markiges Zeichen.

Herbst 1977, der „deutsche Herbst“. Ein Land im Ausnahmezustand. Terroristen der militärisch ausgebildeten und agierenden „Rote Armee Fraktion“ hatten zahlreiche Bombenanschläge und Morde an einflussreichen Persönlichkeiten aus Politik, Justiz und Wirtschaft auf ihrem Gewissen, Jetzt befand sich Arbeitgeberpräsident Hanns Martin Schleyer in ihrer Gewalt. Parallel zu seiner Entführung hatten PLO-Terroristen die Lufthansa-Maschine „Landshut“ in ihre Gewalt gebracht mit 91 Menschen an Bord. Sie drohten, das Flugzeug in die Luft zu sprengen, wenn nicht die in Stuttgart-Stammheim inhaftierten Top-Terroristen der RAF unverzüglich freigelassen würden. Im ganzen Land herrschte eine bis dahin ungekannte Hysterie. Niemand, der eine hohe Funktion in Staat und Gesellschaft innehatte, konnte sich mehr sicher fühlen.

In Bonn, der damaligen Bundeshauptstadt, tagten ohne Unterlass zwei von Bundeskanzler Helmut Schmidt (SPD) eingesetzte Krisenstäbe, mehrmals täglich die „kleine“, ein- bis zweimal pro Woche oder öfter die „große“ Lage. Unter Schmidts persönlichem Vorsitz gehörten dem „kleinen“ Krisenstab folgende Persönlichkeiten an: Bundesinnenminister Werner Maihofer, Justizminister Hans-Jochen Vogel, Außenminister Hans-Dietrich Genscher (teilweise vertreten durch Bundeswirtschaftsminister Otto Graf Lambsdorff), Staatsminister Hans-Jürgen Wischnewski, Kanzleramtsleiter Manfred Schüler, Regierungssprecher Klaus Bölling, BKA-Präsident Horst Herold und Generalbundesanwalt Kurt Rebmann, Nachfolger des 1977 von Terroristen ermordeten Generalbundesanwalts Siegfried Buback. In der großen Lage saßen zusätzlich führende Politiker aller im Bundestag vertretenen Parteien sowie die Ministerpräsidenten jener Bundesländer, in denen RAF-Häftlinge inhaftiert waren.

Obwohl die Bundesrepublik gewissermaßen militärisch auf eigenem Boden sowie von außen in einer seit Kriegsende unbekannten Dimension herausgefordert wurde, gehörten diesen Krisenstäben, die im Grundgesetz nicht vorgesehen waren, keine Vertreter der Bundeswehr an. Wenn man davon absieht, dass Schmidt im Zweiten Weltkrieg als Oberleutnant bei der Reichsluftwaffe gedient hatte, waren es rein zivile Gremien, die mit polizeilichen, geheimdienstlichen und politischen Mitteln versuchten, die Kontrolle über das Land aufrecht zu erhalten, der Mörder habhaft zu werden, die Geiseln zu befreien und den Bestand der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung zu sichern. Das Land bestand die Krise, ohne wesentliche Rechtsgüter und demokratische Errungenschaften preisgegeben zu haben. Den Vorschlag, inhaftierte Terroristen der Folter zu unterziehen, soll Schmidt energisch zurückgewiesen haben.

„Nichts, das nicht in Betracht gezogen werden kann“

Auch heute steckt Deutschland in einer Krise. Diesmal gilt der Kampf nicht schwer bewaffneten und zu allem entschlossenen Terroristen, die Deutschland in eine Art Steinzeitkommunismus führen wollten, sondern einem unsichtbaren Virus, einem Atemwegserreger, der zwar in eher seltenen Fällen zu schwerer Krankheit und Tod führen kann, doch die allermeisten Bürger mehr oder weniger unbehelligt lässt. Und obwohl das Land in seinem Bestand niemals bedroht war oder bedroht ist, werden Rechtsgüter, die bislang als unveräußerlich galten, im Turbogang ausgehöhlt oder suspendiert. Wieder tagen Gremien, die vom Grundgesetz nicht vorgesehen sind, doch im Unterschied zu damals treffen sie Entscheidungen, die schwerwiegend und langfristig in Freiheit und körperliche Integrität jedes Einzelnen eingreifen.

Viele rechtliche und institutionelle Vorkehrungen, die die Väter des Grundgesetzes ersonnen hatten, um die Wiederkehr eines autoritären oder totalitären Gewaltsystems auf deutschem Boden zu verhindern, wurden und werden marginalisiert oder über Bord geworfen: der Föderalismus, die Gewaltenteilung, der Parlamentsvorbehalt, die Unabhängigkeit der Justiz und, nicht zuletzt, die Grundrechte. Und nun wird gar einem leibhaftigen Bundeswehr-General die Leitung eines neuen Krisenstabes anvertraut und zwar unter Federführung einer noch gar nicht amtierenden Bundesregierung – in einem institutionellen Niemandsland gewissermaßen. Diesmal ist nichts davon zu hören, dass sich führende Politiker dem Äußersten entgegenstellen. Im Gegenteil: Bald-Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) sagte bei der Berufung von Generalmajor Carsten Breuer, der neue „Corona-General“ („Bild“) werde „alles tun, was nötig ist. Es gibt nichts, das nicht in Betracht gezogen werden kann“.

Soll eine weitere Bastion des Grundgesetzes sturmreif geschossen werden? Will man nun auch die Axt angelegen an die besonders strengen Maßgaben, die das Grundgesetz für den Einsatz der Truppe im Inneren vorsieht, auch dies eine Lehre aus der Geschichte, in der militärische Kräfte immer wieder zur Einhegung oder Vernichtung innenpolitischer Gegner herangezogen wurden, in der Weimarer Republik etwa bei der blutigen Niederschlagung des Spartakusaufstandes in der Verantwortung des damaligen Volksbeauftragten für Demobilisierung, Heer und Marine beziehungsweise Reichswehrministers Gustav Noske, ironischerweise (auch er) ein Sozialdemokrat, der sich in seinen Memoiren mit dem berühmten Satz zu rechtfertigen versuchte: „Einer muss den Bluthund machen.“

Letzte einer ganzen Reihe von Eskalationsstufen

In einem Kommentar zum einschlägigen Artikel 87 a des deutschen Grundgesetzes heißt es:

„Die Regelung des Art. 87a soll Vorsorge gegen die beiden Risikofaktoren des Streitkräfteeinsatzes im Inneren treffen: Die Freisetzung des militärischen Gewaltpotentials und die Präsenz der Streitkräfte als Machtfaktoren im Inneren des Staates. Aus der zweitgenannten Stoßrichtung der Norm ergibt sich nun, dass Art. 87a Abs. 2 GG nicht nur jede bewaffnete, sondern auch jede innenpolitisch nicht neutrale Verwendung der Streitkräfte verhindern will. Eine Verwendung der Streitkräfte als Mittel der vollziehenden Gewalt in einem Eingriffszusammenhang liegt nicht erst bei einem konkreten Vorgehen mit Zwang, sondern bereits dann vor, wenn personelle oder sachliche Mittel der Streitkräfte in ihrem Droh- oder Einschüchterungspotential genutzt werden. Dabei ist außer der militärischen Verwendung auch jede andere Verwendung erfasst, die sich als Mittel der vollziehenden Gewalt darstellt und die Gefahr in sich birgt, die Bundeswehr zu einem Machtpotential der Exekutive im Innern des Staates werden zu lassen.“

Bislang kann die Bundeswehr im Inneren nur bei Naturkatastrophen (wie jüngst im Ahrtal) oder besonders schweren Unglücksfällen auf Anforderung eines Bundeslandes oder, bei mehreren betroffenen Bundesländern, auf Weisung der Bundesregierung zur Unterstützung von Polizeikräften eingesetzt werden. Darüber hinaus regelt Art. 87a Abs. 4 den Einsatz der Streitkräfte im Inneren des Staatsgebietes im Falle des inneren Notstandes. Er ermächtigt die Bundesregierung, die Streitkräfte zur Abwehr von Angriffen auf den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes zu verwenden. Die Norm richtet sich etwa gegen organisierte und militärisch bewaffnete Aufständische, die die Herrschaft über den Staat erobern wollen. Dabei liegt die Schwelle zum Einsatz der Streitkräfte als letzte einer ganzen Reihe von Eskalationsstufen so hoch wie irgend möglich.

Die Personalie komme einer Sensation gleich

Es ist evident, dass der faktisch immer noch existierende Corona-Ausnahmezustand keine Basis für einen wie auch immer gearteten Einsatz der Armee im Inneren darstellt. Doch die Berufung eines Generalmajors als künftigen obersten Corona-Manager ist ein markiges Zeichen, vor allem in Hinsicht auf die geplante Impfpflicht und die an die Erstimpfung sich anschließende, in regelmäßigen Abständen wiederkehrende „Boosterung“ der gesamten Bevölkerung. Die neue Ampel will zeigen will, dass sie „Eier hat“, im Gegensatz zur angeblich in Sachen Corona, Klima und so weiter so zauderhaften Vorgängerregierung. Dass diese Personalie ausgerechnet von einer Koalition ersonnen wurde, deren Repräsentanten wie keine Bundesregierung zuvor vom Geist des Pazifismus durchdrungen sind, vom Credo offener Grenzen und einer absichtlich herbeigeführten Schwächung der Bundeswehr und damit der „wehrverfassungsrechtlichen Bewusstseinslage“, also der Überzeugung der Bürger von der Sinnhaftigkeit der Verteidigung ihres Landes unter Inkaufnahme auch eigener Opfer, ist so unerwartbar, dass es dem Publikum den Blick auf die Widersprüche verstellt. 

Man muss sich nur ausmalen, welcher Aufschrei durch die Medien gegangen wäre, wenn eine zumindest nominell konservative Regierung eine solche Entscheidung getroffen hätte. Dem Trio Scholz/Habeck/Lindner wurde dagegen allseitiger Respekt gezollt. Die Süddeutsche Zeitung (SZ) sprach in einem wohlwollenden Porträt Breuers auf der Meinungsseite von einem „Wow“-Effekt. Die Personalie komme einer Sensation gleich. „Gut möglich, dass Breuers Gesicht bald ähnliche Bekanntheit erlangt wie das des Virologen Drosten.“ Bewähre sich Breuer, dürfte ihm „sogar eine Zukunft als Generalinspekteur der Bundeswehr offen stehen“.

Was erwartet man sich von dem General, der seit 2018 an der Spitze des Kommandos Territoriale Aufgaben steht, das für Einsätze der Streitkräfte im Inland zuständig ist? Scholz zufolge soll der 56-jährige unter anderem die Booster- und weitere Corona-Impfungen in Deutschland beschleunigen. Dazu könnte weiteres medizinisches Personal der Bundeswehr abkommandiert werden oder, wie bereits geschehen, Soldaten zur administrativen Verstärkung der Gesundheitsämter. Außerdem dürfte es darum gehen, mit militärischer Effizienz eine Meldeinfrastruktur aufzubauen, die über den Impfstatus jedes einzelnen Bürgers Auskunft gibt, der Einstieg in einen Überwachungsstaat, der alles bisher Dagewesene in den Schatten stellt.

Und sollte es auch hierzulande noch zu mächtigen Demonstrationen gegen den Corona-Maßnahmenstaat kommen, lässt sich mit Hilfe des willfährigen Bundesverfassungsgerichts vielleicht doch ein Staatsnotstand konstruieren, der die frisch zwangsgeimpfte Bundeswehr als „unabhängige Ordnungsmacht“ auf den Plan riefe, weitaus weniger anfällig für Fraternisierungen mit den von allfälliger Repression Betroffenen als die Polizei, die stets näher am Volk agiert.

So schnell damit Tabus zu brechen, wohlfeile Programmatik zu schreddern, lang gehegte Überzeugungen zu schleifen und eigene Ideale zu verraten, so schnell war noch keine politische Kraft wie die Ampel. Aber einer muss ja den Bluthund machen.

Foto: Christian Engels / Frankfurter Klasse

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Karsten Kaden / 03.12.2021

Das ist eine klare, wenn auch nicht ausgesprochene Kriegserklärung an das Volk. Sollten die Proteste nicht von selbst in Gewalt umschlagen, dann wird vermutlich irgendeine Art Reichstagsbrand inszeniert werden. Hauptsache, der Ausnahmezustand läßt sich rechtfertigen. Und ist der ausgerufen, geht die Show erst richtig los.

Werner Arning / 03.12.2021

So fällt ein Tabu nach dem Anderen. Bei verpflichtender Impfung sind Unruhen nicht ausgeschlossen. Da könnte eine gewisse vorsorgliche „Mobilmachung“ später zeitliche Einsatzverzögerungen verhindern. Aber ist eine Gewehrkugel, unter linker Oberaufsicht abgeschossen, eine moralisch bessere Gewehrkugel? Für Linke wahrscheinlich schon. Denn aus ihrer Perspektive trifft diese ja einen Rechten.

Bargel, Heiner / 03.12.2021

Na wenn der General dann mal nachrechnet, daß bei einer “Inzidenz” von 400, was 0,4 % entspricht und bedeutet, daß bei einem großen Regiment mit 3000 Soldaten mithin nur 12 einen positiven Test haben (davon ein Bruchteil nur wirklich krank) und man deshalb als Kommandeur nicht eine vom Regiment gehaltene Frontlinie aufgibt, könnte wirklich Hoffnung bestehen. Aber dazu müßte er von militärhygienisch (Spezialgebiet der Sozialen Hygiene) und (Feld-)epidemiologisch in Seuchenprävention und -bekämpfung ausgebildeten Militärärzten (nicht verwechseln mit Sanitätsoffizier) beraten werden und nicht von einem “Wirrologen” und den übrigen “Rechenkünstlern”, die derzeit in den Beraterstäben sitzen.

Chr. Kühn / 03.12.2021

@Herr Fiedler: Sie haben die dritte und größte Gruppe nicht genannt: Die, die es mit sich machen läßt. Mithin, die Getretenen. In der ur-deutschen Version, d. h. danach lechzend und jubelnd empfangend. Diese merkwürdige Mischung aus rückgratloser Langmut, schafhafter Naivität und pestilenz-artiger Aggressivität. Und immer, IMMER, mit dem Finger auf die Anderen zeigend. Es gibt Momente, wo ich mir nichts sehnlicher wünsche, als daß dieses eigenartige Volk vom Erdboden verschwindet. Auch auf die Gefahr hin, daß die Minderheit, auf die die gerade genannten Eigenschaften nicht zutreffen, mit verschwindet. Aber die Zerstörung hat ja nicht erst in den letzten Jahren begonnen. Da muß man bis 14/18 zurückgehen. Bis dahin stand, plus-minus, die deutsche Eiche mit festem Stamm und komplett belaubt. Dann begann ab Abhacken der Äste, das Köpfen der Krone, und zuletzt das Abtöten der Wurzeln. So wird diese Eiche sterben, umfallen und vermodern. Jenseits davon wird wenig Erinnerung sein. Kennen Sie das Gedicht Osymandias? “Ein Wandrer kam aus einem alten Land, und sprach: „Ein riesig Trümmerbild von Stein steht in der Wüste, rumpflos Bein an Bein, das Haupt daneben, halb verdeckt vom Sand. / Der Züge Trotz belehrt uns: wohl verstand der Bildner, jenes eitlen Hohnes Schein zu lesen, der in todten Stoff hinein, geprägt den Stempel seiner ehrnen Hand. / Und auf dem Sockel steht die Schrift: ‚Mein Name ist Osymandias, aller Kön’ge König: – Seht meine Werke, Mächt’ge, und erbebt!‘ / Nichts weiter blieb. Ein Bild von düstrem Grame, dehnt um die Trümmer endlos, kahl, eintönig die Wüste sich, die den Koloß begräbt.“ Seht meine Werke…paßt doch auf die Unselige.

Rainer Niersberger / 03.12.2021

Nun ja, der Weg vom Ausnahmezustand zum Notstand ist ja nicht allzuweit, wobei der Notstand zwei Aspekte beinhaltet, die systemnotwendige Behandlung der Volksschaedlinge und die Verhinderung von Plünderungen bei gewissen Versorgungsengpässen oder bei der Abschneidung von Impfunwilligen, dazu gehoeren dann auch die Boosterverweigerer, von der Versorgung, was dann, zumal bei Migranten zu gewissen Aktionen fuehren koennte. Es sei denn, man befreit aus “Vorsichtsgruenden”  den migrantischen Teil der Impfunwilligen von allen Restriktionen und “behandelt” nur die Biodeutschen. Der sogen Pazifismus war und ist keiner, denn er war schon immer taktisch und ideologisch geprägt. Es kam und kommt allein darauf an, gegen wen und warum man sich zu dann sogar sehr exzessiven Handlungen bewegt.  Dieser “Maßstab”, der natuerlich kein humanistischer ist, sollte inzwischen bekannt sein. Den Gruenen oder Linken als “Kritiker” in die Hände zu fallen, ist kein Vergnügen, zumindest wenn man Biodeutsche ist. Und wie sehen immer noch den Auftakt. Da kommt noch viel mehr. Zumindest dann, wenn die Taeter nicht endlich zum Teufel gejagt werden, wo sie hingehören.

Michael Müller / 03.12.2021

Die Bundeswehr verteidigt die Landesgrenzen nicht gegen Millionen Eindringlinge. Also muss man sie gegen die eigenen Leute einsetzen. Das nennt sich “Weltinnenpolitik”.

Dietmar Richard Wagner / 03.12.2021

Ich würde noch die drohende Möglichkeit eines Militärputschs erwähnen. Wenn die Bundeswehr in sensible Bereiche der Politik Einzug hält, organisatorisch und agierend, fällt es einem möglichen Widerstandsoffizier viel leichter von innen heraus zu putschen. Das wollen wir doch alle nicht!

giesemann gerhard / 03.12.2021

Endlich sind nunmehr Wehrkraftzersetzung und Impfkraftzersetzung auf derselben Ebenen angelangt.

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