Manfred Haferburg / 13.11.2020 / 14:00 / Foto: Pixabay / 103 / Seite ausdrucken

Die Bundesregierung pfeift auf Gesetze und die Verfassung

Nach Fukushima ließ die Kanzlerin per Telefonanruf acht deutsche Kernkraftwerksblöcke im geschätzten Wert von 20 Milliarden Euro stilllegen. Und das, obwohl die Betriebsgenehmigungen dieser Anlagen nach dem Gesetz reine Ländersache sind. Jetzt gab es für den fortgesetzten Verfassungsbruch und die schlampige gesetzliche Umsetzung eines vorhergehenden diesbezüglichen Urteils des Bundesverfassungsgerichtes eine schallende Ohrfeige für die Regierung Merkel, die sich doch so gerne als Mahner der Verfassungstreue von Ungarn und Polen sieht.

Welt-Online schreibt zutreffend:

Die Bundesregierung macht sich beim Atomausstieg des fortgesetzten Verfassungsbruchs schuldig. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss am Donnerstag festgestellt – und eine unverzügliche Korrektur des Grundrechtsverstoßes gefordert“. 

Entschädigungsansprüche für Milliarden stehen ins Haus. Da wird auch vom Umweltministerium gerne mal kreativ mit der Wahrheit umgegangen. Die Welt:

„Als der BMU-Abteilungsleiter Wolfgang Cloosters am 11. Juli 2018 im Bundesgesetzblatt offiziell bekannt gab, die EU-Kommission habe „verbindlich mitgeteilt“, dass eine beihilferechtliche Genehmigung nicht erforderlich sei, war das schlicht nicht die Wahrheit.

„Es liegt weder eine Genehmigung der Kommission vor, noch ist das Schreiben ihrer Generaldirektion Wettbewerb vom 4. Juli 2018 als ‚verbindliche Mitteilung‘ im Sinne des Art. 3 der 16. AtG-Novelle zu qualifizieren“, stellen die Karlsruher Richter jetzt fest: „So wird der Grundrechtsverstoß perpetuiert, weil auch keine andere Regelung zu seiner Beseitigung getroffen wurde.“

Markenzeichen der Regierung Merkel

Was macht die zuständige Ministerin Svenja Schulze, statt geltendes Recht einzufordern und umzusetzen? Sie führt Quoten für synthetische Kraftstoffe im Flugverkehr ein, natürlich mit Förderung durch den Steuerzahler. 

Rechts- und Verfassungsbruch sind zum Markenzeichen der Regierung Merkel geworden. Ganz ohne lästige Diskussionen im zweitgrößten Parlament der Welt macht das Kabinett der Groko, was der Kanzlerin so einfällt. Und dabei werden Gesetze und Verfassung kaltlächelnd ignoriert. Ob Eurorettung durch Bruch des Maastricht-Vertrages, ob Atomausstieg durch Verfassungsbruch, ob grenzenlose Willkommenskultur durch Ignorieren des Dublin-II-Abkommens – legal? Illegal? Schietegal! Selbst eine demokratisch durchgeführte Ministerpräsidenten-Wahl in Thüringen musste auf ihre Anweisung hin umgehend rückgängig gemacht werden.

Schuldbewusstsein? Rücktritte? Fehlanzeige. Lieber bastelt die Regierung an einem Corona-Ermächtigungsgesetz, um Richter künftig daran zu hindern, die willkürliche Einschränkung der Grundrechte der Bürger mit der Begründung der vorbeugenden Volksgesundheit einzukassieren. Und ja, das verbrannte Wort Ermächtigungsgesetz ist hier nicht fehl am Platze. Taucht doch auf den 38 Seiten des „Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“, 24-mal das Wort "ermächtigen" oder "Ermächtigung" in verschiedenen Zusammenhängen auf.

Wenn die Bürger nicht aufpassen, dann gehen sie mit einer Coronagefahr ins Bett und wachen in einer Hygienediktatur auf, in der nicht nur Waschzwang und Maulkorb für ewig obligatorisch sind. Ich weiß nicht, was schlimmer ist: das ständige kaltlächelnde Ignorieren der Gesetzlichkeit durch die Bundeskanzlerin oder das duckmäuserische Kuschen der deutschen Parlamentarier und Medien.

Foto: Pixabay

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Leserpost

netiquette:

Dr. Wolfgang Rösner / 13.11.2020

Es ist Zeit für einen Generalstreik.

Martin Stumpp / 13.11.2020

Die Journalisten und damit die Medien kuschen nicht, sie sind vielmehr der Motor des ganzen Irrsinns. Würden sie ihre Arbeit tun und den Bürger korrekt und objektiv informieren, würde die Legislative nicht kuschen, die Exekutive sich an die Gesetze halten und die Judikative Recht sprechen statt Haltung zu zeigen. Irgendwie stellt sich hier auch das Henne Ei Problem.

beat schaller / 13.11.2020

Danke Herr Haferburg für diesen Hinweis, der doch aufhorchen lässt. Erstaunlich, dass sowas nicht überall zu lesen oder zu hören ist. warum wohl? Solche dinge werden eben entweder verschwiegen oder nur in kleinsten Dosen und gut verpackt unters Pack gebracht.  Mir fehlen die Worte und der Glaube an eine Änderung sowieso.  Ich gehe davon aus, dass wir die Truppe, die längst eine Gefahr für den Kontinent Europa geworden ist, wohl ohne Gewalt nie mehr von den üppigen Futtertrögen weg bringen. b.schaller

Thomas Taterka / 13.11.2020

166000 zugelassene Anwälte in Deutschland müssen dazu nicht schweigen. Nein , müssen sie NICHT, denn sie leben letzten Endes von einem intakten Rechtsstaat, nicht von seinem verschacherten Rest.

Hans-Peter Dollhopf / 13.11.2020

“Verfassungs”-Schutz ist Parteienherrschafts-Systemschutz.

H.Wess / 13.11.2020

Wir sollten das “r” schleunigst gegen ein “nt” ersetzen, damit dieser Hosenanzug dahin kommt, wohin Sie gehört! Entmachtet diese Irre!

Martin Bingel / 13.11.2020

GG 20.4 ! wacht endlich auf ihr Wahlschafe

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