Redaktion / 27.08.2020 / 06:23 / 119 / Seite ausdrucken

„Das Verbot war mithin alternativlos“

Eines der einschneidendsten Demonstrationsverbote der letzten Jahrzehnte ist nicht nur Ausdruck einer äußerst bedenklichen Entwicklung, es ist auch verbunden mit einem äußerst bemerkenswerten Werk deutscher Verwaltungsprosa. Man muss die folgenden Zeilen gar nicht mehr kommentieren, denn sie sind beredt genug. Allerdings haben wir an einigen Stellen gezweifelt, ob wie nicht vielleicht einer Satire aufsitzen könnten. Aber das zitierte Faksimile wurde von den Demonstrationsanmeldern ins Netz gestellt. Mithin ist es äußerst unwahrscheinlich, dass gerade die, die sich nun vor Gericht gegen dieses Verbot wehren, ein Fake-Dokument in die Welt setzen. Also gehen wir davon aus, dass es sich um den Originalton aus der Berliner Verwaltung handelt.

Nur eine nüchterne Anmerkung vorab: Nach der Demonstration am 1. August ist in den seither vergangenen Wochen offenbar von keinem Infektionsgeschehen berichtet worden, das tatsächlich von dieser Demonstration ausgegangen ist. Aber nun überlassen wir das Wort den Berliner Beamten. Hier einige wichtige Teile der Begründung des Versammlungsverbots:

„Sie richten sich mit Ihrer Versammlung gegen die Maßnahmen der Regierung bzw. der einzelnen Landesregierungen zur Eindämmung des SARS-CoV-2 Virus, die Sie für überzogen halten. Sie sehen Ihre Freiheitsrechte dadurch unverhältnismäßig eingeschränkt, was mit einer Fehleinschätzung der eigentlichen Gesundheitsgefahren, die von dem SARS-CoV-2-Virus ausgehen, einhergeht.

Ihre Teilnehmenden rekrutieren sich dabei aus verschiedenen Bereichen der Gesellschaft. Bei bisherigen Versammlungen zum Thema war eine Zusammensetzung, die von bürgerlichen Klientel bis hin zu Angehörigen rechtsextremer Gruppierungen reichte, zu verzeichnen. Allen gemein war dabei, die grundsätzliche Ablehnung der getroffenen staatlichen Infektionsschutzmaßnahmen zur Eindämmung der weiteren Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virusses (im Weiteren „Corona-Gegner" genannt). Es hat sich dabei gezeigt, dass insbesondere der Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen mit einem erheblichen Unwillen begegnet wird. Auch die Einhaltung notwendiger Abstände wird allenfalls sporadisch umgesetzt, eigentlich jedoch nicht für erforderlich gehalten.

Am 1. August 2020 fanden bereits von der Gruppierung Querdenken organisierte themengleiche Versammlungen statt. Herausgestochen hat dabei Ihre Großversammlung auf der Straße des 17. Juni und ein zuführender Aufzug. An der Versammlung nahmen letztendlich ca. 30.000 Personen und an dem Aufzug ca. 17.000 Personen teil. Eingereichte Hygienekonzepte konnten dabei gar nicht umgesetzt werden. Der notwendige Sicherheitsabstand von 1,5m von haushaltsfremden Personen zueinander wurde überwiegend nicht eingehhalten, die angeordnete Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen nahezu vollständig missachtet.

Nach mehrheitlich medizinischer Meinung ist die jederzeitige Wahrung des vorgegebenen Mindestabstandes von 1,5m von Personen zueinander aber einer der elementarsten Punkte zur Vermeidung einer weiteren Infektionsausbreitung des SARS-CoV2-Virus und der Verhinderung sogenannter Super-Spreading-Events.

Zu der Versammlungslage wurde nach hiesigen Erkenntnissen deutschlandweit mobilisiert. Es hat sich dabei gezeigt, dass die unterschiedlichsten Zusammenschlüsse sogenannter „Corona-Gegner" über die digitalen Medien gut vernetzt sind. Dies hat letztendlich dazu geführt, dass sich am 1. August 2020 etwa 30.000 „Corona-Gegner" in Berlin zusammengefunden haben.

Nach den vorliegenden Erkenntnissen wird in den einzelnen Gruppen und Interessenverbänden von „Corona-Gegnern" massiv europaweit mobilisiert. Dies wird auch in einem Interview von Ihnen, dem bekanntesten Vertreter der Querdenken Gruppierung, bestätigt. Dieses ist unter https://www.youtube.com/watch?v=zJ x-NZlvKE zu finden. Erneut wird wieder intensiv für eine Anreise mit Reisebussen der Initiative „Honk for Hope" geworben. Diese bieten aus dem gesamten Bundesgebiet Busreisen nach Berlin an. Darunter auch Anreisen über das gesamte Wochenende. Nach den Angaben der Veranstalter wird bei einer 3-Tages-Fahrt mit einer Ankunft in Berlin am 28. August 2020 um 20 Uhr gerechnet. Zudem ruft, im Gegensatz zu den Versammlungen am 1. August 2020, eine Vielzahl von Gruppierungen aus dem gesamten ideologischen rechten Spektrum zu der von Ihnen angemeldeten Versammlung auf.

Bei den erwarteten Teilnehmendenzahlen bzw. der Anzahl von Personen mit kritischer Einstellung zu den Corona-Schutzmaßnahmen, die in der Stadt zusammenkommen werden, sind mithin deutliche Steigerungen zu erwarten.

Vorliegend ist vor allem zu besorgen ist, dass diese Personen in Ihrem täglichen Leben im Hinblick auf deren Einstellung mit den staatlich getroffenen Infektionsschutzmaßnahmen zur Eindämmung des SARS-CoV-2-Virus eher nachlässig umgehen bzw. entsprechende Maßnahmen bewusst ignorieren.

Es kann nach objektiver Betrachtung also nur zum dem Schluss gekommen werden, dass ein Infektionsrisiko bei „Corona-Gegnern" erheblich höher ist, als bei solchen Personen, die die Infektionsschutzmaßnahmen streng beachten.

Hinzukommt, dass die weltweite Pandemielage weiterhin kritisch ist. Auch in den europäischen Ländern, in denen die Infektionsrate bereits sehr gering war, sind wieder deutlich steigende Zahlen zu verzeichnen. Dies trifft auch auf die inländischen Infektionszahlen zu. Am 22. August 2020 hat das Robert-Koch-lnstitut erstmals seit Ende April wieder über 2000 Neuinfektionen verzeichnet. Aus Frankreich und anderen europäischen Ländern werden ebenfalls Rekordzahlen gemeldet.

Im vorgenannten Interview wird bekräftig, dass es bereits bestätigte Anreisen u. a. aus Spanien, Frankreich, Kroatien, Polen und Belgien gebe. Bis auf Polen hat das Auswärtige Amt für die genannten Länder oder Regionen in diesen Ländern auf Grund der epidemiologischen Lage aktuell Reisewarnungen herausgegeben.

Sie hatten bereits für den 1. August 2020 eine Versammlung zu dem Thema „Das Ende der Pandemie: Tag der Freiheit" mit ursprünglich 10.000 Teilnehmenden angemeldet. An dieser Kundgebung nahmen jedoch entgegen Ihrer ursprünglich geschätzten Zahl an Teilnehmenden letztendlich bis zu 30.000 Personen teil. Ihr ursprüngliches Hygienekonzept basierte hauptsächlich auf der Einhaltung der Mindestabstände auf einer ausreichend dimensionierten Versammlungsfläche. Ergänzend sahen Sie einen Einsatz von Ordner/innen zur Ansprache an die Teilnehmenden der Versammlung vor, sowie eine Vorab-Kommunikation der Hygiene-Regeln nebst Auflagen via Youtube. Die von Ihnen eingesetzten Videoleinwände und Lautsprechertürme entlang der Straße des 17. Juni sollten bei der Entzerrung der Menschenmenge im Versammlungsraum dienen.

Im Rahmen des eigentlichen Ablaufs der Versammlung am 1. August 2020 musste festgestellt werden, dass insbesondere mit Eintreffen der Teilnehmenden eines zuführenden Aufzuges die Zahl der avisierten Teilnehmendenzahl bei weitem übertroffen wurde. Hierbei wirkte trotz der im weiteren Versammlungsraum eingesetzten Videoleinwände die Bühne als Anziehungspunkt, was zu einer erheblichen Verdichtung der Menschenmenge und Nichteinhaltung der Mindestabstände in diesem Bereich führte.

Das mit Bescheid der Versammlungsbehörde beauflagte Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wurde auch nach Verlesen der Auflagen und regelmäßiger Aufforderung Ihrerseits durch die Teilnehmenden der Versammlung praktisch nicht befolgt. Es wurde dahingehend ersichtlich, dass ein Einwirken Ihrerseits auf die Teilnehmenden Ihrer Versammlung offensichtlich nicht gegeben war, was letztendlich aufgrund der Massenhaftigkeit der Teilnehmenden Ihrer Versammlung und der durch die eng gedrängte Menge zu befürchtenden infektiologischen Risiken zu einer Auflösung Ihrer Versammlung führte.

Bei der Versammlungsbehörde liegen inzwischen ab dem 28. August 2020 eine Vielzahl von Versammlungsanmeldungen von „Corona-Gegnern" vor. All diese Anmeldungen können nicht einzeln, sondern müssen im Hinblick auf die erhebliche Mobilisierung in ihrer Gesamtheit betrachtet werden. Dieser Bescheid macht mithin deutlich, dass die Gefahrenprognose unmittelbar auch auf Ihr Versammlungsvorhaben zu übertragen ist.

Sie haben die Teilnehmendenzahl für Ihre vorliegende Kundgebung am 29. August als auch für die Fortführung als Camp mit gleichermaßen jeweils 22.500 Personen angegeben. Das bisher für die Kundgebung am 29. August 2020 hier vorliegende Hygienekonzept bezieht sich erneut hauptsächlich auf einen nach Ihrem Dafürhalten ausreichend dimensionierten Versammlungsort. Entsprechend ist die Ausweitung des Versammlungsraums auf die Straße des 17. Juni zwischen Salzufer und Platz des 18. März sowie die Einmündungsbereiche am Großen Stern zu bewerten.

Im weiteren Verlauf des Hygienekonzeptes empfehlen Sie diesmal sogar einen Verzicht auf das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.

In Bezug auf ein erneut zu beauflagendes Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung und die Beachtung der notwendigen Mindestabstände aller an der Kundgebung teilnehmenden Personen ist somit ein vergleichbares Verhalten der Teilnehmenden Ihrer Kundgebung wie bereits am 1. August festgestellt auch vorliegend zu besorgen.

[…]

Wenn also der Umstand betrachtet wird, dass an dem Wochenende vom 28. bis zum 30. August 2020 mehrere 10.000 Personen, zum Teil aus dem europäischen Ausland, in Berlin zusammenkommen werden, die im Hinblick auf ihre Einstellung zu Virusschutzmaßnahmen im täglichen Leben, einem erheblichen Infektionsrisiko ausgesetzt sind, ist schon deshalb von einem erheblichen infektiologischen Risiko auszugehen.

Wie auch am 1. August 2020 wird der notwendige Mindestabstand von Personen zueinander auch bei den einzelnen Versammlungen dabei nicht eingehalten werden können. Dies ist bei den zu erwartenden Gesamtteilnehmendenzahlen nicht möglich. Es wird regelmäßig zu Unterschreitungen vor prominenten Versammlungsangeboten, wie an Bühnen oder Lautsprecherfahrzeugen kommen. Problematisch können zudem örtliche Gegebenheiten an einigen Stellen des Versammlungsraums, die nicht ausreichend bemessen oder situationsbedingt für die Gemengelage ungünstig geschnitten sind, und ebenfalls der zu erwartende erhebliche Andrang in den Zu- und Abstromphasen sein. Wenn also der notwendige Mindestabstand nicht sogar willentlich ignoriert wird, ist mit Situationen zu rechnen, in denen dieser einfach nicht eingehalten werden kann. Dies belegen auch die Beobachtungen am 1. August 2020.

Die Einhaltung des Mindestabstands ist durch die SARS-CoV-2-lnfektionsschutzverordnung für das grundsätzliche öffentliche Zusammenleben vorgegeben. Sie wurde auf Grundlage des § 32 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in der zurzeit gültigen Fassung erlassen. Gemäß § 10 der SARS-CoV-2-lnfektionsschutzverordnung können durch diese Verordnung die Grundrechte der Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG), der Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG), der Freizügigkeit (Art. 1 1

Abs. 1 GG) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) eingeschränkt werden.

[…]

Wird zu der zu besorgenden Unterschreitung des Mindestabstandes hinzugenommen, dass die Teilnehmenden bei einer sich bietenden Versammlungsgelegenheit unter weitestgehender Missachtung staatlicher Vorgaben wie dem Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in Gruppenform zusammenkommen wollen, wird das davon ausgehende Infektionsrisiko exponentiell gesteigert. Diese Personen nehmen dabei teilweise auch weite Anreisen in Kauf. Sie werden demnach jede Möglichkeit nutzen, zum Zwecke des Ausdrucks ihrer Meinung gemeinsam auf die Straße zu treten. Im Hinblick auf die gute Vernetzung der „Corona-Gegner" untereinander, dürfte es dabei letztendlich völlig egal sein, an welcher Versammlung zum Thema teilgenommen wird. Folgerichtig müssen in Berlin alle themengleichen Versammlungen, die für einen größeren Teilnehmerzulauf geeignet sind, behördlich untersagt werden. Würden hiervon nur die geplanten Großveranstaltungen betroffen sein, hätte das lediglich eine Verlagerung hin zu kleineren Versammlungsangeboten zur Folge, was bei noch ungeeigneteren Orten zu einer weiteren Risikoerhöhung führen würde.

Es bleibt demnach festzuhalten, dass Versammlungen mit den erwarteten Teilnehmendenzahlen von Personen, die medizinische und aus infektiologischer Sicht notwendige Mindeststandards nicht beachten, unter diesen Voraussetzungen bei der derzeitigen Pandemielage einfach nicht durchführbar sind.

[…]

Die Begrenzung der Personenzahl bei Ihrer Versammlung ist am gewünschten Versammlungsort bei den zu erwartenden potentiellen Teilnehmendenzahl im Verbund mit deren Willen sich hier zu versammeln an öffentlichen Orten schlicht nicht durchsetzbar. Selbst wenn eine Begrenzung auf eine vermutlich noch händelbare Anzahl von nur 5000 Teilnehmende angenommen werden würde, wären immer noch zehntausende Personen in der Stadt, die Ihren unbedingten Versammlungswillen dann wahrscheinlich spontan umzusetzen versuchen würden.

Eine zurzeit eigentlich zu verhindernde Bildung von größeren Menschenmengen ohne medizinisch sinnvolle Mindeststandards würde die aus infektionsschutzrechtlichen Gründen erforderlichen Einschränkungsmaßnahmen konterkarieren. Eine Folge wäre eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung und damit für Leib und Leben jedes Einzelnen.

Ein Verbot Ihrer Versammlung ist mithin alternativlos. Das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit im Rahmen des Infektionsschutzes überwiegt hier Ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit. Die im Hinblick auf den Schutzgedanken des Art. 2 Abs. 2 GG getroffenen gesetzlichen Regelungen wären als Bestandteil der öffentlichen Sicherheit bei einer Versammlungsdurchführung in nicht hinnehmbarer Weise verletzt.“

Quelle: https://img1.wsimg.com/blobby/go/74e92e2f-7c73-4d74-b272-819b4890ad68/downloads/Versammlungsverbot-Berlin.pdf?ver=1598454880331

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F.Reichardt / 27.08.2020

Ich verwette mein edelstes Körperteil, dass der Draht des roten Telefons aus dem Kanzler*Innenamt ( Vorsicht, Satire!) zum Berliner Innensenator geglüht hat! Dieses Demonstrationsverbot wurde ja bereits nach der ersten Demo de facto angekündigt und passt perfekt in die Reihe der Verletzungen des GG durch unsere aller so hochgeliebte Sonnenkönigin. Stichwort Thüringen- Wahl, um nur eine von vielen zu nennen. Der reinste Hohn ist es, wenn Herr Geisel wider seiner Ausführungen, dass Berlin keine Plattform für “Corona- Leugner”, Rechte, Reichsbürger und andere Spinner sein dürfe, danach behauptet, die Entscheidung habe nichts mit dem politischen Hintergrund der Demo zu tun. Dümmer und durchsichtiger geht’s nimmer. Eine “BLM”- oder “Fff”- Demo im Sinne des “Guten” hingegen wäre NIEMALS verboten worden; dafür verwette ich mein zweitedelstes Körperteil…

Bernd Große-Lordemann / 27.08.2020

Bleibt noch zu erwähnen, dass “Gegendemonstrationen” bis jetzt nicht verboten worden sind. Der Innensenator,  Geis(s)el der Grundrechte, und der bürokratische Unterbau auf Zeitreise wohin?

H.Milde / 27.08.2020

Wie muß den Obertanen der Südp0l auf Grundeis gehen? Ist der Große Graben rund um den Grünen Reichstag noch nicht fertig? Sie wenden das Panik-Greta Prinzip an, um die große Transformation weiter voran zu peitschen.  Die Gesundheit und Sicherheit der Bürger/Stuerzahler an sich geht der Polit-Kaste gewaltig am selbigen vorbei. -> DIVI (27.8.20, 07.50h)  derzeit in D werden 21.832 intensivpflichtige Patienten behandelt,  freie Betten 8.932, Covid19 Patienten 228, davon 133 invasiv beatmet, bisher (seit dem sog. “Lockdown”?) verstorben 4.011, dh ca 28 Pat/Tag. Normalerweise versterben ca 2.800 Menschen/Tag in D. Dh. ca . 1% sind derzeit Covid19 assoziiert. Nicht berückschtigt ist, ob es zZt wie in GB in den KHs eine “Untersterblichkeit” bestehen soll , während hingegen im häuslichen Bereich -damit sind wahrscheinlich auch Alten/Pfleheime ua betreuende Einrichtungen gemeint-  eine “Übersterblichkeit” zu verzeichnen sei? (weiß jemand die Quelle?) Mittlererweile dürfte es sich langsam bemerkbar machen, daß unsere Patienten nicht mehr zu Vorsorge/Früherkennung von Krankheiten gegangen sind. Damit wird sich die Morbidität und Letalität, sowie Behandlungs- und “soziale” Nebenkosten -abgesehen vom persönlichen Leid der Patienten- sicherlich nach “oben” verändern, zB ein Dickdarm-Tumor im Frühstadium, dh lokal begrenzt, Anfang 4/20 entdeckt wird sofort operiert, und hätte eine sehr gute Heilungschance gehabt. Jetzt nach einem 1/2 Jahr? Andererseits dürften auch einige überflüssige Behandlungen unterlassen worden sein, was die Morbidität und Letalität nach unten “verbessern” würde. Ceterum censeo, imperium merkelii(?) esse delendam…... Massel tov.

Manfred Lang / 27.08.2020

Andreas Geisel ist eine Geißel von Demokratie, Rechts- und Verfassungsstaat. Da hilft nur eins: Wie damals in der “DDR” trotz Verbots massenhaft auf die Straße gehen. Gegen Unrecht hilft eigentlich nur noch ziviler Ungehorsam. Das Verbot der Demonstrationen gegen die Anti-Corona-Maßnahmen durch den Innensenat zeigt nur den maroden Zustand unserer Demokratie und der Altparteien. Geisel muss weg!!! Möglichst bald. Und mit ihm die ganze gleichgesinnte Politikerkaste. Demokratie jetzt und nicht nach Corona.

Kay Ströhmer / 27.08.2020

Das ist kümmerlich. In Berlin werden anscheinend nur noch Praktikanten in der öffentlichen Verwaltung beschäftigt. Die Berliner müssen sich doch dafür, dass sie solche Nichtleister beschäftigen, in Grund und Boden schämen.

Jürgen Struckmeier / 27.08.2020

“Nur eine nüchterne Anmerkung vorab: Nach der Demonstration am 1. August ist in den seither vergangenen Wochen offenbar von keinem Infektionsgeschehen berichtet worden, das tatsächlich von dieser Demonstration ausgegangen ist.” dass -> das! Bitte korrigieren.

Peter Gentner / 27.08.2020

Erstaunlich dass so ein Geschwurbel binnen ienes Tages zur Verfügung steht. So etwas schreibt man nicht in so kurzer Zeit. Zudem ist die Zweiklassigkeit erkennbar. Alles andere vorangeschoben, handelt es sich hier um ausschließlich Rechtsextreme. Black Lifes Matter, Antifa-Demos, etc. haben nicht nur keine Verbote und solche Schmähschriften nach sich gezogen, sondern werden von Politik und Medien bejubelt! Und ohne Ausrufung des Notstandes, und dieses “Infektionsschutzgesetz” ersetzt keine Ausrufung des Notstandes, können keine Grundrechte außer Kraft gesetzt werden….... noch nicht!

Andreas Rühl / 27.08.2020

Mit dieser Argumentation wird es nie wieder eine Versammlung geben, die sich gegen eine regierungspolitik wendet. Absurdistan! Wer hat denn diese Begründung verfasst, ein praktikant ist Geisel selbst? Auf keinen Fall ein Jurist, nicht einmal ein Student im 2. Semester, denn der hätte 0 Punkte kassiert. Gröblicher kann man das Grundrecht der Versammlungsfreiheit nicht mehr verkennen. Würde man diese Art der güterabwaegung (bei einer abstrakten Gefahr) für zulässig halten, waeren in der vergangenheit die Demonstrationen in brokdorf, Wackersdorf, gegen den natodoppelbeschluss, gegen pershing 2,gegen diverse Golfkriege, gegen den Schah von Persien zu verbieten gewesen. Man weiß ja nie, was passiert, am Ende kommt es noch zu gewalt! Geht’s noch? Von den montagsdemos am Ende der sogenannten DDR ganz zu schweigen. Der ganze Senat muss zuruecktreten und die Beteiligten muessen vom Verfassungsschutz überwacht werden.

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