Geistesgigant Schulz erinnerte uns anschließend daran: “Niemand verlässt sein Heimatland ohne Grund.” Da bin ich baff. Das hätte ich nicht gedacht. Aber wo er recht hat, hat er recht… Schulz entdeckte soeben das erste “Grund”-Gesetz des Heimatverlassers, das einfach für alle gilt, sogar für die deutschen Rentner auf Mallorca! Damit hat Schulz alle Ewiggestrigen blamiert, die meinen, Flüchtlinge hätten überhaupt keine Gründe, ihr Heimatland zu verlassen. Etwa die vielen Dummköpfe, die glauben, es wäre lediglich der Wind, der diese Menschen auf der Erdkugel umherweht… Auch Schulz hat übrigens einen Grund, sein Heimatland zu verlassen und heute auf Lesbos zu sein… er muß unbedingt von Flüchtlingen weitere anekdotische Fluchtgeschichten erfahren, die er in seine Reden einbauen kann… offiziell wird das so ausgedrückt: Er will sich vor Ort über die Lage der Flüchtlinge informieren. Und nicht vielleicht doch mal kontrollieren, ob wirklich auch alle einen Grund haben? Denn nur wenn ein Grund da ist, wird alles weitere schon seine Richtigkeit haben. Sich von Menschen, die vor Ort sind, die Lage telefonisch übermitteln zu lassen, ist für Schulz nicht drin. Da kämen dann am Ende vermutlich völlig falsche europäische Gesetze dabei heraus, wenn Schulz die Dinge nicht mit eigenen Augen gesehen hätte! Durch eine relativ einfache mathematische Ableitung, auf die ich hier verzichten will, kommt man übrigens auf folgende erweiterte Form des “Grund”-Gesetzes: “Niemand verlässt sein Heimatland in Richtung Deutschland ohne Grund”. Das aber nur am Rande angemerkt.
Danke für diese zu Papier gebrachten Worte. Zum gemeinsamen Griechenwein hätte nur noch Jean Claude gefehlt, um das Panikorchester zu vervollständigen. Göttin Europa hat sich vermutlich vor Scham seit längerem in einer düsteren Ecke des Hades vor Gram u. Scham auf Dauer verkrochen.
Danke, Herr Broder, dass Sie sich den Anblick des Verfalls öffentlich-rechtlicher Berichterstattung noch antun. Ich kann es jedenfalls nicht mehr und lese nur noch Rezensionen darüber.
Leserbriefe können nur am Erscheinungstag des Artikel eingereicht werden. Die Zahl der veröffentlichten Leserzuschriften ist auf 50 pro Artikel begrenzt. An Wochenenden kann es zu Verzögerungen beim Erscheinen von Leserbriefen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.