Gastautor / 04.03.2024 / 06:00 / Foto: Imago / 52 / Seite ausdrucken

Corona-Aufarbeitung: Skandal-Antworten der Bundesregierung

Von Andreas Zimmermann.

Die Bundesregierung beantwortete eine parlamentarische Anfrage zu eklatanten Impfrisiken: Arrogant, ignorant und inkompetent. Und genauso geht sie mit der Gesundheit der Bürger um. Eine Dokumentation.

Das Coronozän ist zumindest momentan vorbei, doch die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Nachwirkungen der katastrophalen politischen Entscheidungen dieser Jahre werden uns noch lange begleiten. Was diese zahlreichen regierungsamtlichen Fehlleistungen während der Corona-Jahre betrifft, ist die AfD im Bundestag nach wie vor die einzige Partei, die sich um eine Aufarbeitung dieser Zeit bemüht. Das gilt auch für die zahlreichen Ungereimtheiten um die fälschlicherweise „Impfstoffe“ genannten Nukleinsäureinjektionen, zu deren Gefahren für die menschliche Gesundheit gerade erst wieder eine umfangreiche Studie erschienen ist, die mein Kollege Jochen Ziegler hier auf der Achse des Guten besprochen hat.

Schon etwas länger zurück liegt die Erkenntnis, dass die Pfizer/BioNTech-Injektionen zum Teil massiv mit Plasmid-DNA aus dem Herstellungsprozess verunreinigt sind, denn tatsächlich wurde dieser Punkt, wie ich hier schon letzten Dezember diskutiert habe, bereits in den Zulassungsdokumenten der EMA, die auf Ende Dezember 2020 datieren, erwähnt. Die AfD-Fraktion im Bundestag hat der Bundesregierung zu dieser sowie einigen anderen Fragen im Kontext der Covid-19-Nukleinsäureinjektionen – im Wesentlichen geht es dabei um die modRNA-Injektionen von Pfizer/BioNTech, da diese in Deutschland vorrangig als „Covid-19-Schutzimpfung“ eingesetzt wurden –  am 16. Januar 2024 eine kleine Anfrage (Drucksache 20/10245) mit insgesamt 13 Fragen gestellt, die die Bundesregierung in der Drucksache 20/10357 am 19. Februar dieses Jahres beantwortet hat. Wobei man hinzufügen sollte, dass es sich lediglich formell um eine Antwort handelt, inhaltlich kann man den Text der Bundesregierung kaum als Antwort bezeichnen.

Die insgesamt 13 Fragen der AfD-Fraktion behandeln mehrere Themenkomplexe, in den Fragen 1 bis 3 sowie 6 bis 9 geht es im Wesentlichen darum, inwieweit das PEI oder die Bundesregierung von den Herstellern unabhängige Untersuchungen zu möglichen DNA-Rückständen in den modRNA-Chargen durchführen, die Fragen 4 und 5 zielen darauf, ob die Bundesregierung Untersuchungen zu einer Erhöhung der Krebsfälle bzw. Antibiotikaresistenzen im Zusammenhang mit den „Covid-19-Impfstoffen“ anstellt, während es in den Fragen 10 bis 13 darum geht, wie viele Verfahren aufgrund von Impfschäden aktuell anhängig sind sowie darum, ob die Bundesregierung nach wie vor die Meinung vertritt, dass die „Impfstoffe“ eine Übertragung reduzieren würden und ob sie an der Zulassung dieser Stoffe festhält. Diese Fragen behandeln keine wirklich neuen Themen, und dementsprechend bringt auch das Antwortdokument der Bundesregierung fachlich keine wirklich neuen Einsichten. Es ist aber sowohl politisch als auch psychologisch durchaus interessant, weil es einen erstaunlich unverstellten Einblick in die Denkweise und Einstellungen der Bundesregierung, einschließlich einer ausgeprägten Realitätsallergie, gewährt. Aus diesem Grund habe ich die jeweiligen Fragen und Antworten auch in ihrer ursprünglichen Reihenfolge hintereinander diskutiert, auch wenn der Text dadurch relativ lang geworden ist. 

Erstaunliche Anzahl an Falschbehauptungen

Bevor in der Antwort auf die einzelnen Fragen eingegangen wird, wurde eine Vorbemerkung vorangestellt, in der die Bundesregierung angesichts der relativen Kürze dieser Vorbemerkung eine erstaunliche Anzahl an Falschbehauptungen untergebracht hat. Betrachten wir diese Satz für Satz.

1) „Seit Beginn der Durchführung von Schutzimpfungen gegen COVID-19 besteht ein großes Informationsbedürfnis.“ Schon die Prämisse dieses Satzes ist falsch, weil aktuell keine „COVID-19-Schutzimpfungen“ existieren, da die verwendeten Nukleinsäureinjektionen weder vor Übertragung von noch vor Erkrankung, schwerem Verlauf oder dem im Normalfall sehr seltenen Tod durch SARS-CoV-2 schützen, wie zahlreiche, in diesem Übersichtsartikel sehr schön zusammengefasste Studien zeigen.

Tatsächlich gibt es auch keinerlei belastbare Daten, dass diese Injektionen vor einem „schweren Verlauf“ schützen, wie immer wieder behauptet wird, seitdem es angesichts unzähliger Berichte, dass Personen sich nach der dritten, vierten oder x-ten „Impfung“ zum zweiten oder dritten Mal offiziell „mit Corona infiziert“ haben. Ich zitiere aus dem Zulassungsdokument der EMA: „Impfeffizienz in Bezug auf schwere Covid-19-Fälle, Abschlussanalyse: Unter Teilnehmern ohne Hinweis auf eine SARS-CoV-2-Infektion vor und während des Impfprogramms lag die geschätzte Impfeffektivität hinsichtlich einer schweren Covid-19-Erkrankung, die mindestens 7 Tage nach der zweiten Impfdosis aufgetreten ist, bei 66,4 Prozent, mit einem Fall in der BNT162b2-Gruppe und drei Fällen in der Placebo-Gruppe (Tabelle 12).

Die a-posteriori Wahrscheinlichkeit, dass die reale Impfeffektivität über 30 Prozent liegt, beträgt damit 74,29 Prozent, womit aufgrund der geringen Anzahl an schweren Fällen, die in der Studie nach der zweiten Impfung beobachtet wurden, das vorgegebene Erfolgskriterium von mehr als 98,6 Prozent für diesen Endpunkt nicht erreicht wurde. [“Vaccine efficacy for Severe COVID-19 cases, Final analysis: Among participants without evidence of SARS-CoV-2 infection before and during vaccination regimen, the estimated VE against severe COVID-19 occurring at least 7 days after Dose 2 was 66.4%, with 1 and 3 cases in the BNT162b2 and placebo groups respectively (Table 12). The posterior probability for the true vaccine efficacy greater than 30% is 74.29%, which did not meet the prespecified success criterion of >98.6% for this endpoint due to the small number of severe cases observed after Dose 2 in the study.”] Das Informationsbedürfnis an ehrlichen Aussagen zu diesem Thema ist bei einem Teil der Bevölkerung mit Sicherheit hoch, bei der Bundesregierung aber ersichtlich nicht vorhanden.

2) „Dabei sind weiterhin viele Falschinformationen im Umlauf, die Menschen verunsichern können.“ Das ist ohne Zweifel richtig, allerdings gehen diese Falschinformationen überwiegend auf die Bundesregierung und ihren Dunstkreis einschließlich PEI, RKI, ÖRR und die sogenannten „Qualitätsmedien” zurück. Um nur ein paar Beispiele zu nennen: „Die Impfung ist nebenwirkungsfrei”, „Die Impfung schützt vor Übertragung”, „Die Pandemie der Ungeimpften”, „Masken schützen”, „Deutschland ist gut durch die Pandemie gekommen”, usw, usf.

3) „Die Bundesregierung und die für die Überwachung der Impfstoffsicherheit zuständige Bundesoberbehörde, das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), haben hierzu zahlreiche Anfragen, auch aus dem parlamentarischen Raum, beantwortet.“ Das ist lediglich formell richtig, inhaltlich bleiben die meisten Anfragen, wie wir noch sehen werden, unbeantwortet – was kein Wunder ist, denn wie Thomas de Maizière in anderem Zusammenhang einmal so schön gesagt hat, „Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern.“ 

4) „Insgesamt sind die zahlreichen spekulativen Behauptungen zu angeblichen Risiken und Qualitätsmängeln nach dem bisherigen Stand des Wissens, nach der internationalen wissenschaftlichen Diskussion in Fachpublikationen und Zulassungsbehörden sowie auf der Basis der sehr umfangreichen Daten zu den weltweit durchgeführten Impfungen nicht belegt.“ Dieser Satz enthält so viele Falschbehauptungen, dass man eigentlich einen eigenen Artikel alleine zu diesem einen Satz schreiben könnte. Die Risiken der Injektionen sind in keinerlei Weise spekulativ, wie u.a. der oben erwähnte Übersichtsartikel sowie die zahlreichen darin zitierten und in „peer-reviewed international journals“ veröffentlichten Forschungsarbeiten genauso zeigen, wie die Tatsache, dass die Sterblichkeit in Deutschland in den Jahren 2021 und 2022 deutlich höher war als im „impffreien Pandemiejahr“ 2020. Und auch die Verunreinigungen der Injektionen sind, wie bereits erwähnt, schon in den Zulassungsdokumenten der EMA erstmals auf Seite 21 belegt. Auch die Untersuchung von Kevin McKernan zu diesem Thema hat rein gar nichts Spekulatives, sondern liefert harte Daten, die DNA-Verunreinigungen unzweifelhaft nachweisen. Ein ausführliches Interview mit ihm, das zahlreiche weitere Links zu diesem Thema enthält, findet sich auf Tichys Einblick. 

5) „Gut belegt ist dagegen die Schutzwirkung der COVID-19-Impfstoffe gegen schwere Verläufe und Tod, die in der Pandemie weltweit sehr viele Menschen vor schweren Verläufen einer Covid-Infektion bis zum Tod geschützt hat.“ Wie bereits erwähnt und auch von mir schon einmal diskutiert, ein Schutz vor schweren Erkrankungen wurde nicht einmal in den Zulassungsdokumenten behauptet. Auch die Behauptung, dass die Nukleinsäureinjektionen zahlreiche Menschen vor dem Tod geschützt hätten, ist schlicht eine Erfindung. Im Gegenteil, eine Untersuchung von 31 Ländern kam zu dem Schluss, dass die Sterblichkeit desto höher war, je mehr „geimpft“ wurde. Es ist bezeichnend, dass die Bundesregierung darauf verzichtet, in ihrer „Vorbemerkung“ irgendwelche Studien zu zitieren, denn die aufgestellten Behauptungen sind schlicht nicht belegbar. Das gilt auch für den letzten Satz dieses Machwerks.

6) „Es wird auf die Informationen für medizinische Fachkreise verwiesen, die das PEI am 22. Dezember 2023 auf seiner Internetseite veröffentlicht hat und die dem aktuellen Wissenstand entsprechen.“ Bei dem verlinkten Dokument handelt es sich allerdings nicht um eine wissenschaftliche Arbeit, sondern um eine Ansammlung an Behauptungen, für die keinerlei Belege angeführt werden. Besonders perfide ist die Behauptung, dass bei der Untersuchung zu DNA-Rückständen „Testinterferenzen durch das Vorhandensein von Lipid-Nanopartikeln in den Impfstoff-Fläschchen ausgeschlossen“ sein müssten, denn dies kann, wie das PEI selbst schreibt „bei Testung am finalen Impfstoff-Fläschchen nicht garantiert werden.“ Mit anderen Worten, das PEI behauptet – fälschlicherweise, denn man kann Tests auf DNA-Rückstände durchaus verlässlich am finalen Produkt durchführen – dass unabhängige Tests gar nicht verlässlich durchgeführt werden könnten, denn niemand außer Pfizer/BioNTech hat Zugriff auf die „Drug Substance“ vor der Verpackung in Lipid-Nanopartikel. 

Eigene Ergebnisse ohne eigene Tests?

Die gesamte „Vorbemerkung“ besteht im Wesentlichen aus lügen, leugnen und einschüchtern und stellt damit ein klassisches „Gaslighting“ dar, also den Versuch, „Personen so zu manipulieren, dass sie an ihrer eigenen Wahrnehmung zweifeln und eine verzerrte Darstellung der Realität annehmen.“ Natürlich belegt die Bundesregierung in ihrer Antwort keine einzige ihrer Behauptungen. Wie denn auch, sind doch alle Behauptungen schlicht faktenwidrig. Und natürlich sind auch die folgenden „Antworten“ auf die gestellten Fragen in genau dem gleichen Stil verfasst. Überheblich und in der Sache oft genug falsch. Dies beginnt bereits mit der Antwort auf die erste Frage. In dieser geht es darum, ob das PEI mittlerweile selbst Untersuchungen zu möglichen DNA-Verunreinigungen der modRNA-Injektionen durchgeführt hat, ob die Bundesregierung dies angemahnt hat und ob es hierzu veröffentlichte Daten gibt.

Die Antwort der Bundesregierung besteht aus einem Verweis auf die Antwort auf eine frühere Anfrage (Drucksache 20/9412, darauf komme ich gleich) sowie aus dem erstaunlichen Satz: „Es besteht darüber hinaus keine rechtliche Verpflichtung, die Ergebnisse der durchgeführten Untersuchungen zu veröffentlichen.” Ich weiß nicht mehr, wie oft ich von Politikern den schaurigen Satz lesen musste: „Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten”, wenn neue Eingriffe in die Privatsphäre der Bürger geplant oder in Gesetzesform gegossen wurden. Und die gleichen Politiker ziehen sich nun auf die Formulierung zurück, „es besteht keine rechtliche Verpflichtung”. Würde es mir meine Erziehung nicht verbieten, würde ich jetzt Max Liebermann zitieren.

Aber was findet man nun eigentlich in der Antwort (Drucksache 20/9697) auf diese frühere Anfrage. Nun, dies hier: „Jede Wirkstoffcharge des COVID-19-mRNA-Impfstoffs wird vom Hersteller verpflichtend auf DNA-Restmengen untersucht, und die Ergebnisse sind Teil des Chargenfreigabeprotokolls, das im Rahmen des OCABR [Official Control Authority Batch Release, Anmerkung des Autors] geprüft wird.“ Mit anderen Worten, das PEI prüft überhaupt nichts, sondern heftet einfach bloß die Herstellerprotokolle ab. Es wäre das Gleiche, wenn jeder Autobesitzer dem TÜV ein Schreiben schicken könnte „mein Auto ist verkehrssicher“ und dafür die Prüfplakette erhalten würde. Auf dieser (Nicht)-Grundlage ergänzt die Bundesregierung dann in der aktuellen Antwort (Drucksache 20/10357) noch „Das PEI hat dem Bundesministerium für Gesundheit bestätigt, dass keine Hinweise auf eine Beanstandung der Ergebnisse vorliegen.“

Wie man ohne eigene Tests überhaupt zu einer Beanstandung der Ergebnisse kommen könnte, bleibt wohl für immer das Geheimnis der Bundesregierung. Ach ja, in der Antwort, auf die verwiesen wird (Drucksache 20/9697) findet sich übrigens gleich noch eine weitere Falschaussage „Es gibt keine wissenschaftlichen Hinweise darauf, dass die im Impfstoff enthaltenen DNA-Fragmente unerwünschte Wirkungen hervorrufen können.“ Seltsam, dass man in einem Moderna-Patent (US10702599B2) eine ganz andere Aussage findet: „Die Deoxyribonukleinsäure(DNS)-Impfung ist eine Technik, die benutzt wird, um die humorale und zelluläre Immunreaktion auf fremde Antigene, wie hMPV-Antigene, und/oder PIV-Antigene und/oder RSV-Antigene zu stimulieren. Die direkte Injektion genetisch modifizierter DNA (z.B. nackte Plasmid-DNA) in einen lebenden Wirt führt dazu, dass eine geringe Anzahl seiner Zellen direkt das entsprechende Antigen produzieren.

Die Antworten werden nicht besser

Allerdings bringt diese Technik potenzielle Probleme mit sich, einschließlich der Möglichkeit der Insertionsmutagenese, welche zur Aktivierung von Onkogenen [Krebsgene, Anmerkung des Autors] oder zur Inaktivierung von Tumorsupressoren-Genen führen könnte.“ [“Deoxyribonucleic acid (DNA) vaccination is one technique used to stimulate humoral and cellular immune responses to foreign antigens, such as hMPV antigens and/or PIV antigens and/or RSV antigens. The direct injection of genetically engineered DNA (e.g., naked plasmid DNA) into a living host results in a small number of its cells directly producing an antigen, resulting in a protective immunological response. With this technique, however, comes potential problems, including the possibility of insertional mutagenesis, which could lead to the activation of oncogenes or the inhibition of tumor suppressor genes.”]. Egal wie wahrscheinlich oder häufig dieser potenzielle Effekt in der tatsächlichen Anwendung auftreten mag, unter „keine wissenschaftlichen Hinweise“ stelle ich persönlich mir etwas anderes vor. 

Und so geht es weiter, Frage 2 wird gar nicht beantwortet, sondern es wird auf die bereits erwähnte frühere Antwort verwiesen, die „Antwort“ auf Frage 3 bezieht sich dafür gar nicht direkt auf die gestellte Frage, in der es darum ging, ob die Bundesregierung unabhängige Prüfungen der Chargen veranlasst hat. Die Antwort lautet, dass das PEI den von BioNTech verwendeten Test validiert hat. Absurder und auch respektloser den Abgeordneten gegenüber geht es schon fast nicht mehr. Aber was soll’s, sie vertreten ja mit dem Volk schließlich auch nur den Souverän des Grundgesetzes. Und was die Regierung vom Grundgesetz hält, hat sie ja während der Corona-Zeit, mit ihrem grundgesetzwidrigen Haushalt und mit ihren aktuellen Plänen zur Meinungs- und Gedankenkontrolle ausreichend gezeigt.

Es wird auch nicht besser in den Antworten, denn in der gemeinsamen Antwort auf die Fragen 4 und 5 behauptet die Bundesregierung allen Ernstes „Das PEI erfasst im Rahmen des Spontanmeldesystems alle Verdachtsfälle von Nebenwirkungen, die nach einer Impfung gemeldet werden, und analysiert diese Daten fortlaufend im Hinblick auf das Nutzen-Risiko-Verhältnis der zugelassenen Impfstoffe.“ Angesichts der Flut an Verdachtsmeldungen verschiedenster Nebenwirkungen, hätte das PEI den Nukleinsäureinjektionen schon längst den Stecker ziehen müssen. Denn wie Gunter Frank vor einer Weile angemerkt hat, waren zehn (!) Verdachtstodesfälle lange Zeit ausreichend, dass die EMA (die europäische Zulassungsstelle) ein Medikament vom Markt genommen hat. Nun, diesen Wert hatten wir mit den buchstäblich todsicheren Nukleinsäureinjektionen bereits nach 14 Tagen (!) alleine in Deutschland erreicht, wie das PEI damals berichtete. Ende März 2023 waren dann sage und schreibe 3.315 Verdachtstodesfälle gemeldet, ohne dass es irgendeine Reaktion des PEI gegeben hätte, außer dass die Behauptung, „die Impfstoffe sind wirksam und sicher“, wiederholt wurde wie bei einer gesprungenen Schallplatte.

Mit den Fragen 6 bis 9 versuchen die Fragesteller, irgendwie eine Antwort auf die Frage zu bekommen, wie eigentlich die Sicherheit der „Impfstoffe“ gewährleistet sein kann, wenn Regierung und Behörden keine eigenen Untersuchungen machen. Sie scheitern letztlich, weil die Bundesregierung hier entweder mit Phrasen reagiert oder auf die ebenso nichtssagenden Antworten auf vorhergehende Fragen verweist (wer sich das Ganze in all seiner Schönheit antun möchte, möge bitte dem oben angegebenen Link folgen). Die Fragen 10 und 11 befassen sich mit gerichtlichen Verfahren, die wegen Schäden nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) gegen die Hersteller der COVID-Impfstoffe anhängig sind, von denen es laut Bundesregierung aktuell immerhin 576 gibt, wobei ich aufgrund der gesetzlichen Haftungsfreistellung der Hersteller sowie der vielfach gezeigten, linientreuen Ausrichtung deutscher Gerichte, die Erfolgsaussichten als gering erachte. Allerdings ist dies eine rein persönliche Einschätzung und ohnedies eher eine Frage für Juristen als für Naturwissenschaftler.

Eingemauert im eigenen Narrativ

Bleiben die Fragen 12 und 13. Frage 12 lautet wörtlich: „Beabsichtigt die Bundesregierung sich dafür einzusetzen, dass die Marktzulassung der Corona-Impfstoffe aufgehoben wird? Wenn ja, wann und wenn nein, warum nicht?“ Die ebenfalls wörtliche Antwort der Bundesregierung lautet: „Die COVID-19 Impfstoffe wurden in der Europäischen Union in einem zentralen Verfahren zugelassen. Das PEI sieht aufgrund der aktuellen Datenlage als zuständige Bundesoberbehörde in Deutschland keine Veranlassung, sich für eine Rücknahme oder einen Widerruf der bestehenden zentralen Zulassungen auszusprechen.“ Angesichts der oben erwähnten 3.315 Verdachtstodesfälle, also einer Zahl die gut den Faktor 300 höher liegt, als die Zahl an Verdachtstodesfällen, die bis zum Beginn des Coronozäns ausreichend war, damit ein Medikament zurückgezogen wurde, kann man getrost davon ausgehen, dass es dem PEI (bzw. der Bundesregierung, da das PEI ja lediglich eine weisungsgebundene Bundesoberbehörde ist) völlig egal ist, wie überwältigend die Evidenz ist, dass diese Injektionen eine verheerende Schaden-Nutzen-Bilanz haben, die Zulassungen werden nicht zurückgezogen werden.

Bleibt Frage 13, in der es darum geht, ob „die Bundesregierung bzw. das Bundesgesundheitsministerium immer noch die Auffassung [vertritt], dass die Impfung gegen das Corona-Virus ‚indirekt auch geringfügig‘ vor der Übertragbarkeit des Virus auf andere schützt?“ Hier verweist die Bundesregierung wiederum auf eine Antwort (Drucksache 20/10168) auf eine andere, kürzliche Anfrage ebenfalls der AfD-Fraktion. Als ich die Antwort gelesen habe, musste ich tatsächlich mehrmals das Datum betrachten, aber die Antwort ist tatsächlich auf den 10. Januar 2024 datiert. Warum ich das nicht glauben konnte? Weil die Bundesregierung in dieser Antwort ernsthaft immer noch behauptet, dass die sogenannten „Impfungen“ nicht nur einen Übertragungsschutz bewirkt hätten, sondern auch weiter die Lüge verbreitet, dass „der Schutz gegen Infektionen bei insgesamt bis zu 90 Prozent lag“ während der „Schutz vor einer Reinfektion bei ungeimpften Personen, die bereits mindestens eine Infektion durchgemacht hatten, zwischen 25 bis 69 Prozent“, also deutlich niedriger gelegen haben soll.

Nun, diese Aussage ist eine direkte und bösartige Lüge. Es gibt mittlerweile zahlreiche Studien, wie zum Beispiel diese Arbeit aus der Schweiz vom September 2023, die eindeutig zeigen, dass eine durchgemachte Infektion IMMER einen besseren Schutz vor einer weiteren Infektion geboten hat als die sogenannten Impfungen, die maximal sechs Monate einen allerhöchstens minimalen Übertragungsschutz bewirkt haben. Dies war auch von Anfang an völlig erwartbar, denn eine Injektion in einen Muskel kann keine wirksame Schleimhautimmunität bewirken, wie man auch jedes Jahr anhand der lausigen Effizienz der Grippe-Impfung (hier die offiziellen Daten der CDC zu diesem Thema) sieht.

Somit sind Impfungen gegen Erreger von Atemwegserkrankungen von vornherein bestenfalls bedingt sinnvoll, selbst wenn es sich um echte Impfungen handelt, die kein solch verheerendes Nebenwirkungsprofil haben wie die bei SARS-CoV-2 zum Einsatz gekommenen Nukleinsäureinjektionen. Tatsächlich haben diese sogenannten „Impfungen“ während der Omikron-Variante die Infektionswahrscheinlichkeit sogar erhöht, wie Abbildung 1 in der zitierten Studie zeigt, und zwar auch dann, wenn die Injektionen weniger als 6 Monate zurücklagen. Und es kommt noch besser, die Injektionen zerstören sogar teilweise den schützenden Effekt einer vorhergehenden Infektion, wie auch Abbildung 2 klar zeigt (Achtung, die Y-Achsen haben unterschiedliche Skalen, wodurch der verheerende Effekt der Injektionen auf den ersten Blick verschleiert wird!). 

Ich hatte es schon einmal erwähnt, und es gilt für alle Drucksachen, die ich für diesen Artikel betrachtet habe: Die Bundesregierung weicht in ihren Antworten aus, leugnet die vorliegenden Fakten oder lügt offen. Sie hat sich in ihrem Narrativ von der „sicheren und wirksamen Impfung“ komplett eingemauert und ist für Fakten schlicht nicht mehr zugänglich. Passend zu diesem psychologischen Zustand (sofern man bei einer Institution, die aus einer Vielzahl von Personen besteht, diesen Begriff verwenden kann) plant sie schon länger, sich auch physisch mit Hilfe eines buchstäblich mittelalterlichen Wassergrabens einzumauern. Das klingt auf den ersten Blick lustiger als es ist, denn es ist ein Hinweis, dass unsere Politiker fest entschlossen sind, die Wirklichkeit in Zukunft noch konsequenter auszusperren als sie es jetzt bereits tun. Und schon Hannah Arendt wusste, dass der Verlust an Wirklichkeit die größte Gefahr der Moderne darstellt. Denn, wie sie so treffend formuliert hat: „Wenn der Widerstand durch Wirklichkeit fehlt, dann wird prinzipiell alles möglich.“   

 

Andreas Zimmermann ist promovierter Naturwissenschaftler und lehrt an einer deutschen Hochschule. Er schreibt hier unter einem Pseudonym.

Foto: Imago

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Leserpost

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Hartmut Laun / 04.03.2024

Die SPD, die Grünen und die FDP, in Person Frau Faeser, sind ein Fall für den Verfassungsschutz, müssen als gesichert extremistische Gruppierungen eingestuft werden.

Bernd Hartke / 04.03.2024

“Es liegen keine Hinweise vor”: Diese Masche dürfte doch inzwischen bis zum Überdruß bekannt sein. Wenn vereinzelt oder zuhauf schädliche Nebenwirkungen oder irgendetwas anderes Unpassendes gemeldet wird, weigert man sich einfach, das zur Kenntnis zu nehmen. Dann kann man hinterher sogar einigermaßen ehrlich behaupten, daß “keine Hinweise vorliegen”. Was das noch mit Arzneimittelsicherheitsüberwachung zu tun haben soll, erschließt sich mir allerdings nicht. Das Gesundheitsministerium mit seinen Ablegern PEI und RKI gehört wegen dummdreister, die Allgemeinheit gefährdender Arbeitsverweigerung geschlossen und abgewickelt. Und das ist die Minimalforderung. Eigentlich ist das justitiabel, aber ein funktionierendes Rechtssystem haben wir schon längst nicht mehr.

Rainer Niersberger / 04.03.2024

Folgen : Keine, weder juristisch, noch politisch. Ich glaube nicht, dass ein Liberalkonservativer wegen derartiger Petitessen und Boesartigkeiten der Rechten nicht mehr die CDU, sondern die AfD wählt. Jedenfalls nicht im Westen. Das gilt sogar fuer einen grossen Teil derjenigen, die hier oder auf TE kritische Artikel schreiben, aber das werden die Leser auch wissen. Fuer die allermeisten ist das nicht einmal kriminell und zudem meinte es das Regime nur gut und handelte in bester Absicht. Und nicht zuletzt gibt es ohnehin keinen, nicht den geringsten Grund, deswegen “rechts” zu waehlen.  Da muesste schon deutlich mehr passieren, bevor man nur darueber nachdenkt, diese Grenze zu überschreiten. Ein totalitaeres, transhumanistisches Regime allein reicht da nicht.  Die Geschichte zeigt, dass der Michel, selbst der intellektuelle, zumindest solange nur andere betroffen sind, maximal zur CDU wandert. Die haben ja mit alldem bekanntlich nichts zu tun. Chapeau fuer den Aufklaerungsversuch, aber Aufklärung ist so ziemlich das Letzte, was das Hirn der meisten Deutschen verlangt.

Marco Schulz / 04.03.2024

Auch hier die Grundannahme Versagen. “regierungsamtlichen Fehlleistungen”. Das ist in der ganzen sogenannten westlichen Welt so gelaufen! Haben die denn alle versagt? Glaubt ihr das wirklich, oder sprecht ihr es nicht aus, auch hier unten in den Kommentaren? Was ist der Mensch, was macht ihn aus? Im Artikel der Satz: “Die direkte Injektion genetisch modifizierter DNA (z.B. nackte Plasmid-DNA) in einen lebenden Wirt führt dazu, dass eine geringe Anzahl seiner Zellen direkt das entsprechende Antigen produzieren.” You are soap! War die Nachricht auf den Kinoplakaten des Films “Fight Club”. Du bist ein Bioroboter, sonst nichts. Programmierte Materie. Steuerbar. Monatelang, heute noch hier, wurde dieses Weltbild gepaukt. Die Sache Corona hat eine okkulte esoterische Ebene. Es ist eine Frage nach dem Sein. Ein Angriff, eine Spaltung. Er hat auf die Leute verschieden gewirkt, manche haben erkannt, sie sind mehr, souverän.

Claudius Pappe / 04.03.2024

Es ist was ( alles ) faul im Staate…....................................

Robert Schleif / 04.03.2024

Wie in den Bösen Medien berichtet wurde, hat selbst der inoffizielle WHO-Chef Bill Gates jüngst geäußert, dass Covid-19 nur ein äußerst wenige schwere Erkrankungen und Todesfälle auslöst und nur für alte kranke Menschen ein relevantes Risiko bedeutet. Der Große Philanthrop will uns damit sagen: „Ich habe euch den Giftcocktail bloß angeboten – darum gebettelt und abgeholt habt ihr diesen aber freiwillig selbst. Werdet endlich erwachsen, benutzt euren Verstand und glaubt nicht alles, was euch die Medien und eure Politiker – die eh‘ bloß meine Handlanger sind – auftischen.“.

paul brusselmans / 04.03.2024

Bemerkenswert übrigens auch folgende Antwort der EU-Kommission, geleitet von der Spritzenkandidatin der CDU: Der Impfstoff hat nur eine “bedingte” Zulassung - diese sieht aber laut EU-Recht ausnahmslos die volle Haftung des Herstellers vor. Der dem Parlament als Kontrollorgan von vdL vorenthaltene Vertrag sieht aber laut Antwort der Kommission unter bestimmten Umständen (unter voller Wahrung des EU-Rechts) die Haftungsübernahme durch die Mitgliedstaaten vor.  Wer hat vdL erm’chtigt, EU/-Recht zu brechen und Spahn ermächtigt, das Arzneimittelrecht so zu ändern, dass Deutschland einspringt?

Bettina Landmesser / 04.03.2024

Gut 750.000 Menschen in Deutschland würden nicht behaupten können, das Corozän sei vorbei. Sie leiden unter LongCovid-MECFS oder PostVAC. Oder sie haben die gleiche Krankheit, schon früher hervorgerufen durch andere virale Erkrankungen.  Sie rotten in ihren Wohnungen unbehandelt dahin. Weder die AFD noch die Regierung hat ein Interesse, ihnen zu helfen. Die Ampel-Regierung investiert fast nur Geld in Plakate,  oder eine Hotline, nicht wirklich in Heilung. Und die Ambulanzen diagnostizierten nur und werden jetzt, trotz bestehender Wartelisten geschlossen. Opfer, die einen Privatarzt finden,  haben zumindest eine Chance, privat an Medikamente zu kommen, die hier und da Symptome lindern. Ob die viel zu spät angelaufenen Studien mit dem wirkungsvollen Medikament X erfolgreich sein werden, steht in den Sternen. Hat es überhaupt noch die gleiche Zusammensetzung wie im Sommer 2021, als es so erfolgreich an Patienten ausprobiert wurde?

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