Von Andreas Zimmermann.
Auf eine gewisse, sehr verkorkste Weise ist auf den polit-medialen Komplex Verlass – wenn es um Panikmache oder Fehlinformationen geht, muss man selten lange auf den nächsten Vorstoß warten. Hier zur Illustration aktuelle Versuche der Realitätsleugnung in Sachen Corona und Gesundheit.
Mittlerweile kann man sich eigentlich schon sicher sein, dass seine Vertreter täglich liefern. So wie am 30. November, als welt.de einen Artikel mit dem mutmachenden Titel „Versorgungslage schwerkranker Kinder verschlechtert sich spürbar” veröffentlicht hat.
Nun wäre es angesichts der Geschwindigkeit, mit der die Ampel das Land herunterwirtschaftet, nicht weiter verwunderlich, wenn es in Deutschland auch bei der Gesundheitsversorgung der Kinder bergab ginge. Aber nachdem seit 2020 fast wöchentlich die drohende Überlastung der Krankenhäuser ausgerufen wurde, ohne dass diese jemals auch nur annähernd eingetreten wäre, ist eine gewisse Skepsis bei solchen Meldungen doch angebracht. Zumal im Teaser des Artikels auch gleich die Falschinformation vom Anstieg schwerer Infektionen bemüht wird.
Ich hatte ja gerade erst gezeigt, dass der damals aktuelle Wochenbericht 2023-46 des RKI zur Erkältungssituation in Deutschland keinerlei Hinweise darauf gibt, dass es bezogen auf die Gesamtbevölkerung aktuell eine auffällige Zahl an Erkältungskrankheiten gibt. Aber vielleicht ist dies bei Kindern ja anders? Nun, auch dazu gibt der RKI-Bericht Auskunft. Abbildung 3 zeigt die Entwicklung der Atemwegserkrankungen anhand der Sentinel-Praxen nach Alterskohorten, aufgeschlüsselt für die Kalenderwochen 40/2022 bis 46/2023. Letztes Jahr gab es tatsächlich einen deutlichen Anstieg ab Woche 45, aber davon ist in diesem Jahr bisher nichts zu sehen. Vielmehr liegt das Erkrankungsniveau bisher deutlich unter den Werten des Vorjahres. Und auch bei den 5- bis 14-Jährigen gibt es keinerlei Hinweise, dass sich aktuell eine Erkältungswelle aufbauen würde.
Das Gleiche gilt für alle weiteren Alterskohorten. Genauso unauffällig ist die Situation, was schwere akute Atemwegsinfekte (SARI) betrifft. Dies wird in Abbildung 7 gezeigt, und auch hier finden sich keinerlei Hinweise auf eine anlaufende Erkrankungswelle. Der gerade erschienene RKI-Wochenbericht für die Kalenderwoche 47 bestätigt all diese Einschätzungen eindrucksvoll. Dass die Behauptung eines Anstiegs schwerer Infektionen in keinerlei Weise von den zum Zeitpunkt des Erscheinens des Welt-Artikels verfügbaren Daten gestützt wird, fördert nicht unbedingt das Vertrauen in die Glaubwürdigkeit der übrigen im Artikel aufgestellten Behauptungen.
Aus der vorsichtigen Skepsis wird massives Misstrauen
Spätestens wenn dann die DIVI, die berüchtigte Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin, die während der Corona-Pseudo-Pandemie regelmäßig mit Falschaussagen zur demnächst drohenden Überlastung der Intensivstationen aufgefallen ist, als Kronzeuge für eine Verschlechterung der intensivmedizinischen Versorgungslage für Kinder bemüht wird, wird aus der vorsichtigen Skepsis ohnehin massives Misstrauen.
Aber praktischerweise gibt es ja seit ein paar Jahren das DIVI-Intensivbettenregister, womit man relativ leicht die Auslastung der Intensivbetten in Deutschland nachvollziehen kann. Und hier findet man für den 30. November 2023 die Zahl von 455 besetzten Kinderintensivbetten, denen 222 freie Betten gegenüberstanden, was einer Auslastung von ziemlich genau 67 Prozent entspricht. Das ist tatsächlich eine deutlich geringere Auslastung als im letzten Jahr, als an diesem Tag 646 belegten Betten 188 freie Betten gegenüberstanden, was einer Auslastung von 77 Prozent entspricht. Eigentlich auch kein Wert, weswegen geplante Operationen hätten abgesagt werden müssen, wie im Artikel behauptet wird.
Der Vollständigkeit halber seien noch die jeweiligen Werte für die Jahre 2021 und 2020 erwähnt, wobei der Wert für 2021 vom 29. November ist, weil die Abbildung auf der DIVI-Seite sich weigert, mir für den 30. November einen Wert anzuzeigen. Diese Werte für 2021 sind 590 belegte gegenüber 210 freien Betten (73,5 Prozent Auslastung) sowie für 2020 sind es 412 belegte und 342 freie Betten (55 Prozent Auslastung). Also alles wie immer, wie ich erst in meinem letzten Artikel in Bezug auf Atemwegserkrankungen geschrieben habe.
Aber vielleicht sind ja die ganz kleinen Kinder, sprich Säuglinge gemeint. Nun, auch diese Zahlen gibt es. Für 2023 finden wir hier 1.156 belegte und 541 freie Betten, entsprechend einer Auslastung von 68 Prozent. Die Zahlen für die übrigen Jahre sind 1.448/509/74 Prozent für 2022, 1.499/515/74 Prozent für 2021 und 1.339/607/69 Prozent für 2020. Hier haben wir 2023 sogar, wenn auch nur knapp, die geringste Auslastung der letzten 4 Jahre (weiter reicht das DIVI-Intensivbettenregister nicht zurück). Eine Entwicklung gibt es allerdings, die dem rechen-affinen Leser eventuell schon aufgefallen ist – in beiden Alterskategorien ist die Gesamtzahl der betreibbaren Intensivbetten 2023 gegenüber allen Vorjahren gesunken.
Man muss eine Lüge nur oft genug wiederholen
Genau dieses Bild findet man übrigens auch für Erwachsene. Hier kommt noch hinzu, dass auch die Anzahl belegter Betten von 2020 bis 2023 konstant gesunken ist, wobei wie bei Kindern und Säuglingen der stärkste Rückgang vom letzten zu diesem Jahr erfolgt ist. Tatsächlich stehen bei den Erwachsenen 19.878 belegten Intensivbetten am 30. November 2020 nur noch 14.281 belegte Betten am gleichen Tag des aktuellen Jahres gegenüber – und das bei einer gleichzeitig wachsenden und alternden Gesellschaft. Zählt man die drei Alterskategorien zusammen, stehen 27.521 betreibbare Betten am 30. November 2020 noch ganze 18.675 betreibbare Betten am selben Tag des Jahres 2023 gegenüber. In absoluten Zahlen bedeutet dies einen Rückgang um 8846 verfügbare Intensivbetten, in Prozent einen Rückgang um 32 Prozent, also um fast ein Drittel.
Geht die Entwicklung so weiter, könnte es irgendwann in der Zukunft tatsächlich gelingen, dass wir die seit Jahren immer wieder für die nächsten 2 bis 3 Wochen angekündigte, aber bisher nie erreichte Überlastung der Intensivstationen doch noch schaffen. Momentan bleibt es aber wie in all den Jahren seit dem Beginn der polit-medialen Pseudopandemie schlicht eine Falschaussage. Wobei es sich natürlich nicht um die einzige, immer und immer wieder erzählte Lüge der Coronisten handelt, frei nach der Devise, dass man eine Lüge nur oft genug wiederholen muss, damit sie irgendwann geglaubt wird.
Zur Kategorie der geradezu mantrahaft wiederholten Lügen gehört auch die Behauptung, dass die modRNA-Injektionen Schutz vor der Übertragung von SARS-CoV-2 bieten würden. Diese Lüge hat am 29. November, also am Tag vor dem Erscheinen des gerade diskutierten Welt-Artikels, der deutsche Verteidigungsminister Boris Pistorius bei einer Befragung im Bundestag mal wieder aufgewärmt. Wie Boris Reitschuster bereits berichtet hat, sagte Pistorius wörtlich: „Sehr geehrter (sic!) Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Abgeordnete, um das noch einmal klar zu stellen: Die Covid-19-Impfung ist der effektivste Schutz vor schweren Krankheitsverläufen und vor Tod (Applaus aus dem Plenum) und gleichzeitig ein wichtiger Beitrag zur Senkung des Risikos von Ansteckung und Weiterverbreitung. Und das können Sie bestreiten. Bis zum jüngsten Tag. Daran ändert sich nichts. Dankeschön.“
Die Zulassung der „Impfungen“ hat einen Übertragungsschutz schon immer ausgeschlossen
Diese Aussage ist insofern bemerkenswert, als vor nicht allzu langer Zeit ein Schreiben von Emer Cook, der Generaldirektorin der Europäischen Arzneimittel-Agentur, datiert auf den 18. Oktober dieses Jahres, kursierte, in dem sie als Antwort auf eine Anfrage mehrerer Abgeordneter des Europaparlaments unmissverständlich feststellt, dass die sogenannten „Covid-19-Impfstoffe“ nicht dafür zugelassen sind, die Übertragung von SARS-CoV-2 von einer Person zur anderen zu verhindern. Wörtlich schreibt Frau Cook: „Sie weisen in der Tat richtigerweise darauf hin, dass Covid-19 Impfstoffe nicht dafür zugelassen wurden, um die Übertragung von einer Person auf die andere zu verhindern. Sie sind nur dafür indiziert, die geimpfte Person selbst zu schützen.“ Original: “You are indeed correct to point out that COVID-19 vaccines have not been authorised for preventing transmission from one person to another. The indications are for protecting the vaccinated individuals only.“
Und es ist nicht so, dass dieses Schreiben unbekannt geblieben wäre, denn es wurde ausführlich darüber berichtet, auch in den sogenannten Qualitätsmedien. Hier auf der Achse des Guten nahm Ansgar Neuhof die Meldung zum Anlass, das Bundesverfassungsgericht aufzufordern, angesichts des Inhalts dieses Schreibens sein faktenwidriges Urteil zur Impfpflicht im Gesundheitswesen, in dem die Richter diese für verfassungskonform erklärt haben, aufzuheben.
Wörtlich schreibt das Gericht in seiner Pressemitteilung zum Beschluss vom 27. April 2022: „Der Gesetzgeber verfolgt den legitimen Zweck, vulnerable Menschen vor einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu schützen … Die Pflicht zum Nachweis einer COVID-19-Impfung ist im verfassungsrechtlichen Sinne auch geeignet … Zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Gesetzes ging eine deutliche fachwissenschaftliche Mehrheit davon aus, dass sich geimpfte und genesene Personen seltener mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizieren und daher das Virus seltener übertragen können.“
Es begründet seinen Beschluss also mit der Behauptung, dass die modRNA-Injektionen eine Übertragung von SARS-CoV-2 verhindern oder zumindest deren Wahrscheinlichkeit verringern würden. Dies ist laut Aussage von Frau Cook schlicht falsch. Aber, wie Jesko Matthes ebenfalls hier auf der Achse des Guten betont hat, es ist nicht erst seit dem 18. Oktober dieses Jahres falsch, denn die Zulassung der „Impfungen“ hat einen Übertragungsschutz schon immer ausgeschlossen. Und verrückterweise wissen das auch die sogenannten „Qualitätsmedien“. Denn bereits vor einem Jahr gab es einen langen Artikel auf mdr.de, in dem erwähnt wird, dass die Zulassungsstudien nie einen Übertragungsschutz behauptet haben. Dies ist absolut korrekt, denn im am 23.12.2020 veröffentlichten offiziellen Zulassungsdokument der EMA für den „Impfstoff“ von Pfizer/BioNTech finden sich dazu zwei klare Aussagen.
Auf Seite 97 im Abschnitt „Schlussfolgerungen zur klinischen Wirksamkeit” (Original “Conclusions on clinical efficacy”) heißt es: „Es ist aktuell nicht bekannt, ob der Impfstoff gegen asymptomatische Infektion schützt oder wie er sich auf die Übertragung des Virus auswirkt. Die Schutzdauer [durch die Impfung] ist nicht bekannt.“ Original: „It is presently not known if the vaccine protects against asymptomatic infection, or its impact on viral transmission. The duration of protection is not known.”
Und weiter unten im Abschnitt 3.3 „Unsicherheiten und Limitationen in Bezug auf vorteilhafte Effekte” (Original “Uncertainties and limitations about favourable effects“) ist auf Seite 132 zu lesen: „Die ausschlaggebende Studie war nicht darauf ausgelegt, den Effekt des Impfstoffs gegen eine Übertragung von SARS-CoV-2 durch Personen, die sich nach der Impfung anstecken, zu bewerten. Die Effektivität des Impfstoffs, eine Ausscheidung oder Weitergabe von SAR-CoV-2 zu verhindern, speziell durch asymptomatisch infizierte Personen, kann nur nach der Zulassung in epidemiologischen oder spezifischen klinischen Studien bewertet werden.“ Im Original: “The pivotal study was not designed to assess the effect of the vaccine against transmission of SARS-CoV-2 from subjects who would be infected after vaccination. The efficacy of the vaccine in preventing SARS-CoV-2 shedding and transmission, in particular from individuals with asymptomatic infection, can only be evaluated post-authorisation in epidemiological or specific clinical studies.”
Und täglich grüßt das Murmeltier
Und es kommt noch besser, denn auf der gleichen Seite wird auch die Wirkung der Pfizer/BioNTech modRNA-Injektion in Bezug auf die Verhinderung schwerer Verläufe beurteilt. Ältere erinnern sich – nachdem die Glaubwürdigkeit des angeblichen Übertragungsschutzes aufgrund regelmäßiger Berichte von massenweisen „Impfdurchbrüchen“ doch erheblich gelitten hatte, versuchte der polit-mediale Komplex, der Öffentlichkeit weiszumachen, dass die „Impfstoffe“ ja vor allem dazu da seien, um schwere Verläufe zu verhindern, damit es – und täglich grüßt das Murmeltier – zu keiner „Überlastung der Intensivstationen“ käme.
Nun, zitieren wir auch hierzu aus dem offiziellen Zulassungsdokument der EMA (Seite 132): „Basierend auf den verfügbaren, begrenzten Daten können keine verlässlichen Schlussfolgerungen in Bezug auf die Wirksamkeit des Impfstoffs gegen schwere Covid-19-Erkrankungen mehr als 7 Tage nach der zweiten Dosis (sekundärer Endpunkt) gezogen werden.“ Im Original: „Based on the available limited data, no reliable conclusion on the efficacy of the vaccine against severe COVID-19 can be drawn from 7 days after the second dose (secondary endpoint).” Womit auch die zweite Behauptung von Boris Pistorius als Lüge entlarvt wäre.
Und noch eine Aussage aus diesem Absatz ist interessant. Weiter heißt es über schwere Verläufe nämlich „Am Enddatum der Analyse war nur eine geringe Anzahl an Fällen aufgetreten (1 bzw. 4 Fälle in der Impfstoff- bzw. der Placebo-Gruppe).“ Im Original „Only a limited number of events occurred at the cut-off date of analysis (1 and 4 cases in the vaccine and placebo groups respectively).”
Wir können also zusammenfassen: Die EMA und in ihrer Folge die Bundesregierung haben einen „Impfstoff“ zugelassen, bei dem es keine Hinweise darauf gab – und gibt –, dass er eine Übertragung von SARS-CoV-2 oder einen schweren Krankheitsverlauf verhindert, wobei die Zulassungsdaten auch noch zeigen, dass schwere Krankheitsverläufe ohnedies kaum vorkommen. Das Zeug hilft also ganz offiziell nur gegen eine Erkältung. Und auf diesen Zulassungspapieren beruhend, wurden von Politikern 2G-Gesetze erlassen und Millionen „ungeimpfter“ Menschen tyrannisiert, verleumdet, beleidigt und ausgegrenzt.
Ein intellektueller und moralischer Totalschaden
Und der aktuelle Verteidigungsminister ist noch stolz darauf, die Soldaten, die seinem Befehl unterstehen, dazu zu zwingen, sich dieses Zeug – das ja auch noch massive Nebenwirkungen hat, wie ich und andere oft genug ausführlich belegt haben – spritzen zu lassen. Deutschlands angeblich beliebtester Politiker ist damit genauso ein intellektueller und moralischer Totalschaden wie sein Kabinettskollege Karl Lauterbach, der in besagter Aussprache im Bundestag in bewährter Manier ebenfalls komplett faktenwidrigen Unsinn erzählt hat.
So antwortete er auf eine Frage des AfD-Abgeordneten Martin Sichert zu DNA-Verunreinigungen in den modRNA-Injektionen: „Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich kann Ihre Frage nicht beantworten. Sie ist unwissenschaftlich. Sie wiesen auf die Verunreinigungen in der DNA der Impfstoffe hin. Die Impfstoffe werden mit RNA hergestellt und nicht mit DNA.“ Nun, das Einzige, was in diesem Zusammenhang unwissenschaftlich ist, ist Karl Lauterbachs Antwort. Denn an dieser Aussage ist so ziemlich alles falsch, was falsch sein kann.
Erstens werden die „Impfstoffe“ nicht mit RNA hergestellt, sondern mit modifizierter RNA, also modRNA, wie man ganz offiziell im EMA-Zulassungsdokument nachlesen kann. Laut Suchfunktion findet sich der Ausdruck „modRNA“ insgesamt 26-mal in diesem Dokument, zum ersten Mal auf Seite 5 in der Liste der verwendeten Abkürzungen. Und auf Seite 41 steht explizit: „Durch Immunisierung mit dem modifizierten RNA- (modRNA) Produkt BNT162b2, welches das S-Protein codiert, ist beabsichtigt, eine starke und relativ lang andauernde Produktion neutralisierender Antikörper mit hoher Virusaffinität auszulösen…“ Im Original: „By immunisation with the modified RNA (modRNA) product BNT162b2, encoding for the S protein, the intention is to trigger a strong and relatively long-lasting production of high affinity virus neutralizing antibodies...”
Eine eingehende Analyse allein dieses Satzes wäre durchaus interessant, würde aber den Rahmen dieses Artikels sprengen – vielleicht demnächst. Die restlichen 24 Erwähnungen von modRNA möge der geneigte Leser selbst nachschlagen. Und auch die zweite Kernaussage, dass die Impfstoffe nicht mit DNA hergestellt würden, ist falsch. Denn wie es in den Zulassungsunterlagen auf Seite 16 wörtlich geschrieben steht: „Die aktive Substanz [d.h. die modRNA, Anmerkung des Autors] in BNT162b2 wird durch in-vitro Transkription eines linearisierten DNA-Templates, das aus Plasmid-DNA aus transformierten Escherichia coli-Zellen produziert wird, hergestellt.“ Im Original: „The BNT162b2 active substance is manufactured by in vitro transcription using a linear DNA template, produced via plasmid DNA from transformed Escherichia coli cells.” Der Ausdruck „Plasmid” kommt noch weitere 11-mal vor. Der Ausdruck „DNA“ kommt übrigens 32-mal vor.
An der Goldgrube
Ganz besonders interessant ist in diesem Zusammenhang der Satz, der auf Seite 21, Zeile 1 beginnt. Er lautet: „Rückstände des DNA-Templates sind eine auf den Herstellungsprozess zurückgehende Verunreinigung, die auf das linearisierte DNA-Template, das der in-vitro Transkriptionsreaktion zugefügt wird, zurückgeht.“ Im Original: „Residual DNA template is a process-related impurity derived from the linearised DNA template added to the in-vitro transcription reaction.” Das heißt, schon in den Zulassungsunterlagen wird explizit erklärt, dass die „Impfstoffe“ DNA-Verunreinigungen enthalten. Der offizielle Grenzwert dieser Verunreinigung beträgt übrigens 10 ng/Dosis, übernommen aus einer WHO-Empfehlung von 2005.
Für alle, die es interessiert: Der Grenzwert entspricht 1,3 Milliarden Kopien des verwendeten Plasmids. Dass dieser Grenzwert laut einer als Preprint veröffentlichten Studie wohl auch noch des Öfteren überschritten wird, ist an diesem Punkt eigentlich auch schon egal. Wobei das nicht weiter verwunderlich ist, denn auf Seite 17 der Zulassungsunterlagen ist zu lesen: „Die Zuverlässigkeit des DNase-Verdauungsschritts wird als nicht vollständig nachgewiesen betrachtet, auch wenn routinemäßig Kontrollen der Verunreinigungen durch DNA-Rückstände auf dem Level der aktiven Substanz durchgeführt werden.“ Im Original „The robustness of the DNase digestion step is not considered comprehensively demonstrated although there is routine control of residual DNA impurities at the active substance level.”
Es ist also nicht verwunderlich, dass man in verschiedenen Dosen mehr als reichlich DNA findet, denn wie die „routinemäßigen“ Kontrollen bei den Herrschaften „An der Goldgrube“ aussehen dürften, möge sich jeder selber vorstellen. Nur der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass die Zulassungsunterlagen ganz freimütig zugeben, dass das Template für die modRNA für die klinischen Studien ganz anders, nämlich über PCR, hergestellt wurde, als das Template für die „kommerziellen Impfstoffe“ (u.a. ab Seite 18), das aus einem linearisierten Plasmid besteht. Unabhängig davon bestehen beide Templates aus DNA, was nichts anderes bedeutet, als dass Karl Lauterbach bei seiner Antwort entweder nicht weiß, wovon er redet, oder aber die Abgeordneten des Deutschen Bundestags absichtlich belogen hat. In beiden Fällen ist er als Minister eigentlich nicht mehr tragbar.
In einer fiktiven Realität eingerichtet
Jenseits der Frechheit, mit der Pistorius wie Lauterbach das Parlament belügen, stehen ihre Auftritte aber auch beispielhaft für eine sehr bedenkliche gesellschaftliche Entwicklung. Denn die Aussagen der beiden „Minister“ illustrieren, genauso wie der zitierte Welt-Artikel und auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, in ihrer ganzen Faktenwidrigkeit den vielleicht sowohl irritierendsten als auch gefährlichsten Aspekt der Diskussion um das Thema „Corona“, wobei dieser Aspekt viele der derzeitigen gesellschaftlich-politischen Debatten kennzeichnet.
Egal wie oft man die Verantwortlichen und ihre Einflüsterer widerlegt und selbst wenn dies wie hier anhand der Daten und Aussagen regierungsamtlicher Dokumente geschieht, so hat es trotzdem keinerlei Auswirkungen auf deren Reden oder gar Handeln. Denn Legislative, Exekutive und Judikative haben sich gemeinsam mit großen Teilen der Medien längst in einer alternativen, beziehungsweise fiktiven Realität eingerichtet, in der die Wirklichkeit, wenn überhaupt, nur noch eine untergeordnete Rolle spielt.
Doch, um Dushan Wegners Lieblingsspruch zu zitieren, am Ende gewinnt immer die reale Realität, um mir ausnahmsweise einmal einen Pleonasmus zu erlauben. Die einzig wirklich wichtigen beiden Fragen, die sich dabei stellen, sind, wie lange es dauert, bis auch der Letzte dies eingesehen hat und wie groß die Opfer sind, die der letztendlich immer aussichtslose Kampf gegen die Wirklichkeit kostet. Wie uns die Geschichte lehrt, können diese Kosten sehr hoch sein. Und betrachtet man Deutschland im Jahr 2023, sind diese auch im aktuellen Versuch der Realitätsleugnung bereits erheblich. Ich fürchte allerdings, dass sie noch viel höher steigen werden.
Andreas Zimmermann ist promovierter Naturwissenschaftler und lehrt an einer deutschen Hochschule. Er schreibt hier unter einem Pseudonym.