Achgut.tv / 10.01.2022 / 06:00 / 171 / Seite ausdrucken

Broders Spiegel: Spazieren unter Verdacht

Bis vor Kurzem gab es kaum etwas Harmloseres als einen Spaziergang. Inzwischen sind Spaziergänge hochgefährlich und alarmieren die Staatsmacht, wenn sich Spaziergänger erdreisten, gegen die Corona-Politik zu protestieren.

Henryk M. Broders aktuelles Buch „Wer, wenn nicht ich“ befasst sich mit „Deutschen, Deppen, Dichtern und Denkern auf dem Egotrip“. Das Buch kann im Achgut.com-Shop bestellt werden. Die dritte Auflage ist ab sofort lieferbar.

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Klaus Keller / 10.01.2022

Treffen sich 2 Soziologen. Da sagt der Soziologe mit Arbeit dem Soziologen ohne Arbeit: Wollen Sie Ihre Bratwurst mit Senf oder mit Ketchup? Das hat mir ein pflegerischer Kollege erzählt der neben seiner Tätigkeit als KrPfl Soziologie in Frankfurt studiert hat. Ob sich die Berufsaussichten seither verbessert haben weis ich nicht. PS Austeigen können Sie gar nicht da Sie zwangsläufig Mitarbeiter der Deutschland GmbH sind. Ihr Personalausweis heißt nicht umsonst so.

Peter Krämer / 10.01.2022

Wir erleben nun beinahe täglich, wie Politik und Medien nach immer absurderen Formulierungen suchen, um die sich “Spaziergänger”  nennenden Demonstranten zu diskreditieren oder mit Dreck zu bewerfen. Der staatstreue Bürger hat sich von diesen Irregeleiteten fernzuhalten, wer in ihrer Nähe gesehen wird, steht im Verdacht, einen Staatsstreich zu planen um die demokratische Ordnung hinwegzufegen. Und erstaunlicherweise wird nun auf die “große Mehrheit” verwiesen, um die man sich bei diversen politischen Entscheidungen der Vergangenheit nicht gekümmert hat. Ich erwähne hier nur “Migration” und “Gendern”

Edgar Jaeger / 10.01.2022

Herr Broder was finden Sie daran so schlecht and der mehrklassen geselschaft? Wir hatten die Ständegesellschaft, wir hatten die Klassengesellschaft, warum übernehmen wir dann nicht die Indische Klassengeselschaft funktioniert irgedwie bis heute. Versuchen Sie mal bei der Indischen Bahn eine Fahrkarte zu kaufen wenn Sie dann die für Sie zuständige Kaste innerhalb von 24 Stunden gefunden haben, dann sind Sie gut. Im übrigen gab es in Mexiko nach der Eroberung durch die Spanier auch eine Art Kastensystem ich glaube es waren 24 verschieden Kasten und es wurde genau beschrieben welche Kaste was durfte. So durfte, wenn der Vater atztekischen Unrsprunges war und die Mutter eines afrikanischen Ursprunges war der Sohn ein Barbier werden, wärend wenn es umgekehrt war der Sohn nicht Barbier werden konte dafür aber Scherenschleifer…  Daruf liese sich doch Aufbauen. Gründen wir doch eine NGO und definieren die verschiedenen Kasten der Geimpften, Teilgeimpften, Impfverwiegerer, Genesenen etc. Wie stellt mann so einen Antrag? Vorteil wir könnten hunderte aus denm Völkerrecht, aus der Soziologie, aus der Historie und andere Geisteswissenschaftler, vielleich auch jemanden der was mit Kühen oder Schweinen hatte beschäftigen, die dann in der Politik keinen Schaden anstellen können.

G. Böhm / 10.01.2022

Nachtrag 5 - @ Andreas Müller: ...  Sehr verdächtig ! - Warum? Der erste Wagen der Schwarzmänner steht bereits seit 15.00 Uhr, müssen die eine Langeweile haben. Das Opening beginnt ja erst um 19 Uhr.

G. Böhm / 10.01.2022

Nachtrag 4 - II @ Sabine Schönfelder: Doch-Ja-Nein-Nein, also Schnee liegt, nur darf man nicht auf den Berg, der noch von den Schwarzen gesichert wird (vermute ich). Somit sind Brettl nur in stiller Reserve. Dem PS habe ich mich gar nicht gewidmet, diese Frage sehe ich überhaupt nicht als relevant an, habe dies auch beantwortet warum. PS: Dennoch Respekt für den zwischenzeitlich lesbaren Erfahrungsbericht. ;-)

giesemann gerhard / 10.01.2022

Die Geimpften vs. die Ungeimpften, die Sterblichen vs. die Unsterblichen. Aber: Die mit dem Klammerbeutel Geimpften mit den mit dem Klammerbeutel Gepuderten, nach Burkhard Müller-Ullrich. Die Staatsmacht ist heiß gelaufen, der Kolbenfresser naht. Von mir aus. Wenn ich nur wüsste, was ein “Klammerbeutel” ist ... .

Bernd Große-Lordemann / 10.01.2022

Ist die vermeintliche “Schutz”- Impfung gegen SARS-CoV in Wirklichkeit Doping für die Meisterschaft im IQ-Limbo? Mit folgendem Satz qualifizierten sich “Mitarbeitende der “Welt”-Redaktion zur Teilnahme: >>Hunderte sogenannte Spaziergänger waren zum Beispiel in Flensburg unterwegs, getarnt als “Spaziergänger”.<<  ! (zit. in sciencefiles) Und wie als solche getarnt? Flecktarn? Woodland? Urban, oder gar darkcamo? Außerdem, müsste es in zivilgesellschaftlich korrektem Neudeutsch nicht heißen: “Spazierengehende”? Fragen über Fragen, die die Imaginierenden in der Redaktion der “Welt” offen lassen!

G. Böhm / 10.01.2022

Nachtrag 3 - Frau Uta Buhr: “... Muss er trotzdem bezahlen? Das ist hier dir Frage. Wer weiß eine Antwort darauf?” - Als Nichtnormaler weiß ich natürlich eine Antwort, ob diese abschließend ist, muß noch entschieden werden. In Ihrem beschriebenen Prostitutionsgeschäft sehe ich die Sache ganz pragmatisch so, daß der Freier das Angebot der potentiell Dienstleistenden sich nicht nur aus der Distanz besehen, sondern durch Kontaktnahme unterhalb der Intimsphäre-Distanz und durch weiteres konkludentes beidseitiges geschäftlichen Handeln in Form des Zeigens von Booster und Perso eindeutig angenommen hat. Insofern muß er selbstredend zahlen. Ob er die Haupthandlung der Geschäftsabsicht tatsächlich vollzogen hat oder nicht, weil es ihm nicht mehr danach drängte oder er nicht konnte, ist völlig unbeachtlich. Der Mann muß immer zahlen, denn er gehört ja zu den Dummen. | Wenn Sie in einer Gaststätte ein Bier bestellen, also Kontakt mit der Kellnerin haben und den Bestellvorgang auslösen (entspricht Abschluß der Geschäftsanbahnung durch Perso + Booster) haben Sie Ihr Einverständnis erklärt, das Angebot der Kellnerin anzunehmen. (Es ist quasi ein Dienstleistungsvertrag mündlich zustande gekommen, die eine liefert das Bier und die Empfängerin zahlt). Sie müssen es bezahlen, ganz unabhängig davon, ob Sie auch nur einen einzigen Schluck getrunken haben. - So ähnlich sieht es auch das Amtsgericht in anderer Sache. Wenn ein Dienstleister ein Angebot unterbreitet und dieses angenommen wird, hat er automatisch einen Anspruch auf Ausgleich erworben, ganz unabhängig davon, ob er tatsächlich etwas Sachdienliches geleistet hat oder nicht. Auf jeden Fall kann er hilfsweise, so wie die Prostituierte eben auch, einen Ausgleich entgangener Geschäftseinnahmen einfordern. (Falls Sie berechtigte Zweifel haben, fragen Sie einfach einen Rechtsanwalt, am besten einen mit einem Verrechnungssatz von 1.000 € /h). Beste Grüße nach HH

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