Gunter Frank / 11.10.2022 / 12:41 / Foto: Achgut.com / 87 / Seite ausdrucken

Bericht zur Corona-Lage: Bundeswehrgericht schützt Soldaten vor Impfnötigung

Es geht Schlag auf Schlag. Florida rät offiziell Männern unter 40 davon ab, sich mit den mRNA-Impfstoffen impfen zu lassen. Grund: erhöhtes Risiko für herzbedingte Todesfälle. Und in Deutschland entschied ein Truppengericht zugunsten eines impfunwilligen Soldaten. Die Begründung hat es in sich.  

Redaktioneller Hinweis: Das Urteil ist nach vertrauenswürdigen Quellen und Dokumenten authentisch. Achgut.com hat dennoch zwecks einer Bestätigung beim Truppendienstgericht angerufen, die freundliche Dame hat unsere Anfrage auch an die entsprechenden Stellen weitergeleitet. Auch nach 24 Stunden haben wir leider noch keine offizielle Antwort, möglicherweise scheut man auch das Aufsehen.

Nachtrag. Stand 13:35 Uhr 11.10.2022 liegt jetzt eine Antwort des Gerichts vor: "Bei der von Ihnen übersandten Entscheidung handelt es sich um einen Beschluss (kein Urteil)  des Vorsitzenden der 5. Kammer im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes. Eine Entscheidung der 5. Kammer in der Hauptsache ist nach heutiger Auskunft der dortigen Geschäftsstelle noch nicht ergangen". In jedem Fall handelt es sich um eine gerichtliche Entscheidung, die Echtheit des Achgut.com vorliegenden Dokumentes und der richterlichen Einschätzung ist bestätigt.

 

Von zwei Ereignissen werden Sie in den etablierten Medien vermutlich kaum etwas lesen. Zu sehr haben sich die Institutionen in ihre Lügen verstrickt. Statt sich ihnen zu stellen, opfern sie lieber noch ein paar Kinder auf dem Altar der Wirklichkeitsverleugnung. Aber wie lange noch? 

Ereignis Nummer eins: In Florida rät der Generalarzt des Bundesstaates, Dr. Joseph A. Ladapo, jungen Männern unter 40 offiziell davon ab, sich mit mRNA-Impfstoffen impfen zu lassen. Eigene Analysen haben ergeben, dass herzbedingte Todesfälle bei Männern im Alter von 18 bis 39 Jahren innerhalb von 28 Tagen nach einer mRNA-Impfung um 84 Prozent ansteigen. Dr. Joseph Ladapo: „Der Sicherheit wurde weit weniger Aufmerksamkeit geschenkt und die Bedenken vieler Menschen wurden abgetan – dies sind wichtige Erkenntnisse, die den Bürgern Floridas mitgeteilt werden sollten.“ Die offizielle Erklärung findet sich hier.

Nummer zwei: Noch deutlicher wird der deutsche Richter der 5. Kammer des Truppendienstgericht Süd in einem aktuellen Beschluss (Siehe oben aktuelle Anmerkung). Er setzt die Vollstreckung einer Disziplinarbuße in Höhe von 2.250 Euro aus, nachdem diese einem Soldaten wegen vorsätzlicher Nichtherbeiführung des Impfstatus entgegen anders lautendem Befehl seiner Kompaniechefin auferlegt wurde. Der Wortlaut des Beschlusses lässt Hoffnung auf eine Rückkehr und Wiederherstellung rechtsstaatlicher Grundsätze aufkeimen. Im Folgenden ein Auszug. Man beachte, dass der Richter völlig zu Recht die Fürsorgepflicht anmahnt. 

Zweifel an der Verbindlichkeit des erteilten Befehles resultieren insbesondere daraus, dass dessen Befolgung wegen möglicher Gesundheitsgefahren für den zu impfenden Soldaten durch Impfnebenwirkungen unzumutbar sein könnte. Die Gesundheit eines Soldaten ist – zumindest in Friedenszeiten – ein hohes Gut, das... nicht vorschnell durch den Einsatz risikobehafteter, in ihren Langzeitfolgen unkalkulierbarer genbasierter Impfstoffe aufs Spiel gesetzt werden darf. Ein Soldat als Staatsbürger in Uniform und damit Grundrechtsträger... muss sich bei bestehender Fürsorgepflicht des Dienstherrn und der Vorgesetzten grundsätzlich nicht in ein „Experimentierfeld“ mit für ihn nicht einigermaßen kalkulierbarem Ausgang begeben, wenn dadurch nicht tatsächlich, also nachweisbar, überragende Gemeinschaftsgüter geschützt werden. Das ist bei einer Impfung mit ihrer zurzeit bekanntlich eingeschränkten Wirkung wohl kaum der Fall. … 

„Zivilcourage statt blindem Folgen gefragt“

Es erstaunt, dass Vorgesetzte, die gegenüber unterstellten Soldaten zuvörderst zur Fürsorge verpflichtet sind (vgl. § 10 Abs. 3 SG), leichtfertig deren Gesundheit durch entsprechende Befehle aufs Spiel zu setzen bereit sind , ohne sich anscheinend einmal näher mit den Rechtswidrigkeits- (§ 10 Abs. 4 SG) und Unverbindlichkeitsgründen (insbesondere § 11 SG) auseinandergesetzt zu haben. Auch wenn derzeit die Covid-19-Schutzimptung im Impfkatalog der verbindlichen Impfungen aufgeführt ist, haben sie bei einer Umsetzungsbefehlsgebung selbständig die vorgenannten Gründe zu prüfen.  Von dieser Verantwortung werden sie nicht entbunden. Dabei sollten bei gewissenhafter Dienstausübung, soweit nicht vollständige Ignoranz gegenüber Fakten und inzwischen auch wissenschaftlichen Studien herrscht, sich objektiv aufdrängende Gefahrenaspekte dieser Impfung sowie deren fehlende Wirksamkeit zur Kenntnis genommen und dann in die maßgeblichen rechtlichen Kategorien der Unzumutbarkeit bzw. Unverhältnismäßigkeit eingeordnet werden.

Sich dieser eigenen rechtlichen Verantwortlichkeit mit Hinweis auf rechtliche Bindungen (wie den Impfkatalog) bewusst entziehen zu wollen, stellte für einen Soldaten eine bemerkenswerte Verantwortungslosigkeit in für das Leben und die Gesundheit von unterstellten Soldaten entscheidenden Fragen dar. Jeder vermeidbare gesundheitliche Schaden, den ein Soldat durch einen unverhältnismäßigen bzw. unzumutbaren Impfbefehl erleidet, geht „auf das Konto“ solcher in dieser Hinsicht  ­– da eine Auseinandersetzung mit ihren Vorgesetzten und Nachteile für ihre Karriere anscheinend fürchtenden – „bequemen“ Vorgesetzten, mit dem sie in der Zukunft leben müssen. Auch hier ist „Zivilcourage“ im militärischen Bereich gefragt und nicht blindes Folgen. 

Den Original-Beschluss können sie hier aufrufen. 

Das Truppendienstgericht Süd entschied übrigens schon einmal in diese Richtung. Am 8. Juli 2022 beschloss es, dass ein Soldat die Impftauglichkeitsprüfung bezüglich der Corona-Impfstoffe nicht dulden müsse. 

Der Wortlaut dieses Beschlusses lässt an Klarheit nichts zu wünschen übrig. Ich darf Ihnen als einer derjenigen, der den Corona-Wahnsinn von Anfang an und die folgende Covid-Impfkampagne als die bisher größte Fehlleistung der Medizingeschichte kritisiert hat, versichern, dass die Verantwortlichen irgendwann deswegen juristisch zur Rechenschaft gezogen werden. Allein in Deutschland mussten wegen Unfähigkeit, Behördenversagen, Amtsverletzung, Nötigung, Täuschung und Vertuschung mutmaßlich eine hohe fünfstellige Zahl an Opfern sterben, und solche Todesfälle geschehen weiter. Die meisten dieser Opfer waren in keiner Weise relevant bedroht von Covid-19 und würden heute noch leben, als Schwestern, Brüder, Kinder oder Eltern. Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind von der Verjährung ausgeschlossen.

Foto: Achgut.com

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Sirius Bellt / 11.10.2022

Ein mutiger und unverblendeter Richter spricht Recht! Hoffentlich macht das Schule. Aber ich bin ganz zuversichtlich. Die Stimmung beginnt zu kippen. Es gehört alles auf den Tisch. Alles.

Ronny Schuffenhauer / 11.10.2022

Vielen Dank, Herr Frank! Wenn sich jetzt noch die Achse absetzt von den täglichen Mainstreambashing-Attacken in Richtung Russland, wäre alles in Ordnung. Aber da fehlt mir leider jede Konsequenz. Ich hoffe aber, das wird noch.

Olaf Dietrich / 11.10.2022

Ja, die Erschaffer dieser Coronapolitik und der resultierenden Folgen durch zwielichtige Impfungen und andere Maßnahmen MÜSSEN VOR GERICHT: Verbrechen gegen die Menschlichkeit!

Lars Bäcker / 11.10.2022

Die Begründung ist ja der Wahnsinn. Hut ab vor dem Mut des Richters.

Dr. Robert Lederer / 11.10.2022

Vielen Dank, Herr Dr. Frank. Mit der von Ihnen vermuteten Opferzahl entsprechen Sie dem von mir genannten Artikel von Volker Fuchs: Tatsächlich wohl 365000 Impftote in 19 EU -Meldeländern. Und daß dieser von den Verantwortlichen erzeugte Horror noch weitergeht, zeigte ja kürzlich der Befund eines Arztes am Dresdner Krankenhaus Friedrichsstadt, Herr Dr. Mörz,  der 76jährige Patient war 3 Wochen nach der sogenannten Impfung (2009 hat der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages die gentechnische Therapie zur “Impfung” erklärt: Vorsitzender: Dr. Jens Spahn) gestorben, nach der 3. Dosis der lebensgefährlichen “Impfung”. Das Spike-Protein wurde im Hirn und im Herzen nachgewiesen.

Dieter Kief / 11.10.2022

G. Hamsinger - hier schreibt ein Mediziner, der durchaus auch die Covid-Spritzen verabreicht hat. - Lassen Sie halt Gnade walten. Im Übrigen gilt: Ärzte sind überdurchschnittlich schlecht in der Beurteilung a) der Gefährlichkeit von Krankheiten und b) der Nützlichkeit von Medikamenten / Impfungen. Näheres auf dem Blog von Sebastian Rushworth - der hat die entsprechenden sozialpsychologischen Untersuchungen verlinkt. Die sind Goldes wert, aber bisher nicht richtig durchgedrungen. Das sollte sich - hoffentlich bald - ändern!

Dr Stefan Lehnhoff / 11.10.2022

Soso, lieber Herr Frank, Sie dürfen uns versichern, dass da eine juristische Aufarbeitung erfolgt? Wer genau hat das jetzt erlaubt? Wann ungefähr bekommt der Truppenrichter seine Hausdurchsuchung, mindestens aber eine Versetzung? Ich wette JEDEN Betrag, dass es nicht einmal annähernd eine adäquate juristische Aufarbeitung geben wird, ja sogar noch weniger als nach den Nazi- und DDR- Verbrechen. Wetten Sie doch dagegen! Sie kennen meine Einlassungen- die Wette verliere ich gern!

Dieter Kief / 11.10.2022

Dänemark untersagt (!) die Covid-Impfung für unter Fünzigjährige, geht also noch schärfer vor als Florida. - Auch das wiederhole ich gerne: Das ist das Resultat der Arbeit der beiden dänischen Professoren 1) Niels Hoiby (Hoiby fordert, die Covid-Spritzen seien zu aspirieren - da bei einer Impfung ohne Rückzug des Spritzenkolbens das Myocarditis-Risiko um das Dreifache (!!!) steige). Und dazu gehört auch die Arbeit 2) der Impffolgenforscherin Professor Christine Stabell-Benn (s. Twitter / s. Brownstone Institut! / s. ihr Interview mit Freddy Sayers auf UnHerd.TV). Frau Stabell-Benn sagt, sie empfehle nicht Risiko-Patienten keine Impfung, finde es aber ok, wenn staatlicherseits ab Siebzig in speziellen Fällen (!) ein Impfangebot gemacht werde.

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