Gunter Frank / 11.10.2022 / 12:41 / Foto: Achgut.com / 87 / Seite ausdrucken

Bericht zur Corona-Lage: Bundeswehrgericht schützt Soldaten vor Impfnötigung

Es geht Schlag auf Schlag. Florida rät offiziell Männern unter 40 davon ab, sich mit den mRNA-Impfstoffen impfen zu lassen. Grund: erhöhtes Risiko für herzbedingte Todesfälle. Und in Deutschland entschied ein Truppengericht zugunsten eines impfunwilligen Soldaten. Die Begründung hat es in sich.  

Redaktioneller Hinweis: Das Urteil ist nach vertrauenswürdigen Quellen und Dokumenten authentisch. Achgut.com hat dennoch zwecks einer Bestätigung beim Truppendienstgericht angerufen, die freundliche Dame hat unsere Anfrage auch an die entsprechenden Stellen weitergeleitet. Auch nach 24 Stunden haben wir leider noch keine offizielle Antwort, möglicherweise scheut man auch das Aufsehen.

Nachtrag. Stand 13:35 Uhr 11.10.2022 liegt jetzt eine Antwort des Gerichts vor: "Bei der von Ihnen übersandten Entscheidung handelt es sich um einen Beschluss (kein Urteil)  des Vorsitzenden der 5. Kammer im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes. Eine Entscheidung der 5. Kammer in der Hauptsache ist nach heutiger Auskunft der dortigen Geschäftsstelle noch nicht ergangen". In jedem Fall handelt es sich um eine gerichtliche Entscheidung, die Echtheit des Achgut.com vorliegenden Dokumentes und der richterlichen Einschätzung ist bestätigt.

 

Von zwei Ereignissen werden Sie in den etablierten Medien vermutlich kaum etwas lesen. Zu sehr haben sich die Institutionen in ihre Lügen verstrickt. Statt sich ihnen zu stellen, opfern sie lieber noch ein paar Kinder auf dem Altar der Wirklichkeitsverleugnung. Aber wie lange noch? 

Ereignis Nummer eins: In Florida rät der Generalarzt des Bundesstaates, Dr. Joseph A. Ladapo, jungen Männern unter 40 offiziell davon ab, sich mit mRNA-Impfstoffen impfen zu lassen. Eigene Analysen haben ergeben, dass herzbedingte Todesfälle bei Männern im Alter von 18 bis 39 Jahren innerhalb von 28 Tagen nach einer mRNA-Impfung um 84 Prozent ansteigen. Dr. Joseph Ladapo: „Der Sicherheit wurde weit weniger Aufmerksamkeit geschenkt und die Bedenken vieler Menschen wurden abgetan – dies sind wichtige Erkenntnisse, die den Bürgern Floridas mitgeteilt werden sollten.“ Die offizielle Erklärung findet sich hier.

Nummer zwei: Noch deutlicher wird der deutsche Richter der 5. Kammer des Truppendienstgericht Süd in einem aktuellen Beschluss (Siehe oben aktuelle Anmerkung). Er setzt die Vollstreckung einer Disziplinarbuße in Höhe von 2.250 Euro aus, nachdem diese einem Soldaten wegen vorsätzlicher Nichtherbeiführung des Impfstatus entgegen anders lautendem Befehl seiner Kompaniechefin auferlegt wurde. Der Wortlaut des Beschlusses lässt Hoffnung auf eine Rückkehr und Wiederherstellung rechtsstaatlicher Grundsätze aufkeimen. Im Folgenden ein Auszug. Man beachte, dass der Richter völlig zu Recht die Fürsorgepflicht anmahnt. 

Zweifel an der Verbindlichkeit des erteilten Befehles resultieren insbesondere daraus, dass dessen Befolgung wegen möglicher Gesundheitsgefahren für den zu impfenden Soldaten durch Impfnebenwirkungen unzumutbar sein könnte. Die Gesundheit eines Soldaten ist – zumindest in Friedenszeiten – ein hohes Gut, das... nicht vorschnell durch den Einsatz risikobehafteter, in ihren Langzeitfolgen unkalkulierbarer genbasierter Impfstoffe aufs Spiel gesetzt werden darf. Ein Soldat als Staatsbürger in Uniform und damit Grundrechtsträger... muss sich bei bestehender Fürsorgepflicht des Dienstherrn und der Vorgesetzten grundsätzlich nicht in ein „Experimentierfeld“ mit für ihn nicht einigermaßen kalkulierbarem Ausgang begeben, wenn dadurch nicht tatsächlich, also nachweisbar, überragende Gemeinschaftsgüter geschützt werden. Das ist bei einer Impfung mit ihrer zurzeit bekanntlich eingeschränkten Wirkung wohl kaum der Fall. … 

„Zivilcourage statt blindem Folgen gefragt“

Es erstaunt, dass Vorgesetzte, die gegenüber unterstellten Soldaten zuvörderst zur Fürsorge verpflichtet sind (vgl. § 10 Abs. 3 SG), leichtfertig deren Gesundheit durch entsprechende Befehle aufs Spiel zu setzen bereit sind , ohne sich anscheinend einmal näher mit den Rechtswidrigkeits- (§ 10 Abs. 4 SG) und Unverbindlichkeitsgründen (insbesondere § 11 SG) auseinandergesetzt zu haben. Auch wenn derzeit die Covid-19-Schutzimptung im Impfkatalog der verbindlichen Impfungen aufgeführt ist, haben sie bei einer Umsetzungsbefehlsgebung selbständig die vorgenannten Gründe zu prüfen.  Von dieser Verantwortung werden sie nicht entbunden. Dabei sollten bei gewissenhafter Dienstausübung, soweit nicht vollständige Ignoranz gegenüber Fakten und inzwischen auch wissenschaftlichen Studien herrscht, sich objektiv aufdrängende Gefahrenaspekte dieser Impfung sowie deren fehlende Wirksamkeit zur Kenntnis genommen und dann in die maßgeblichen rechtlichen Kategorien der Unzumutbarkeit bzw. Unverhältnismäßigkeit eingeordnet werden.

Sich dieser eigenen rechtlichen Verantwortlichkeit mit Hinweis auf rechtliche Bindungen (wie den Impfkatalog) bewusst entziehen zu wollen, stellte für einen Soldaten eine bemerkenswerte Verantwortungslosigkeit in für das Leben und die Gesundheit von unterstellten Soldaten entscheidenden Fragen dar. Jeder vermeidbare gesundheitliche Schaden, den ein Soldat durch einen unverhältnismäßigen bzw. unzumutbaren Impfbefehl erleidet, geht „auf das Konto“ solcher in dieser Hinsicht  ­– da eine Auseinandersetzung mit ihren Vorgesetzten und Nachteile für ihre Karriere anscheinend fürchtenden – „bequemen“ Vorgesetzten, mit dem sie in der Zukunft leben müssen. Auch hier ist „Zivilcourage“ im militärischen Bereich gefragt und nicht blindes Folgen. 

Den Original-Beschluss können sie hier aufrufen. 

Das Truppendienstgericht Süd entschied übrigens schon einmal in diese Richtung. Am 8. Juli 2022 beschloss es, dass ein Soldat die Impftauglichkeitsprüfung bezüglich der Corona-Impfstoffe nicht dulden müsse. 

Der Wortlaut dieses Beschlusses lässt an Klarheit nichts zu wünschen übrig. Ich darf Ihnen als einer derjenigen, der den Corona-Wahnsinn von Anfang an und die folgende Covid-Impfkampagne als die bisher größte Fehlleistung der Medizingeschichte kritisiert hat, versichern, dass die Verantwortlichen irgendwann deswegen juristisch zur Rechenschaft gezogen werden. Allein in Deutschland mussten wegen Unfähigkeit, Behördenversagen, Amtsverletzung, Nötigung, Täuschung und Vertuschung mutmaßlich eine hohe fünfstellige Zahl an Opfern sterben, und solche Todesfälle geschehen weiter. Die meisten dieser Opfer waren in keiner Weise relevant bedroht von Covid-19 und würden heute noch leben, als Schwestern, Brüder, Kinder oder Eltern. Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind von der Verjährung ausgeschlossen.

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Leo Hohensee / 11.10.2022

Hallo Herr Frank, bevor sich in D wesentliches in Bezug auf die offizielle Bewertung von Corona und zu den mRNA-Impfungen ändert, muss aber das Wirrologen-Ministerium ” Bundesministerium für Gesundheit mit seinem klabauternden Chef neu besetzt werden. Beispiel: Ich habe heute in der Brief-Post ein Schreiben. Im Kopf steht “Bundesministerium für Gesundheit” , unterzeichnet ist das Schreiben mit “Ihr Bundesminister Prof. Dr. Karl Lauterbach” - und im Text steht: - “..... Daher möchte ich Sie mit diesem Schreiben persönlich ansprechen. Ich habe dafür Ihre Krankenversicherung gebeten, Ihnen dieses Schreiben zuzusenden.” - Wirrologische Textur sage ich dazu. Also ich soll mich impfen lassen, da ich ja zu der besonders gefährdeten Gruppe über 60 gehöre. Gegen schwere Verläufe wäre ich dann sowieso geschützt und außerdem hülfe ich, Infektionsketten zu durchbrechen. Die Rede ist von “Omicronangepassten Impfstoffen, von der jährlichen Grippeschutzimpfung und der Pneumokokken-Impfung. - Und der Wunsch ergeht an mich, ich möge gesund bleiben. Noch wichtig ist, finde ich, es ist immer noch die Rede von der Corona-PANDEMIE, die “noch nicht vorbei ist”.

Ingo Dublinski / 11.10.2022

Es wird die Zeit kommen, daß die Bundesdruckerei die Reisepässe für die Auswanderer pausieren muß, um den Schergen von gestern und heute bitte schnell noch den Résistance - Mitgliedsausweis ausstellen zu können. Seht her, ich war Quer! Im Widerstand, immer schon dagegen! Amtlich! Es könnte natürlich auch sein, daß man das Abwandern der Republikverräter aus dem Wirkungsbereich der Totalen Demokratie des Grünen Reiches per se unterbinden will, und deswegen keine weiteren Pässe mehr ausgegeben werden.

Richard Loewe / 11.10.2022

kleiner Hinweis zum Generalarzt von Florida: der sagte gestern abend bei Tucker Carlson ganz nebenbei, daß er die Untersuchung angestoßen hat, weil die Rate an Herzmuskelentzündungen nach Injektion um das “20-30-fache erhöht sind”. Das war natürlich abgesprochen. Tucker mainstreamed die Wahrheit hier langsam. Ist hier in den USA die am meisten geschaute Sendung.

Bernd Schreller / 11.10.2022

Wunderbar! Einzige Einschränkung Ihres Textes: es handelt sich NICHT um eine “Fehlleistung”. Und zwar von keiner verantwortlichen Seite. Weder Politik noch Ärzteschaft und deren Funktionäre noch Befehlshaber des Militär noch Presse haben auch nur fahrlässig gehandelt. Es handelt sich spätestens seit Mitte 2021 um Beihilfe zu einem potentiellen Tötungsdelikt, bei Politikern, Presse und spritzenden Ärzten (und vielen weiteren) von Anfang der ‘Pandemie’ um Gier und Mord bzw Beihilfe zum Mord.

Leo Hohensee / 11.10.2022

Machen wir uns nichts vor, die Zeichen für eine Änderung sind noch verschwindend klein. Im „offiziellen“ Umgang mit dem ganzen “Covid-Lametta” wird sich noch längere Zeit nichts ändern. Ich zitiere Norbert Häring: - “Am 9. Oktober hat Twitter einen Tweet des höchsten Gesundheitsbeamten Floridas, Surgeon General Joseph Ladapo, wegen Richtlinienverletzung entfernt, in dem dieser seine Empfehlung gegen das Impfen junger Menschen wegen zu vieler Herz-Kreislauf-Komplikationen relativ zum geringem Nutzen verbreitete. Wenn eine Gesundheitsbehörde wegen einer Gesundheitsempfehlung zensiert wird, weil sie der Gesundheitsempfehlung der UN widerspricht, weil die UN ein Zensurabkommen mit den sozialen Medien hat, dann bewegen wir uns auf die von vielen gefürchtete UN-Gesundheitsidiktatur zu.”  Zitatende— Und im Weiteren, nochmals Zitat Häring: - “So hat am 30. September der Gouverneur von Kalifornien ein Gesetz unterzeichnet, das es zu standeswidrigem, unprofessionellen Verhalten erklärt, wenn Ärzte ihren Patienten etwas sagen,was dem „wissenschaftlichen Konsens“ (in Besitz der UN) widerspricht. Tun sie es, riskieren sie aufgrund dieser Assembly Bill 2098 ihre Lizenz.” Zitatende—- Der Militärrichter von dem im Artikel die Rede ist, wird, so klar er sich auch für den Schutz des Soldaten ausgesprochen hat, in seiner Entscheidung zurück gepfiffen werden! Nichts da! (Blog Norbert Häring UN = Wahrheitsministerium - “Die Wissenschaft gehört uns”)

Karl Mai / 11.10.2022

Alle auf die Straßen bis diese Wielers, Drostens, Lauterbachs vor Gericht stehen. Die Nürnberger Prozesse 2.0 werden kommen und sie werden sich nicht auf Deutschland beschränken. 

W.Schneider / 11.10.2022

J. Peterson: Niemand kommt am Ende davon. Wollen wir es hoffen!

Klaus D. Schlademann / 11.10.2022

Ich bin so etwas von gerührt und danke Ihnen, lieber Herr Frank für diesen Beitrag. Auch ein großes Dankeschön an den Richter. Das macht Mut, nicht in diesem Land, ob dieser dramatischen Entwicklungen, zu verzweifeln.

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