Unter der Führung von Alena Buyx empfiehlt der Ethikrat eine Umverteilung für den „Klimaschutz“. Drei Mitglieder distanzieren sich von den radikalen Vorschlägen.
Auf der Pressekonferenz zu seiner Stellungnahme zur „Klimagerechtigkeit“ holte der Ethikrat am Mittwoch zum Rundumschlag aus. Drei Mitglieder stellten das „Gerechtigkeitskonzept“ des Gremiums in Hinblick auf den Klimawandel vor: Prof. Dr. Alena Buyx, Vorsitzende des Deutschen Ethikrates und Prof. Dr. Kerstin Schlögl-Flierl sowie Prof. Dr. Armin Grunwald.
Besonders pikant: Drei weitere Mitglieder – Steffen Augsberg, Franz-Josef Bormann und Frauke Rostalski – haben sich von dieser Veröffentlichung distanziert und in einem Sondervotum am Ende der Stellungnahme ihre Bedenken formuliert. Der skizzierte Ansatz weise einige empfindliche argumentative Probleme und normative Leerstellen auf. So werde etwa „nicht erörtert, wie sich die auf 'Klimagerechtigkeit' bezogenen Anstrengungen zu anderen 'großen Menschheitsaufgaben' – etwa dem Kampf gegen Hunger – verhalten bzw. konkret, warum ihnen oberste Priorität zukommt“. Ebenso bleibe eine „Risikobewertung“ der vorgeschlagenen Maßnahmen aus – „etwa im Vergleich zur friedlichen Nutzung der Kernkraft“. Insgesamt würden Innovationsaspekte nur am Rande auftauchen.
Desweiteren kritisieren die drei „Rebellen“, dass die Forderung nach „Abschluss globaler Abkommen für die Begrenzung der Erwärmung“ „ebenso allgemein wie wohlfeil“ sei, „solange überhaupt nicht absehbar ist, dass sich die größten CO2-Emittenten in solche Abkommen einbinden lassen“. Die Kritiker weiter: „Die Hoffnung, Deutschland könnte durch seine nationale Klimapolitik eine globale Vorreiterrolle einnehmen, die insbesondere jene Staaten zur Nachahmung motiviert, die gegenwärtig massiv zum globalen CO2-Ausstoß beitragen, erweist sich als epistemisch höchst ungewiss und kann daher ihrerseits nicht hinreichen, um massive Eingriffe in die Freiheit der eigenen Bürger zu rechtfertigen.“
Und: „Mit dieser Rhetorik desavouiert die Stellungnahme zudem das von uns ausdrücklich unterstützte Anliegen, dass es über das Anliegen des Klimaschutzes nicht zu einer Erosion oder Infragestellung der demokratischen Institutionen kommen darf.“
„Konstruktiv, offen, lösungsorientiert“
Solche deutlichen Worte einer „Opposition im Ethikrat“ sind ungewöhnlich. Wirft man einen näheren Blick auf die Pressekonferenz und Stellungnahme, wird die besondere Radikalität der Vorschläge selbst für dieses Gremium deutlich.
Vorsitzende Buyx begann mit folgenden Sätzen:
„Alle werden gefragt sein – Politik und Parteien, die Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Medien. Wir alle müssen gemeinsam neue lebenswerte Perspektiven für ein gutes Leben in einer nachhaltigen und klimaneutralen Gesellschaft ohne weiteres Wachstum von Konsum und Ressourcenverbrauch entwickeln. Deswegen haben wir vom Deutschen Ethikrat uns der Fragen nach Gerechtigkeit und Verantwortung ganz besonders angenommen. Wir entwickeln ein Konzept zur Klimagerechtigkeit (…) und aus unseren Überlegungen zur Verantwortung (…) leiten wir dreizehn Empfehlungen ab.“
Zu diesen gehört das öffentliche Diskutieren der „Knackpunkte und Konflikte zu Gerechtigkeit und Verantwortung“ – „konstruktiv, offen, lösungsorientiert“. Außerdem sollen die Kosten der notwendigen Veränderungen klarer benannt und gerechter verteilt werden. „Klimaschutzmaßnahmen“ sollen in verschiedenen Bereichen miteinander verzahnt werden – „Änderungen in der Energiewirtschaft, Abbau klimaschädlicher Subventionen, Förderung emissionsarmer Technik, emissionsmindernde Regulierungen, entsprechende ökonomische Anreize, Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels, CO2-Bepreisung und Pro-Kopf-Rückvergütung, Entwicklung und Erprobung von Techniken zur CO2-Entfernung aus der Erdatmosphäre“.
Das alles sei in erster Linie eine staatliche Aufgabe, aber auch Unternehmen und „andere kollektive Akteure müssen stärker in die Pflicht genommen werden, etwa auch im Gesundheitswesen“. Der einzelne Bürger hätte abseits der staatlichen Maßnahmen zudem eine „individuelle, moralische Mitwirkungspflicht“. Man könne kein „moralisches Heldentum“ verlangen, „aber jeder Mensch trägt die moralische Verantwortung dazu beizutragen, dass gesellschaftliche Verpflichtungen erfüllt werden können, im Rahmen der eigenen Möglichkeiten“. All das müsse so schnell wie möglich passieren: „Ein Abwarten, Hinhalten und Hinauszögern ist angesichts der schwerwiegenden Auswirkungen des Klimawandels auf die Lebensgrundlagen jüngerer und zukünftiger Generationen ethisch nicht zu rechtfertigen.“ Das alles sei kontrovers und schmerzhaft, die Debatten dazu belastend.
„Aufgabe der Klimaethik“
Soweit eine Kostprobe der Rhetorik der Vorsitzenden des Ethikrates, die auf beunruhigende Weise unbarmherzig wirkt und keinen Widerspruch zu dulden scheint. Man fühlt sich spontan an die Klima-Ikone Greta Thunberg erinnert, die schon vor viereinhalb Jahren verkündete, dass es in Sachen Klimaschutz „keine Zeit zu warten“ gäbe. Anna Schneider befindet in der WELT, dass die Empfehlungen des Ethikrats zur „Klimagerechtigkeit“ so auch von Luisa Neubauer stammen könnten. Die „deutsche Greta Thunberg“ ist bekanntlich ebenfalls für Klima-Alarmismus berüchtigt und beklagte sich gerade über die angebliche Unterdrückung der Klimabewegung (Achgut berichtete).
Ein Blick in die Stellungnahme des Ethikrates zur „Klimagerechtigkeit“ offenbart eine ähnliche Kompromisslosigkeit wie die Pressekonferenz bereits vermittellte. Zum „Sachstand“ heißt es dort: „Es bestehen keine vernünftigen Zweifel mehr, dass es seit Beginn der Industrialisierung durch menschliche Einflüsse zu einer globalen Klimaerwaärmung kommt, vor allem durch Verbrennung fossiler Energieträger. Eine ungebremste weitere Erderwärmung hätte katastrophale Folgen. Bereits jetzt häufen sich Extremwetterereignisse wie Starkniederschläge, Überschwemmungen, Hitzewellen und Dürren.“
Eine Infragestellung des menschengemachten Klimawandels beziehungsweise seiner Schwere und seiner negativen Auswirkungen wird also vom Ethikrat von vornherein abgelehnt und damit alle Wissenschaftler, die in dieser Hinsicht Skepsis an den Tag legen. Die Behauptung, dass es „die“ Wissenschaft gäbe, lässt grüßen. „Es ist Aufgabe der Klimaethik, Möglichkeiten für verantwortliches politisches wie individuelles Handeln im Umgang mit dem Klimawandel aufzuzeigen, moralisch vertretbare Handlungsoptionen herauszuarbeiten und zu begründen und damit Unsicherheiten zu reduzieren“, heißt es weiter.
Die Wortschöpfung „Klimaethik“ erweckt den Anschein, als sei damit der Grundstein für einen ganzen Wirtschaftszweig gelegt, der sich in Zukunft mit diesen „moralisch vertretbaren Handlungsoptionen“ auseinandersetzen wird. Da „sowohl die kausale Verantwortung für den Klimawandel als auch die durch ihn verursachten Gefahren, Schäden und Verluste sowie die Mittel zu deren Bewältigung“ ungleich verteilt seien, würden Fragen der Gerechtigkeit aufgeworfen.
WHO für den Klimakampf?
Das vom Ethikrat vorgestellte Konzept nähme „egalitaristische, suffizientaristische und prioritaristische Überlegungen“ auf. „Egalitaristisch“ meint, „dass grundsätzlich allen Menschen die gleichen Möglichkeiten zustehen, ein gutes, gelingendes Leben zu führen“. „Suffizientaristisch“ bedeutet, das bestimmte Schwellenwerte für wichtige Grundgüter wie „Gesundheit, Ernährung, Wasser, Sicherheit oder Mobilität“ nicht unterschritten werden dürfen. „Prioritaristisch“ meint, „dass vorrangig diejenigen, die am stärksten vom Klimawandel belastet sind, die einschlägigen Schwellenwerte erreichen können“. Vielsagend heißt es, dass „gerechtigkeitsethisch“ sich viele „Vorstellungen eines guten, gelingenden Lebens in vielerlei Hinsicht nicht in Form aktueller westlicher Konsumpraktiken verwirklichen lassen“ werden.
Das bedeutet im Klartext, dass in erster Linie das Wachstum der Industriestaaten aufgehalten werden soll, während man den ärmeren Ländern gnädigerweise noch ein „nachholendes Wachstum“ gestattet. Aufgrund der langen „Vorgeschichte durch den Kolonialismus und die Industrialisierung“ sowie „fortwährende neokoloniale Abhängigkeiten“ müsste über „angemessene Ausgleichszahlungen“ für arme Länder verhandelt werden. Der „Auf- und Ausbau internationaler Institutionen zur gerechten politischen Entscheidungsfindung in Klimafragen“ soll für eine faire weltweite Vehandlung der Klimadebatte sorgen. Droht etwa eine WHO für den Klimakampf?
Als Beispiel des „Orwellschen Doppeldenk“ kann wohl folgende Ausführung dienen: „Menschliches Zusammenleben bedarf gegenseitiger Freiheitseinschränkungen, um eine gleichberechtigte Freiheit aller zu ermöglichen.“ Darunter wird der freiwillige Verzicht „auf bestimmte Urlaubs-, Konsum- oder Mobilitätsformen“ verstanden. Der Ethikrat empfiehlt unter Umständen aber auch eine härtere Gangart: „Wenn die eigene Freiheitsausübung in ungerechter Weise in die Freiheit und das Wohlergehen anderer, auch zukünftiger Generationen eingreift, beispielsweise durch klimaschädlichen Konsum, kann staatlich mit Freiheitseinschränkungen interveniert werden.“ Klare gesetzliche Regelungen seien notwendig, um Individuen klimafreundliches Handeln zu erleichtern.
Umverteilung einmal anders
Besonders abgesehen haben es die Forderungen des Ethikrates auf sogenannte „wohlhabende“ Menschen. Diese würden durch eine CO2-Bepreisung auf bestimmte Produkte und Dienstleistungen weniger hart getroffen. Sie würden durch ihre „durchschnittlich höheren Emissionen zwar in der Summe höhere Abgaben zahlen“, könnten sich aber mehr CO2-Ausstoß leisten als Ärmere und wären somit weniger zur Reduktion gezwungen. Um hier Abhilfe zu schaffen, könnte „zum Beispiel der CO2-Preis pro Tonne mit den persönlichen Emissionen exponentiell ansteigen“. Auch eine Pro-Kopf-Rückvergütung aus CO2-Bepreisungen wäre denkbar – trotz unterschiedlicher Beiträge erhielten letztlich alle die gleiche Höhe an „Klimageld“. Ärmere bekämen somit mehr zurück als sie eingezahlt haben. Umverteilung einmal anders. Die Voraussetzung dafür heißt im übrigen: Eine lückenlose Überwachung der Aktivitäten jedes einzelnen Bürgers. Das chinesische „Sozialkredit-System“ lässt grüßen – im Namen der deutschen Ethik.
Für die, die sich auch „erhebliche Aufpreise für sehr hohe Emissionen“ leisten können, werden „ordnungspolitische Instrumente“ erwogen: „Dazu zählen unter anderem 'harte' Emissionsobergrenzen oder das Verbot besonders klimaschädlicher Produkte oder Dienstleistungen.“ Was genau wird demnach unter einem „wohlhabenden“ Menschen verstanden? Alena Buyx spricht auf der Pressekonferenz in diesem Zusammenhang vom obersten Prozent beziehungsweise den obersten 10 Prozent der deutschen Bevölkerung, die das meiste emittieren und sich „rauskaufen“ könnten. In diesem Bereich dürfe man Verbote erwägen. Ob eine mit derart moralischem Rückenwind ausgestattete Politik solcherlei Einschränkungen nicht großzügiger auslegen würde, bleibt fraglich. Das Finanzamt verhängt den Spitzensteuersatz bekanntlich schon ab einem Jahreseinkommen von 66.760 Euro.
Auch diese hier angebrachten Zitate sind nur ein Auszug aus dem haarsträubenden Pamphlet, das der Ethikrat veröffentlicht hat. Einige Argumentationslinien der Stellungnahme erinnern auch verdächtig an die Äußerungen des Gremiums zu einigen „ethischen Fragen“ während der Corona-Zeit. Vor allem die Vorsitzende Alena Buyx glänzte damals mit einschlägigen Zitaten. Im Februar 2021 hatte sie beispielsweise verkündet, dass es eine moralische Pflicht gäbe, sich impfen zu lassen. In diesem Zusammenhang fiel auch der legendäre Satz: „Jede Dosis muss in einen Arm.“ Zu dem Zeitpunkt hatte sie sich noch gegen eine Impfpflicht ausgesprochen. Im November 2021 sagte sie zur Corona-Impfung: „Da muss jetzt geimpft werden, was die Spritze hergibt.“ Im Dezember 2021 empfahl dann der Ethikrat eine Ausweitung der Impfpflicht – unter der Voraussetzung begleitender Maßnahmen.
Alena Buyx verteidigte diese Entscheidung damals in einem Interview mit einem ähnlich virtuosen Freiheitsbegriff wie jetzt Einschränkungen fürs Klima im Text des Ethikrates: „Dass eine Impfpflicht unterm Strich eine positive Freiheitsbilanz ergeben kann, also insgesamt mehr Freiheit für alle ermöglichen könnte. Uns war klar, dass eine Impfpflicht ein wirklich harter Eingriff in persönliche Freiheiten und Grundrechte der Betroffenen ist. Gleichzeitig sind die persönlichen Freiheiten sehr vieler anderer Menschen ja ebenfalls eingeschränkt, teils intensiv und schon sehr lange. Wenn die Freiheitsbilanz insgesamt positiv ist, dann ist das ein wichtiges Argument für eine Ausweitung der Impfpflicht.“
„Auf Vorschlag des Deutschen Bundestags und der Bundesregierung“
Nach der Corona-Zeit warnte sie vor einer „von Rache und Wut getriebenen Suche nach Schuldigen“. Dieses Werben um Verständnis für die Hardliner ist sicherlich alles andere als uneigennützig, hatte sich Buyx doch mit ihren Corona-Äußerungen bedenklich weit aus dem Fenster gelehnt. Im Münchner Presseclub im vergangenen November sagte sie angesichts einer drohenden Aufarbeitung in Richtung Medienvertreter: „Und im Übrigen, Sie wären da ja nicht außen vor, das wissen Sie ganz genau. Also das würde ja die Medienschaffenden ganz genauso betreffen, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und was weiß ich nicht alles.“
Der Deutsche Ethikrat dürfte während der Corona-Zeit seinen bisherigen Aufmerksamkeits-Höhepunkt erfahren haben. Er ist 2008 als Nachfolger des 2001 „von der Bundesregierung eingerichteten Nationalen Ethikrates“ angetreten. Auf seiner Homepage beschreibt sich der Rat wie folgt:
„Der Deutsche Ethikrat bearbeitet gemäß seinem gesetzlichen Auftrag ethische, gesellschaftliche, naturwissenschaftliche, medizinische und rechtliche Fragen sowie die voraussichtlichen Folgen für Individuum und Gesellschaft, die sich im Zusammenhang mit der Forschung und den Entwicklungen insbesondere auf dem Gebiet der Lebenswissenschaften und ihrer Anwendung auf den Menschen ergeben (…) Der Deutsche Ethikrat ist in seiner Tätigkeit unabhängig und nur an den durch das Ethikratgesetz begründeten Auftrag gebunden. Die 26 Mitglieder des Deutschen Ethikrates (Anm. d. Red.: auf der Homepage werden derzeit 24 Mitglieder gelistet) üben ihr Amt persönlich und unabhängig aus. Sie dürfen keine aktiven Mitglieder des Bundestages oder der Bundesregierung beziehungsweise eines Landtages oder einer Landesregierung sein.“
Allerdings beruft der Präsident des Deutschen Bundestags „die Mitglieder des Deutschen Ethikrats je zur Hälfte auf Vorschlag des Deutschen Bundestags und der Bundesregierung“. Somit untersteht das Gremium in seiner Zusammensetzung also stets dem Geschmack der jeweiligen politischen Führung – beziehungsweise besteht die Gefahr, dass Regierung und Bundestag gezielt Kandidaten einsetzen, die sich in ihrem Sinne opportun verhalten. Die Mitglieder werden jeweils für vier Jahre berufen und können noch einmal wiederberufen werden.
„Fördermittel pharmanaher Institutionen“
Alena Buyx wurde im Mai 2020 zur Vorsitzenden des Ethikrates gewählt – kurze Zeit nach Beginn der Corona-Maßnahmen. Sie studierte Medizin, Philosophie, Soziologie und Gesundheitswissenschaften und erlangte 2005 ihre ärztlich Approbation sowie ihren Magister in Philosophie und Soziologie. Auf Vorschlag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) wurde sie 2016 in den Deutschen Ethikrat berufen. Seit 2018 hat sie an der TU München eine Professur für Ethik der Medizin und Gesundheitstechnologien inne. In der Corona-Zeit war sie außerdem Mitglied im Corona-Expertenrat der Bundesregierung. Die Homepage der TU München schreibt:
„Alena Buyx ist Mitglied verschiedener nationaler, internationaler und universitärer Gremien, berät regelmäßig große internationale Forschungskonsortien und ist nachgefragte Rednerin und Expertin für Medienauftritte.“
Besonders aufschlussreich wirkt, dass sie von 2019 bis 2021 Mitglied des WHO Expert Advisory Committee on Developing Global Standards for Governance and Oversight of Human Genome Editing war (zu Deutsch etwa: „Beratender Expertenausschuss der WHO zur Entwicklung globaler Standards für die Steuerung und Überwachung der Bearbeitung menschlicher Genome“). Die WHO hat bekanntlich maßgeblich die internationale Pandemie-Politik bestimmt – und wird von Bill Gates beeinflusst, dessen Stiftung ihr größter privater Geldgeber ist. Und nach Deutschland der größte Geldgeber überhaupt.
Die Welt berichtete schon vor über zwei Jahren über Zweifel an Alena Buyx' Unabhängigkeit. Sie habe von „Fördermitteln pharmanaher Institutionen wie dem britischen Wellcome Trust“ profitiert. Das Vermögen der nach außen hin gemeinnützig und wohltätig auftretenden Stiftung soll laut einem Bericht in der medizinischen Fachzeitschrift „British Medical Journal“ vom März 2021 „zu einem großen Teil in Unternehmen, die Covid-19-Impfstoffe, -Medikamente und -Diagnostika herstellen“ stecken. „Darunter Roche, Novartis, Abbott, Siemens, Johnson & Johnson.“ Auch an den Erfolgen der Unternehmen Merck, AbbVie, Biogen und Teva soll der Wellcome Trust laut WELT beteiligt sein.
Die Verbindungen von Buyx zu dieser Stiftung reichten demnach bis mindestens ins Jahr 2009 zurück: „Damals wurde die Medizinerin stellvertretende Direktorin der britischen Bioethikkommission, dem sogenannten Nuffield Council on Bioethics in London. Das Geld für das Gremium stammt aus privaten Quellen: unter anderem des Wellcome Trust. 2012 wechselte Buyx an die Universität Münster, dem Nuffield Council und dem Wellcome Trust blieb sie aber verbunden.“
Auf Linie mit der offiziellen Politik
2016 folgte das Buch „Das Solidaritätsprinzip“, das Alena Buyx gemeinsam mit ihrer österreichischen Kollegin Barbara Prainsack von der Universität Wien veröffentlichte – laut Angabe der Autorinnen sei von der Nuffield Foundation und dem Nuffield Council on Bioethics für eine „großzügige finanzielle Förderung“ gesorgt beziehungsweise diese zur Verfügung gestellt worden. Die Themen des Buches sind laut WELT schon vier Jahre vor Corona: „Impfungen, Triage, Überwachung, Einschränkungen der Bewegungsfreiheit und ‚neue Praktiken der Solidarität‘ im Fall einer Pandemie.“ Auch weitere Projekte von Buyx wiesen Verbindungen zur Pharma-Industrie auf. Joachim Vetter, Vorsitzender der Geschäftsstelle des Ethikrates, hatte damals auf Anfrage der WELT mitgeteilt, dass sich aus derartigen Aktivitäten Alena Buyx' kein Interessenskonflikt ergebe.
Zum Thema Transparenz schreibt der Ethikrat:
„Daher sieht die Geschäftsordnung des Deutschen Ethikrates vor, dass die Ratsmitglieder mögliche Interessenkonflikte dem oder der Vorsitzenden anzeigen, damit entschieden werden kann, wie das Ratsmitglied in die weiteren Beratungen eingebunden werden kann oder ob es nicht an den Beratungen teilnimmt und sich bei Abstimmungen enthält.“
Mitgliedschaften in anderen Einrichtungen sollten durch die Betreffenden kenntlich gemacht werden: „Durch die Mitgliedschaft in anderen Organisationen und Einrichtungen selbst ergeben sich aus Sicht des Ethikrates allerdings keine Interessenkonflikte.“ Außerdem würden „die Empfehlungen des Ethikrates am Ende eines Beratungsprozesses immer von einer Mehrheit getragen werden, sodass die Haltungen einzelner Ratsmitglieder nicht ausschlaggebend für die Empfehlungen des Ethikrates an Politik und Öffentlichkeit sind“.
Die Karriere und der wachsende Einfluss Alexa Buyx‘ seit der Corona-Zeit sprechen eine andere Sprache. Und die jüngsten Einlassungen des Ethikrates zu Klimafragen auch. Insofern muss man für das Minderheitenvotum besonders dankbar sein.
Mehr zum Thema finden Sie auch in Michael Esfelds Buch „Land ohne Mut“
Eine Allianz aus Wissenschaft und Politik erhebt immer häufiger den Anspruch, über Erkenntnisse zu verfügen, die es rechtfertigen, sich über die Freiheit der einzelnen Menschen hinwegzusetzen. Die leidvollen Erfahrungen in der Covid-Krise haben gezeigt, wie auf diese Weise großer Schaden angerichtet werden kann. Das neue Buch von Professor Michael Esfeld ist ein Aufruf zu mehr Widerspruch und Zivilcourage. Durch die Rückkehr zur Vernunft können wir den Angriff der Kollektivisten auf die offene Gesellschaft und den Rechtsstaat abwehren.
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Ulrike Stockmann, geb. 1991, ist Redakteurin der Achse des Guten. Mehr von ihr finden Sie auf ihrem YouTube-Kanal.