Gastautor / 31.03.2020 / 06:15 / Foto: Pixabay / 85 / Seite ausdrucken

Ein Richter über das Corona-Chaos der Justiz

Von Eberhard Orthos.

Sie sind mit Sicherheit froh, dass trotz Corona noch die Supermärkte und Lebensmittelgeschäfte arbeiten, ebenso wie die Ärzte und Krankenschwestern in den Krankenhäusern, die Müllabfuhr und die Polizisten in ihren Dienststellen.

Haben Sie sich neben allem Wirbel um Corona einmal Gedanken macht, ob und wie die Justiz, speziell die Strafjustiz, in Zeiten von Corona funktioniert? Es herrscht leider ein ziemliches Chaos. Ich möchte von meinen Erfahrungen berichten. Ähnliche Dinge passieren vermutlich auch an anderen Gerichten.

Ich bin Richter an einem Landgericht in einer großen Strafkammer. Wir hatten ein neues Verfahren bekommen gegen zwei Angeklagte, nennen wir sie einmal Müller und Maier, wegen schwerer räuberischer Erpressung. Den beiden wird vorgeworfen, einen Mann bei sich zu Hause überfallen und ausgeraubt zu haben unter Anwendung von Gewalt. Beide Angeklagte befinden sich in Untersuchungshaft. In Deutschland besteht die gesetzliche Regelung, dass jemand maximal sechs Monate ohne Verhandlung in Untersuchungshaft sitzen darf. Wenn dann die Hauptverhandlung nicht begonnen hat, wird die Sache dem zuständigen Oberlandesgericht vorgelegt, welches streng prüft, ob das Verfahren ausreichend „gefördert“ wurde. Wenn das nach Auffassung des OLG nicht der Fall ist, wird der Beschuldigte aus der Untersuchungshaft entlassen, selbst dann, wenn ihm ein schwerer Raub oder sogar ein Mord vorgeworfen wird. Die Prozesse mit Beschuldigten, die in Untersuchungshaft sitzen, finden daher meistens unter einem gewissen Zeitdruck statt, insbesondere dann, wenn die Staatsanwaltschaft die Akten zusammen mit der Anklage erst zwei Monate vor Fristablauf oder noch kurzfristiger beim Gericht einreicht.

Plötzlich erhöhte Temperatur

Bei dem Verfahren Müller und Maier herrschte wieder einmal Zeitdruck. Fristablauf war der 20. März. Erster Termin zur Hauptverhandlung war daher, um diese Frist noch einhalten zu können, auf den 18. März bestimmt worden.

Am Wochenende des 14./15. März fühlte ich mich schlapp, hatte erhöhte Temperatur und einen trockenen Husten, also die typischen Symptome von Corona, die ich aus dem Fernsehen, den Zeitungen und dem Internet kannte. Daher ging ich am Montag, den 16. März, in die Klinik und wollte mich testen lassen. Im Krankenhaus herrschten Verhältnisse, wie sie wahrscheinlich im Krieg üblich waren. Eine ewig lange Wartschlange stand dicht gedrängt auf dem Flur vor dem Zimmer, in dem zwei Ärzte die Untersuchungen vornahmen. Wer noch kein Corona hat, bekommt es hier bestimmt, schoss es mir durch den Kopf.

Ich war geduldig und wartete über zwei Stunden, wohlgemerkt im Stehen, denn Stühle gab es dort nicht. Als ich endlich an der Reihe war, schilderte ich der Ärztin meine Symptome. Sie – in Schutzkleidung voll vermummt – fragte mich, ob ich in einem Risikogebiet gewesen war – das war ich nicht – und ob ich Kontakt mit nachweislich Infizierten gehabt hätte, was ebenfalls nicht der Fall war. Als ich beide Fragen wahrheitsgemäß verneinte, wurde mir von der Ärztin mitgeteilt, dass in meinem Fall kein Corona-Test gemacht werden könne. Für derart leichte Fälle wie meinen könne man keinen Corona-Test verschwenden. Sonst müssten ja in Deutschland Millionen Leute getestet werden. Stattdessen schrieb mich die Ärztin für eine Woche krank bis 22. März. Wie sollte es jetzt weitergehen?

Der Vorsitzende des Oberlandesgerichtes beschimpfte mich

Ich war „genau so klug als wie zuvor“ und wusste noch immer nicht, ob ich Corona hatte. Einerseits war mir präsent, dass am folgenden Mittwoch, dem 18. März, die Verhandlung im Verfahren Müller und Maier auf mich wartete. Da die Angeklagten schon über sechs Monate in Untersuchungshaft saßen, müsste beim „Platzen“ des Prozesses die Akte dem Oberlandesgericht vorgelegt werden. Andererseits war ich krankgeschrieben, hatte noch immer den Verdacht auf Corona und wollte niemanden anstecken, beispielsweise einen meiner Kollegen, einen der Justizwachtmeister oder wen auch immer.

Ich sagte daher den Verhandlungstermin vom 18. März ab und reichte meine Krankschreibung beim Landgericht ein. Die Akte wurde kurzfristig dem Oberlandesgericht vorgelegt. Zwei Tage später rief mich, wie ich es beinahe erwartet hatte, der Vorsitzende des Senats am Oberlandesgericht an und beschimpfte mich, dass die Sache „so“ ja nun überhaupt nicht ginge. Er verlange einen ordnungsgemäß begründeten Aussetzungsbeschluss. Mein Gesundheitszustand interessierte ihn recht wenig. Er war offenbar ein „150 Prozentiger“. Gesagt, getan. Es wurde ein ordnungsgemäßer Aussetzungsbeschluss gemacht.

Ich blieb dann bis zum 22. März erst einmal krankgeschrieben zu Hause. Ich unternahm noch einen weiteren Versuch, mich testen zu lassen und ging zu einer Ärztin, die fußläufig von meiner Wohnung ihre Praxis hat. Diese teilte mir mit, dass sie Kinderärztin sei und keinen Erwachsenen untersuche oder behandele. Ich möge ihre Praxis verlassen. Spätestens seit diesem Zeitpunkt bin ich grenzenlos begeistert von unseren Ärzten und von unserem Gesundheitssystem. Es hat alles seine perfekte Ordnung, auch in der schlimmsten Krise!

Klare Anweisungen gibt es dazu nicht

Ich schrieb eine E-Mail an meine Landgerichtspräsidentin und fragte an, wie ich mich ab Montag, dem 23. März, verhalten solle. Solle ich wieder im Gericht zum Dienst erscheinen oder zu Hause bleiben?

Von der Präsidialrichterin (das ist die „rechte Hand“ des Präsidenten in Verwaltungssachen und im Umgang mit Richtern) erhielt ich eine E-Mail mit dem Pandemieplan. Dort wurde mitgeteilt, dass die Richter möglichst nicht ins Gericht kommen mögen außer für „unaufschiebbare“ Diensthandlungen. Die spannende Frage, welche Diensthandlungen in Zeiten von Corona (mit hoher Ansteckungsgefahr) als unaufschiebbar zu betrachten sind, wurde selbstverständlich nicht beantwortet.

Sollen Hauptverhandlungen fortgeführt werden, in denen sich Angeklagte in Untersuchungshaft befinden, die zu jedem Verhandlungstermin von Justizwachtmeistern in Hand- und Fußfesseln vorgeführt werden? Dabei ist der Untersuchungsgefangene jeweils mit einer Handfessel an einen Wachtmeister im Abstand von etwa 20 Zentimetern gefesselt, und beim Anlegen oder Lösen der Handfessel bleibt auch ein Körperkontakt nicht aus. Ist das auch in Zeiten von Corona in Ordnung? Die Entscheidung bleibt jedem Richter selbst überlassen. Klare Anweisungen gibt es dazu nicht.

Die Justizwachtmeister haben übrigens keinen Mundschutz, außer sie hätten sich privat einen organisiert. Denn ein solcher Mundschutz ist im Etat nicht vorgesehen und konnte natürlich auch nicht kurzfristig beschafft werden. (Kleiner Scherz am Rande, der leider bittere Wahrheit ist: Neulich wurden wir Richter aufgefordert, uns bei der Verwaltung einen Stempel mit unserem Namen und Rang zu bestellen, damit man bei handschriftlichen Verfügungen zweifelsfrei erkennen kann, von welchem Richter die Verfügung stammt. Das Geld für ein Stempelkissen war allerdings nicht im Etat vorgesehen. Jetzt haben die meisten Kollegen einen Stempel, können aber noch immer nicht stempeln, da sie kein Stempelkissen haben).

Übles Ausnutzen einer Notlage

Die nächste Frage lautet: Sollen in Haftsachen, in denen sich die Angeklagten in Untersuchungshaft befinden und in denen die oben beschriebene 6-Monats-Frist läuft, Termine anberaumt werden – mit der oben beschriebenen Vorführung der Angeklagten durch Wachtmeister – oder nicht?

Viele Strafverteidiger beantragen jetzt reihenweise die Aufhebung der Haftbefehle, weil wegen Corona nicht mit einer Hauptverhandlung innerhalb von sechs Monaten zu rechnen sei. Das nenne ich übles Ausnutzen einer Notlage, da die Verzögerung durch Corona nicht aus der Sphäre der Justiz stammt, sondern als Schicksal über unsere gesamte Gesellschaft hereingebrochen ist. Und ausgerechnet in einer solchen Krise, die andere Leute in den Tod oder in den wirtschaftlichen Ruin führt, soll es zwingendes Recht sein, dass die Untersuchungsgefangenen privilegiert und allein deshalb aus der U-Haft entlassen werden, weil innerhalb von sechs Monaten – eine Frist, die selbst im Normalbetrieb von unserer Justiz nur mit „Ach und Krach“ eingehalten werden kann – mit der Verhandlung nicht begonnen werden kann? Das kann nicht richtig sein.

Die meisten Strafverteidiger werden jetzt reflexartig sagen, dass es ja nicht dem Untersuchungsgefangenen zum Nachteil gereichen dürfe, wenn wegen Corona keine rechtzeitigen Verhandlungen mehr stattfinden. Es gelte doch die Unschuldsvermutung. Denen sage ich: Doch, das kann auch dem Untersuchungsgefangenen zum Nachteil gereichen. Der hat dann eben einfach „Pech“, wie auch viele andere Mitmenschen zur Zeit in unserem Land Pech haben, die durch Corona wirtschaftlich ruiniert werden oder die daran sterben. Und die Unschuldsvermutung steht selbstverständlich auch nicht dagegen. Denn die Unschuldsvermutung verbietet nicht, dringend Tatverdächtige einzusperren und in Untersuchungshaft zu nehmen (§§ 112 StPO ff.). Wenn das im Normalbetrieb bis zu sechs Monaten zulässig ist, und das ist es, kann es keinen grundlegenden Unterschied machen, wenn diese Frist in Krisenzeiten verlängert werden würde auf neun oder zehn Monate.

Aber ich befürchte, so Beschuldigten-freundlich und Angeklagten-freundlich, wie die meisten unserer Oberlandesgerichte oder Bundesgerichte in Deutschland sind, werden dort wahrscheinlich weltfremde Theoretiker, die sich als Hüter des heiligen Grals verstehen und die schon viele Jahre keinen echten Verbrecher und kein echtes Opfer aus Fleisch und Blut mehr vor sich gesehen haben, zugunsten der Beschuldigten entscheiden. Das ist dann die höchste Erfüllung für einen Rechtsstaat: Zusätzlich zur Corona-Krise wird die Bevölkerung noch damit „beglückt“, dass alle Untersuchungsgefangenen, die schwerer und schwerster Straftaten dringend verdächtig sind (§§ 112 StPO ff.), wieder auf freien Fuß gesetzt werden. Hurra! Nach dem alten Motto: Fiat justitia et pereat mundus (Das Recht geschehe, auch wenn dabei die Welt zugrunde geht).

Der Pandemieplan ist nicht das Papier wert, auf dem er steht

Die Staatsanwälte in unserem Bezirk sind jetzt auch besonders aktiv. Anscheinend nutzen sie die Corona-Zeit, in der weniger Verhandlungen stattfinden, um ihre Dezernate aufzuräumen. Sie schicken jetzt binnen zwei Wochen so viele Anklageschriften wie sonst im ganzen Quartal oder sogar Halbjahr. Meine Kammer hat jedenfalls innerhalb der letzten zwei Wochen schon fünf Neueingänge, und die Geschäftsstelle ruft täglich an.

Interessant ist auch die Frage, ob die Entscheidungen der Strafvollstreckungskammern über eine vorzeitige Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung (§ 57 StGB) eine wirklich unaufschiebbare Maßnahme im Sinne des Pandemieplans ist. Dafür spricht, dass jeder Strafgefangene natürlich gerne vorzeitig aus dem Strafvollzug entlassen werden möchte. Dagegen spricht, dass alle Strafgefangenen aufgrund eines rechtskräftigen Urteils in Haft sitzen und ihnen lediglich die Gewährung einer Wohltat entgeht. Ist die Vorenthaltung einer solchen Wohltat angesichts der Ansteckungsgefahren für die vorführenden Justizwachtmeister und für weiteres Justizpersonal vertretbar oder unzulässig?

Auf alle diese Fragen erhält man als Richter keine klare Antwort vom zuständigen Oberlandesgerichts-Präsidenten oder vom jeweiligen Justizministerium.

Da die Sekretärinnen der Geschäftsstellen in meinem Landgericht nicht mehr weiter wissen und es keine klaren Anweisungen „von oben“ gibt, werde ich also nächste Woche wieder ins Gericht gehen und dort arbeiten, als ob nichts geschehen wäre. Der Pandemieplan ist nicht das Papier wert, auf dem er steht.

Die Rechtslage in Deutschland ist im Hinblick auf die dargestellten Fragen chaotisch und undurchschaubar. Wenn wir gute Justizminister auf Landes- und Bundesebene hätten, würden die schnell und pragmatisch handeln und klare Regeln erlassen. Man könnte beispielsweise kurzfristig ein Gesetz durch den Bundestag bringen, dass sämtliche Fristen nach der StPO für den Zeitraum der Corona-Krise, also beispielsweise vom 20. März bis zum 20. April 2020, gehemmt sind. Das wäre eine klare und vernünftige Regelung. Unsere Nachbarn in Österreich sind – wieder einmal – viel pragmatischer und uns um Längen voraus. Dort gibt es inzwischen eine gesetzliche Fristenhemmung für die Zeit der Corona-Krise. Auch in Deutschland gab es früher einmal Juristen, die mit Krisen umgehen und sie vernünftig regeln konnten. Das Bürgerliche Gesetzbuch vom 01.01.1900 enthielt über beinahe 100 Jahre ausdrücklich eine Vorschrift, dass die Verjährungsfristen im Falle des „Stillstandes der Rechtspflege“ gehemmt sind. Warum ist eine solche Regelung heutzutage nicht möglich? Wahrscheinlich deshalb, weil die heutigen Justizpolitiker nicht mehr die Klasse haben, die die Väter des BGB hatten.

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Michaela Mertensson / 31.03.2020

Das Justizsystem in diesem Land ist schon seit längerem nicht mehr ernst zu nehmen. Da hat der Syrer Sabri, ein nicht anerkannter, sondern lediglich “geduldeter” Flüchtling, einen deutschen Mann mit einem oder mehreren Faustschlägen getötet. Angeblich will er zur Tatzeit 17 Jahre alt gewesen sein, eine Altersuntersuchung gab es natürlich nicht. Er hat während der Verhandlung gelacht und ist aus dem Gerichtssaal lachend mit 2 Jahren auf Bewährung als freier Mann herausgegangen, die Familie wird nicht abgeschoben. Die Gruppenvergewaltigung einer jungen Frau vor einer Disco in Freiburg durch ein Dutzend Flüchtlinge scheint ebenfalls in keiner Verurteilung zu enden, die vergewaltigenden Flüchtlinge behaupten jetzt wohl einfach, die Frau habe dreckigen Sex gewollt. Drei Tatverdächtige sind schon aus dem Verfahren entlassen worden, Anklage fallen gelassen. Schläger, Vergewaltiger, Diebe, Räuber, nachbarschaftliche “Terroristen” ... es gibt zu viele, die zu leicht vor Gericht weggkommen, indem sie behaupten, sie seien betrunken gewesen oder sie seien minderjährig oder sie seien psychisch krank. Solche Urteile sind einfach nicht mehr als Recht zu vermitteln.

Bernhard Freiling / 31.03.2020

“Euer Ehren” fühlte sich zu krank um die Verhandlung gegen 2 mutmaßliche Schwerverbrecher zu führen, aber stark genug, stundenlang für einen nutzlosen Test anzustehen? Was hat “Euer Ehren” letztes Jahr getan, als er ein Kratzen im Halse verspürte? Als er noch nicht vermutete deshalb vom Corona-Tod bedroht zu sein? Hat er da unaufschiebbare Prozesse auch “sausen lassen”? ++ Ah ja, will mir “Euer Ehren” jetzt weiß machen, auf seinem Schreibtisch befänden sich nur Stempel mit fest zugeteilten Stempelkissen? Kommt ein neuer Stempel hinzu, wird hierfür ein weiteres Stempelkissen benötigt. Andernfalls der neue Stempel nur nutzlos auf dem Schreibtisch herum liegt? ++ Ist das jetzt ein tiefer Blick in des deutschen Beamten Seele? Der “Dienstherr” verlangt Anwesenheit am Arbeitsplatz. Trotz tödlicher Bedrohung durch Corona, die nur durch das Tragen eines Mundschutzes erfolgreich abgewendet werden kann. Wenn der “Dienstherr” sich weigert oder einfach nur außer Stande ist diesen Mundschutz zur Verfügung zu stellen, dann stellt sich “der Beamte”, auch ohne Mundschutz, männlich der tödlichen Gefahr. Seine Loyalität verbietet es ihm, sich einen Mundschutz selbst zu kaufen oder aus einem Fetzen Stoff, einem Taschentuch oder ähnlichem sich einen “zu basteln”.  Das Credo des Beamten?: “Die Verantwortung für meinen Tod trägt mein Dienstherr. Soll er doch zusehen wie er damit zurecht kommt, wenn ich hier abnippel”. ++ In toto stimme ich “Euer Ehren” zu: Die deutsche Gerichtsbarkeit, der öffentliche Dienst generell, scheint mir bedroht. Aber aus ganz anderen Gründen, als mir “Euer Ehren” zu vermitteln versucht. Da kann ich wirklich nur hoffen: Dieser Artikel ist reine Fiktion, fernab jeglicher Realität.

Johannes Schuster / 31.03.2020

Wenn es wirklich um eine Seuche ginge, wäre das in einer Allgmeinverfügung zu regeln, dafür bräuchte ich eine Seite Papier. “Fristen, soweit sie nicht im Rahmen von Verfahren die dem einstweiligen Rechtsschutz zukommen sind solange gehemmt, wie die Maßnahmen zur Pandemie als aufrecht erhalten gelten. Diese Regelung gilt bis auf weitere Erklärung des Bundes. In Strafsachen trägt trägt der Staat die Aufwendungen aus dem Nachteil dieser Regelung nach der später festgestellten Schuld.” Dazu noch eine DVO und jut is. Ich habe hier gelegentlich Fälle auf dem Tisch, da sind vorzugsweise Richterinnen zu blöd einfachste Rechenaufgaben nach Gesetz zu leisten, ich rede von Grundschulrechnungen. Wer in den Justizdienst will muß fleißig sein und gut auswendig lernen - ob der Kandidat auch was können muß steht auf einem anderen Blatt. Aber wie so vieles sind auch solche Zoten nur ein ziemlich starkes Indiz dafür, daß es sich um keine Seuche von Rang handelt. Denn in einem solchen Falle würde schlicht alles zum Erliegen kommen und die “täglichen Fallzahlen” würden jeden beschäftigten und nicht zu Vorteilsheischerei führen. Massenhysterie und Unerfahrenheit in Lebensdingen - das sind die schlechtesten Engelchen, die der Justiz ins Öhrchen flöten können. Aber mal ehrlich, was will man von denen erwarten, die in den 90er vor der Spielkonsole hingen, sollten daraus behände Juristen werden ? So gesehen kann Corona gar nicht schlimm genug ausfallen um das Mindeste eines Lerneffektes zu erzielen, bitter, aber ist so.

beat schaller / 31.03.2020

Interessant Herr Orthos, aber nicht erstaunlich. Stellen Sie Sich einfach vor,  die Gerichte könnten auch gegen die Verantwortlichen der Krise und die chaotischen Ausführungsorgane vorgehen. Das wollen wir doch wirklich nicht nicht . Da wäre ja plötzlich die geschützte Politwerkstatt ungeschützt.  Aber, wen erstaunt es denn, dass niemand in der Bevölkerung die verordneten Dinge nachvollziehen, oder verstehen kann. Maskenvorschrift ohne Masken? Behandlungszwang ohne nötigen Schutz sind nur ein paar Fakten, neben all den undifferenzierten Aussagen zu der sogenannten Pandemie durch Massenplauderer, die keine blasse Ahnung vom Fachgebiet haben. Es herrscht Willkür da draussen im Busch. b.schaller

Manuela Pietsch / 31.03.2020

“Nennen wir sie Müller und Meier” - Herrlich!!! :-) “Das Bürgerliche Gesetzbuch vom 01.01.1900 enthielt über beinahe 100 Jahre ausdrücklich eine Vorschrift, dass die Verjährungsfristen im Falle des „Stillstandes der Rechtspflege“ gehemmt sind. Warum ist eine solche Regelung heutzutage nicht möglich? Wahrscheinlich deshalb, weil die heutigen Justizpolitiker nicht mehr die Klasse haben, die die Väter des BGB hatten.” - Richtig. Heutige Justizpolitiker und (dadurch auch) zu viele der von ihnen eingesetzten, einberufenen, ernannten oder was-auch-immer in der Judikative sind heute links. Das sieht man immer wieder an den Urteilen, die sich meist an der untergrenze der möglichen Strafmaße orientieren. Täterschutz vor Opferschutz. Es sei denn, der Täter hat ein Schinkenbrötchen vor einer Moschee fallen gelassen, dann muss er mit der Höchststrafe rechnen… Ich erinnere mich an den Aufschrei, als in Polen Richter ausgetauscht wurden vor ein paar Jahren… Aber macht es einen Unterschied, ob man sie alle auf einmal austauscht oder ob man über Jahre hinweg nur solche mit “richtiger” Einstellung einstellt? Im Ergebnis wohl eher nicht.

Herbert Hübner / 31.03.2020

Sie Ärmster. Aber ein gutes Beispiel für alle, die weiter unverdrossen und unbelehrbar an das Funktionieren unseres Staatswesens glauben möchten.

Rolf Mainz / 31.03.2020

“...(die Ärztin) – in Schutzkleidung voll vermummt – fragte mich, ob ich in einem Risikogebiet gewesen war – das war ich nicht – und ob ich Kontakt mit nachweislich Infizierten gehabt hätte, was ebenfalls nicht der Fall war. Als ich beide Fragen wahrheitsgemäß verneinte, wurde mir von der Ärztin mitgeteilt, dass in meinem Fall kein Corona-Test gemacht werden könne. Für derart leichte Fälle wie meinen könne man keinen Corona-Test verschwenden.” Tja, und da wundert sich manche/r immer noch, warum die Zahl der Infizierten in Deutschland nicht höher ist. Wie bekannt: was nicht gemessen wird, das kann getrost verschwiegen werden. Allein die Frage nach dem Kontakt mit “nachweislich Infizierten” entlarvt: bei einem Virus, welches auch bereits ansteckend sein kann, bevor sich Symptome zeigen, geschweige denn jemand “nachweislich infiziert” ist… Deutschland betrügt sich selbst, auch hier.

Herwig Mankovsky / 31.03.2020

In einem Linksstaat wie Deutschland hat der Verbrecher Opferstatus. Und der darauf Hinweisende spürt den Hetze-Paragraphen mit aller Härte.  Oder der politisch Unangenehme.

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