Joachim Nikolaus Steinhöfel / 14.11.2019 / 11:01 / Foto: Achgut.com / 38 / Seite ausdrucken

Facebook gesteht vor Gericht maschinellen Eingriff in Grundrechte seiner Nutzer

Stefan Klinkigt, Mitstreiter bei “Achgut.com“, wollte am 10.08.2019 einen Beitrag ("Libyscher Ministerpräsident warnt vor IS-Kämpfern auf Flüchtlingsbooten")  aus dem Nachrichtenmagazin “Focus” auf Facebook teilen. Facebook blockierte die Verbreitung des Artikels “um die Sicherheit von Facebook zu gewährleisten”.

Damit greift Facebook nicht nur in die Rechte des Nutzers ein, sondern verletzt darüber hinaus die Pressefreiheit. Wir rufen das zuständige Landgericht mit dem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz an.

Der Fonds „Meinungsfreiheit im Netz“ hat das Kostenrisiko für die Sache übernommen und ich habe beim LG Dresden am 23.08.2019 eine einstweilige Verfügung gegen Facebook erwirkt, mit der dem Unternehmen verboten wurde „den Antragsteller daran zu hindern („Facebook Blockierungen“), einen Link zu dem am 10.08.2016 unter (es folgt dieser Link) veröffentlichten Text „Libyscher Ministerpräsident warnt vor IS-Kämpfern auf Flüchtlingsbooten“ des Nachrichtenmagazins „Focus“ auf der Plattform der Antragsgegnerin zu verbreiten.“

Mit Schriftsatz vom 31.10.2019 legte Facebook Widerspruch ein. In der Randnummer 1 des Widerspruchs schreiben die anwaltlichen Vertreter von Facebook:

„Am 10. August 2019 versuchte der Antragsteller einen Link zu einem Artikel in dem Magazin ‚Focus‘ mit dem Titel ‚Libyscher Ministerpräsident warnt vor IS-Kämpfern auf Flüchtlingsbooten‘ zu teilen. Der Antragsteller wurde daran automatisch von Facebook Ireland gehindert.“

Klinkigt war nicht als Einziger betroffen. Auch dies räumt Facebook, ohne jede Begründung in der Sache ein:

„Das angerufene Gericht erließ die beantragte einstweilige Verfügung am 23. August 2019. In der Zwischenzeit ermöglichte Facebook Ireland dem Antragsteller (und allen anderen Nutzern des Facebook-Dienstes) den Link zu dem am 10. August 2016 veröffentlichten Artikel zu teilen.“

Facebook „ermöglichte“ in der „Zwischenzeit“ seinen Nutzern, den Artikel aus einem Nachrichtenmagazin zu teilen. Danke für diesen Gnadenakt. Welch Arroganz. Tatsächlich ist es die elementare Vertragspflicht von Facebook, dies zu ermöglichen. Es ist rechtswidrig, dies zu verhindern.

Digitale Massenvernichtung freier Rede

Der eigentliche Skandal ist jedoch, dass das Unternehmen hier maschinell in die Grundrechte seiner Nutzer eingreift und automatisch Artikel zu einem Nachrichtenmagazin an der Verbreitung hindert und löscht. Dies tangiert nicht nur die Meinungsfreiheit der Nutzer, es verletzt auch die Presse- und Informationsfreiheit. Ich habe schon vor fast zwei Jahren von der „digitalen Massenvernichtung freier Rede“ gesprochen. Die Wirklichkeit bestätigt diese These.

In einem Verfahren, das YouTube (also Google) rechtskräftig in der zweiten Instanz verlor, sprachen dessen Anwälte einmal von einem „berücksichtigungsfähigen Rationalisierungsinteresse“ bei der Löschung von Inhalten. Meinungsfreiheit verkommt so zum Kollateralschaden der wirtschaftlichen Interessen der Internet-Giganten.

In dem Dresdner Verfahren stellt sich Facebook weiter auf den Standpunkt, die einstweilige Verfügung sei aufzuheben, weil „das Teilen eines Artikels, der mehr als drei Jahre alt ist, … keinen erheblichen Beitrag zu einem aktuell umstrittenen Thema darstellt.“ Wer erklärt diesen Leuten, dass die Meinungsfreiheit nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts nicht unter Akualitätsvorbehalt steht. Sondern dass man wann und wo sagen kann, was immer man will, soweit man damit nicht gegen Gesetze verstößt.

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Wolfgang Pfeiffer / 14.11.2019

Steinhöfel schreibt: “Wer erklärt diesen Leuten, dass die Meinungsfreiheit nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts nicht unter Akualitätsvorbehalt steht. Sondern dass man wann und wo sagen kann, was immer man will, soweit man damit nicht gegen Gesetze verstößt.” Ist das so? Muss ein Privatmann wie Zuckerberg, der ein Unternehmen wie facebook finanziert und betreibt, tatsächlich alles veröffentlichen (“soweit man damit nicht gegen Gesetze verstößt”), wonach den facebook Nutzern die Gesinnung steht?  Ein Privatmann - in Amerika zumal -  kann gar nicht die Meinungsfreiheit beschneiden - in Amerika ist noch nicht mal die Regierung dazu berechtigt und in der Lage: so verbietet es das First Amendment ausschließlich der Regierung (also dem “congress”) Maßnahmen zur Beschneidung von Meinungsfreiheit zu ergreifen. Der Umkehrschluss also, dass jeder Privatmann dazu verpflichtet ist, alles zu veröffentlichen, also eben auch das, was ihm aufstößt, kann ich diesem Amendment gerade nicht entnehmen. Also: wie wärs mit der Freiheit auch für Unternehmer, für ihren Laden genau die Regeln so festzulegen, wie es ihnen in den politischen Kram passt? Was Sie fordern, Herr Steinhöfel, ist nicht weniger als die Vergesellschaftung von Facebook - und das klingt nicht nur ein bisschen nach Karl Marx. Wäre ich Zuckerberg, würde ich unter diesen Voraussetzungen meinen Laden platt machen. Und zwar stante pede.

J. Breitenbach / 14.11.2019

Solange das Gericht nicht abschließend geurteilt hat, sollte Steinhövel den Indikativ besser vermeiden und hervorheben, daß es sich um seine persönliche Auffassung handelt, wenn er sagt, daß Facebooks Vorgehen die Meinungsfreiheit der Benutzer sowie die Presse und Informationsfreiheit tangiere. Das Recht auf freie Meinungsäußerung bedeutet NICHT, daß jedes private Unternehmen automatisch verpflichtet ist, als Medium zu deren Verbreitung zu dienen; die Presse- und Informationsfreiheit bedeutet, daß man sich aus unterschiedlichen Quellen informieren kann, sie bedeutet aber NICHT, daß dies Facebook sein muß.

Frank Reichelt / 14.11.2019

Ihnen, Herr Steinhöfel, ist für Ihr Engagement gar nicht genug zu danken. Das schließt in aller Deutlichkeit den geschaffenen Fonds “Meinungsfreiheit im Netz” mit ein, welcher Dank Zuwendungen und Spenden jenen hilft, welche aus finanziellen Gründen die Risiken solcher Verfahren zu tragen nicht imstande wären (und daß Sie nicht nur pro bono dieser Hydra entgegentreten können, versteht sich von selbst). Ich würde begrüßen, würden sich noch weitere Juristen ihrem Engagement anschließen, sodaß bestenfalls ein bundesweites Netzwerk entstünde, Expertise gesammelt und umso wirkungsvoller agiert wie unüberhörbarer gesprochen werden könnte. Vielleicht mögen Sie sich zu diesem Gedanken äußern. Ich weiß in mind. einem Fall - ohne das Ergebnis zu kennen -, daß sie diesbezüglich bereits von einem Kollegen kontaktiert wurden. Auch darf ich mir herausnehmen für einen befreundeten Anwalt zu sprechen, welcher ähnlich kritisch auf die Entwicklung blickt und trotz seiner Auslastung sich einzubringen bereit wäre.

Jens Richter / 14.11.2019

Facebook lebt von Werbekunden, und Werbekunden schalten nur Anzeigen, wenn der Traffic hoch genug ist. Der Umkehrschluss gilt auch, werte Nutzer: Mit den Nutzern verschwinden die Werrbekunden, ohne Werbekunden kein Facebook. Wegbleiben hilft immer. Fragen Sie einen bankrotten Ladenbesitzer Ihrer Wahl.

Werner Arning / 14.11.2019

Auch Facebook scheint so seine Schwierigkeiten zu haben mit dem Verstehen von der Bedeutung von Meinungsfreiheit. Ist ja auch schwer zu verstehen in heutigen Zeiten. Meinungsfreiheit ist vielen Verantwortungsträgern suspekt. Und Facebook will es sich wahrscheinlich mit diesen nicht verderben. Dann doch lieber löschen? Vielleicht. Wer will denn was von IS-Kämpfern auf Flüchtlingsbooten wissen? Das haben wir doch lieber gar nicht erst vernommen. Wie war das mit dem „berücksichtigungsfähigen Rationalisierungsinteresse“?

Wolfgang Kaufmann / 14.11.2019

Das Grundübel ist eine Europäische Gemeinschaft, in der ein Banditennest wie Irland ungehindert als zivilisierter Staat firmieren kann. Denn die irischen Standards etwa beim Datenschutz sind bekanntermaßen unter aller Kanone, und auch eine Fluglinie, die international anerkannte Fluggastrechte kalt lächelnd mit Füßen tritt, hat ihren Sitz natürlich in Irland. – Aber das Heilige Europäische Reich Deutscher Diktion schickt lieber blaue Briefe an die üblichen Verdächtigen. Es fehlt nicht viel, dann heißt es in Polen und Ungarn, die EU sei wie Endsieg, bloß ohne Krieg.

Anders Dairie / 14.11.2019

Maschineller Eingriff heißt Roboterzensur.  Mit dem unangenehmen Effekt, dass man Maschinen weder beklagen noch veruteilen kann, wenn sich die Betreiber nicht doof anstellen.  Mit weit reichenden Folgen meint Herr STEINHÖVEL, dass das NET nicht mehr frei und allgemein zugänglich ist.  Dass die Zensur-Robots schneller und gründlicher sind, als die USER auf der Gegenseite es je könnten.  Da hilft nur Totalboykott, der Einsicht schafft, dass Werbung als Geschäftsgrund-lage sinnlos ist.  Aber auch hier gerieren die SERVERMÄNNER die KLICKS dann selber.  Der kleine, zahlende, dumme Geschäftsmann merkt es jahrelang nur an den fallenden Umsätzen.

Anders Dairie / 14.11.2019

Auch deutsche Zeitungen sperren Kommentatoren, die politisch nicht in den Kram passen.  Zum Besipiel die Hamburger ZEIT den Account “Baumann”.  Bei aller Heiligkeit,  niemals hat dort etwas gestanden, was die Nettiquette verletzte.  Aber spezielle Kenntnisse über den russ. Zugriff auf Krim und Ostukraine waren dann doch zu peinlich,  weil gegensätzlich zum sanften Mainstream.  Hat PUTIN dort seine Leute?  Wäre das bei DÖNHOFF und SCHMIDT genauso ?

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