Broder siegt über Faeser

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg attestiert Verfassungsministerin Faeser einen Grundrechtseingriff zu Lasten von Henryk M. Broder. Das Innenministerium wurde mit gerichtlicher Hilfe gezwungen, diesen Rechtsbruch und die Verletzung der Persönlichkeitsrechte zu beenden.

In dem Bericht des Unabhängigen Expertenkreises Muslimfeindlichkeit „Muslimfeindlichkeit – Eine deutsche Bilanz 2023“, den Innenministerin Nancy Faeser herausgegeben und auf der Website ihres Ministeriums veröffentlicht hat, wurde über den Publizisten und Achgut.com-Herausgeber Henryk M. Broder folgende Passage veröffentlicht:

So machte sich beispielsweise der Autor des Artikels ‚Im Mauseloch der Angst‘ (Broder 2010) für eine uneingeschränkte Anwendung der Meinungsfreiheit stark, während er Aufrufe zur Deeskalation und Rücksichtnahme offen verhöhnte und Muslim*innen pauschal als unwissende, ehrversessene, blutrünstige Horden dämonisierte“.

Tatsächlich geschrieben hatte Henryk M. Broder, so berichtet Michael Hanfeld am 04. Februar 2023 in der FAZ („Broder siegt gegen Innenministerium“) „über die weltweiten gewalttätigen Unruhen nach dem Erscheinen des Romans ‚Die Satanischen Verse‘ von Salman Rushdie und später der Mohammed-Karikaturen in der dänischen Zeitung Jyllands-Posten. Er zählte die Fatwa gegen Rushdie auf, das Kopfgeld, Anschläge auf Verleger und Übersetzer, bei denen Rushdies japanischer Übersetzer Hitoshi Igarashi ums Leben kam. ,Millionen von Muslimen in aller Welt, die keine Zeile des Buches gelesen und den Namen noch nie gehört hatten, wollten das Todesurteil gegen den Autor vollstreckt sehen, je schneller, desto besser, um mit seinem Blut die beschmutzte Ehre des Propheten wieder reinzuwaschen‘, hieß es in dem Text.“

Nachdem das Innenministerium auf unsere Abmahnung nicht einlenkte und das Verwaltungsgericht Berlin den Erlass einer einstweiligen Anordnung ablehnte, hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg auf Antrag von Henryk M. Broder die einstweilige Anordnung gegen das Bundesinnenministerium (BMI) erlassen (OVG 9 S 20/23). Die Entscheidung erging am 31. Januar, Freitag ging der Bericht beim BMI offline. In dem Beschluss heißt es:

„Jedenfalls dem unmittelbar an die Grundrechte gebundenen Staat verbietet es das allgemeine Persönlichkeitsrecht darüber hinaus aber auch, sich ohne rechtfertigenden Grund herabsetzend über einen Bürger zu äußern, etwa eine von diesem vertretene Meinung abschätzig zu kommentieren… Die entsprechenden Paraphrasierungen und Einordnungen sind von der Antragsgegnerin [der Bundesrepublik Deutschland] im Verlauf des gerichtlichen Verfahrens selbst als polemisch überspitzter Satz und als bewusst zugespitzte Meinungsäußerungen bezeichnet worden, und zwar zu Recht. Mit der vom Antragsteller [Broder] gerügten Passage wird nicht nüchtern dargestellt und analysiert, sondern in einer Weise paraphrasiert und bewertet, die die Grenze zur Überzeichnung überschreitet und geeignet ist, den Antragsteller herabzusetzen... Darin liegt ohne weiteres das stillschweigende Anerkenntnis, dass die Bundesrepublik die vom Antragsteller gerügte Passage in einer eigenen amtlichen Äußerung so nicht hätte verwenden dürfen. Das ist zu unterstreichen… Der allgemein anerkannte öffentlich-rechtliche Anspruch auf Unterlassung einer Äußerung setzt voraus, dass ein rechtswidriger hoheitlicher Eingriff in grundrechtlich geschützte Rechtspositionen… erfolgt ist… Diese Voraussetzungen liegen hinsichtlich der Veröffentlichung des Berichts mit der beanstandeten Passage ohne hinreichende inhaltliche Distanzierung vor.“

Der Beschluss ist unanfechtbar.

In der FAZ werde ich wie folgt zitiert: Das Oberverwaltungsgericht, sagte Steinhöfel auf Anfrage der F.A.Z., „attestiert Verfassungsministerin Faeser einen Grundrechtseingriff zu Lasten eines renommierten Journalisten. Das Innenministerium wurde mit gerichtlicher Hilfe gezwungen, diesen Rechtsbruch und die Verletzung der Persönlichkeitsrechte von Herrn Broder zu beenden“. Welches Verständnis von Presse- und Meinungsfreiheit die Bundesregierung habe, so Steinhöfel weiter, „zeigt auch, dass das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung wegen einer Meinungsäußerung gegen den Journalisten Julian Reichelt prozessiert, gleichlautende Äußerungen des ZDF aber nicht angreift. Die Causa Reichelt beschäftigt derzeit das Bundesverfassungsgericht.“ Das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) berichtet hier.

Wir danken allen Spendern von „Meinungsfreiheit im Netz“, ohne die dieses Verfahren nicht möglich gewesen wäre.

Foto: Imago/Montage Achgut.com

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Hans-Peter Dollhopf / 05.02.2024

Herr Broder! So kann man sich selbst ein Denkmal setzen. Sehr gut!

Sam Lowry / 05.02.2024

Dagegen: “Der Schriftsteller Akif Pirinçci ist wegen Volksverhetzung zu neun Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden.”

finn waidjuk / 05.02.2024

Dann können wie uns ja jetzt alle beruhigt zurücklehnen. In einer Causa, die ebenso unbekannt wie unbedeutend war, wurde ein Urteil zugunsten Herrn Broders gefällt. Gehen Sie einfach mal raus und fragen Sie den “Mann auf der Straße” was er von dem Urteil hält. Ich halte jede Wette, dass 99% der Befragten überhaupt nicht wissen um was es hier überhaupt geht und dass es von dem verbliebenen 1% wiederum 99% nicht interessiert, wie das Urteil ausgefallen ist. Und genau das ist auch der Grund für das Urteil, dieser erbärmliche Nicht-Fall war selbst den größten Schweinen im Justizsystem nicht wichtig genug um wieder ein Exempel zu statuieren. Man schickt auch kein KTU-Team los, wenn in einer KFZ-Werkstatt eine Dose mit Altöl umgefallen ist. Gleichzeitig werden Vergewaltiger laufen gelassen, Ärzte, die während der Pandemie ihrem Eid entsprechend ihren Patienten geholfen haben, sperrt man dagegen ein, GEZ-Verweigerer ebenso, und, und, und…. Ach ja, Akim Pirincci wurde heute zu 9 Monaten ohne Bewährung verurteilt (wegen was eigentlich?) und ihr feiert die Unabhängigkeit der deutschen Justiz. Hallo, geht es eigentlich noch? Auch der Volksgerichthof soll ab und zu mal einen Freispruch verkündet haben. Ihr tut mir nur noch leid.

Sandra Müller / 05.02.2024

Gratulation, Herr Broder und Herr Steinhöfel! Man ist ja gerade in diesen Zeiten für jede gute Nachricht dankbar.

Thomas Kurt / 05.02.2024

@M.Müller: Um es vorweg zu nehmen: es ist zu begrüßen, wenn ein deutscher Richter die Persönlichkeitsrechte eines Bürgers vor Politverbrechern schützt und ich gratuliere Herrn Broder und seinem Anwalt ganz herzlich. Diesen Richterspruch, der nichts an den massivsten Verfassungsbrüchen des Regimes (im Parallelbeitrag wird gerade an die Ungeheuerlichkeit vor vier Jahren in Thüringen erinnert) zu Lasten eines ganzen Landes und dessen Gesamtbevölkerung ändert, als Beispiel für eine funktionierende Demokratie und Gewaltenteilung hochzustilisieren, ist nichts weiter als die erbärmliche Selbstentlarvung eines kleinen, ekelerregenden Lemmings.

Judith Panther / 05.02.2024

Da haben der Broder und sein Nikolaus die Nancy ja gründlich gef ... f ... faesert. Oder um es mit Weidel zu sagen: “Karma is a bitch”.

Fred Burig / 05.02.2024

Der Erfolg im Kleinen kann ein Anfang sein für den Erfolg im Großen ....... mühsam ernährt sich das Eichhörnchen - gerade juristisch! ........ Gratulation, für mich ist es auch ein Erfolg für die Andersdenkenden!  MfG

Talman Rahmenschneider / 05.02.2024

@ Christian Weiss: Der Islam ist keine “Geisteskrankheit”, Ihre Aussage. Sie verharmlosen bestimmte Dinge damit. “Der” Islam wird in einigen Ländern dazu benutzt, die Ungebildeten ungebildet und arm zu lassen (“halt du sie dumm, ich halt sie arm” sprach der König zum Bischof). Im Islam sind Herrscher und Bischof oft in einer Hand (Theokratie). Nicht “der” Islam, sondern bestimmte Kleriker, vor allem in Iran, aber auch anderswo, benutzen den Islam und die Unbildung, um gewisse Dinge gegen den Westen durchzudrücken. Der Koran bietet leider hierfür genug Stoff. Terroristen (siehe Osama oder auch Atta) dagegen sind oft intelligent. Sie sind dann wie Theokratien als Steuerelemente zu betrachten mit ähnlichen Zielen, manchmal gar gegen ihr Herkunftsland, im Falle von Osama gegen Saudi-Arabien. Im Falle der Hamas, von Iran gesteuert, bietet leider der Koran genügend antisemitischen Stoff eliminatorischer Natur. Wenn man wegschaut wie die UN, ist man eindeutig mitschuld. Der gesamte Westen, außer vielleicht Japan und Südkorea, ist mitschuld an dem genozidalen Massaker am 7. Oktober. Es ist also nicht “der” Islam, denn es gibt einwandfreie humane Muslime.

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