Joachim Nikolaus Steinhöfel / 15.08.2023 / 13:00 / Foto: Achgut.com / 14 / Seite ausdrucken

Twitter, YouTube und „Die Achse des Guten“ vor Gericht

Der juristische Kampf gegen Löschungen auf Plattformen wie YouTube und Twitter ist oft langwierig, aber im Ergebnis auch immer erhellend. Hier ein Update zu den neueren gerichtlichen Entwicklungen in Sachen „Achse des Guten“.

Im letzten Herbst und Winter war „Die Achse“ sowohl seitens Twitter wie seitens YouTube mit kompletten Löschungen ihrer jeweiligen Profile konfrontiert. Während die Löschung des Profils auf Twitter damit begründet wurde, Antwort-Tweets auf eine öffentliche Denunziationswelle und öffentliche Boykottaufrufe von teilweise antisemitischen und mit dem „Antisemitismusbeauftragten“ des Landes Baden-Württemberg sympathisierenden Personen verstießen gegen die Nutzungsbedingungen, lag der YouTube-Fall anders. Hier ein Update zu den neueren gerichtlichen Entwicklungen.

Twitter wurde die Löschung des Profils mit einstweiliger Verfügung untersagt, die Hauptsacheklage wird im September verhandelt.

Der YouTube-Fall war ebenso perfide. Vereinfacht dargestellt führen drei Verwarnungen („Strikes“) innerhalb von 90 Tagen zu einer kompletten Löschung des Kanals. Ein derartiges System ist vom Grundsatz her in Ordnung. Soweit es sich dabei um tatsächliche Regelverstöße handelt und die Regeln der Plattform mit Recht und Gesetz in Einklang stehen und insbesondere die Meinungsfreiheit hinreichend berücksichtigen.

Nach einer Reihe von illegitimen, teilweise absurden Löschungen einzelner Videos auf dem Kanal der „Achse des Guten“ stellte YouTube ohne jegliches Zutun der „Achse“ ein sechs Monate zuvor – zu Unrecht – gelöschtes Video eigenmächtig und ohne Beschwerde oder ähnliches wieder ein, weil es zulässig sei. Ganz kurz danach die 180-Grad-Wende, das Video stelle einen Verstoß dar, werde wieder entfernt, damit liege eine dritte Verwarnung vor, der Kanal werde – und wurde – gelöscht.

„Voraussetzung für die dritte Verwarnung treuwidrig selbst geschaffen“ 

Auch gegen diese Löschung wurde sehr zügig vorgegangen und eine einstweilige Verfügung erwirkt. Auch YouTube wollte sich damit nicht zufriedengeben. Zunächst stellte man gegen die Richter des Landgerichts Karlsruhe einen kuriosen Befangenheitsantrag, der vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht erfolglos blieb. Auf die von der „Achse des Guten“ erhobene Klage zur Absicherung des gegen die Löschung gerichteten Verbots wurde am 10.08.2023 das Urteil verkündet. Ein Absatz sei hier zitiert (Klägerin ist die Achse, Beklagte ist Google Ireland Ltd., das YouTube in Deutschland betreibt):

„Die Beklagte hat die Löschung der Klägerin vorgenommen, obwohl nach eigenen Maßstäben die Voraussetzungen nicht vorlagen. Nach dem als unstreitig zu behandelnden Vortrag der Klägerin waren bereits die ersten beiden Verwarnungen unberechtigt. Hinzukommt, dass die Beklagte die Voraussetzung für die dritte Verwarnung treuwidrig selbst geschaffen hat, indem sie erst beanstandeten Content als unbedenklich erneut eingestellte, nur um kurz danach diesen erneut zu beanstanden und dies als Anlass für eine dritte Verwarnung zu nehmen. Soweit die Beklagte nunmehr vorträgt, dass es sich um eine irrtümliche Freischaltung und spätere erneute Sperrung gehandelt haben soll, ändert dies nichts an dem Umstand, dass die Sperrung nicht berechtigt war. Dass die Vertragsverletzung ein Versehen gewesen sein soll, ist überdies streitig und zudem dadurch widerlegt, dass die Beklagte erst mittels einer einstweiligen Verfügung zur Aufhebung der Sperrung angehalten werden musste.“ (Hervorhebung ergänzt).

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die mit erheblichem Aufwand verbundenen Verfahren wurden von „Meinungsfreiheit im Netz“ unterstützt. Danke an die vielen Spender für ihre Hilfe.

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E. Sommer / 15.08.2023

Sozialistisches Gedankengut weltweit auf dem Vormarsch….....Offensichtlich ist das westliche, demokratische System wirklich nur eine Episode in der Geschichte. Aber das auch nur, weil die Bürger, die Wähler, nicht verstehen, welches Geschenk ihnen gemacht wurde.

Stefan Schultz / 15.08.2023

Ich hatte gespendet und freue mich natürlich über diese positive Rückmeldung. Wenngleich man den Eindruck gewinnt, gegen Windmühlen zu kämpfen. Es ist beschämend, wie dreist und ungeniert Zensur betrieben wird. Und zeitgleich kritisiert man China. Im Westen wird subtiler zensiert. Aber das Ziel ist dasselbe. Andersdenkende mundtot zu machen. Ich persönlich würde das Verhalten von Youtube und Co. mit drakonischen Strafen verurteilen. Das ist nämlich für mich der Versuch, die freiheitlich demokratische Grundordnung abzuschaffen.

Lutz Liebezeit / 15.08.2023

Die Parteien machen seit 30 Jahren Katastrophenpolitik und man weiß nicht, was schlimmer ist, die Katastrophen oder die Politik. 30 Jahre Propagandastaat, Staatswillkür, Umweltzerstörung, Artensterben, Lügen, 30 Jahre lang ist der Beamtenapparat verfault, die Justiz, die Presse, die Wirtschaft, die Bildung, 30 Jahre Plattenbau, 30 Jahre Massenzuwanderung, Kriege, Lobbyismus, Kulturzerstörung, Geldverschwendung, Minderheitenterror, Unvernunft; mich hat immer gewundert, wieso hier überhaupt noch irgendwas funktioniert? Und die letzte Katastrophe war immer schlimmer als die vorherige. Eine solche Häufung globaler Katastrophen gab es noch nie. Und während sie bis vor wenigen Jahren hämisch über jede politische Kritik herzogen mit: Die haben schon wieder Angst vorm Untergang des Abendlandens, machen die selber heute apokalyptische Beschwörungspolitik. Die Letzte Generation ist ein Verkaufsargument für Fastfood geworden. Retten sie die Welt mit Quäse und einer NABU-Prädikatsapp! Ich finde der Quäse sitzt in der Tagesschau?

Bärbel Witzel / 15.08.2023

Ich sag auch, herzlichen Glückwunsch und vielen Dank. Das war wieder mal ein großartiger Erfolg. Best regards.

Heino Mursi / 15.08.2023

Ich lese oft, dass man Google boykottieren sollte. Also, auf geht’s, nur ran an den Speck! Ich nutze kein Google-Konto, habe meinen E-Mail Account woanders und verwende andere Browser. Für Smartphone und Tablets kann ich wärmstens ‚DuckDuckGo‘ empfehlen: Tracking war gestern. Für PC‘s empfiehlt sich Tor bzw. Firefox mit ‚DuckDuckGo‘ als Suchmaschine. Und vermeiden Sie, Suchergebnisse anzuklicken, die zu Werbegebühren für Google führen könnten.

Ludwig Luhmann / 15.08.2023

Wenn das CBDC eingeführt ist, dann erst werden weißglutheiße Nägel mit Köpfen in unsere Dodomeinunsgsperenzien getrieben! 25 : 75 <—-> Ungeimpfte : Geimpfte ... ... ...

Ralf Pöhling / 15.08.2023

Das Internet ist komplett außer Kontrolle. Und jeder Versuch, sie mittels Regulation wieder zurück zu erlangen, schlägt natürlich unweigerlich genau den falschen hart ins Gesicht. Nämlich denen, die diese Kontrolle gar nicht brauchen. Diejenigen, die man eigentlich kontrollieren müsste, erreicht man damit gar nicht, die treiben sich in ganz anderen unsichtbaren Kanälen herum. Das ist das gleiche Problem wie beim Waffenrecht: Ein restriktives Waffenrecht entwaffnet gesetzestreue Bürger. Es entwaffnet keine Kriminellen. Der Rechtsstaat versagt. Ein richtiges Urteil hier oder da wird daran nichts ändern. Das System ist zu groß, als dass man es regulieren könnte. Und wenn die Kontrollmechanismen dann auch noch in die Hände der Verbrecher selbst fallen, was entgegen der Wahrnehmung gerade im Westen und nicht etwa im Osten mehr und mehr passiert, bricht die Hölle los. Am Anfang war das Internet ein Ort der freien Meinungsäußerung und des wissenschaftlichen Austausches, denn den Zugang hatte nur die gebildete wissenschaftlich orientierte Intelligenzia. Durch die Kommerzialisierung und die globale Öffnung, ist das Internet aber zum gleichen Scheißhaus voller Arschlöcher mutiert, wie es die reale Welt schon immer war. Willkommen in der neuen Welt. In der realen Welt.

Hjalmar Kreutzer / 15.08.2023

Ich vermute mal, YouTube und Twitter wollen Missliebige einfach beschäftigt halten und durch Gerichtskosten bewusst finanziell schädigen? Wie hoch sind denn ggf. generierte Werbeeinnahmen über YT, verglichen mit den Kosten für die wahrscheinlich immer wieder notwendigen rechtlichen Schritte? Lohnt sich das überhaupt? Nur, wer ohnehin in der Vergangenheit auf YT nach achgut pogo & Co. gesucht hat, bekommt diese wieder als Empfehlung angezeigt. Im Moment scheint wieder alles zu laufen, in dubio, vorgelesene Artikel als Audio, Durchsicht u.a. Sollte aber immer wieder Störfeuer kommen, wären da nicht einfach Verweise auf Sichtplatz und Ausweichen auf rumble, odyssee, GETTR usw. die bessere Idee?

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