Joachim Nikolaus Steinhöfel / 15.08.2023 / 13:00 / Foto: Achgut.com / 14 / Seite ausdrucken

Twitter, YouTube und „Die Achse des Guten“ vor Gericht

Der juristische Kampf gegen Löschungen auf Plattformen wie YouTube und Twitter ist oft langwierig, aber im Ergebnis auch immer erhellend. Hier ein Update zu den neueren gerichtlichen Entwicklungen in Sachen „Achse des Guten“.

Im letzten Herbst und Winter war „Die Achse“ sowohl seitens Twitter wie seitens YouTube mit kompletten Löschungen ihrer jeweiligen Profile konfrontiert. Während die Löschung des Profils auf Twitter damit begründet wurde, Antwort-Tweets auf eine öffentliche Denunziationswelle und öffentliche Boykottaufrufe von teilweise antisemitischen und mit dem „Antisemitismusbeauftragten“ des Landes Baden-Württemberg sympathisierenden Personen verstießen gegen die Nutzungsbedingungen, lag der YouTube-Fall anders. Hier ein Update zu den neueren gerichtlichen Entwicklungen.

Twitter wurde die Löschung des Profils mit einstweiliger Verfügung untersagt, die Hauptsacheklage wird im September verhandelt.

Der YouTube-Fall war ebenso perfide. Vereinfacht dargestellt führen drei Verwarnungen („Strikes“) innerhalb von 90 Tagen zu einer kompletten Löschung des Kanals. Ein derartiges System ist vom Grundsatz her in Ordnung. Soweit es sich dabei um tatsächliche Regelverstöße handelt und die Regeln der Plattform mit Recht und Gesetz in Einklang stehen und insbesondere die Meinungsfreiheit hinreichend berücksichtigen.

Nach einer Reihe von illegitimen, teilweise absurden Löschungen einzelner Videos auf dem Kanal der „Achse des Guten“ stellte YouTube ohne jegliches Zutun der „Achse“ ein sechs Monate zuvor – zu Unrecht – gelöschtes Video eigenmächtig und ohne Beschwerde oder ähnliches wieder ein, weil es zulässig sei. Ganz kurz danach die 180-Grad-Wende, das Video stelle einen Verstoß dar, werde wieder entfernt, damit liege eine dritte Verwarnung vor, der Kanal werde – und wurde – gelöscht.

„Voraussetzung für die dritte Verwarnung treuwidrig selbst geschaffen“ 

Auch gegen diese Löschung wurde sehr zügig vorgegangen und eine einstweilige Verfügung erwirkt. Auch YouTube wollte sich damit nicht zufriedengeben. Zunächst stellte man gegen die Richter des Landgerichts Karlsruhe einen kuriosen Befangenheitsantrag, der vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht erfolglos blieb. Auf die von der „Achse des Guten“ erhobene Klage zur Absicherung des gegen die Löschung gerichteten Verbots wurde am 10.08.2023 das Urteil verkündet. Ein Absatz sei hier zitiert (Klägerin ist die Achse, Beklagte ist Google Ireland Ltd., das YouTube in Deutschland betreibt):

„Die Beklagte hat die Löschung der Klägerin vorgenommen, obwohl nach eigenen Maßstäben die Voraussetzungen nicht vorlagen. Nach dem als unstreitig zu behandelnden Vortrag der Klägerin waren bereits die ersten beiden Verwarnungen unberechtigt. Hinzukommt, dass die Beklagte die Voraussetzung für die dritte Verwarnung treuwidrig selbst geschaffen hat, indem sie erst beanstandeten Content als unbedenklich erneut eingestellte, nur um kurz danach diesen erneut zu beanstanden und dies als Anlass für eine dritte Verwarnung zu nehmen. Soweit die Beklagte nunmehr vorträgt, dass es sich um eine irrtümliche Freischaltung und spätere erneute Sperrung gehandelt haben soll, ändert dies nichts an dem Umstand, dass die Sperrung nicht berechtigt war. Dass die Vertragsverletzung ein Versehen gewesen sein soll, ist überdies streitig und zudem dadurch widerlegt, dass die Beklagte erst mittels einer einstweiligen Verfügung zur Aufhebung der Sperrung angehalten werden musste.“ (Hervorhebung ergänzt).

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die mit erheblichem Aufwand verbundenen Verfahren wurden von „Meinungsfreiheit im Netz“ unterstützt. Danke an die vielen Spender für ihre Hilfe.

Foto: Achgut.com

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Heidi Falkenberg / 15.08.2023

Heute im Netz gelesen: Google kündigt weltweites Verbot für unabhängige Medien in den Suchergebnissen an. Laut Leiter Google News hat sich Google mit den Vereinten Nationen, der WHO und weiteren globalistischen Organisationen in einem neuen Zensur-Tool zusammengetan… Der Twitter- Nutzer kommentiert: “Wenn nun ganz offiziell “nicht herrschaftskonforme” Seiten bei Google ausgeschlossen werden, ist es wieder wie im Mittelalter. Dort durften nur Mönche Bücher lesen.” Ich empfehle ohnehin eine andere Suche: presearch.com. Da finde ich (noch) alles, was ich suche.

Hans-Joachim Gille / 15.08.2023

Sieg für Achgut, geil!

Albert Pelka / 15.08.2023

Immer schön druff gehalten, Herr Steinhöfel: Prügelpädagogik ist in solchen eingeschworenen Fällen von Google-Youtube,-ect.-Dissozialen einfach unabdingbar, der einzige, der Königsweg.

Volker Detering / 15.08.2023

Hat Google nichts besseres zu tun? Ist es an der Zeit, diese Firma zu boykottieren? Wer sich schon mal vor Gericht mit Verleumdung herumgeschlagen hat, weiss, wieviel Energie und Geld das kostet. Aber viele Anwaelte schaffen diese Probleme gerne selber. Ein “Fall” der sich in Luft aufloest, wie bei Achgut, koennte sich ja negativ auf die weitere Beschaeftigung auswirken. Und bei Meinungsfreiheit hoert der Spass wahrlich auf. Diese Vorgaenge sind ein Angriff auf fundamentale Rechte in einer Demokratie, und es wirkt, da die Akteure frustriert werden. Man kann Leute mit Bergen von Papier totschlagen. Man braucht kein Exekutionskommando. Derweil sind die Gerichte ueberlastet und haben keine Zeit, sich mit den richtigen Boesewichten zu beschaeftigen.

Franz Klar / 15.08.2023

Hier ein Update zu den neueren gerichtlichen Entwicklungen in Sachen Helge Lindh vs. Achgut - Leserin : auch in zweiter Instanz (LG Oldenburg) der “Analfiedel-Sache” wurde zulasten der Beklagten auf “Beleidigung” erkannt . Achgut und RA Steinhöfel halten uns hoffentlich auch hier weiter auf dem Laufenden .

Peter Gentner / 15.08.2023

Glückwunsch! Allerdings ist zu befürchten, dass es Google, Meta und Co. am Allerwertesten vorbeigeht, die Fälle außer den Rechtsabteilungen niemanden interessieren und in der Firmenleitung, falls überhaupt bekannt, mit einem Schulterzucken quittiert werden. Für die Anwälte in den Rechtsabteilungen ist das ein beliebtes Spielfeld, das insbesondere eine Bestandberechtigung für sie selbst generiert. Die Datenkraken haben Unsummen an Geld und Zeit….. und Anwälte…... Bis die Gegner kapitulieren. Nettogewinn von Alphabet in 2021 = 76 Milliarden Dollar und in 2022 = 60 Milliarden Dollar….. Tendenz in 2023 wieder steigend. Das entspricht dem Bruttoinlandsprodukt von Kroatien. Was interessieren da ein paar Milliönchen zum Zeitvertreib?

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