Susanne Baumstark / 23.09.2017 / 14:18 / Foto: isabellaquintana / 11 / Seite ausdrucken

Abschiebungen: Gewaltäter haben eine Lobby, die Opfer nicht

Von Susanne Baumstark.

Man kann es in der Menschenrechtsdebatte wenden und zerfieseln wie man will, letztlich wird eine Entscheidung gefällt: tendenziell eher zu Gunsten des Täterschutzes oder zu Gunsten des potenziellen Opferschutzes. Anders formuliert: Es dominiert entweder das Individualinteresse des Täters, oder es dominiert das Interesse der Allgemeinheit an Schutz und Sicherheit. Laut Einspielern bei Plasberg (Minute 23:00) am 18. September fällt die Entscheidung pro vorrangigen Täterschutz nicht nur bei den üblichen Demonstranten gegen jedwede Abschiebung, sondern auch bei den beiden einflussreichsten deutschen Wohlfahrtsorganisationen. Das wird einfach so hingenommen. Warum?

In Bezug auf die Abschiebung von acht Straftätern nach Afghanistan, die sich unter anderem der Vergewaltigung und des schweren sexuellen Kindesmissbrauchs schuldig machten, sagte Caritas-Präsident Peter Neher: „Wir halten daher auch weiterhin an einem Abschiebestopp fest, um zu verhindern, dass die Menschen in das voraussehbare Unglück geführt werden.“ Und Diakonie-Präsident Ulrich Lilie: „Auch wenn es sich bei den Abgeschobenen um Straftäter (…) handelte, dürfen diese Menschen nicht aus wahltaktischen Gründen einer Gefahr für Leib und Leben ausgesetzt werden. Das ist auch mit unserem Verständnis eines Rechtsstaats, in dem auch Täter einen Anspruch auf Schutz haben, nicht vereinbar.“

Das Perfide an letzterer Aussage ist die Unterstellung der „wahltaktischen Gründe“. Damit auch ja keiner auf die Idee kommt, dass es um den Schutz potenzieller Gewaltopfer gehen könnte? Oder dient dieser Einschub der Verschleierung der Tatsache, dass dem Täterschutz hier mehr Relevanz beigemessen wird, als dem Schutz der Bevölkerung? Wie anders jedenfalls käme folgender Satz an: „Auch wenn es sich bei den Abgeschobenen um Straftäter (…) handelte, dürfen diese Menschen nicht aus Gründen von Schutz- und Sicherheitsinteressen der Bevölkerung einer Gefahr für Leib und Leben ausgesetzt werden.“

Die wahltaktischen Gründe könnten indessen bei Diakonie und Caritas selbst eine Rolle spielen. Spätestens seit einem sehr ausführlichen Beitrag in der Wirtschaftswoche vom November 2012 „über die Untiefen des deutschen Sozialsystems“ ist bekannt: „In den Wachstumsfeldern des Sozialstaats spielen die kirchlichen Wohlfahrtsträger Caritas und Diakonie die entscheidenden Rollen. Unter dem Deckmantel der Gemeinnützigkeit haben sie ein expansives Perpetuum mobile konstruiert: Sie erfinden sich selbst immer neue Aufgaben, der Staat gibt das Geld.“ Die Verbände an allen Schalthebeln, ausgestattet mit einer „immensen Macht“ und dem Willen, keinesfalls „auf ihre Privilegien“ zu verzichten. „Doch von der politischen Seite müssen die Wohlfahrer trotz dieser Doppelzüngigkeit nichts fürchten.“ Bis dato, kurz vor der Bundestagswahl, ist das sicherlich der Fall.

Ein lukratives Perpetuum mobile

Die „Wohlfahrer“ treffen mit ihrer Entscheidung pro vorrangigen Täterschutz nicht nur bei den ganz Linken und der grünen Jugend auf Gegenliebe. Wie Teile der SPD diesbezüglich ticken, verdeutlicht ein aktuelles, von weiteren Medien verbreitetes Interview des Deutschlandfunks (DF) mit dem SPD-Innenpolitiker Rüdiger Veit. Er hält es „angesichts der Sicherheitslage für unvertretbar, abgelehnte Asylbewerber nach Afghanistan abzuschieben. Das gelte auch für Straftäter.“ Diese sollten in Deutschland ihre Strafe verbüßen. In den schon jetzt überfüllten Gefängnissen?

Weitere Fragen des DF: „Aber geht denn nicht der Schutz der eigenen Bevölkerung vor dem Schutz dieser Schutzsuchenden, die ja auch abgelehnt sind?“ Veit: „Es geht hier nicht darum, dass die Betreffenden bei uns Schutz finden müssten. Es geht um die Frage, ob man sie in Lebensgefahr bringen kann, dadurch, dass man sie in ihren Heimatstaat abschiebt, und auch Straftäter können Träger, beziehungsweise sind Träger von Menschenrechten…“ DF: „Haben Sie nicht das Gefühl, dass das vielen Wählerinnen und Wählern gar nicht unbedingt so vermittelbar ist, dass jemand, der hier wirklich schwere Straftaten begeht, dann auch weiterhin unter unserem Schutz steht?“ Veit: „Das ist ja das, was ich versuchte, eben zum Ausdruck zu bringen. Es geht hier nicht um die Frage des Schutzes, den der Betreffende natürlich dann eben nicht dauerhaft bekommen kann.“ Dieses Lavieren geht bis zum Schluss des Interviews weiter. Auch hier wird partout nicht unmissverständlich zugegeben, dass eine Entscheidung zu Ungunsten des Schutzinteresses der Bevölkerung gefallen ist. 

An dieser Stelle noch die Argumentation des Bayerischen Flüchtlingsrats:

Erstens: Die Abschiebung von Straftätern sei in der Regel eine Doppelbestrafung. „Straftäter sitzen hier ihre Strafe ab wie jeder andere auch, nur erwartet sie dann nach der Verbüßung der Strafe noch eine Strafe obendrauf. Das ist in unseren Augen nicht nur nicht fair, sondern verletzt den Gleichheitsgrundsatz moderner Rechtsstaaten.“

Zweitens: Abgeschobene seien im Bürgerkriegsland Afghanistan großen Gefährdungen aussetzt. „Das gilt, da es sich nicht auf spezifische Individuen bezieht, für alle, auch Straftäter. Menschenrechte sind hier nicht unterschiedlich auszulegen.“

Drittens: „Schließlich brüsten sich hier Innenminister wie Joachim Herrmann damit, dass da zwei Vergewaltiger und einer, der schwere Körperverletz-ung begangen hat, aus Bayern abgeschoben wurden. Die afghanischen Behörden werden aber nicht darüber informiert, wer Straftäter ist und welche Delikte begangen wurden, angeblich aus Datenschutzgründen. Das heißt, auch Mörder, Vergewaltiger, Kinderschänder spazieren dort vom Flughafen in die Stadt und können unbehelligt ihr Unwesen treiben. Dies finden wir politisch höchst verantwortungslos. Abschiebung schafft Probleme nicht aus der Welt, sondern bürdet sie nur Staaten auf, die viel hilfloser sind als wir.“

Die Lage der Opfer ist dramatisch

Die theoretische Abgehobenheit dokumentiert in all diesen Fällen, dass die Menschenrechte der Opfer und deren dramatische Lage nicht mal im Ansatz von Interesse sind. Eine seltene Ausnahme bot im Mai die Pforzheimer Zeitung, als sie den Vater des Vergewaltigungsopfers in der Bonner Siegaue zu Wort kommen ließ: „Die Familie stammt aus dem Enzkreis, sie lebte das, was man ein normales Leben nennt. Bis zur Tatnacht. Seither: Verzweiflung. Trauer. Wut.“ Der Vater beklagte in einem Brief an die Bundeskanzlerin und den Bundesinnenminister die unkontrollierte Aufnahme Hunderttausender Flüchtlinge, und dass abgelehnte Asylbewerber nicht bis zum Tag der Abschiebung in Abschiebehaft kommen. „Er sagt, mit anderen Gesetzen hätten seine Tochter und ihr Freund nicht so Schreckliches erleben müssen.“ Die beiden Opfer seien tief traumatisiert. „Dieses Ereignis“, so der Vater, „wird unsere Familien und alle, die uns nahe stehen, unser Leben lang verfolgen.“

Immerhin liegen hierzulande auch umsichtige Argumentationen vor, wenn es um die Abwägung von Menschenrechten geht. The European schrieb im Mai 2011 zum Thema Sicherungsverwahrung: „Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention lautet: ‚Jede Person hat das Recht auf Freiheit und Sicherheit.‘ Während aber in der Rechtsprechung das Recht auf Freiheit von Angeklagten und auch von verurteilten Straftätern fein ziseliert ausgearbeitet worden ist, wird der zweite Teil der Vorschrift, das Recht auf Sicherheit von potenziellen Opfern von Straftaten meist nicht einmal erwähnt.“

In den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte finde sich kein Wort zur Abwägung zwischen dem Freiheitsanspruch des Verurteilten und dem Sicherheitsanspruch der Opfer und das Urteil des Bundesverfassungsgerichts setzte kein deutliches Signal pro Opfer. „Keine deutliche Aussage der Karlsruher Richter zu berechtigten und nachvollziehbaren Belangen von Gewaltopfern – wieder einmal stehen die Täter und deren Interessen und Belange im Vordergrund. Der Blickwinkel der Opfer von schwersten Straftaten ist ebenso wie das für einen modernen Rechtsstaat klare Bekenntnis zu einem möglichst umfassenden Schutz vor hochgradig gefährlichen Verbrechern kaum erkennbar.“ Oberste Prämisse des Staates müsse aber immer der Schutz der Bevölkerung sein und ihr Recht auf Sicherheit und Frieden. Warum ist es das nicht?

Susanne Baumstark ist freie Redakteurin und Diplom-Sozialpädagogin. Ihren Blog finden Sie hier.

Sie lesen gern Achgut.com?
Zeigen Sie Ihre Wertschätzung!

via Paypal via Direktüberweisung
Leserpost

netiquette:

Jürgen Albrink / 24.09.2017

Wie sehr auf die Belange der Täter rücksicht genommen wird, konnte man jetzt wieder in der Welt vom 21.09.17 lesen. Es ging um die Abschiebung eines Tunesiers, der an dem Terroranschlag auf das Bardo-Museum in Tunis mit 21 Toten beteiligt gewesen sein soll. Auch bei uns soll er Anschläge geplant haben. “Praktisch wird er aber nicht sofort abgeschoben, weil das Gericht Bedingungen dafür stellte. Im Fall des terrorverdächtigen Tunesiers müsse die tunesische Regierung zusichern, dass ihm im Fall einer lebenslangen Freiheitsstrafe die Möglichkeit gewährt werde, die Strafe mit der Aussicht auf eine Herabsetzung der Haftdauer zu überprüfen, erklärten die Verwaltungsrichter.” Ich kann nicht verstehen, warum sich unsere Juristen solch einen Kopf über das tunesische Rechtssystem machen.

Maria Wolf / 24.09.2017

Rechtlich ist es so, dass verurteilte Straftäter ab einer bestimmten Freiheitsstrafe lt. Aufenthaltsgesetz abzuschieben sind. Dann ergeht die Ausreiseverfügung durch die Ausländerbehörde und dort liegt sie dann, weil sie aus humanitären Gründen nicht vollstreckt wird, zum Beispiel weil der Betroffene seine Familie hier in der Bundesrepublik hat. Verstehen kann man das nicht, denn die Ausreiseverfügung ist eine Maßnahme der Gefahrenabwehr, eben im potentielle Opfer vor dem Straftäter zu schützen. Die in dem Artikel zitierten Gegner sollten berücksichtigen, dass diese Einwanderer nicht nur ihrem individuellen Opfer und dessen Familie verletzen, sondern auch dass sie allen anderen Einwanderer in Misskredit bringen und verantwortlich sind für Ressentiments gegen Ausländer und dass es jene sind, die den Rassisten und Eiferern gegen Einwanderer durch ihre Straftaten helfen.

H-J.Thau / 24.09.2017

Es kann nicht sein, dass man solche Verbrecher unterstützt. Leider sind alle Schützer dieser Verbrecher,Männer, die noch nie am eigenen Leib eine Vergewaltigung durchgemacht haben! Auch wenn diese Sexualtäter Angst vor einer Rückführung haben, muß man prüfen, weshalb, könnte es nicht sein, dass sie in ihrem Land auch schon Frauen u. Kinder vergewaltigt haben? Natürlich werden sie nicht dort, wie in Deutschland, mit seidigen Handschuhen angefasst! Habt die Caritas schon mal nachgedacht, das das Leben der Opfer mit einer Vergewaltigung aufgehört hat , ein Leben zu sein!! Wir haben oft für die Caritas gespendet, aber wir und unsere Freunde werden ab jetzt nie wieder einen Cent überweisen!!

Aljosha Klein / 24.09.2017

Ich bin der Meinung, wer seine menschlichkeit aus freien Stücken ablegt, der kann nicht erwarten als Mensch behandelt zu werden.  Wer unter der Prämisse ” Schutz ” zu suchen hier ein oder gleich mehrere Kapitalverbrechen begeht hat jeden Anspruch darauf verwirkt. Auch kann mir das Schicksal desjenigen dann auch egal sein. Wenn er in Afghanistan auf der falschen Seite eines gewehrlaufes landet, beispielsweise. Auch kann es auf Dauer dem Gerechtigkeits empfinden nicht zuträglich sein wenn man Täter besser als die Opfer schützt…weil und das ist das ekelhafte daran: es ein riesen Geschäft für ein paar wenige besser-menschen mit weltrettungsauftrag ist.

Tanja van Deyk / 24.09.2017

Täterschutz??....DAS KANN NICHT WAHR SEIN!  Was ist bloß los mit all den Leuten, die ständig nach TÄTERSCHUTZ SCHREIEN?????  Und womöglich noch dafür demonstrieren! ICH KANN DAS NICHT VERSTEHEN!!!!!!  Gruss Tanja

Wolfgang Lang / 23.09.2017

Mit praktischer Vernunft, gesundem Menschenverstand und verantwortungsethischer Herangehensweise kann man diesen Tag täglichen Wahnsinn im Narrenschiff Deutschland längst nicht mehr fassen. Es sind die letzten, absurden und lächerlichen Zuckungen einer Kultur, die im Stadium fortgeschrittenster Dekadenz befangen, sich ihrem nahen Untergang entgegen sehnt, wie ein Lemming dem Meer entgegenrast.

Bernhard van Akker / 23.09.2017

Sehr geehrte Frau Baumstark! Vielen Dank dafür, dass sie den Finger in diese Wunde des Rechtsstaates legen. Es fehlt eine grundsätzliche Diskussion darüber wieviel Täterschutz sich unsere Gesellschaft leisten kann und will und wieviel Opferschutz selbige bieten muss. Da ist, wie so vieles, in den letzten Jahrzehnten etwas aus dem Lot geraten. Besonders die Judikative sollte sich ernsthaft die Frage stellen, ob sie wirklich im “Namen derer, die schon länger hier leben (früher, im Namen des Volkes)” spricht… Ihnen Dank für das Engagement mit ihrem Blog. Beste Grüße, Bernhard van Akker.

Jens Commentz / 23.09.2017

Wer Wind säht, soll Sturm ernten!

Weitere anzeigen Leserbrief schreiben:

Leserbrief schreiben

Leserbriefe können nur am Erscheinungstag des Artikel eingereicht werden. Die Zahl der veröffentlichten Leserzuschriften ist auf 50 pro Artikel begrenzt. An Wochenenden kann es zu Verzögerungen beim Erscheinen von Leserbriefen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Verwandte Themen
Susanne Baumstark / 11.07.2020 / 16:00 / 6

Die Maskerade der Tagesschau

Zur Rede der Bundeskanzlerin im EU-Parlament am 8. Juli anlässlich des Beginns der deutschen EU-Ratspräsidentschaft hat die Tagesschau wieder einen derart schmierigen Hofbericht abgeliefert, dass die hinterlassene Schleimspur sogar…/ mehr

Susanne Baumstark / 29.06.2020 / 06:00 / 82

„Helfer sind tabu”? Die gemanagte Missachtung

Das war schon ein ungewohnt gepfefferter Kommentar von Thomas Berbner in den Tagesthemen am 22. Juni: „Schon vor Stuttgart haben mir Beamte immer wieder berichtet, bei jungen Einwanderern verbreitet…/ mehr

Susanne Baumstark / 25.06.2020 / 10:00 / 14

Yanis Varoufakis und die „Progressive Internationale“

Weitgehend unbemerkt hat sich die post-kapitalistische „Progressive Internationale“ (P.I.) gegründet. „Wir organisieren, mobilisieren und vereinen progressive Kräfte aus der ganzen Welt“, tönt es dort. Themen…/ mehr

Susanne Baumstark / 15.06.2020 / 14:45 / 10

Die Krise als Studium

In akademischen Netzwerken wird der englischsprachige Master-Studiengang „International Organisations and Crisis Management“ beworben. Er startet im Wintersemester 2020/21 in Jena „Das passende Studium zur Corona-Krise“, meint…/ mehr

Susanne Baumstark / 30.05.2020 / 12:00 / 14

Corona-Arbeitsplatzvernichtung: Von Not und Zynismus

Aus psychologischer Sicht nehmen die Folgen des Lockdowns inzwischen dramatische Ausmaße an. Wie aus einer Anhörung des Tourismusauschusses im Bundestag am Mittwoch hervorgeht, habe man „bereits Suizide…/ mehr

Susanne Baumstark / 23.05.2020 / 10:30 / 14

Mein Briefwechsel mit der Antidiskriminierungsstelle

Meine E-Mail an die Anti-Diskriminierungsstelle: Sehr geehrter Herr Franke,  ich bin seit längerem einigermaßen entsetzt über die regelrechte Stigmatisierungswut, die insbesondere von den etablierten Medien…/ mehr

Susanne Baumstark / 18.05.2020 / 11:30 / 9

Fortschreitend obskur: Die Finanzierung der Parteienstiftungen

Endlich mal eine gute Idee: Der Kandidat für den CDU-Vorsitz, Friedrich Merz, will wegen der Corona-Krise die Ausgaben des Staates überdenken. "Wir sollten nach der…/ mehr

Susanne Baumstark / 06.05.2020 / 11:00 / 12

Corona-App höchst problematisch

Das „Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung“ hat eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) für die geplante Corona-App veröffentlicht. „Wir haben es angesichts der geplanten Corona-Tracing-Systeme mit…/ mehr

Unsere Liste der Guten

Ob als Klimaleugner, Klugscheißer oder Betonköpfe tituliert, die Autoren der Achse des Guten lassen sich nicht darin beirren, mit unabhängigem Denken dem Mainstream der Angepassten etwas entgegenzusetzen. Wer macht mit? Hier
Autoren

Unerhört!

Warum senken so viele Menschen die Stimme, wenn sie ihre Meinung sagen? Wo darf in unserer bunten Republik noch bunt gedacht werden? Hier
Achgut.com