Sehr geehrter Herr Steinhöfel, für diesen Artikel bin ich Ihnen sehr dankbar, denn er liefert gute und sachliche Argumente für die “ungeheuerliche” Aussage der AfD. Als ich die Schlagzeilen in den Medien las dachte ich mir: “Oje! Jetzt haben sie ein gewaltiges Eigentor geschossen! Das war alles andere als klug!” Aber ausgehend von der schlichten Tatsache, dass ein Staat das Recht und die Pflicht (?) hat, seine Grenzen zu schützen, ist es im Grunde wieder nur die geheuchelte Empörung der Gut- und Bessermenschen, die unseren Schutz und unsere Sicherheit den Migranten zuliebe bedenkenlos aufs Spiel setzen. Mit besten Grüßen Magdalena Schubert
herzlichen Dank für solch wertvolle Recherche, lieber Herr Steinhöfel!
Man beachte auch bei diversen Politikertreffen den Sicherheitsaufwand mit Stacheldraht und MPi-Posten. Wer will, kann es ja einmal versuchen, unbewaffnet in so einen Sperrbezirk ,,einzuwandern” und die Anhalteversuche ignorieren…...Viel Glück, denn die Mächtigen wissen sich zu schützen, verwehren dies aber den Untergebenen.
Das sehe ich auch so. Frau Petry hat doch nur auf ein bestehendes Gesetz hingewiesen. Warum wird sie jetzt in der Presse von unfähigen Politikern zerrissen???? Hätte ein Politiker einer anderen Partei wie CDU, SPD Grüne usw. dies so geäussert würde es niemanden interessieren, nur bei der AFD wird mit anderen Maßstäben geurteil. Das Wahlvolk hat dies durschaut und wird trotzdem das Kreuz bei der AFD machen, hahaha. Und ausserdem ist Frau Petry schlau genug um vor den kommenden Wahlen solche Äusserungen nicht ohne Blick in Gesetze zu werfen zu machen. Da haben sich die Gabriels usw. wieder in etwas verrannt um von ihren Schwächen die es zu Hauf gibt abzulenken. Mein Kreuz ist und bleibt bei der AFD.
Das Niveau an linksradikaler Hysterie um die Einwanderungsfrage herum lässt solche nüchternen Betrachtungen kaum noch durchdringen.
Es zeigt das ganze Ausmaß der politischen Unreife von Petry und von Storch, daß sie sich als Laien zur Arbeit der Grenzpolizei bis in die Einzelheiten äußern und jedem Provinzjournalisten dabei in die Falle tappen. Es ist zwar richtig, daß ihre Äußerungen gesetzlich einwandfrei sind, aber falsche Interpretationen durch die politischen Gegner sind schnell konstruiert und bleiben hängen. Solche Interpretationen können allerdings auch nach hinten losgehen, wenn allen Ernstes die Gesetze des Bundestags in Verbindung mit dem Schießbefehl an der DDR-Grenze gebracht werden. Das ist eine wirklich skandalöse Verirrung. Waffengewalt durch Grenzpolizei meint zunächst die Herstellung von Autorität durch einen Warnschuß. Scharf geschossen wird in der Regel nur zur verhälnismäßigen Gewaltabwehr (z.B. Eigensicherung, Nothilfe) oder (Beispiel im Artikel) um die Haltepflicht durchzusetzen und dies das einzige Mittel ist. Weglaufende Migranten kommen hier nicht in Betracht, die kriegt man auch anders. Und wenn die Grenze massiv angegriffen wird (Ungarn), gibt es zunächst die Abwehrmittel wie bei jeder Demonstration, die aus dem Ruder läuft (Pfefferspray, Gummiwaffen, Wasserwerfer). Diese ganze Diskussion ist also völlig überfüssig.
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