Maßgebliche Vertreter der im Bundestag vertretenen Parteien sind sich seit langem einig. Die Vorsitzende der AfD, Frauke Petry, habe sich "politisch vollends verirrt" (Thomas Oppermann, SPD) und wandele mit ihrer Forderung, im Extremfall den illegalen Grenzübertritt nach Deutschland auch mit dem Einsatz von Schusswaffen zu verhindern, auf den Spuren des Staatsratsvorsitzenden der DDR, Erich Honecker. Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt erklärte: „Frauke Petry offenbart die hässliche Fratze der AfD.“ Es zeige sich, dass die AfD eine zutiefst rassistische, diskriminierende und menschenverachtende Partei sei. Was man von den zur Pädophilie neigenden Grünen ja nicht sagen kann.
Der stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion, Jan Korte, dessen Gesinnungsgenossen an der innerdeutschen Grenze Hunderte von „Republikflüchtlingen“ liquidiert haben, nannte die Aussagen der AfD-Vorsitzenden „inhuman, verroht und antidemokratisch“.
„Die Frau ist offensichtlich geisteskrank“, meint der Vorsitzende der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG), Dieter Dombrowski. Der ehemalige Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) sagte schließlich: „Das ist eine gespenstische Äußerung und zeigt, zu welcher entmenschlichten Politik die AfD bereit wäre, wenn sie an die Macht käme.“ Vizekanzler Gabriel trat für eine Beobachtung der Partei durch den Verfassungsschutz ein. Die Partei müsse zudem von TV-Runden ausgeschlossen werden.
Dass die publizierte Meinung in die selbe Richtung trompetet, darf ich nur colorandi causa anmerken. Ebenso, dass es die AfD ohne Angela Merkels „Euro-Rettungs“-, und „Flüchtlingspolitik“ vermutlich gar nicht geben würde. Jedenfalls nicht als demnächst wohl drittstärkste Kraft im Parteienspektrum.
Den oben zitierten Lichtgestalten des deutschen Politikbetriebes möchte ich vorschlagen, sich auf die Website des Bundesjustizministers zu begeben und sich mit dem seit 1961 gültigen und damit von CDU, CSU, SPD, FDP und Grünen entweder erlassenen oder nicht aufgehobenen, mithin zu verantwortenden Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG) vertraut zu machen, und zwar mit dessen § 11 - „Schußwaffengebrauch im Grenzdienst“. Dort hat der Gesetzgeber wie folgt formuliert:
Die in § 9 Nr. 1, 2, 7 und 8 genannten Vollzugsbeamten können im Grenzdienst Schußwaffen auch gegen Personen gebrauchen, die sich der wiederholten Weisung, zu halten oder die Überprüfung ihrer Person oder der etwa mitgeführten Beförderungsmittel und Gegenstände zu dulden, durch die Flucht zu entziehen versuchen.
Ist es vor diesem Hintergrund nicht erstaunlich, was man sich alles nachsagen lassen muss, wenn man auf eine seit über 50 Jahren bestehende Gesetzesvorschrift hinweist. Aber keine Sorge. In Deutschland muss man sich seit den permanenten Verfassungs- und Rechtsbrüchen bei „Energiewende“, „Euro-Rettung“ und in der „Flüchtlingskrise“ keine Gedanken darüber machen, dass geltendes Recht möglicherweise zur Anwendung kommen könnte. Vielleicht von der Eintreibung der Steuern und der GEZ-Gebühren einmal abgesehen.
Siehe auch
Gegen 2.15 Uhr nachts beobachteten beide Beamte zwei je mit zwei männlichen Personen besetzte Motorräder, die eine aus Richtung der Grenze kommende Landstraße befuhren und sich einer hell erleuchteten, im Grenzbezirk liegenden Kreuzung näherten, deren Ampel für ihre Fahrtrichtung Rotlicht zeigte. Fahrer des ersten Motorrades war der 22jährige Ralf H., Sozius der 20jährige Karl-Heinz R.. Fahrer des zweiten Motorrades war der 18jährige Frank H., ein Bruder von Ralf H., Sozius der 22jährige Nebenkläger Br.. Die beiden Zollbeamten entschlossen sich, die Personen zu überprüfen. Der Zeuge D. setzte das Dienstfahrzeug frontal vor die beiden Motorräder. Ralf H. hatte zu diesem Zeitpunkt wegen des Rotlichts bereits angehalten. Ob auch Frank H. schon stand oder sein Motorrad noch langsam ausrollen ließ, konnte nicht geklärt werden. Beide Kradfahrer erkannten, daß es sich bei dem vor ihnen haltenden VW-Bully um ein Einsatzfahrzeug der Polizei oder des Zolls handelte. Noch bevor der Angeklagte ausgestiegen war und den Motorradfahrern zu verstehen geben konnte, daß sie kontrolliert werden sollten, rief Ralf H. seinem hinter ihm befindlichen Bruder zu: "Hau ab!" In diesem Moment schaltete die Ampel auf "grün" um. Ralf H. startete mit starker Beschleunigung, passierte in einem Bogen den Angeklagten und fuhr, die Kreuzung diagonal überquerend, auf der Gegenfahrbahn geradeaus davon. Der Angeklagte gab daraufhin zwei als "Anhalteschüsse" gedachte Warnschüsse ab. Sofort nach dem Zuruf seines Bruders gab auch Frank H. Vollgas, fuhr so dicht um den Angeklagten herum, daß dieser zurückweichen mußte, und folgte seinem fliehenden Bruder. Nachdem der Angeklagte seine Überraschung, überwunden hatte, trat er wieder einen Schritt nach vorn und gab, als das zweite Motorrad schon mindestens 100 m von ihm entfernt war, einen gezielten Schuß auf das in die Dunkelheit entschwindende Motorrad ab, dessen Position er in etwa dem noch erkennbaren Rücklicht entnehmen konnte. Er wollte eine der beiden auf ihm fahrenden Personen treffen, um auf diese Weise deren Anhaltepflicht durchzusetzen. Das Geschoß traf den Nebenkläger in den Rücken. - Der Fahrer und der Nebenkläger als Beifahrer des Motorrades waren verpflichtet, dem Anhaltegebot der Beamten nachzukommen. Das ganze Urteil

Die Überschrift ist leider irreführend. Es geht nicht um den "Schusswaffengebrauch" an der deutschen Grenze. Wenn der nicht in bestimmten Fällen erlaubt wäre, könnten die Grenzpolizisten ihre Waffen ja gleich zu Hause lassen. Die hier einschlägige Frage lautet: Dürfen Grenzpolizisten nach entsprechender Androhung auf einen Menschen schießen, der trotz Aufforderung nicht davon ablässt, eine Grenzsicherung zu überwinden. Oder einfacher gesagt: Darf ein Flüchtling mit Waffengewalt am Betreten bundesdeutschen Bodens gehindert werden. Die eindeutige Antwort ist "Nein, der Gebrauch der Schusswaffe ist in diesem Fall nicht erlaubt." Jedenfalls finde ich dafür keine Rechtsgrundlage. In der von Herrn Steinhöfel zitierten Vorschrift des Gesetzes über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG) geht es nicht darum, jemanden an der Überwindung der Grenze zu hindern, sondern um Personen, "die sich der wiederholten Weisung, zu halten oder die Überprüfung ihrer Person oder der etwa mitgeführten Beförderungsmittel und Gegenstände zu dulden, durch die Flucht zu entziehen versuchen". Auf Kinder darf in keinem Fall geschossen werden (§ 12 Abs. 3 UZwG. Gleichwohl tragen die Ausführunen von Herrn Steinhöfel zur Versachlichung der Debatte bei. Denn wenn die AfD-Damen Petry und Frau von Storch mit ihren Äußerungen "den Rechtstaat aushebeln" wollten, wie der stellvertretende Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei meint, dann müsste er diesen Vorwurf zahlreichen unteren Gerichtsinstanzen machen, die sich vom Berufungs- oder Revisionsgericht sagen lassen müssen, dass ihre Rechtsauffassung "irrig" sei. Genau dies gilt auch für die Auffassung von Petry und Storch - nicht mehr und nicht weniger. Damit erübrigt sich auch, auf die Forderung des SPD-Vorsitzenden einzugehen, die AfD gehöre in den Verfassungsschutzbericht. Da Gabriel genauso wenig Jurist ist wie Petry, versage ich mir ihnen gegenüber den alten Juristenspruch, den Herr Steinhöfel natürlich kennt: "Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung" (was bei manchen Gesetzes allerdings auch nicht mehr stimmt). Beatrix von Storch sollte sich diesen Satz allerdings zu Herzen nehmen und beim nächsten Mal zudem an einen anderen Imperativ denken: "Vor Gebrauch des Mundwerks Gehirn einschalten!"
wie so oft, hat man das Interview verkürzt wiedergegeben. "Was passiert, wenn ein Flüchtling über den Zaun klettert? Petry: Dann muss die Polizei den Flüchtling daran hindern, dass er deutschen Boden betritt. Und wenn er es trotzdem tut? Petry: Sie wollen mich schon wieder in eine bestimmte Richtung treiben. Noch mal: Wie soll ein Grenzpolizist in diesem Fall reagieren? Petry: Er muss den illegalen Grenzübertritt verhindern, notfalls auch von der Schusswaffe Gebrauch machen. So steht es im Gesetz. Es gibt in Deutschland ein Gesetz, das einen Schießbefehl an den Grenzen enthält? Petry: Ich habe das Wort Schießbefehl nicht benutzt. Kein Polizist will auf einen Flüchtling schießen. Ich will das auch nicht. Aber zur Ultima Ratio gehört der Einsatz von Waffengewalt. Entscheidend ist, dass wir es so weit nicht kommen lassen und über Abkommen mit Österreich und Kontrollen an EU-Außengrenzen den Flüchtlingszustrom bremsen."
Das können offenbar die aufgeregten Leitmedien nicht wissen. Und den durch due AfD in Panik geratene Parteien fällt nur noch lärmende Empörung ein. Wie gut, dass die Achse hier einen ruhender Pol der Sachlichkeit darstelltb quasi ein Leitmedium der Zukunft ohne die Krakheitssymptome des asozialen Netze. M
Ich bin auch für schiessen und danach essen - also zumindest die Kinder. Sehr lecker! *Sarkasmus off* Die politmediale Elite muss schon sehr verzweifelt sein, wenn sie so eine extreme Zuspitzung forciert und dann breit drauf rumtrampelt mit möglichst maximaler Emotionalisierung... Ich kann es selbst kaum glauben, meine Abscheu vor unserer Elite steigert sich täglich von einem Allzeithoch zum nächsten. Nur, bei Aktien kommt irgendwann der Crash, wann folgt dieser in der Politik? Wenn wirklich geschossen wird? Die Guillotine aufgefahren wird? 18. März ist die Entscheidung und dann heissts entweder Zähne zusammenbeissen, oder Koffer packen. Dieses Land (und damit der geografische Kern Europas) ist morsch und wenn es nur noch 2 Jahre so weiter geht, dann wird bis in einigen Jahren zum furchtbaren Eiterbollen.
Ergänzend hinzuweisen ist auch auf die Kleine Anfrage der PDS vom 17.10.1996 (Bundestagsdrucksache 13/5845). Danach hat es laut Auskunft des Bundesinnenministeriums zwischen 1950 und 1996 immerhin 103 Fälle gegeben, in denen an den Grenzen Deutschlands von der Schusswaffe Gebrauch gemacht wurde.
Von der AfD ist noch nicht bekannt, dass durch ihr Verhalten jemand ums Leben gekommen wäre. Gleiches kann man von unserer Kanzlerin nicht sagen. Ihr Lockruf hat bewirkt, dass sich Millionen Menschen auf den Weg nach Europa gemacht haben, von denen dann Hunderte, wenn nicht tausende im Mittelmeer ertrunken sind. Sicher wollte sie nicht, dass jemand umkommt. Aber ihre leichtfertige und unverantwortliche "Einladung" mit Grenze nach oben offen, hat den Flüchtlingsansturm ausgelöst und zu diesen tragischen Ereignissen geführt. Vielleicht sollte man das auch einmal thematisieren, als nur auf der AfD herumzuhacken, die bisher außer dumme Sprüche zu kloppen noch niemand was getan hat. Dumme Sprüche kloppt auch der Justizminister, wenn er renommierte Juristen wegen ihrer Kritik an den Rechtsverletzungen unserer Regierenden zu geistigen Brandstiftern macht. Dies wäre daher eher ein Fall für den Verfassungsschutz. Denn unsere Verfassung ist tatsächlich in Gefahr. Und zwar durch die, die doch sogar einen Eid auf die Verfassung geschworen haben.
Deutschland im Panik Modus, wenn schon das Beschreiben eines Gesetzestextes ausreicht,um auf die Verfassungsschutzliste gesetzt zu werden-was sagt uns das? Und wo geht es noch hin? Wenn der Faschismus zurückkehrt,wird er nicht sagen: Ich bin der Faschismus.Er wird sagen: Ich bin der Antifaschismus. Danke für den Verweis auf die Gesetzesstelle. Ich bin kein AFD Symphatisant, aber was sich mittlerweile bei den etablierten Parteien abspielt ,das macht mir Angst.