Die Überschrift ist leider irreführend. Es geht nicht um den “Schusswaffengebrauch” an der deutschen Grenze. Wenn der nicht in bestimmten Fällen erlaubt wäre, könnten die Grenzpolizisten ihre Waffen ja gleich zu Hause lassen. Die hier einschlägige Frage lautet: Dürfen Grenzpolizisten nach entsprechender Androhung auf einen Menschen schießen, der trotz Aufforderung nicht davon ablässt, eine Grenzsicherung zu überwinden. Oder einfacher gesagt: Darf ein Flüchtling mit Waffengewalt am Betreten bundesdeutschen Bodens gehindert werden. Die eindeutige Antwort ist “Nein, der Gebrauch der Schusswaffe ist in diesem Fall nicht erlaubt.” Jedenfalls finde ich dafür keine Rechtsgrundlage. In der von Herrn Steinhöfel zitierten Vorschrift des Gesetzes über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG) geht es nicht darum, jemanden an der Überwindung der Grenze zu hindern, sondern um Personen, “die sich der wiederholten Weisung, zu halten oder die Überprüfung ihrer Person oder der etwa mitgeführten Beförderungsmittel und Gegenstände zu dulden, durch die Flucht zu entziehen versuchen”. Auf Kinder darf in keinem Fall geschossen werden (§ 12 Abs. 3 UZwG. Gleichwohl tragen die Ausführunen von Herrn Steinhöfel zur Versachlichung der Debatte bei. Denn wenn die AfD-Damen Petry und Frau von Storch mit ihren Äußerungen “den Rechtstaat aushebeln” wollten, wie der stellvertretende Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei meint, dann müsste er diesen Vorwurf zahlreichen unteren Gerichtsinstanzen machen, die sich vom Berufungs- oder Revisionsgericht sagen lassen müssen, dass ihre Rechtsauffassung “irrig” sei. Genau dies gilt auch für die Auffassung von Petry und Storch - nicht mehr und nicht weniger. Damit erübrigt sich auch, auf die Forderung des SPD-Vorsitzenden einzugehen, die AfD gehöre in den Verfassungsschutzbericht. Da Gabriel genauso wenig Jurist ist wie Petry, versage ich mir ihnen gegenüber den alten Juristenspruch, den Herr Steinhöfel natürlich kennt: “Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung” (was bei manchen Gesetzes allerdings auch nicht mehr stimmt). Beatrix von Storch sollte sich diesen Satz allerdings zu Herzen nehmen und beim nächsten Mal zudem an einen anderen Imperativ denken: “Vor Gebrauch des Mundwerks Gehirn einschalten!”
wie so oft, hat man das Interview verkürzt wiedergegeben. “Was passiert, wenn ein Flüchtling über den Zaun klettert? Petry: Dann muss die Polizei den Flüchtling daran hindern, dass er deutschen Boden betritt. Und wenn er es trotzdem tut? Petry: Sie wollen mich schon wieder in eine bestimmte Richtung treiben. Noch mal: Wie soll ein Grenzpolizist in diesem Fall reagieren? Petry: Er muss den illegalen Grenzübertritt verhindern, notfalls auch von der Schusswaffe Gebrauch machen. So steht es im Gesetz. Es gibt in Deutschland ein Gesetz, das einen Schießbefehl an den Grenzen enthält? Petry: Ich habe das Wort Schießbefehl nicht benutzt. Kein Polizist will auf einen Flüchtling schießen. Ich will das auch nicht. Aber zur Ultima Ratio gehört der Einsatz von Waffengewalt. Entscheidend ist, dass wir es so weit nicht kommen lassen und über Abkommen mit Österreich und Kontrollen an EU-Außengrenzen den Flüchtlingszustrom bremsen.”
Das können offenbar die aufgeregten Leitmedien nicht wissen. Und den durch due AfD in Panik geratene Parteien fällt nur noch lärmende Empörung ein. Wie gut, dass die Achse hier einen ruhender Pol der Sachlichkeit darstelltb quasi ein Leitmedium der Zukunft ohne die Krakheitssymptome des asozialen Netze. M
Ich bin auch für schiessen und danach essen - also zumindest die Kinder. Sehr lecker! *Sarkasmus off* Die politmediale Elite muss schon sehr verzweifelt sein, wenn sie so eine extreme Zuspitzung forciert und dann breit drauf rumtrampelt mit möglichst maximaler Emotionalisierung… Ich kann es selbst kaum glauben, meine Abscheu vor unserer Elite steigert sich täglich von einem Allzeithoch zum nächsten. Nur, bei Aktien kommt irgendwann der Crash, wann folgt dieser in der Politik? Wenn wirklich geschossen wird? Die Guillotine aufgefahren wird? 18. März ist die Entscheidung und dann heissts entweder Zähne zusammenbeissen, oder Koffer packen. Dieses Land (und damit der geografische Kern Europas) ist morsch und wenn es nur noch 2 Jahre so weiter geht, dann wird bis in einigen Jahren zum furchtbaren Eiterbollen.
Ergänzend hinzuweisen ist auch auf die Kleine Anfrage der PDS vom 17.10.1996 (Bundestagsdrucksache 13/5845). Danach hat es laut Auskunft des Bundesinnenministeriums zwischen 1950 und 1996 immerhin 103 Fälle gegeben, in denen an den Grenzen Deutschlands von der Schusswaffe Gebrauch gemacht wurde.
Von der AfD ist noch nicht bekannt, dass durch ihr Verhalten jemand ums Leben gekommen wäre. Gleiches kann man von unserer Kanzlerin nicht sagen. Ihr Lockruf hat bewirkt, dass sich Millionen Menschen auf den Weg nach Europa gemacht haben, von denen dann Hunderte, wenn nicht tausende im Mittelmeer ertrunken sind. Sicher wollte sie nicht, dass jemand umkommt. Aber ihre leichtfertige und unverantwortliche “Einladung” mit Grenze nach oben offen, hat den Flüchtlingsansturm ausgelöst und zu diesen tragischen Ereignissen geführt. Vielleicht sollte man das auch einmal thematisieren, als nur auf der AfD herumzuhacken, die bisher außer dumme Sprüche zu kloppen noch niemand was getan hat. Dumme Sprüche kloppt auch der Justizminister, wenn er renommierte Juristen wegen ihrer Kritik an den Rechtsverletzungen unserer Regierenden zu geistigen Brandstiftern macht. Dies wäre daher eher ein Fall für den Verfassungsschutz. Denn unsere Verfassung ist tatsächlich in Gefahr. Und zwar durch die, die doch sogar einen Eid auf die Verfassung geschworen haben.
Deutschland im Panik Modus, wenn schon das Beschreiben eines Gesetzestextes ausreicht,um auf die Verfassungsschutzliste gesetzt zu werden-was sagt uns das? Und wo geht es noch hin? Wenn der Faschismus zurückkehrt,wird er nicht sagen: Ich bin der Faschismus.Er wird sagen: Ich bin der Antifaschismus. Danke für den Verweis auf die Gesetzesstelle. Ich bin kein AFD Symphatisant, aber was sich mittlerweile bei den etablierten Parteien abspielt ,das macht mir Angst.
Im zitierten Urteil wird ist von “sorgfältiger Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes” und Abwägung gesprochen. Gut so. Die beiden Frontfrauen der AfD sprengen mit Einbringen des Aspektes Schusswaffengebrauch die Verhältnismäßigkeit der politischen Diskussion. Fragt sich nur ob das abgewogene Absicht war, ein Beweis für fanatische Tendenzen oder schlicht Dummheit. Der Umstand, dass sich nun teilweise die falschen Leute (z.B. Vertreter der Linke) über die Aussagen von Petry und von Storch aufregen, macht deren Aussagen in der Sache nicht besser.
Sehr geehrter Herr Steinhöfel, für diesen Artikel bin ich Ihnen sehr dankbar, denn er liefert gute und sachliche Argumente für die “ungeheuerliche” Aussage der AfD. Als ich die Schlagzeilen in den Medien las dachte ich mir: “Oje! Jetzt haben sie ein gewaltiges Eigentor geschossen! Das war alles andere als klug!” Aber ausgehend von der schlichten Tatsache, dass ein Staat das Recht und die Pflicht (?) hat, seine Grenzen zu schützen, ist es im Grunde wieder nur die geheuchelte Empörung der Gut- und Bessermenschen, die unseren Schutz und unsere Sicherheit den Migranten zuliebe bedenkenlos aufs Spiel setzen. Mit besten Grüßen Magdalena Schubert
herzlichen Dank für solch wertvolle Recherche, lieber Herr Steinhöfel!
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