Gastautor / 11.03.2022 / 15:00 / Foto: Stefan-Xp / 100 / Seite ausdrucken

Wissenschaftler-Gruppe zerlegt die Impfpflicht

Eine Gruppe von 81 Hochschullehrern und Wissenschaftlern – darunter Juristen, Mediziner, Psychologen, Physiker und Chemiker – hat ein Dokument von 70 Seiten ausgearbeitet, in dem sehr schlüssig erklärt wird, warum eine Covid-19-Impfpflicht gegen die Verfassung verstößt: Sie sei „nicht erforderlich, nicht angemessen und damit verfassungswidrig“. Die Arbeit wurde allen Abgeordneten des Deutschen Bundestages zugestellt, damit sie ihre Entscheidung zur Impfpflicht auf der Grundlage der aktuellen Studienlage überprüfen.

Achgut.com dokumentiert im Folgenden das Schreiben der Autorengruppe 7 Argumente, das zuerst hier veröffentlicht wurde, im Wortlaut. Die Anlagen enthalten detaillierte Informationen zur aktuellen Studienlage sowie zahlreiche Statistiken und Grafiken.

Eine COVID-19-Impfpflicht ist verfassungswidrig

9. März 2022

Verehrte Bundestagsabgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren,

Sie werden bald über ein Gesetz zu einer Impfpflicht zu entscheiden haben. Durch eine Impfpflicht werden Grundrechte eingeschränkt, u.a. das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit mit der Gefahr einer Verletzung der Menschenwürde und der Selbstbestimmung. Wir, die 81 unterzeichnenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, übergeben Ihnen mit diesem Schreiben Argumente für eine verfassungskonforme Entscheidung in dieser Sache.

Eine verfassungsrechtliche Prüfung umfasst vier Fragen:
1.) Welches Ziel dieses Gesetzes ist verfassungskonform?
2.) Ist diese Maßnahme, d.h. eine Impfpflicht, mit Blick auf dieses Ziel geeignet?
3.) Ist diese Maßnahme erforderlich?
4.) Ist diese Maßnahme angemessen?

Grundsätzlich gilt dabei aus juristischer Sicht erstens, dass die Beweislast auf Seiten des Gesetzgebers, also bei Ihnen, liegt. Es gilt zweitens, dass nicht ausgeräumte triftige Bedenken in einem einzigen der vier Punkte genügen, um eine Impfpflicht als verfassungswidrig auszuweisen.

Wir zeigen im Folgenden, dass bei allen o.g. Kriterien durchgreifende Bedenken bestehen und die gesetzliche Anordnung einer Impfpflicht demnach verfassungswidrig wäre. Umfassende Nachweise zu unseren einzelnen Argumenten finden Sie in den Anlagen, auf die wir jeweils verweisen.

Ad 1.) Das grundrechtlich geschützte Selbstbestimmungsrecht verbietet es, den Einzelnen zu seinem eigenen Schutz zur Impfung zu verpflichten. Verfassungsrechtlich kommt nur das Ziel des Fremdschutzes infrage, wobei es nicht um den absoluten Ausschluss jeglicher Gefährdung der Gesundheit Dritter gehen darf, den der Staat auch sonst nicht garantieren kann. Zulässig erscheinen hier allein zwei Ziele:
a.) die Zahl der Erkrankungen mit schwerem Verlauf (Intensivpatienten und Todesfälle) auf ein Niveau zu senken, das dem anderer Infektionskrankheiten entspricht;
b.) eine signifikante Überlastung des Gesundheitswesens zu verhindern.

Ad 2.) Die Geeignetheit einer Impfpflicht ist zweifelhaft, weil die verfügbaren COVID-19-Impfstoffe keine ausreichende Immunität und damit keinen ausreichenden Fremdschutz erzeugen:
a) Nach wenigen Wochen hat die Impfung nicht nur keinen positiven Effekt mehr auf die Wahrscheinlichkeit einer Infektion, sondern kann diese Wahrscheinlichkeit sogar erhöhen – wie aktuell Omikron zeigt [Anlage 1: Abschnitt 4.];
b) Die Impfung hat nur einen geringen Effekt auf die Schwere der Erkrankung, der in kurzer Zeit abnimmt [Anlage 1: Abschnitte 2. und 3.];
c) Menschen mit Impfung* sind bei einer Infektion nicht weniger ansteckend als Personen ohne Impfung. Also kann die Impfung keine Infektionsketten unterbrechen [Anlage 1: Abschnitt 7.].

(*Die Bezeichnung „ungeimpft/geimpft“ ist mehrdeutig. Wir sprechen daher von Menschen mit bzw. ohne COVID-19-Impfung; wenn sachlich nötig, wird die Anzahl der Impfungen angegeben.)

Ad 3.) Die Erforderlichkeit einer allgemeinen Impfpflicht ist zu verneinen, weil
a) die besondere Gefährlichkeit von COVID-19 nicht mehr gegeben ist. Mit dem Auftreten der Omikron-Variante gilt, dass die Zahl der Erkrankungen mit schwerem Verlauf das Niveau einer normalen saisonalen Grippe erreicht hat [Anlage 1: Abschnitt 1.];
b) die Impfung nicht alternativlos ist, denn es stehen hochwirksame Therapien sowie präventive Maßnahmen zur Verfügung [Anlage 2];
c) eine signifikante Überlastung des Gesundheitswesens nicht stattgefunden hat [Anlage 3].

Ad 4.) Eine Impfpflicht ist nicht angemessen, denn die verfügbaren Impfstoffe sind nicht nur nicht sicher, sondern haben ein bisher nie dagewesenes Risikopotential:
a) gemessen daran, dass es sich bei den COVID-19-Impfstoffen um unter besonderen Bedingungen bedingt zugelassene neuartige Medikamente handelt, deren mittel- oder langfristiges Risikopotential nicht hinreichend untersucht wurde;
b) gemessen an der Gefährlichkeit und Häufigkeit der vom Paul-Ehrlich-Institut dokumentierten Nebenwirkungen der Impfung;
c) gemessen an einer begründeten Abschätzung nicht erfasster Nebenwirkungen von mindestens 80% [Anlage 4];
d) gemessen an einer unerklärt hohen Anzahl von Todesfällen insbesondere in den mittleren Altersgruppen bis ins Jugendalter hinein, die im zeitlichen Zusammenhang mit den Impfungen steht [Anlage 5];
e) gemessen an dem sich abzeichnenden breiten Spektrum der Nebenwirkungen, deren Ausmaß an Gefährdung sich erst langfristig abschätzen lässt [Anlage 6].

Ein Gesetz für eine COVID-19-Impfpflicht – auch auf Vorrat –, so das Ergebnis, darf nicht verabschiedet werden, da es zur Erreichung des verfolgten Ziels nicht geeignet, nicht erforderlich, nicht angemessen und damit verfassungswidrig ist.

In dem Wissen, wie sehr die Diskussion unsere Gesellschaft in den vergangenen Monaten erschüttert und gespalten hat, bitten wir Sie, die Debatte um die Impfpflicht als Möglichkeit zu nutzen, andere, für unsere Demokratie heilende und versöhnende Wege einzuschlagen.

Die Autorengruppe

Prof. Dr. Jessica Agarwal
Prof. Dr. Thomas Aigner
Prof. Dr. Ralf Alleweldt
Prof. Dr. Dr. h.c. Kai Ambos
Prof. Kerstin Behnke
Prof. Dr. Ralf B. Bergmann
Prof. Dr. Andreas Brenner (CH)
Prof. Dr. Klaus Buchenau
Dr. Matthias Burchardt
Prof. Dr. med. Paul Cullen
Prof. Dr. Viktoria Däschlein-Gessner
Ass.-Prof. Dr. theol. Jan Dochhorn
Prof. Dr. Ole Döring
Prof. Dr. Gerald Dyker
Dr. Alexander Erdmann
Prof. Dr. Michael Esfeld (CH)
Dr. Claas Falldorf
Dr. Matthias Fechner
Dr. med. Johann Frahm
Prof. Dr. Katrin Gierhake
Prof. Dr. Frank Göttmann
Prof. Dr. Ulrike Guérot
Prof. Dr. Lothar Harzheim
Prof. em. Dr. med. habil. Karl Hecht
Prof. Dr. Saskia Hekker
Prof. Dr. Martina Hentschel
Prof. Dr. med. Sven Hildebrandt
Prof. Dr. Detlef Hiller
Prof. Dr. Oliver Hirsch
Prof. em. Dr. med. Dr. Georg Hörmann
Prof. Dr. Thomas Sören Hoffmann
Dr. Agnes Imhof
Dr. René Kegelmann
Prof. Dr. theol. Martin Kirschner
Dr. Sandra Kostner
Prof. Dr. Boris Kotchoubey
Prof. Dr. Klaus Kroy
Prof. Dr. Christof Kuhbandner
PD Dr. Axel Bernd Kunze
Dr. Norbert Lamm
Prof. Dr. Salvatore Lavecchia
Dr. Christian Lehmann
Dr. h. c. theol. Christian Lehnert
Prof. Dr. Normann Lorenz
Prof. Dr. Stephan Luckhaus
PD Dr. Stefan Luft
Prof. Dr. Jörg Matysik
Dr. Christian Mézes
Prof. Dr. Klaus Morawetz
Prof. Dr. Gerd Morgenthaler
Prof. Dr. Ralph Neuhäuser
Dagmar L. Neuhäuser
Dr. med. Sven Gerhard Nevermann
Dr. Henning Nörenberg
Prof. Dr. Gabriele Peters
Prof. Dr. Christian Pietsch
Dr. med. Steffen Rabe
Prof. Dr. Konrad Reif
Prof. Dr. Günter Reiner
Prof. Dr. Matthias Reitzner
Prof. Dr. Markus Riedenauer
Prof. Dr. Günter Roth
Prof. Dr. Andreas Schnepf
Prof. em. Dr. med. Wolfram Schüffel
Prof. Prof. Dr. med. Klaus-Martin Schulte
Dr. Jens Schwachtje
Prof. Dr. Harald Schwaetzer
Prof. Dr. Henrieke Stahl
Prof. Dr. Anke Steppuhn
Prof. Dr. Wolfgang Stölzle (CH)
Prof. Dr. Lutz Stührenberg
Dr. med. Henrik Ullrich
Prof. Dr. Tobias Unruh
Dr. med. Hans-Jürgen Vogel
Dr. habil. Ulrich Vosgerau
Dr. Christine Wehrstedt
Dr. Jan Christoph Wehrstedt
Prof. Dr. Christin Werner
Prof. Dr. Martin Winkler (CH)
Dr. med. Jens Wurster (CH)
Prof. Dr. Christina Zenk

Anlagen

Anlage 1: Wirksamkeit der COVID-19-Impfungen

Anlage 2: Jenseits der Impfung: wirksame Interventionen gegen COVID-19

Anlage 3: Intensivbetten (ICU) Belegung, Kapazität und Auslastung in Deutschland

Anlage 4: Erfasste und unerfasste Nebenwirkungen der COVID-19-Impfstoffe

Anlage 5: Die erhöhte Sterblichkeit im Jahr 2021

Anlage 6: Risikopotential der COVID-19-mRNA-Impfstoffe aus molekularbiologischer Sicht

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S.Niemeyer / 11.03.2022

Bravo! Ich bin dankbar für diese Initiative.

K. Goldbaum / 11.03.2022

Danke für die Mühe. Bekommen eigentlich auch deutsche Regierungsmitglieder Besuch der Familie Soros, wie erst kürzlich in Österreich geschehen ? Irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, dass der Plan, zuerst eine Impfpflicht in Österreich einzuführen und dann in Deutschland, gedreht wurde, nachdem der dortige Verfassungsgerichtshof seine Fragen zur Impfpflicht von Mückstein beantwortet haben wollte. Hier scheint es, dass die Regierung folgsam und das Volk untertänig genug ist. Daher nun zuerst Deutschland, dann Österreich. 

Renate Bahl / 11.03.2022

@Heidi Falkenberg. Das ist doch nicht mehr neu und Studien gibt es zuhauf. Das Problem ist doch aber, dass es an den (weisungsgebundenen) Staatsanwälten und Gerichten/Richtern liegt, ob eine Klage angenommen wird oder nicht. Von unserer Judikative ist doch nur noch das Wort geblieben. Was mich heute gefreut hat war die Demo vorm Gebäude des BVG’st in Karlsruhe , organisiert von “Anwälte für Aufklärung.” Sehr deutliche Ansprachen, u.a. von Prof.Dr. Schwab und Beate Bahner. Natürlich waren die Rotroben nicht einmal im Gebäude. Es braut sich nun aus jeder Ecke was zusammen. Wir dürfen nicht aufgeben. Ich gehe weiterhin spazieren, der Kampf ist noch lange nicht vorbei.

Andreas Bitz / 11.03.2022

Danke! Und Respekt. Jene Abgeordneten welche einer Impfpflicht das Wort reden und zustimmen werden sich vor dem Tribunsl nicht sich rausreden können “wir habens nicht gewusst”.

T. Schneegaß / 11.03.2022

@Gerhard Schäfer: Prinzipiell haben Sie vollkommen recht. Nur, der Pessimismus, was den Erfolg solcher absolut löblichen und begrüßenswerten Initiativen anbelangt, kommt ja nicht von ungefähr, sozusagen zufällig und unbegründet. Menschen, zumindest einige, lernen aus Erfahrung, und solche Menschen sind hier auf der Achse möglicherweise überrepräsentiert. Ihren Dank an die Wissenschaftler dieser Initiative schließe ich mich, unbeachtet auch meines Pessimismus, voll und ganz an.

Alfred Kowalsky / 11.03.2022

Ich bedanke mich herzlichst bei den Autoren für ihre Mühe, ihre Aufrichtigkeit und vor allem für ihren Mut. Sie hätten sich die Arbeit aber sparen können, weil sie naturwissenschaftlich und juristisch argumentieren. Der Hintergrund der Zwangsinjektion ist nicht in der Naturwissenschaft zu suchen oder zu finden. Dadurch ist es höchst unmoralisch und illegitim. Das weiß ein Teil der Entscheidungsträger ganz genau und der andere Teil wird die Argumentation nicht verstehen und auch nicht verstehen wollen. Die Entscheidung ist ganz allein politischer Natur, und Politik beruht auf Macht. Naturwissenschaftliche und juristische Stellungnahmen werden von der Politik nur dann akzeptiert, wenn sie in das Kalkül passen, ansonsten nicht. Diese Argumentation passt der globalen Politik-GmbH und ihrer deutschen Ableger nicht. Das Schreiben wird ignoriert oder zur Kenntnis genommen, danach wird man zur Tagesordnung übergehen und das verpflichtende Spritzen der in Deutschland schon länger oder erst seit kurzem lebenden Wesen beschließen. Ich wünsche mir nichts mehr, als dass ich mich irre.

Renate Bahl / 11.03.2022

@HDieckmann. Vielleicht ist das ja das Ziel!? Ergo, die “Impfung” wirkt.

Karla Kuhn / 11.03.2022

Ludwig Luhmann, “....wer aus der Reihe tanzt und wer nicht.”  Das wissen die bereits schon lange. Die Achse gehört offenbar schon länger zu den “Verfassungsfeinden”, obwohl es keine Verfassung gibt. Ich war im Unrechtsstaat der “IMPERIALISTISCHE KLASSENFEIND”, glauben Sie wirklich mich interessiert es,  wie ich heute klassifiziert werde ? Daß ich ein NAHZIEH, eine CORONA-KLIMA"LEIUGNERIN” bin,  ist sicher schon aktenkundig, auch daß ich die meisten der POLITTYPEN nicht nur als inkompetent einstufe sondern als MERKEL- jetzt Scholz- Anbeter sehe, ebenfalls . Wer wie ich,  VIERZEHN JAHRE “ARBEITGEBER” von völlig verdummten HORCH und GUCK Typen war, dem kann man kein X mehr vor ein U machen. LEIDER gibt es vor allem unter den WESSIS noch viele Menschen, die sich einschüchtern lassen, denen ANGST und PANIK eingeredet werden können,  was mich im Zeitalter des Internets sehr wundert. Noch nie zuvor gab es so viele Informationsmöglichkeiten, die offenbar von vielen nicht genutzt werden.

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