Oliver M. Haynold, Gastautor / 15.06.2023 / 12:00 / Foto: Pixabay / 45 / Seite ausdrucken

Wird es jetzt eng für Trump?

Donald-Trump, Ex-Präsident der USA und wieder Bewerber um das Amt, ist vor Gericht mit 38 Anklagevorwürfen konfrontiert, die es in sich haben. Aber natürlich riecht die Anklage auch nach dem Wunsch, Trump aus dem Rennen zu schießen. Das Wahljahr dürfte turbulent werden.

Am Dienstag musste sich der ehemalige amerikanische Präsident Donald Trump zum zweiten Mal in diesem Jahr als Angeklagter einem Strafgericht vorstellen. Während sein Prozess in New York aber vor blindem Verfolgungseifer trieft, mit gleichermaßen schwachen Vorwürfen wie unbrauchbaren Zeugen, hat es sein neuer Prozess vor einem Bundesgericht in Florida in sich. Die Vorwürfe sind schwerwiegend und ihre Belege recht simpel und aus dem Hause und Munde des ehemaligen Präsidenten selbst, so dass der Vorwurf der Schuld vermutlich auch dann hängenbleiben wird, sollte Trump einer Verurteilung entgehen. Gleichzeitig hat aber auch die Anklage den starken Geruch einer spezifisch gegen Trump betriebenen Strafverfolgung, die einem anderen Spitzenpolitiker so nicht drohen würde, und auch die Anklage wird diesen Geruch kaum loswerden können. Für die politische Kultur in Amerika und das kommende Wahljahr bedeutet das nichts Gutes.

Staatsgeheimnisse von der Toilette in den Keller

Die Anklageschrift legt den vorgeworfenen Sachverhalt dar und erhebt dann nicht weniger als 38 Anklagevorwürfe gegen Donald Trump und sein Faktotum Waltine Nauta.

Trump soll zum Ende seiner Amtszeit viele Dutzende von Kartons mit Dokumenten aus dem Weißen Haus mitgehen lassen haben und soll sie in sein Anwesen Mar-a-Lago in Florida verbracht haben, wo sie anfänglich in einem Ballsaal und dann in einer Art sozialem Abstieg zwischenzeitlich in einem Büro, dann in einer Toilette, dann im Keller gelagert wurden. Weiterhin soll Trump auch Dokumente zu seinem Golfclub nach Bedminster, New Jersey verbracht und da zweimal vor Zeugen damit geprahlt haben, dass diese Dokumente Staatsgeheimnisse enthielten.

Aus diesem Vorwurf ergeben sich die ersten 31 Anklagevorwürfe des willentlichen Einbehaltens von Informationen über die Landesverteidigung, jeweils einer für 31 Dokumente mit Bezug auf dieses Thema, viele davon mit einer ganzen Litanei von Sicherheitseinstufungen wie streng geheim, Weitergabe nur mit Genehmigung der erstellenden Stelle, Fernmeldeaufklärung, keine Weitergabe an Ausländer, usw. Die meisten Dokumente behandeln die militärischen Fähigkeiten und Pläne in der Anklage nicht genannter Nationen, vermutlich Iran, und die amerikanischen Gegenpläne. Die oft gehörte Behauptung, dass auch etwas zu Kernwaffen dabei sei, stimmt zwar, aber ausgerechnet dieses Dokument hat nur die einfache geheime Vertraulichkeitsstufe und wurde ausdrücklich aus den speziellen Regeln für Materialen bezüglich Kernwaffen herausgenommen, wird also wohl nichts zu Geheimes enthalten. Darauf stehen jeweils zehn Jahre.

It’s not the crime, it’s the cover-up

Die restlichen Vorwürfe folgen der amerikanischen Rechtsweisheit, dass es nicht das eigentliche Verbrechen ist, sondern der Versuch seiner Verdunkelung, für den man richtig Ärger bekommt. Vor zwei Jahren hatte das Nationale Archivamt der Vereinigten Staaten Trump zur Herausgabe der einbehaltenen Dokumente aufgefordert. Wäre er dem nachgekommen, dann hätte es damit vermutlich sein Bewenden gehabt. Anstatt dem aber nachzukommen, soll Trump dann angefangen haben, Kisten durchzusehen, und dem Archivamt schließlich fünfzehn Kisten, einen kleinen Bruchteil seiner Sammlung, geschickt haben. Darin sollen 197 Dokumente Verschlusssachen irgendeiner Art gewesen sein, was dann zum Beginn eines Ermittlungsverfahrens führte.

Als Trump daraufhin eine gerichtliche Anordnung zur Herausgabe der restlichen Verschlusssachen ins Haus flatterte, soll er dem nicht etwa nachgekommen sein, sondern sich mit seinen Anwälten besprochen und dabei gefragt haben: „Wäre es nicht besser, wir würden ihnen einfach sagen, dass wir nichts hier haben?“ Als seine Anwälte ihm strikt davon abrieten, ließ er sie die Kisten nach Verschlusssachen durchsuchen, soll zuvor aber einen Teil der Kisten weggeschafft haben, und einen weiteren Anwalt zur Verfertigung eines unwahren Dokuments, nachdem alle Kisten durchsucht worden wären, gebracht haben. Bei der dann folgenden Durchsuchung seines Anwesens wurden weitere 102 Verschlusssachen gefunden.

Aus diesen Verdunkelungsversuchen, dem Verschieben von Beweismitteln, den Falschaussagen und der Verschwörung hierzu ergeben sich die restlichen sieben Anklagepunkte, von denen manche mit bis zu zwanzig Jahren bestraft werden können, also mehr als die unterliegende Straftat, die verdunkelt werden sollte.

In ein scharfes Schwert gestürzt

Das alles sieht zunächst gar nicht gut für den ehemaligen Präsidenten Trump aus. Die Beweislage erscheint, auch wenn Trump natürlich die Unschuldsvermutung zusteht, erdrückend, und bei aller Wortgewalt seiner Erwiderungen, auf die wir noch eingehen werden, scheint Trump den Sachverhalt auch nicht abzustreiten. Die Fotos, Zeugenaussagen und Mitschnitte wirken eindeutig.

Das Spionagegesetz von 1917, auf dem die Hauptanklagevorwürfe bezüglich des Einbehaltens verteidigungsrelevanter Dokumente beruhen, ist ein scharfes Schwert. Verfasst wurde es in der Spionagepanik nach dem Eintritt der Vereinigten Staaten in den Ersten Weltkrieg und einer Atmosphäre des Misstrauens gegen Deutschstämmige. Es stellt ein unglaublich breites und undefiniertes Spektrum von Handlungen unter Strafe, beispielsweise die Erstellung jeder Art Notiz oder Zeichnung in Bezug auf die Landesverteidigung, von der der Ersteller annehmen muss, dass eine auswärtige Nation einen Vorteil davon hätte. Für gewisse Fallkonstellationen mit Bezug auf den Tod von Amerikanern oder auf Massenvernichtungswaffen sieht es sogar die Todesstrafe vor, ebenfalls für eher undefinierte Handlungen. Danach landete das Ehepaar Julius und Ethel Rosenberg 1953 wegen Spionage für die Sowjetunion auf dem elektrischen Stuhl. 

Vietnam und Atomwaffen

Vielleicht nicht trotz, sondern wegen seiner Breite und Vagheit zumindest an den Grenzen des Verfassungsrechts ist der Erfolg von Strafverfolgung nach diesem Gesetz aber etwas durchwachsen. Im berühmten Fall der Pentagon-Papiere über den Vietnamkrieg scheiterte die Strafverfolgung von Daniel Ellsberg und Anthony Russo 1973, wenn auch nicht an verfassungsrechtlichen Hürden bezüglich des Gesetzes, sondern weil die Ermittler anderweitig so weitgehend Grenzen überschritten hatten, dass der Prozess nicht mehr zu halten war.

Im Jahre 1979 hat der Anti-Atomwaffen-Aktivist Howard Morland einen Artikel im Magazin The Progressive veröffentlicht, der aus einer Mischung von teils absichtlich, teils wohl verplappert frei zugänglichen Informationen und eigenem Nachdenken die Funktionsweise der Wasserstoffbombe nach dem Teller-Ulam-Design rekonstruierte. Auch da gelang den Behörden nicht die Verhinderung der Veröffentlichung und auch keine Strafverfolgung. Aber auch in diesem Fall kam es nicht zu einer grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Klärung der Frage, wie weit das Spionagegesetz verfassungskonform sei, sondern die Behörden zogen ihre Anträge zurück, nachdem klar wurde, dass sie für ein weiteres Vorgehen zugeben müssten, dass Morlands Angaben stimmten.

In neuerer Zeit wurde die Durchstecherin Chelsea Manning verurteilt, wobei die allerdings als Bradley Manning Soldat war, und somit geringeren Schutz ihrer Redefreiheit verlangen konnte als ein normaler Bürger. Gegen Edward Snowden und Julian Assange stehen Anklagen aus, denen die beiden sich aber durch Abwesenheit entzogen. Nachdem Assange gerade ein Berufungsverfahren gegen seine Auslieferung verloren hat, wird das vielleicht ein interessanter Test werden, wie weit sich das Spionagegesetz mit der verfassungsmäßigen Rede- und Pressefreiheit und anderen Anforderungen wie dem Klarheitsgebot verträgt. Die Vorstellung, dass Assange und Trump gleichzeitig wegen Verletzung desselben Gesetzes vor Gericht stehen könnten, ist schon für sich genommen interessant.

Früchte des vergifteten Baumes

Die traditionellen Schwierigkeiten bei der Verfolgung von Delikten nach dem Spionagegesetz könnten auch Donald Trump einen Hoffnungsschimmer geben, einer Verurteilung auch dann zu entgehen, wenn die Vorwürfe stimmen.

Vielleicht die größte Schwäche der Anklage gegen Trump ist, dass sie sich in wesentlichen Teilen auf Aussagen und Aufzeichnungen seiner damaligen Anwälte stützt. Im Regelfall ist das natürlich streng verboten. Eine Ausnahme gibt es, wenn der Klient seinen Anwalt darin einweiht, dass er eine Straftat plant oder eine Straftat verdunkeln will. Diese Ausnahme ist aus naheliegenden Gründen relativ eng gefasst.

Es scheint nun zweifelhaft, ob Trumps Äußerungen gegenüber seinen damaligen Anwälten für die Durchbrechung der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht ausreichen. Von den in der Anklage genannten Äußerungen ist eine die reine Feststellung, dass er nicht wollte, dass jemand seine Kisten durchsehe, andere sind in Frageform gehalten, andere in Form von Geschichten über Hillary Clintons Anwalt erzählt, wieder andere waren Handgesten, all das vielleicht mit einem Augenzwinkern. So etwas reicht normalerweise nicht. Wenn jeder Ehepartner, der in einem Scheidungsverfahren seinem Anwalt sagt, dass er lieber keine Auskünfte über sein Vermögen geben will, und fragt, ob er sein Geld nicht einfach im Ausland parken könne, schon deswegen die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht verliert, dann gibt es keine anwaltliche Verschwiegenheitspflicht mehr. Das gilt selbst dann, wenn der Klient Donald Trumps Unart besitzt, sich regelmäßig mit seinen Anwälten zu überwerfen und deren Rechnungen nicht zu bezahlen.

Im besten Fall für Trump könnte eine Grenzüberschreitung der Ermittler und Ankläger in dieser Art dazu führen, dass nach der amerikanischen Doktrin der Früchte des vergifteten Baumes nicht nur die Aussagen und Aufzeichnungen seiner Anwälte, sondern auch alle daraus ermittelten weiteren Beweise einem umfangreichen Beweisverwertungsverbot unterliegen würden. Das könnte den Prozess zum Platzen bringen.

Einer von Zwölf

Ein gewisser Hoffnungsschimmer könnte sich für Trump auch aus den allgemeinen verfassungsrechtlichen Schwierigkeiten ergeben, mit denen das Spionagegesetz nach recht allgemeiner Ansicht behaftet ist. Er könnte sich darauf berufen, dass dieses Gesetz, das nicht beispielsweise nach zum Zeitpunkt seiner Verabschiedung noch nicht definierten Geheimhaltungsstufen unterscheidet, unzulässig vage sei und ihm keine hinreichende Warnung gegeben hat, welche Dokumente er unter massiver Strafandrohung keinesfalls behalten durfte. Beispielsweise darf der amerikanische Präsident durchaus gewisse private Aufzeichnungen behalten, die seinem Amt gemäß auch einen Zusammenhang mit Verteidigungsthemen haben können, auch regelmäßig von ehemaligen Präsidenten zu Memoiren verarbeitet werden. 

Besonders interessant würde diese Argumentationslinie, wenn gleichzeitig Julian Assange eine ähnliche Verteidigung versuchen würde, und sich damit Juristen ganz unterschiedlicher politischer Sympathien zu einem Nachdenken über die Grenzen des Spionagegesetzes veranlasst sähen.

Schließlich steht Trump, so wie jedem in einer Strafsache angeklagten Amerikaner, auch das Recht auf Wahrheitsfindung durch zwölf Geschworene zu, normale und zufällig ausgewählte Mitbürger. Für eine Verurteilung müssen die sich über seine Schuld einig werden. Wenn auch nur einer, aus Gründen, die er niemandem sagen muss, nicht an diese Schuld glaubt, dann bringt auch das den Prozess zum Platzen. 

Aber selbst wenn Trump aus dem einen oder anderen Grund einer Verurteilung, bei der er ohne Vorstrafen und in einem relativ leichten Fall vielleicht zwölf Jahre zu erwarten hätte, entgehen kann: Der Vorwurf wird wohl an ihm hängenbleiben.

Außenseiter und Marxisten!

Donald Trump wäre nicht Donald Trump, wenn er auf diese Anklage nicht mit maximaler Lautstärke reagiert hätte. Gleich nach seinem Gerichtstermin flog er zu seinem Golfclub in Bedminster zurück, sprach zu seinen Anhängern und gab eine Pressekonferenz mit Flaggen, Begeisterungsstürmen und patriotischer Musik. Schon im ersten Satz langte er zu: „Heute haben wir den bösartigsten und abscheulichsten Machtmissbrauch in der Geschichte unseres Landes gesehen.“ Das Publikum sang „Happy Birthday“ für ihn, der sich seinen Geburtstag sicher anders vorgestellt hatte.

Trump führte aus, dass diese Anklage eines ehemaligen Präsidenten und Präsidentschaftskandidaten ohne Vorbild sei, das Werk einer linksgerichteten Bewegung, die den aussichtsreichsten Kandidaten der nächsten Präsidentenwahl aus dem Verkehr ziehen wolle, den einzigen Mann, der noch zwischen der durchgedrehten Linken, „Außenseitern und Marxisten“, und der Freiheit und dem Wohlstand des amerikanischen Volkes stehe.

Unbeschränkte Autorität

Die Vorwürfe seien haltlos, denn sie beträfen nur seinen Besitz seiner Papiere als Präsident, was ihm unter einem dementsprechenden Gesetz auch zukomme, und was jeder Präsident so handhabe. Das ist eher abenteuerlich, denn auch wenn es im diesbezüglichen Gesetz Schwierigkeiten in der Abgrenzung zwischen privaten Aufzeichnungen, die der Präsident behalten darf, und dienstlichen, die er dalassen muss, gibt, fallen vertrauliche Papiere anderer Regierungsstellen nahezu sicher nicht darunter. Trump ging so weit, dass die Unterscheidung dieser Kategorien ausschließlich dem scheidenden Präsidenten selbst zukomme, er habe in dieser Frage „unbeschränkte Autorität“ und ein „absolutes Recht“, was abenteuerlich erscheint.

Alle machen es, einer wird verfolgt

Recht hatte Trump allerdings mit der Feststellung, dass kein anderer Präsident oder vergleichbarer Spitzenpolitiker deswegen je einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren oder gar einer Anklage unterworfen wurde, obwohl alle Dokumente mitnahmen.

Joe Biden hat aus seiner Amtszeit als Vizepräsident allerlei vertrauliche Dokumente mitgenommen, die später an allen möglichen Orten von seiner Garage bis zu seiner Denkfabrik in Washington gefunden wurden. Dick Cheney hat aus seiner Amtszeit vertrauliche Dokumente mitgenommen. Mike Pence hat aus seiner Amtszeit vertrauliche Dokumente mitgenommen. Die waren allerdings vernünftig genug, jedenfalls diejenigen, zu deren Rückgabe sie aufgefordert wurden, auch zurückzugeben. Hillary Clinton hat bei ihrem Auszug aus dem Weißen Haus einiges an Möbeln und Einrichtung, die nicht den Clintons gehörten, mitgenommen, allerdings auch wieder zurückgegeben. In ihrer Amtszeit als Außenministerin hat Clinton dann einen privaten E-Mail-Server für Amtsgeschäfte betrieben, die nicht ins offizielle Protokoll sollten, eindeutig und bewusst illegal, und den dann ebenso illegal sauber löschen lassen. Passiert ist denen allen nichts, und auch Trump hat die diesbezüglichen „Sperrt sie ein!“-Rufe, die seinen Wahlkampf begleiteten, nicht umzusetzen versucht. 

Bill Clintons Nationaler Sicherheitsberater Sandy Berger hat Verschlusssachen in seine Hosen und Socken gestopft und so gestohlen. Er kam mit zwei Jahren Bewährung, hundert Sozialstunden und dem nur zweijährigen Verlust seiner Sicherheitsüberprüfung weg.

Man muss Trump also recht damit geben, dass das Ausmaß der Strafverfolgung gegen ihn in dieser Sache einzigartig ist. Damit stellt sich eine fundamentale Gerechtigkeitsfrage: Wenn eine Straftat bei allen Mitgliedern einer gewissen Klasse toleriert wird, kann man sie dann bei einem einzigen Mitglied dieser Klasse verfolgen? Diese Frage beantwortet auch der eigentlich linksstehende berühmte Jurist Alan Dershowitz mit einem eindeutigen Nein. So kommt man in die Strafverfolgung als rein politische Waffe.

Das Siegel ist gebrochen!

Trump konnte aber natürlich nicht bei durchaus bedenkenswerten Einwänden (wie auch abenteuerlichen) gegen seine Strafverfolgung bleiben, sondern musste auch schon einmal die Stimmung für den Gerichtssaal wie für den Wahlkampf anheizen. Der zuständige Staatsanwalt sei ein „geistesgestörter Verrückter“, auf „politische Hinrichtungen“ spezialisiert, und werde von jetzt an von Trump als der „geistesgestörte Jack Smith“ bezeichnet. Trump erinnerte daran, dass ebendieser Staatsanwalt das Familienleben des ehemaligen Gouverneurs von Virginia wegen Korruptionsvorwürfen zur Hölle gemacht habe, von denen am Obersten Gerichtshof nichts übrig blieb. Staatsanwalt Smith sehe auch aus wie ein Verbrecher, sei aber ein schwacher Mann. Keine guten Voraussetzungen für die Verhandlungsatmosphäre vor Gericht.

Gegen Schluss wurde Trump biblisch. Die Strafverfolgung gegen ihn sei die Speerspitze der Verfolgung der Amerikaner, die traditionelle Werte haben und leben: „Wenn die Kommunisten damit durchkommen, dann werden sie nicht mit mir aufhören. Sie werden nicht zögern, ihre Verfolgung von Christen, Lebensschützern, Eltern auf Schulratsversammlungen, hochzufahren, sogar von zukünftigen republikanischen Kandidaten.“ Seine Strafverfolgung bedeute einen Endkampf um das Überleben Amerikas: „Jetzt ist das Siegel gebrochen“, sagte Trump mit Bezug auf die Offenbarung des Johannes.

Dagegen nahm Trump die Rolle des Katechonen ein, der als Einziger die Verrückten, die Marxisten noch aufhalten könne – die illegale Einwanderung unter Kontrolle bringen, die Energieunabhängigkeit wiederherstellen und auch in vierundzwanzig Stunden den Krieg in der Ukraine beenden. Nachdem dieses erste Siegel aber gebrochen sei, wolle er als nächster Präsident einen Sonderermittler bestellen, um die Skandale „des am meisten korrupten Präsidenten in der Geschichte der Vereinigten Staaten von Amerika, Joe Biden“, bestrafen zu lassen, samt der kriminellen Familie. Das Publikum rief dazu: „Sperrt ihn ein!“ Den tiefen Staat, der gegen ihn und Amerika wühle, werde er auslöschen. Dieser tiefe Staat „will mir meine Freiheit nehmen, weil ich sie nie eure Freiheit nehmen lassen werde. Sie wollen mich zum Schweigen bringen, weil ich sie nie euch zum Schweigen bringen lassen werde. […] Ich bin der Einzige, der diese Nation retten kann. Sie sind nicht hinter mir her, sie sind hinter euch her, und ich stehe ihnen dabei im Weg.“

Am Ziel oder am Ende?

Mit einem augenscheinlich stichhaltigen Anklagevorwurf ist einer politisierten Justiz endlich gelungen, was das Ziel vieler Staatsanwälte und Politiker war, seit Donald Trump 2016 die Wahl gewann, sicher auch der Wunsch nicht weniger Amerikaner. Irgendeine Verurteilung musste her, egal wegen was, egal mit welchen Beweisen, egal mit welchen Vorwürfen. Letitia James, Generalstaatsanwältin von New York, betrieb ihren Wahlkampf ganz offen damit, den nach ihrer Ansicht „illegitimen“ Präsidenten Trump „auf allen Gebieten des Rechts“ verfolgen zu wollen. Gefunden hat sie nichts, das gereicht hätte.

Trump war der erste Präsident, der sich gleich zwei Amtsenthebungsverfahren stellen musste. Das erste davon behandelte einen Anruf mit der Bitte um Hilfe bei der Aufklärung der Machenschaften von Hunter Biden, was natürlich seinerseits ebenfalls nach politisierter Justiz riecht, womit er andererseits aber auch recht hatte. Im zweiten sollte ihm gar noch ein Putschversuch angehängt werden. Aus beiden Verfahren wurde bekanntermaßen nichts.

In New York ist ein Witzprozess gegen Trump anhängig wegen angeblicher Dokumentenfälschung, mit Erpressern und wegen Meineids Verurteilten als Hauptzeugen, und einer abenteuerlichen Rechtstheorie, um von einem verjährten Vergehen irgendwie zu einem nicht verjährten Verbrechen zu kommen, betrieben von einem ebenfalls Trump offen hassenden Staatsanwalt, der gleichzeitig offen auf die Strafverfolgung von Gewaltkriminalität verzichtet. In einem Zivilprozess gelang der Autorin Jean Caroll ein Coup gegen Trump: Carroll behauptete, Trump habe sie vor drei Jahrzehnten in einem Kaufhaus mit hoher Mitarbeiterdichte in der Umkleidekabine vergewaltigt, Trump bestritt das energisch und mit Einmischung seiner üblichen Beleidigungen, und wurde dann zu fünf Millionen Schadenersatz verurteilt. Strafrechtlich ist das allerdings einerseits verjährt und würde andererseits nie für eine Verurteilung reichen.

Sieben Jahre lang haben sie gewühlt, um schließlich bei Trump ein Fehlverhalten zu finden, aus dem eine Verurteilung herauskommen könnte, vielleicht auch ein Freispruch aus technischen Gründen oder anderweitig geplatzter Prozess. Trump fühlt sich völlig verständlicherweise zu Unrecht selektiv verfolgt, aber dieses Gefühl, zumal wenn es mit der Furcht vor einer möglicherweise effektiv lebenslangen Haftstrafe verbunden ist, verbessert selten den Charakter und versetzt Trump in Sphären eines apokalyptischen Endkampfes. Die Familie Biden betreibt derweil Geschäfte, die in der Tat stark den Verdacht eines Korruptionsimperiums genauso erwecken wie den Verdacht, dass nur eine Seite Strafverfolgung zu fürchten habe.

In diese Atmosphäre wieder Versöhnung und Vertrauen in das Rechtssystem zu bringen, wird dem nächsten Präsidenten, egal welchen Namens, egal welcher Partei, und seinem Justizministerium schwerfallen. Mit einer Aussage hatte Donald Trump bei seiner Rede ganz bestimmt recht: „Das ist so schlecht für unser Land.“

 

Oliver M. Haynold wuchs im Schwarzwald auf und lebt in Evanston, Illinois. Er studierte Geschichte und Chemie an der University of Pennsylvania und wurde an der Northwestern University mit einer Dissertation über die Verfassungstradition Württembergs promoviert. Er arbeitet seither als Unternehmensberater, in der Finanzbranche und als freier Erfinder.

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Leserpost

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Paul Franklin / 15.06.2023

Die von den Demokraten geführte (oder: instrumentalisierte) Justiz drückt stark aufs Tempo in einem Wettrennen bis zum Wahltag im November 2024. Es ist ziemlich klar, dass Joe Brandon Biden ein extrem schwacher Amtsinhaber ist und daher muss Trump als erwarteter Kandidat maximal geschwächt oder bestensfalls ganz gestoppt werden. Der Zeitplan der Justiz sieht wahrscheinlich vor, Trump den Vorwahlkampf gewinnen zu lassen und dann womöglich als republikanischen Kandidaten zu verhaften oder noch weiter zu beschädigen, nachdem die Wahlzettel gedruckt sind. Trump hingegen würde sich am 20.1.2025 als ersten Akt seiner Präsidentschaft selbst begnadigen.

Marc Munich / 15.06.2023

@Peter Petronius “Ein hoffentlich rechtskräftig verurteilter Trump könnte ja auf der Yacht eines russischen Oligarchen über den Atlantik nach Deutschland flüchten”.. Jo, dieser orange, unwoke Halunke, der als erster Präsident seit Eisenhower nicht Mal irgendwo ‘nen Krieg angezettelt hat und nun auch noch im Ukraine/Russland-Konflikt auf Frieden gebürstet ist. Das kann der deutsche Gesinnungsanachronist, der den Russen Stalingrad nie verziehen hat, einfach nicht verknusen…

Albert Pflüger / 15.06.2023

Wenn es einen gibt, der die Ukraine-Krise in den Griff bekommen kann, dann Trump. Wir sollten alle hoffen, daß die korrupte Biden-Familie nicht weiter die Strippen ziehen kann nach der nächsten Wahl.

Reinmar von Bielau / 15.06.2023

“Die Familie Biden betreibt derweil Geschäfte, die in der Tat stark den Verdacht eines Korruptionsimperiums genauso erwecken wie den Verdacht, dass nur eine Seite Strafverfolgung zu fürchten habe.” Erinnert mich sehr an DLand und die EU. Hier wird Flinten Uschi ungewählt zur Präsidentin der EU Kommission und ist, zusammen mit ihrem Mann, verantwortlich für einen dicken Korruptionsskandal in Sachen Corona. Ohne jegliche Konsequenzen. Dasselbe kann man mittlerweile für fast jeden Minister im Kabinett Scholz konstatieren. Ein Kabinett zum scholzen. Jemand wie Trump ist nicht bestechlich und das ist gefährlich. Er ist ein Egomane und Narzisst, aber der amerikanische Arbeiter hatte unter ihm wesentlich mehr Geld im Portemonnaie.

L. Bauer / 15.06.2023

@Bodo Bastian Danke für Ihre klaren Worte an den Autor. So viel Gedöns und hätte und sollte und wäre. Es geht genau um diesen einen Satz. Wenn er sich mit der gleichen Gründlichkeit um die bis ins Mark korrupte Biden-Familie gekümmert hätte, wo es wirklich genug Beweise gibt, oder mit The Laptop from Hell, mit all den schönen jetzt veröffentlichten Bildchen, dann wäre das alles irgendwie ausbalanciert gewesen. Hat er aber nicht. Am Ende liest es sich, trotz aller Trump entlastenden Fakten, wie das übliche Trump bashing.

Nikolai Tochtermann / 15.06.2023

Ich mag Achgut.com sehr gerne soviel Aufklärung wie zu Covid19, gab es noch niergends ...... aber was die Weltpolitik angeht ist hier 0,0 gar nichts zu holen! Warum will die ganze Welt in die BRICS Staten? Welche Executive Orders hat Trump in seiner Präsidentschaft ausgegeben? Sieht der aktuelle Biden tatsächlich aus wie der Bidden Vice Präsident unter Obama? Ist Obama ein würderdiger Friedensnobelpreis Gewinner? Sind die Russen die Bösen und wir der “Wertewesten” die Guten? Kann man natürlich niemals die kritiesieren, weil man dann sofort am Pranger steht? War Gadaffi so schlecht? Ist die NATO der Nabel der Welt? Sind wir die Wahrheit und alle anderen schlecht, man kann nur partikuell kritiesieren, niemals im Ganzen alles in Frage zu stellen????!!! 9/11???????????? Soviel .... ich schätze alle Äzte die hier auf diesem Forum so kritisch sind, aber im Endeffekt können wir über gar nichts reden, das ist alles schon zementiert…. und wenn man eine andere Meinung hat kanns gefährlich werden, so traurig so arm… Ich stellle hiermit: Die Evolutionstheorie, das helliozentrische Weltbild, die Gravitationstheorie, eebenfalls “fosllile Brennstsoffe” = sind Mineraline, die sich in der Erde immer wieder neu bilden, und natürlich auch die Mondlandung und sowieso alles in Frage was die Menschen in einer Fake Realität gefangen hält! Donald Trump fordert den Deep State herraus, ich finde es geil…. Solange nicht alle Menschen in Freiheit und Frieden leben, kann mir keiner erzählen, derjenige der das System mal richtig offensive angreift ist ein Problem! Wer nicht glauben kann, dass alle Menschen in Frieden und Freiheit ohne Armit leben könnten, wenn das System nur ein anderes wäre ist Teil des Problems…. ich hoffe das kommt bald weg, weil nur ein ganz kleiner Teil der Menschen ein gutes Leben führt ......... das muss nicht so sein es könnte ganz anders sein! Peace and Love Nikolai

Ilona Grimm / 15.06.2023

@Peter Kuhn: Eine Sintflut wird es nicht geben, das hat Gott ja versprochen und zur Erinnerung an dieses Versprechens den Regenbogen in die Wolken gesetzt (der von gewissen Kreisen, auch kirchlichen, geschändet wird). Aber Gott hat auch versprochen, dass es ein letztes Gericht geben wird. Was Gott verspricht, das hält er auch, wie die vielen hundert nachweislich erfüllten Prophezeiungen seit dem ersten Kapitel der Bibel beweisen. Sofern einem das alles nicht am Allerwertesten vorbeigeht, kann man im letzten Buch der Bibel lesen, wie das Gerichtsgeschehen aussehen wird. Die dort erwähnten sieben Siegel enthalten den Plan Gottes für die Gerichte über die Welt. Und die werden garantiert eintreffen, ganz egal wie sehr darüber gelästert wird und Gläubige verspottet werden. Wir alle leben darauf hin und sogar Gottferne/Gottlose spüren, dass sich etwas „Kosmisches“ zusammenbraut. Zweiter Petrusbrief Kapitel 3, Vers 7: →So werden auch der Himmel, der jetzt ist, und die Erde durch dasselbe Wort aufgespart für das Feuer, bewahrt für den Tag des Gerichts und der Verdammnis der gottlosen Menschen.←

Bodo Bastian / 15.06.2023

Alle machen es, einer wird verfolgt. Das ist der entscheidende Satz, er hätte als Beschreibung des Sachverhalts vollends ausgereicht. Ansonsten, verehrter Autor, bin ich der Meinung, dass der Verzicht auf Polemik dem Artikel gut getan hätte. Eine etwas nüchternere Beschreibung hätte für weniger Längen gesorgt. Und ich sehne mich geradezu danach, dass Autoren Behauptungen im selben Schriftsatz auch belegen.

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