@ Rainer Knöterich: „Das mag ja alles dramatisch sein, aber die Zweifler sollten sich einmal Braunkohlentagebaue ansehen. Das ist dann Landschaftszerstörung!“ Die Bergbaufirmen sind verpflichtet, die abgebauten Flächen zu renaturieren. Ich möchte nur ein Beispiel aus der Oberpfalz (Bayern) anführen. Bis Ende 1982 wurde dort im Bereich Wackersdorf (bekannt durch die WAA) der Tagebau fortgeführt, ehe die geringen verbliebenen Kohlereste und billige Importkohle eine Schließung der Kohlegruben erforderten. Die Bagger zogen ab und die riesigen Gruben blieben zunächst zurück. Schnell wurde beschlossen, die tiefen Löcher zu fluten und eine künstliche Seenlandschaft zu generieren. Über mehrere Jahre hinweg wurde das Gebiet geflutet und die Ufer renaturalisiert, ehe das Oberpfälzer Seenland als neues Naherholungsgebiet seine Pforten öffnete. Die Seen sind teilweise 60 m tief. Das wird auch in den anderen Kohleabbaugebieten geschehen. Die Zeit heilt die Wunden.
Wenn mir Gabriels Vokabular nicht zuwider wäre, dann würde ich die ganz grüne Clique als verlogenes „Pack“ titulieren.
In bin 12 Jahre auf dem Weg zur Arbeit sehr oft durch den Reihardswald gefahren, die Sababurg.. Erinnerungen.. Artikel auf Facebook geteilt, da viele ehemalige Kollegen und Freunde in der Heimatstadt doch recht nah dran wohnen.. Mal sehen ob und welche Reaktion darauf erfolgt.. Keine Reaktion auf die Serie woher der Strom kommt.. Aber kaum eine Woche vergangen und schon der Blackout in Südamerika.. Welt Artikel geteilt…. Vielleicht halten mich meine FB Freunde demnächst weniger bescheuert und fangen an mal selber nachzudenken und sich zu informieren..
20% der hessischen Wähler haben grün gewählt, Hessen wird von einer grün-schwarzen Mafia beherrscht. Was immer wir Bürger tun, es interessiert die da oben nicht die Bohne. Grüne Politik: “Waldsterben durch sauren Regen war nicht. Wäre doch gelacht, wenn wir den Wald nicht doch noch klein kriegen würden. Von dem ganzen unnützen Viehzeuchs in der Luft und am Boden mal ganz abgeseheen. Weg mit den Isekten, Vögeln, Läfern und Co - solange wir sie nicht zur Verhinderung einer Straße oder eines Hausbaus benötigen.” - Grüne sind Verbrecher, Kriminelle, die vorsätzlich unser Land, unsere Wirtschaft, unsere Kultur zerstören. Wer Grüne wählt, ist nicht besser. Und wenn ein Volk Grüne wählt, dann hat es den Untergang mehr als verdient.
@Karla Kuhn: Bravo, sehr guter Kommentar und absolut zutreffend. Es ist für mich ein totales Phänomen, dass offenbar große Teile der Bevölkerung die drohende grüne Öko-Diktatur wollen.
Das Geschäftsmodell muss durchgezogen werden! Der Naturschutz und der Klimaschutz sind nur Opium für das extrem naive und vollkommen emotional hinerzogene deutsche (Verzeihung) Volk(nochmals Entschuldigung). Die mit bürgerkriegsähnlichen Aktionen erfolgte “Verteidigung” von “Hambi” diente nur als großes Ablenkungsmanöver für die großen Abholzungen.
@Jan Kandziora Das ist richtig und sollte auch geändert werden. Aber die Spargel stehen ja nicht alle “auf einem Haufen” und somit ist letztlich der gesamte Wald betroffen. Oder sehe ich das falsch?
Der „anerkannte“ und damit verbandsklagebefugte Naturschutzverband BUND ist Teil der windigen Lobbyisten. Sein Bundesvorsitzender Prof. Hubert Weiger ließ am 23. Mai 2019 über den Bundesverband Windenergie (BWE) zum Ausbau der Erneuerbaren Energien twittern: „Die Bundesregierung muss den Ausbau der Erneuerbaren Energien beschleunigen und entfesseln [sic!]. Dafür brauchen wir ein Anwachsen der jährlichen Zubau-Mengen.“ Zu den satzungsgemäßen Aufgaben des Vorsitzenden eines klagebefugten Naturschutzverbandes sollte es aber eigentlich gehören, die enorme Landschafts- und Waldzerstörungen mit bis zu 240 m hohen Windkraftanlagen – mit den tödlichen Folgen für Fledermäuse, Vögel und Insekten und die Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit der betroffenen Menschen – zu bekämpfen. Der BWE ist mit dem BUND so inniglich verflochten, dass bei Auflösung des BWE der BUND das Vereinsvermögen erben würde, so die BWE-Satzung in §12 (Stand 2018): „§ 12 Auflösung des Vereins – Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks geht das Restvermögen an den Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND), der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Sinn des § 2 dieser Satzung zu verwenden hat.“ Wie kann man eigentlich als Naturschützer noch Mitglied in diesem Verband sein?
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