Joachim Nikolaus Steinhöfel / 02.04.2018 / 14:49 / 11 / Seite ausdrucken

Wie Facebook Morddrohungen ahndet

Ali Ertan Toprak ist ein kluger und mutiger Mann. Er ist führender Repräsentant der Kurdischen Gemeinschaft in Deutschland e. V., war von 2006 bis 2012 Teilnehmer der Islamkonferenz und zuvor mehrere Jahre im Deutschen Bundestag als innen- und außenpolitischer Referent des grünen Bundestagsabgeordneten Cem Özdemir tätig.

Toprak ist kein Freund des türkischen Präsidenten Erdogan. Früher als andere, schon im April 2011, warf er SPD und Grünen wegen ihrer Zusammenarbeit mit einem Muslimverband für den Religionsunterricht vor, sich zu „Gehilfen des türkischen Ministerpräsidenten“ zu machen. Nach einer Abrechnung mit der grünen Integrationspolitik, insbesondere mit der ignoranten Haltung der Grünen gegenüber den orthodoxen Islamverbänden, ist Toprak aus der Partei ausgetreten. Seit 2014 ist er Mitglied der CDU und dort in der „Zukunftskommission“ der Partei tätig. Er ist schließlich als „Vertreter der Migranten“ Mitglied im ZDF-Fernsehrat.

Am 22.3.2018 war Toprak zu Gast bei „maybritt illner". Das Thema: “Erdogans Kampf gegen die Kurden – kommt die Gewalt zu uns?”. Unmittelbar nach dieser Sendung erhielt Toprak über den Facebook-Messenger eine Morddrohung. Der Staatsschutz ermittelt. Die Einschätzung, dass die Nutzung dieses Kommunikationskanals von Facebook für Straftaten (§ 241 Abs. 1 StGB lautet: „Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“) auch von Seiten des sozialen Netzwerks geahndet wird, ist naheliegend. Mein Anwaltsbüro vertritt Herrn Toprak in dieser Sache. Wir haben Facebook den gesamten Sachverhalt, den Verfasser und einen Screenshot der Morddrohung übermittelt und zu Konsequenzen aufgefordert.

Die Anwort der gegnerischen Anwälte:

„Ich möchte Ihnen von der Mandantin mitteilen, dass sie für die Hinweise dankt und diese überprüft hat. Der User hat eine Verwarnung erhalten, die bei weiteren Verstößen zu einer (zwischenzeitlichen) Sperrung des Accounts führen kann.“

Unabhängig davon, wie wir auf diese Antwort reagieren, verdient sie es, veröffentlicht zu werden.

Übrigens: Noch im April stehen vor zwei Landgerichten in Deutschland sehr interessante Prozesse gegen Facebook an, in denen es um die Frage von Unterlassungsansprüchen bei ungerechtfertigten Löschungen bzw. unterbliebener Löschungen strafbarer Inhalte geht.

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Wolf-Dieter Schmidt / 02.04.2018

Die interessante Frage ob dieser Beitrag mit der Morddrohung auch gelöscht wurde, geht aus dem Text nicht hervor. Ich hoffe doch sehr, oder?

Wilfried Cremer / 02.04.2018

Unter weiteren Verstößen ist dann wohl z.B. das Bejubeln der (von Unbekannten) ausgeführten Tat zu verstehen. Oder auch nicht.

Hjalmar Kreutzer / 02.04.2018

Was hat facebook davon, außer Ärger mit dem RA Steinhöfel, hier nach Doppelstandards zu verfahren? Einerseits Sperrungen und Löschungen a la wall of shame, andererseits ein bißchen „Du-Du-Du“ bei einer Morddrohung? Ich verstehe die Motivation nicht. Selbst wenn ich eine meinem Gegenüber völlig gegensätzliche Position vertrete, dann ist doch meist ersichtlich, welche Ziele und Interessen mein Gegenüber verfolgt. Dies ist mir im Falle von facebook überhaupt nicht ersichtlich.

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