Rainer Grell / 20.06.2019 / 14:00 / Foto: Achgut.com / 24 / Seite ausdrucken

Wer klärt dringliche Fragen? Eine Wutrede (2)

Vor einem radikalen Pamphlet habe ich einleitend gewarnt. Schließlich räumt das Grundgesetz allen Deutschen das Recht zum Widerstand gegen jeden ein, der es unternimmt, die verfassungsmäßige Ordnung zu beseitigen (Artikel 20 Absatz 4). Diese Ordnung ist in Gefahr, aber es geht hier nicht um „Widerstand“, sondern lediglich um den naheliegenden Versuch, das Übel an der Wurzel zu packen. Schließlich hat das Bundesverfassungsgericht die Formel von der „wehrhaften Demokratie“ geprägt. Dazu hat das Gericht bereits in seinem Urteil zum Verbot der Sozialistischen Reichspartei vom 23. Oktober 1952 festgestellt:

Freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Art. 21 II GG ist eine Ordnung, die unter Ausschluß jeglicher Gewalt und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition.“

An sich liegen die erforderlichen Maßnahmen klar auf der Hand. Politische Feigheit und mangelnde Entschlossenheit, der Realität ins Auge zu sehen, hindern die zum Handeln Berufenen jedoch daran, sie zu ergreifen. Das kann allerdings nicht davon befreien, immer wieder entsprechende Vorschläge zu machen. Dazu noch einmal Brecht, der gegen Ende seines Lebens schrieb:

„Ich benötige keinen Grabstein, aber

Wenn ihr einen für mich benötigt

Wünschte ich, es stünde darauf:

Er hat Vorschläge gemacht. Wir

Haben sie angenommen.

Durch eine solche Inschrift wären

Wir alle geehrt.“

Welcher Islam gehört zu Deutschland?

Die besten Realisierungschancen bestehen vielleicht dort, wo die Regierung selbst Handlungsansätze hat erkennen lassen, wie die Bundeskanzlerin in ihrer Regierungserklärung vom 15. Januar 2015, wo sie sich zunächst dem Urteil des früheren Bundespräsidenten Christian Wulff anschließt, dass der Islam auch zu Deutschland gehört, dann aber erklärt:

Die Menschen fragen mich, welcher Islam gemeint ist, wenn ich diesen Gedanken zitiere. Sie wollen wissen, warum Terroristen den Wert eines Menschenlebens so gering schätzen und ihre Untaten stets mit ihrem Glauben verbinden. Sie fragen, wie man dem wieder und wieder gehörten Satz noch folgen kann, dass Mörder, die sich für ihre Taten auf den Islam berufen, nichts mit dem Islam zu tun haben sollen. Ich sage ausdrücklich: Das sind berechtigte Fragen. Ich halte eine Klärung dieser Fragen durch die Geistlichkeit des Islam für wichtig, und ich halte sie für dringlich. Ihr kann nicht länger ausgewichen werden.“

Dabei sollte man sich nicht damit aufhalten, zu fragen, was das Wort einer Regierungschefin wert ist, die die Klärung bestimmter Fragen für berechtigt, wichtig und dringlich hält, aber rein gar nichts unternimmt, um diese herbeizuführen. Vielleicht hat es ja daran gelegen, dass „die Geistlichkeit des Islam“ nicht existiert und der Klärungsappell deshalb ungehört verhallen musste. Die Klärung sollte daher einer Kommission übertragen werden, der aus meiner Sicht folgende Personen angehören könnten: Hamed Abdel-Samad, Mina Ahadi, Seyran Ateş, Ralph Ghadban, Mouhanad Khorchide, Ahmad Mansour und Cigdem Toprak. Natürlich sollte auch Aiman Mazyek dabei sein, der weitere sechs Mitglieder benennen könnte, so dass die Kommission aus 14 Personen bestünde. Sie müsste sich unter anderem mit folgenden Fragen befassen.

Die offenen Fragen

  • Da der Islam „Glaube, Ethik, soziale Ordnung und Lebensweise zugleich“ ist (Nr. 8 der Islamischen Charta des Zentralrats der Muslime in Deutschland (ZMD) vom 20. Februar 2002), muss geklärt werden, welche Elemente der Religionsfreiheit unterliegen und welche nicht. Dazu können Rechtsexperten gehört werden, wie zum Beispiel der emeritierte Staatsrechtslehrer Karl Albrecht Schachtschneider. Leider hat das Bundesverfassungsgericht bisher jede Gelegenheit ungenutzt gelassen, diese Frage zu klären.
  • Welche Rolle spielt die Scharia für die Muslime in Deutschland? Die Scharia ist mitnichten eine Domäne des islamistischen Extremismus, sondern zentraler Bestandteil der Religion. Wie anders hätte sonst der seinerzeitige Großmufti von Bosnien und Herzegowina, Mustafa Cerić, die Scharia als „ewig, nicht verhandelbar und unendlich“ bezeichnen können? (Die Fundstelle im Journal European View ist mittlerweile gelöscht, ein Sekundärhinweis findet sich hier). Wenn dieser Cerić ein radikaler Islamist wäre, hätte ihn die Theodor-Heuss-Stiftung wohl kaum am 12. Mai 2007 in Stuttgart mit dem 42. Theodor-Heuss-Preis ausgezeichnet, zusammen mit der Bundestagspräsidentin a.D. Prof. Dr. Rita Süssmuth (CDU), und durch eine Laudatio von Prof. Dr. Gesine Schwan (SPD) geehrt. Oder?
  • Mohammed, nach dem Koran der Gesandte Gottes, ist für jeden Muslim „ein schönes Vorbild“ (Sure 33, 21). Wer ihm gehorcht, der gehorcht Allah (Sure 4, 80). Gleichzeitig legen ihm islamische Quellen aber über 40 Auftragsmorde zur Last. Was bedeutet das heute für das Verhältnis von Muslimen zur Gewalt? Haben wir tatsächlich „eine Gewaltseuche im Herzen des Islam“, wie Hamed Abdel-Samad behauptet?
  • Mohammed hat außerdem, nach anfänglichem Umwerben der Juden von Medina, durch diesen Hadith den Antisemitismus im Islam begründet: „Ihr werdet die Juden bekämpfen, bis einer von ihnen Zuflucht hinter einem Stein sucht. Und dieser Stein wird rufen: ‚Komm herbei! Dieser Jude hat sich hinter mir versteckt! Töte ihn!’“ Diese Anweisung des Gesandten Gottes findet sich wörtlich in der Hamas-Charta von 1988 (Art. 7 Abs. 3). Dass das nicht nur leere Worte waren, zeigt „Die Ausrottung des jüdischen Stammes der Banu Quraiza in Medina“ auf Befehl Mohammeds. Wie verträgt sich das für heutige Muslime mit der Vorbildfunktion des Propheten?
  • Die gleiche Frage stellt sich bei der Kinderehe (Stichwort Aischa) sowie der Mehrehe (Sure 4, 3). Angeblich „herrscht in diesem Punkt Konsens unter den Muslimen“, dass nach islamischer Rechtslehre unter bestimmten Bedingungen bis zu vier Frauen für einen Mann zulässig sind. Für die Justizministerin scheint die Rechtslage ebenfalls klar, wenn sie betont: „Mehrehen sind in Deutschland schon jetzt verboten. Ein Ausschluss der Einbürgerung bei bestehender Mehrehe ist da nur konsequent. Da besteht innerhalb der Bundesregierung Einigkeit, und es entspricht auch der geltenden Rechtsprechung.“ Leider haben die beiden Interviewer der „Welt“ versäumt, an dieser Stelle auf das abweichende Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom 29. Mai 2018 – BVerwG 1 C 15.17 hinzuweisen, das ich vor ein paar Wochen auf der Achse unter dem Titel „Die Zweitfrau und das Grundgesetz“ eingehend besprochen haben.
  • Eine zentrale Frage ist die Stellung der Frau im Islam. Hier kritisieren selbst gläubige Musliminnen wie die Niederländerin ägyptischer Herkunft Nahed Selim (in ihrem Buch „Nehmt den Männern den Koran!“) bestimmte Suren, die der Frau eine inferiore Rolle zuweisen und sie zu Sexualobjekt des Mannes machen, insbesondere 2, 223 und 4, 34: „Genaugenommen fühle ich mich wegen dieser und anderer Textstellen vom Koran verraten und enttäuscht“ (Seite 56).
  • Hamed Abdel-Samad hat einmal gesagt (bei einem Vortrag am 9. Oktober 2015 in Stuttgart): „Die weltliche Seite des Islam und die Demokratie vertragen sich wie Spinat und Tiramisu“. Ist die Demokratie für viele Muslime nur wie der Zug, in den man einsteigt, bis man am Ziel sei, um sie dann wieder zu verlassen (wie Recep Tayyip Erdoğan laut „Welt“ vom 22.09.2004 in Anlehnung an ein Gedicht des Dichters Ziya Gökalp, nicht Gölalp, formuliert hat)? Die Frage muss ebenfalls geklärt werden.
  • Das Gleiche gilt für die Frage der Menschenrechte. Zwar heißt es in Nr. 3 der Islamischen Charta des Zentralrats der Muslime in Deutschland vom 20. Februar 2002. „Es besteht kein Widerspruch zwischen der islamischen Lehre und dem Kernbestand der Menschenrechte“. Wenn aber die Menschenrechte, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948 niedergelegt sind, (wenigstens im „Kernbestand“) auch im Islam anerkannt werden, warum haben dann die Staaten der Organisation für Islamische Zusammenarbeit (OIC) am 5. August 1990 „Die Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam“ verabschiedet, in der sämtliche Menschenrechte unter Scharia-Vorbehalt gestellt werden?
  • Eine weitere Frage betrifft den Rechtsstaat, in dem alle staatliche Gewalt durch Gesetze begründet und begrenzt wird (Artikel 20 Absatz 3 GG). Wie die politische Ordnung nach den Vorstellungen des Islam auszusehen hat, zeigt die Islamische Musterverfassung, die 1978 von den Rechtsgelehrten der Al-Azhar-Universität (In Rechtsfragen gilt die Al-Azhar als anerkannte Autorität des Islam [Sunniten], verbindlich also für gut eine Milliarde Muslime) herausgegeben wurde (Gudrun Krämer: Gottes Staat als Republik, S. 276 ff.):
  1. § 28 Gerechtigkeit und Gleichheit [s. u. § 47] bilden die Grundlage der Herrschaft.
  2. § 43 Alle Rechte gelten im Rahmen der höheren Ziele der Scharia.
  3. § 44 Der Staat hat einen Imam, dem auch bei abweichender Meinung Gehorsam zusteht. …
  4. § 47 Er muss Muslim sein, männlich, volljährig, im Vollbesitz seiner geistigen und körperlichen Kräfte und Kenntnisse in der Scharia aufweisen.
  5. § 61 Die Richter sprechen gemäß der Scharia Recht.G
  • Gesetze in einem Rechtsstaat nach westlichem Verständnis sind stets von Menschen gemacht, sie werden von den gewählten Volksvertretern in den Parlamenten beschlossen. Das islamische Recht, die Scharia, wird aus dem Koran und der Sunna abgeleitet, ist also göttlichen Ursprungs. Wie lassen sich diese beiden Standpunkte vereinbaren, zumal der Koordinierungsrat der Muslime in Deutschland in seiner Geschäftsordnung Koran und Sunna zu seinen unveränderlichen Grundlagen erklärt hat (analog zur „Ewigkeitsgarantie“ in Artikel 79 Absatz 3 GG)?
  • Mohammed soll gesagt haben, wer den Islam verlässt, den tötet. Der Islam kennt, trotz der vieldeutigen Formulierung in Sure 2, 256 („Es gibt keinen Zwang in der Religion“), keine Religionsfreiheit. Außerdem gibt es folgenden zentralen Hadith des Propheten: „Ich wurde angewiesen, die Menschen zu bekämpfen, bis sie bezeugen, dass es keinen Gott außer Gott gibt und Muhammad der Gesandte Gottes ist, bis sie das Gebet verrichten und die gesetzliche Abgabe bezahlen. Kommen sie diesen Forderungen nach, so sind ihr Leben und ihre Habe vor mir sicher. Sie unterstehen dann einzig dem Gesetz des Islams, und Gott wird sie richten.“ Von diesem Ausspruch werden Dawa und Dschihad abgeleitet. Welche Bedeutung hat dieser Ausspruch für die Muslime in Deutschland? Verpflichtet er jeden Muslim zur „Einladung zum Islam?“
  • „Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung, soweit er damit nicht die Grundsätze der Scharia verletzt“, heißt es in Artikel 22 Buchst. a) der Kairoer Erklärung. Islamkritik ist danach unzulässig. Sie bedroht sogar, laut Ali Bardakoğlu, Präsident des Amtes für religiöse Angelegenheiten [Diyanet] in der Türkei, ernsthaft den Weltfrieden. Das ist mit dem Grundgesetz unvereinbar.
  • „O die ihr glaubt! Nehmt nicht die Juden und die Nazarener zu Freunden. Sie sind einander Freunde. Wer von euch sie zu Freunden nimmt, der ist fürwahr einer von ihnen“ (Sure 5, 51). „O die ihr glaubt! Nehmt euch keine Ungläubigen zu Freunden vor den Gläubigen! (Sure 4, 144) „Wahrlich, die schlimmsten der Geschöpfe vor Allah, die auf der Erde laufen, sind jene, die ungläubig sind“ (Sure 8, 51). In anderer Übersetzung: „Siehe, schlimmer als das Vieh sind bei Allah die Ungläubigen.“ Und darauf basierend die Empfehlung von Yusuf Al-Qaradawi an die muslimischen Immigranten, sich nach dem Vorbild der Juden in Ghettos zusammenzufinden: „Versucht inmitten der umfassenden Gesellschaft Eure eigene kleine Gesellschaft zu bilden, andernfalls löst ihr euch auf wie Salz im Wasser“ (zitiert nach Sylvain Besson, La Conquête de l‘Occident. Le projet secret des islamistes“, Paris 2005, p. 83 – Übersetzung von mir). Sind das nicht Aufrufe zur Integrations-Verweigerung, die ein nicht unbeachtlicher Teil der Muslime in Deutschland – bewusst oder unbewusst – befolgt?

Im Laufe der Arbeit der Kommission werden sicher noch weitere Fragen auftauchen. Sie wird sich auch mit der von Sam Solomon entwickelten Idee einer „Proposed Charter of Muslim Understanding“ befassen müssen. Im Europäischen Parlament war diese eine „Totgeburt“, weil sie von MEP Gerard Batten von der allseits geächteten UKIP (insoweit vergleichbar der AfD) eingebracht wurde. Niemand ist gezwungen, die „Populisten“ gut zu finden. Das rechtfertigt aber nicht, berechtigte Vorschläge ungeprüft zu lassen, nur weil sie von rechts kontaminiert sein könnten. Ein solches Verhalten offenbart eine zutiefst undemokratische Haltung, die auch das noch so laute „Haltet-den-Dieb-Geschrei“ der Betroffenen nicht zu übertönen vermag.

Lesen Sie morgen im 3. TeilWenn eines evident ist, dann die Tatsache, dass die geltenden Bestimmungen nicht ausreichen, um die Problem mit der Migration zu lösen. Der berühmte rosa Elefant steht mitten im Zimmer, wird aber ebenso wenig wahrgenommen wie die Nacktheit des Kaisers in Andersens Märchen. Zwar würde schon die konsequente Anwendung des geltenden Rechts zu besseren Ergebnissen führen. Doch mit lediglich graduellen Verbesserungen ist es jetzt nicht mehr getan.

Teil 1 finden Sie hier.

Foto: Achgut.com

Sie lesen gern Achgut.com?
Zeigen Sie Ihre Wertschätzung!

via Paypal via Direktüberweisung
Leserpost

netiquette:

Marcel Seiler / 21.06.2019

Der Islam des Korans und die Lebensform der westlichen Demokratie sind schlichtweg unvereinbar. Es gibt verschiedene juristische Wege, dies zu begründen. (Dieser Artikel deutet einige davon an.) Dass sich die herrschende Politik dieser Offensichtlichkeit verweigert, ist ein Skandal. – Wie man angesichts dessen die bei uns lebenden Muslime behandelt, ist eine Frage, die man erst *nach* Klärung dieser ersten Frage angehen kann. M.E. wird man die “real-existierenden” Muslime vor die Wahl stellen müssen, dem Koran-Islam abzuschwören oder das Land zu verlassen. Viele, das ist mein Versprechen, werden dem Koran-Islam abschwören! Denn sooo attraktiv ist der Koran-Islam tatsächlich nicht.

Petra Kehren / 20.06.2019

Zum Beitrag von Herr Bechlenberg: Habe gerade in TE - allerdings nur der Printausgabe - neben den Kommentaren eine Anzeige gesehen, die offenbar privat ist und in der jemand sich ernsthaft mit einer Anlage in einem schönen, warmen, sicheren und Eurofreien Land an diejenigen Leser wendet, die ähnlich denken und Interesse haben, mitzumachen. Weg, so lange es noch geht. Das scheint mir immer realistischer zu werden.

Martin Stumpp / 20.06.2019

Es wird altbekanntes beschrieben. Der Islam in der Fassung des Korans, der Sunna und der Hadith ist mit Demokratie und GG definitiv nicht kompatibel. Derzeit ist dies aber die vorherschende Glaubensrichtung im Islam, auch in Deutschland. Wer sagt der Islam gehört zu Deutschland kann nur diese Glaubensrichtung meinen und erklärt das GG für irrelevant. Hier greift eigentlich Art. 20 Abs. 4. Leider ein lächerlicher Artikel. Denn wer Widerstand leistet und gewinnt braucht ihn nicht, verliert er aber nützt er nichts. Dass das GG zwischenzeitlich bedeutungslos ist, beweist Frau Merkel mit ihrer Anhängerschaft, die längst die höchsten deutschen Gerichte genauso wie das BVG übernommen hat.

Peter Korne / 20.06.2019

Verehrter Herr Grell, als ehemaliger Entwicklungshelfer (u.a. 14 Jahre in verschiedenen arabischen Ländern) habe ich mich intensiv mit dem Koran beschäftigt und war deshalb selbst bei den Muslimbrüdern in Ägypten ein gern gesehener Gast. Die Beispiele aus dem Koran, die Sie in ihrem Artikel aufführen sind leider noch viel zu harmlos, denn in einer Vielzahl von Versen wird zu Mord, Totschlag und Verstümmelung an Andersgläubige, insbesondere hinsichtlich der Juden und an Nichtgläubige aufgerufen (nachzulesen in meinen e-book „Allahs Auserwählte“ bei Tolino und Kindle). Das Problem ist, dass die sogenannten Gutmenschen und Journalisten den genauen Inhalt des Korans überhaupt nicht kennen und deshalb den Islam (der sich ja vom Koran ableitet) mit unserem Grundgesetz als vereinbar ansehen. Die islamistischen Organisationen hier in Deutschland unterstützen natürlich diese Fehleinschätzung nach Kräften, in dem sie ausschließlich auf Suren und Verse verweisen, die mit unserem Grundgesetz konform. Bei genauer Kenntnis des Korans würde auch unserer Mutti Merkel der Satz „der Islam gehört zu Deutschland“ im Halse stecken bleiben. Wohlgemerkt: Ich spreche hier von dem Islam als Religion. Die Muslime selbst gehören schon lange (spätestens seit 2015) zu Deutschland und es bleibt nur zu hoffen, dass sich die Mehrzahl von ihnen weiterhin friedlich und verfassungskonform verhält.

Axel Berger / 20.06.2019

Als geneigter Achse Leser stellt sich mir eine Frage. Wenn, wie im gestrigen und heutigen Artikel beschrieben, gegen geltendes-?!- Recht verstossen wird - wo sind die Anwälte , die dagege Anklage erheben? Angst vor dem eigenen Karriereende? Oder fehlt doch die entsprechende Rechtsgrundlage? Wasich persönlich bezweifle. Immer nur anprangern ist nicht zielführend. Wenn sich etwas ändern soll, müssen wir handeln. Noch ist Zeit.

Rolf Lindner / 20.06.2019

Der Artikel beschreibt die Wahrheit über den Islam, und das ist natürlich rechtspopulistische Hassschreibe und Hetze, woran einzig und allein die AfD schuld ist. Auch die Wahrheit über den Klimafanatismus, den Genderunsinn, Migrationshorror etc. alles Rechtspopulismus, Hass und Hetze sowie Schuld der AfD. Zusammengefasst: Jede Form von Wahrheit ist rechts, Hass, Hetze, AfD.

Ilona G. Grimm / 20.06.2019

@A.S.Sawa: „Ich hätte sie auch getötet, denn der Prophet sagt: Wenn ein muslim seine Religion verlässt, dann töte ihn“. //  Das ist als Aufruf zum (Nachahmungs-)Mord zu verstehen und in Deutschland eine Straftat: StGB, §111, „Öffentliche Aufforderung zu Straftaten“: (1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (§ 26) bestraft.

Ilona G. Grimm / 20.06.2019

Sehr geehrter Herr Grell, ich verstehe Ihre „Wutrede“ durchaus als solche, obwohl sie sehr sachlich abgefasst ist. Aber im Untergrund schwelt der helle Zorn und er entbrennt bei jedem Leser, der sich nur ein ganz klein wenig mit dem Koran und den Hadithen (und Hamed Abdel-Samads Büchern) und der Scheinheiligkeit (taqiyya) auskennt. Der Zorn lodert über die unzähligen Ignoranten, die fleißig an den Ästen sägen, auf denen sie (und wir mit ihnen) sitzen – es aber nicht wissen wollen. Danke, dass Sie die Dinge so kenntnisreich beim Namen nennen und für jeden nachprüfbar aufschreiben. Bin gespannt auf Teil 3.

Weitere anzeigen Leserbrief schreiben:

Leserbrief schreiben

Leserbriefe können nur am Erscheinungstag des Artikel eingereicht werden. Die Zahl der veröffentlichten Leserzuschriften ist auf 50 pro Artikel begrenzt. An Wochenenden kann es zu Verzögerungen beim Erscheinen von Leserbriefen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Verwandte Themen
Rainer Grell / 17.01.2021 / 15:00 / 41

Wann hatten die Deutschen Gelegenheit, Demokratie zu lernen?

Wann hatten wir in Deutschland eigentlich Gelegenheit, Demokratie zu lernen? Nach dem Antritt des neuen Jahrhunderts, ein Jahrzehnt nach der Französischen Revolution, riet Friedrich Schiller…/ mehr

Rainer Grell / 19.11.2020 / 11:00 / 10

Vorbild Kamel

Schon Dädalus, eine Figur der griechischen Mythologie, hatte die Idee: Für sich und seinen Sohn Ikarus konstruierte er einen Flugapparat nach dem Vorbild der Vögel…/ mehr

Rainer Grell / 26.09.2020 / 06:15 / 97

Demokratie auf Tauchstation?

Die Corona-Pandemie war die Stunde der Exekutive. Niemand hat das deutlicher zum Ausdruck gebracht als die Stuttgarter CDU-Abgeordnete Karin Maag, als sie in der Bundestags-Debatte am…/ mehr

Rainer Grell / 06.09.2020 / 16:30 / 7

Homeoffice – da war doch was…

Vor 25 Jahren schrieb ich einen Artikel über „Telearbeitsplätze in der Landesverwaltung Baden-Württemberg: Bilanz eines gescheiterten Projekts“. Falls Sie mir nicht glauben: Hier ist der Beweis.…/ mehr

Rainer Grell / 04.09.2020 / 06:00 / 67

Israelfreundin Angela Merkel?

Angela Merkel hat als Bundeskanzlerin so ziemlich alle Ehrungen erfahren, die jüdische Organisationen und der Staat Israel zu vergeben haben: Leo-Baeck-Preis des Zentralrats der Juden…/ mehr

Rainer Grell / 29.07.2020 / 16:00 / 18

Pädophilie-Skandale: Greift die ganze Härte des Gesetzes?

Vor zehn Jahren nahm mit der Aufdeckung des Missbrauchsskandals am Canisius-Kolleg, einem vom Jesuitenorden getragenen, privaten und staatlich anerkannten katholischen Gymnasium in Berlin-Tiergarten, eine Debatte ihren Fortgang,…/ mehr

Rainer Grell / 27.07.2020 / 16:00 / 17

Schleyer und der Sultan

Jetzt, wo alle am Umbenennen sind, darf ich nicht abseits stehen. Ich möchte mir nicht von meinen Kindern und Enkeln posthum vorwerfen lassen, wo war…/ mehr

Rainer Grell / 01.07.2020 / 15:00 / 3

Rostock, der Tod und die D-Mark

Die letzte Juni-Woche ruft jedes Jahr die Erinnerung an ein Erlebnis in mir wach, das in diesem Jahr 30 Jahre zurückliegt. Am Montag, den 25.…/ mehr

Unsere Liste der Guten

Ob als Klimaleugner, Klugscheißer oder Betonköpfe tituliert, die Autoren der Achse des Guten lassen sich nicht darin beirren, mit unabhängigem Denken dem Mainstream der Angepassten etwas entgegenzusetzen. Wer macht mit? Hier
Autoren

Unerhört!

Warum senken so viele Menschen die Stimme, wenn sie ihre Meinung sagen? Wo darf in unserer bunten Republik noch bunt gedacht werden? Hier
Achgut.com