Joachim Nikolaus Steinhöfel / 04.02.2022 / 17:00 / Foto: Achgut.com / 66 / Seite ausdrucken

Wenn es bei der Stuttgarter Zeitung zweimal klingelt

Vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart klage ich für den Europakorrespondenten der „Jerusalem Post“ gegen das Land Baden-Württemberg. Eine diesbezügliche Korrespondenz mit der Stuttgarter Zeitung ist es wert, veröffentlicht zu werden.

Vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart klage ich mit Hilfe von Meinungsfreiheit im Netz seit dem 26.01.2022 für den u.a. als Europakorrespondent der „Jerusalem Post“ tätigen Benjamin Weinthal gegen das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Staatsministerium. Der Fall ist in zweierlei Hinsicht äußerst interessant. Zunächst, weil er die immer wieder auftretenden staatlichen Eingriffe in die Presse-, Informations-, und Meinungsfreiheit einer gerichtlichen Klärung zuführt. Und dann, weil sich hier erneut – wie erst jüngst in Gestalt des Deutschen Journalisten-Verbandes – ein journalistisches Versagen in der Berichterstattung andeutet, das hier zu dokumentieren ist.

Beide Parteien unterhalten ein Twitter-Profil, nämlich @BenWeinthal bzw. @thelaend. Am 06.01.2022 hat das Bundesland Baden-Württemberg den Twitter-Account von Benjamin Weinthal blockiert. Gründe für diesen Schritt wurden nicht mitgeteilt. Auf unsere Abmahnung mit Forderung von Unterlassungserklärung und Aufhebung der Blockade ließ Baden-Württemberg zunächst durch seine Anwälte um Fristverlängerung bitten, um dann mit weiterem Schreiben vom 14.01.2022 ebenso vollmundig wie lapidar zu behaupten, die aufgrund der Abmahnung aufgehobene Blockierung sei „zu Recht erfolgt“. Dazu passt weder, dass die Blockade zeitgleich aufgehoben wurde und dazu passt auch nicht, dass auf die fristgebundene Aufforderung, die Gründe für die Blockierung zu substantiieren, keine Antwort erfolgte.

Das Bundesland wird jetzt vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart Gelegenheit haben, das Versäumte nachzuholen. Die Blockierung des Twitter-Accounts durch eine staatliche Stelle verletzt das Recht des Klägers, sich gem. Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG ungehindert aus allgemein zugänglichen Informationsquellen zu unterrichten. Zugleich verletzt die Blockierung des Accounts des Klägers die durch Art. 5 Abs. 1 S. 2 verbürgte Pressefreiheit, da der Kläger Journalist ist. Gerechtfertigt sind diese Maßnahmen allenfalls, wenn der Blockierte einen diese Schritte rechtfertigenden Anlass gegeben hat.

Schon zuvor war Weinthal mit unserer Hilfe gegen das Außenministerium und den damaligen Staatssekretär Niels Annen erfolgreich.

Soweit dieser Fall journalistisch aufgegriffen wird, würde ich als Journalist die Schwerpunkte der Berichterstattung in den Fragen sehen, warum das Bundesland die Grundrechtseingriffe gegenüber Herrn Weinthal vorgenommen hat und ob ich sie für gerechtfertigt halte. Ich würde des Weiteren beim Bundesland nachfragen, wie viele weitere Personen blockiert wurden, ob man bereits zuvor anwaltlich oder gar gerichtlich mit welchem Ergebnis in Anspruch genommen wurde und von wem, warum in den jeweiligen Fällen die Blockierungen erfolgten und wie viele von den Betroffenen Journalisten waren. Wenn dies der Fall war, umso interessanter; wenn dies nicht der Fall war, ist die Maßnahme gegenüber Herrn Weinthal umso rechtfertigungsbedürftiger.

Nun bin ich kein Journalist, jedenfalls keiner wie Sascha Maier, der Online-Redakteur der „Stuttgarter Zeitung“ und der „Stuttgarter Nachrichten“. Hierunter ist die bisherige Kommunikation dokumentiert:

 

1. Presseanfrage von Sascha Maier („Stuttgarter Zeitung“) an Benjamin Weinthal („Jerusalem Post“) vom 31.01.2022:

Sehr geehrter Herr Weinthal,

wie Sie Ihrem Empfängerkreis mitteilten, haben Sie gegen die Sperrung Ihres Twitter-Accounts durch das Land Baden-Württemberg geklagt. Mich interessiert dazu folgendes: Gab es einen Tweet von Ihnen, der die Sperrung veranlasst haben könnte? Falls dem so ist, welchen Inhalt hatte dieser Tweet?

Außerdem interessiert mich, weshalb Sie überhaupt ein Interesse daran haben, beim „The Länd“-Account der Landesregierung mitzulesen oder mitzudiskutieren. So wie ich das verfolgt habe, ging es dort inhaltlich vor allem um die Imagekampagne des Landes, was ja journalistisch – soweit ich das überblicke – überhaupt nicht Ihr Beritt ist. Was ist da Ihre Motivation und warum schalten Sie da den in der Tat prominenten Anwalt Steinhöfel ein?

Und zuletzt: Sind Sie damit einverstanden, wenn wir Sie in möglicher Berichterstattung zum Themenkomplex als Prozessteilnehmer mit Ihrem Klarnamen nennen?

Mit freundlichen Grüßen,

Sascha Maier
Online-Redakteur

 

2. Antwort von Benjamin Weinthal an Sascha Maier vom 31.01.2022

Sehr geehrter Herr Maier,

danke für Ihre E-Mail. Wenn das Bundesland Baden-Württemberg mich rechtswidrig sperrt, sehe ich meine Aufgabe nicht darin, Mutmaßungen darüber anzustellen, wer der dort Verantwortlichen aus welchem Grund diesen Grundrechtseingriff vorgenommen hat. Ich frage mich vielmehr, in wie vielen weiteren Fällen dies noch geschehen sein mag. Es mag eine vorläufige Einschätzung zulassen, dass die Blockierung auf unsere Abmahnung hin aufgehoben wurde. Allerdings hat das Land weder eine Unterlassungserklärung abgegeben, noch sah man sich dort auf ausdrückliche nochmalige fristgebundene Aufforderung hin, die Gründe für die Blockierung mitzuteilen, zur Erteilung dieser Information in der Lage. Die Rechtswidrigkeit der Grundrechtseingriffe wollen wir jetzt gerichtlich feststellen lassen.

Gegen die Nennung meines Namens und meiner Tätigkeit für die „Jerusalem Post“ habe ich keine Einwände. Herr Steinhöfel wurde von mir beauftragt, weil ich niemand anderen kenne, der mit derartigem Erfolg und derartiger Konsequenz gegen Einschränkungen der Meinungsfreiheit durch die Monopolisten aus den USA und staatliche Stellen vorgeht. Wir hatten bereits gemeinsam wegen eines vergleichbaren Falles gegen das Auswärtige Amt und den damaligen Staatssekretär Niels Annen Erfolg.

mfg
bj“

 

3. Presseanfrage von Sascha Maier („Stuttgarter Zeitung“) an Joachim Nikolaus Steinhöfel vom 31.01.2022:

Hallo Herr Steinhöfel,

wie Ihr Klient Benjamin Weinthal seinem Empfängerkreis, zu dem auch ich gehöre, mitteilt, vertreten Sie ihn in einer Sache gegen „The Länd“ bzw. wahrscheinlich eher gegen das Land Baden-Württemberg. Es geht darum, dass sein Twitteraccount offenbar vom Land blockiert wurde und Weinthal darin einen Eingriff in die Pressefreiheit sieht. Er hätte das Land „verklagt“.

Würden Sie mir erklären, auf was das Land verklagt wurde, was die Klage genau beinhaltet und an welche Körperschaft des Landes genau sie gerichtet ist? Ist davon auszugehen, dass es da irgendwann zu einem Verhandlungstermin kommt oder wird das alles über schriftl. Verkehr abgewickelt? Wie argumentieren Sie, dass der Twitteraccount des Landes Ihren Klienten nicht blockieren darf?

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung, aufgrund von Homeoffice bin aktuell nur mobil erreichbar.

Mit freundlichen Grüßen,

Sascha Maier
Online-Redakteur

 

4. Antwort von Joachim Nikolaus Steinhöfel an Sascha Maier vom 31.01.2022

Sehr geehrter Herr Maier,

unsere Klage für Herrn Weinthal gegen das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Staatsministerium, ist beim VG Stuttgart unter 14 K 413/22 (Update 04.02.2022: Az. jetzt 1 K 413/22) anhängig. Die Klage ist auf die Feststellung der Rechtswidrigkeit der nach unserer Abmahnung aufgehobenen Sperre gerichtet. Wir haben den Bevollmächtigten eine Nachfrist gesetzt, um mitzuteilen, welche Rechtfertigung man für die Maßnahme anführt. Zu einer Antwort sah man sich vor Klageerhebung erstaunlicherweise nicht in der Lage.

Unser Mandant wird, auch im Interesse anderer Journalisten, die in gleichartiger Weise diskriminiert worden sein könnten, derartige Einschränkungen der Meinungs-, Presse-, und Informationsfreiheit nicht hinnehmen und es auch dem Bundesland B-W nicht gestatten, diesen Vorfall durch bloße, klammheimliche Korrektur aus der Welt zu schaffen.

Meine Initiative „Meinungsfreiheit im Netz“ unterstützt ihn dabei. Nicht zum ersten Mal. Derartige Grundrechtseingriffe sind kein Kavaliersdelikt, sie dokumentieren vielmehr eine staatliche Hybris und eine Bereitschaft zur Verletzung eines für eine Demokratie schlechthin konstituierenden Grundrechts, die der gerichtlichen Untersagung bedürfen.

Der in Art. 5 GG verbriefte Schutz der Informationsfreiheit gewährleistet das Recht, sich selbst zu informieren. Denn die Freiheit, sich selbst zu informieren, bildet die Voraussetzung einer der Meinungsäußerung vorausgehenden Meinungsbildung, vgl. BVerfGE 27, 71, 81 – Leipziger Volkszeitung. Nur der ungehinderte Zugang zu allgemein zugänglichen Informationsquellen ermöglicht eine freie Meinungsbildung und -äußerung für den Einzelnen wie für die Gemeinschaft.

Als allgemein zugänglich gilt jede Informationsquelle, wenn sie geeignet und bestimmt ist, einem individuell nicht abgegrenzten Personenkreis Informationen zu verschaffen.

Die an die Öffentlichkeit gerichteten (Selbst-)Darstellungen eines Ministerpräsidenten oder der diesem zuarbeitenden Planungs- und Koordinierungsbehörde, um deren Twitter-Account es sich hier handelt, stellen derartige öffentliche, frei zugängliche Informationen dar. Dies gilt auch für Mitteilungen über eine Kurznachrichten-Plattform wie z.B. „Twitter“.

Welchen Verfahrensweg das Gericht wählt, das dem Land heute eine Erwiderungsfrist von vier Wochen gesetzt hat, bleibt abzuwarten. Wir sind an einer öffentlichen Verhandlung interessiert.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Nikolaus Steinhöfel

 

5. Weitere Anfrage von Sascha Maier vom 03.02.2022

Sehr geehrter Herr Steinhöfel,

da Sie ja auch gegen Medienhäuser immer wieder Unterlassungen erwirkt haben und wir nicht an juristischen Auseinandersetzungen interessiert sind, kurz die Frage, ob sie meine Darstellung im Text von Ihnen und Ihrer politischen Verortung für zutreffend halten:

Steinhöfel moderierte früher RTL-Sendungen und vertrat 2020 Roland Tichy in Stuttgart, der das neurechte Internetportal „Tichy’s Einblick“ betreibt, gegen die Grünen-Politikerin Claudia Roth – und verlor. Diesmal gibt es sich siegessicher: „Wir sind an einer öffentlichen Verhandlung interessiert.“
Im Selbstverständnis ist Steinhöfel „liberal-konservativ“, wie es schon auf dem Kopf seiner Webseite steht und hat sich in der Vergangenheit stets dagegen verwehrt, der neurechten Bewegung zugerechnet zu werden. Das muss nicht für seine Mandanten gelten.

Bitte melden Sie sich bitte kurz zurück, sollte hier etwas aus Ihrer Sicht unzutreffend sein.

Mit freundlichen Grüßen,

Sascha Maier
Online-Redakteur

 

6. Antwort an Sascha Maier hier auf dieser Plattform

Sehr geehrter Herr Maier,

ich glaube, die Öffentlichkeit sollte wissen, wie eine nicht gerade unbedeutende Regionalzeitung ihre Berichterstattung fachlich und qualitativ betreibt. Und ich glaube, das wird durch die Veröffentlichung Ihrer Anfragen möglich gemacht. Ich bewerte diese Sache vor dem Hintergrund unserer Kommunikation aus Januar 2020, wo Sie schon einmal durch, aus meiner Sicht, voreingenommene und auch fachlich mangelhafte Artikel auf sich aufmerksam gemacht haben.

Meinen Sie die Frage an Herrn Weinthal, was es ihn kümmere, wenn ein Bundesland ihn als internationalen Journalisten sperre, das sei doch egal, das Profil gar nicht sein Beritt, eigentlich ernst?

Zu Ihrem Text oben nur soviel: Ich habe vor 30 Jahren mal ein paar TV-Sendungen moderiert. Gut, dass Sie das erwähnen. Ich habe damals auch an Welt- und Europameisterschaften der olympischen Laser-Klasse teilgenommen. Beides ist für Ihre Leser und den Sachverhalt völlig uninteressant. Sie erwähnten RTL, weil Sie glauben, die Tätigkeit für einen boulevardesquen Sender könnte negativ abfärben. Einen auch nur ganz groben Abriss dessen, was ich seit 1990 bis zur Gegenwart getrieben habe, reduzieren sie auf RTL und einen verlorenen Prozess. Wollen Sie wissen, wie viele Verfahren ich vor derselben Kammer in Stuttgart in den letzten zwei, drei Jahren gewonnen habe? Meinen Sie nicht, dass meine zahlreichen Prozesserfolge gegen die sozialen Medien im vorliegenden Kontext viel bedeutender sind? Wahrscheinlich schon, aber dann könnten Sie „neurechts“ nicht in Ihrem Text unterbringen. Wieso gebe ich mich siegessicher, wenn ich eine mündliche Verhandlung wünsche, die der Norm entspricht. Und wieso gebe ich mich siegessicher, wenn ich lediglich auf Ihre Frage, wie wohl verhandelt wird, antworte. Welche Rolle spielt es im vorliegenden Fall, wie ich mich politisch einordne? Richtig: keine! Seit wann berichtet man darüber, was der jeweilige Anwalt weltanschaulich so denkt? Meine Begeisterung für die von mir gewählte Partei, die in der aktuellen Koalition vertreten ist, hält sich in ganz bescheidenen Grenzen, so viel darf ich verraten.

Ich habe Ihnen weiter oben aufgeschrieben, welche Fragen ein guter Journalist in dieser Sache aus meiner Sicht recherchieren sollte. Warten wir ab, ob Sie das nach Prüfung auch so sehen oder jetzt doch lieber den ganzen Artikel in der Versenkung verschwinden lassen.

Damit die Leser wissen, dass dies nicht unsere erste vergleichbare Kommunikation ist, nachfolgend meine Mail in anderer Sache an Sie vom 24.01.2020, die selbsterklärend ist:

Sehr geehrter Herr Maier,

ich habe eben Ihren Artikel „Darf Claudia Roth Internetportalen Hetze vorwerfen?“ gelesen.

Gestatten Sie mir folgende Hinweise:

1. Die Überschrift ist unrichtig. Es geht nicht, und das wurde in der Verhandlung auch thematisiert und von mir explizit hervorgehoben, um den Vorwurf der „Hetze“. Das ist eine Meinungsäußerung, die man, soweit keine Schmähung, nicht verbieten kann. Die Frage stellt sich also nicht, die Überschrift ist sachlich falsch und erweckt darüber hinaus den Eindruck, der Kläger wäre gegen diese Äußerung vorgegangen. Das trifft ebenfalls nicht zu. Der Fehler wird im Text wiederholt. Der Unterlassungsantrag richtet sich allein gegen die Tatsachenbehauptung „Geschäftsmodell, das auf Falschbehauptungen“ beruht. Was Roth nicht ansatzweise belegen konnte.

2. Gestatten Sie mir eine Anmerkung zu dieser Passage, die sich auf Herrn Broder bezieht: „Nach einem Pläuschchen mit dem skandalumwitterten Stuttgarter Ex-Stadtrat Heinrich Fiechtner und einem Selfie mit der für geschäftsunfähig erklärten Fridi Miller, die zuletzt erfolglos für die Präsidentschaft des VfB-Stuttgart kandidiert hatte...“ Herr Broder kennt weder die eine noch die andere Person. Der Umstand, dass er sich höflich gegenüber ihm freundlich begegnenden mutmaßlichen Anhängern verhält, zu zig anderen Personen im Übrigen auch, wird von Ihnen so dargestellt, als bewege er sich bevorzugt im Kreis von Verrückten und Extremisten. Alles andere blenden Sie aus. Sehen Sie das als sachliche Berichterstattung an? Die Antwort interessiert mich persönlich.

3. Das in Ziff. 2 beschriebene Stilmittel setzen Sie in dieser Passage fort und hier wird es justiziabel. „Roland Tichy und dessen Anwalt Joachim Steinhöfel, zu dessen Klientenkreis auch der Publizist Matthias Matussek und der wegen Volksverhetzung verurteilte, islamfeindliche Schriftsteller Akif Pirinçci zählen.“ Beide Herren gehören seit Jahren nicht zu meinem Klientenkreis, insb. Pirinçci habe ich lediglich in einer Sache vertreten. Dort mussten neben diversen deutschen Medien (NDR, ZDF, Zeit usw. usf). auch der Präsident der Bundespressekonferenz eine Unterlassungserlärung abgeben. Stefan Niggemeier hat das Versagen großer Teile der deutschen Medien in der FAZ als „verheerend“ bezeichnet. Jeder hat das Recht auf einen Anwalt, Herr Maier. Und die Meinungsfreiheit gilt auch für irrlichternde Personen wie Pirinçci. Ansonsten haben wir mit Pirinçci nichts am Hut. Was Sie tun, ist nicht, diesen Kontext zu erwähnen, sondern „Volksverhetzung“. Erneut, um etwas zu insinuieren, was mit sachlicher Berichterstattung nichts zu tun hat. Schade.

4. „Eisenbergs Mandanten waren unter anderem der Schauspieler Til Schweiger oder die Hacker vom „Chaos Computer Club“. Der Anwalt gehört auch zu den Gründern der linken Tageszeitung „taz“. – Das stimmt wohl. Aber er vertritt Linksextremisten, Islamisten, Mauerschützen und rechtsbeugende Richter, wie er gestern stolz erklärte. Fällt Ihnen etwas auf?

Schade, dass sie die Parteien oder deren Vertreter nicht nach der Verhandlung oder per Mail befragt haben. Die Fehler hätten vermieden werden können. Ich stehe Ihnen gerne für etwaige weitere Fragen zur Verfügung. Es liegt mir fern, Einfluss auf Ihre Bewertungen zu nehmen. Die Fakten sollten aber korrekt sein.

Lediglich in Hinblick auf die Behauptung, Pirinçci gehöre zu meinem Mandantenkreis, bitte ich Sie um Korrektur und wäre für eine Bestätigung dankbar. Sie können Ihn gerne, wenn Sie mögen, durch Henryk M. Broder oder Hamed Abdel-Samad ersetzen. Oder durch „Bundestagsabgeordnete aller Parteien“. Oder durch den ZDF-Fernsehrat, früheren Referenten von Cem Özdemir und Bundesvorsitzenden der „Kurdischen Gemeinde in Deutschland e.V.“ (KGD) und Präsident der „Bundesarbeitsgemeinschaft der Immigrantenverbände in Deutschland“ (BAGIV), Ali Ertan Toprak. Wenn der Klägervertreter keinen Volksverhetzer vertritt (was er nicht tut), sondern einen früheren Referenten eines „Spitzen-Grünen“ mit Migrationshintergrund und wichtigen öffentlichen Ämtern, sähe dessen Darstellung – und sie wäre wahrheitsgemäß – gleich ganz anders aus.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Nikolaus Steinhöfel

Foto: Achgut.com

Sie lesen gern Achgut.com?
Zeigen Sie Ihre Wertschätzung!

via Paypal via Direktüberweisung
Leserpost

netiquette:

Lisa Werle / 04.02.2022

Hallo Herr Steinhöfel, wie lautete nochmal das Sprichwort mit der Eiche und einem sich daran reibenden Tier? Das genaue Zitat fällt mir gerade nicht mehr ein.

R. Reger / 04.02.2022

Die Affäre zeigt, wie sicher das Medienkartell sich fühlt. Wie locker die Verunglimpfungen f(“Neurechte” für Tichy) über die Lippen gehen. Denn sie wissen, genau dieser Jargon kommt ganz Oben an, und der dumme Bürger auf der Straße plappert das Zeug dann nach. So wie der liebe Nachbar, der unberechtigt auf dem Mutter-Kind Parkplatz parkt, dann aber bei Ungeimpften “endlich” die nötige Solidarität einfordert. Wer kennt solche Typen inzwischen nicht aus dem persönlichen Umfeld. Nur gut, dass es Menschen gibt, die sich dagegen wehren können, und Organisationen, die bei der Finanzierung kostspieliger Klagen helfen, welche sonst nur auserwählten Grünen-Klienten zugute kommen. Ich hoffe, die Typos sind im Klagetext nicht vorhanden, wie zum Beispiel: (Der in Art. 5 GG verbriete Schutz…)

Bernhard Büter / 04.02.2022

Ich lese geschweige denn kaufe keine Printmedien mehr. Lohnt nicht. Von der Tageszeitung ( DPA und RND Kopierer) bis zum Lügel, Locus oder sonst was. ÖR TV? Linker Käse, Wiederholungen. Niveau- und Sinnlos. Dient nur zur Verdeckung der eigentlichen staatlichen Aufgabe: REGIERUNGSPROPAGANDE, LÜGE und Generierung hoher Einzelgehälter und Versorgungsbezügen für Politikerkinder. Kann weg. Alles

Martin Müller / 04.02.2022

Gesinnungsjournalismus ist heute sozusagen meistens die Voraussetzung, um bei den großen Medien tätig sein zu dürfen bzw. überhaupt angestellt zu werden….... Wo sind denn heute die aller meisten Journalisten politisch und ideologisch verankert?...... Vielleicht sollte man es in diesem Berufsbereich auch mal mit einer Quote versuchen, damit wieder zu einer objektiven, neutralen, fairen, kritischen und distanzierten Berichterstattung bei allen gesellschaftlichen und politischen Themen zurückgefunden wird….. Und wenn der Staat Zensur und Sperrung gegen unliebsame Meinungsträger ausübt, dann sollten Journalisten wie Herr Maier das eigentlich laut an den Pranger stellen und hinterfragen. Egal, wer dabei zensiert oder gesperrt wurde! Besonders dann, wenn es andere Journalisten betrifft. Oder ist die Stuttgarter Zeitung schon auf Russland-Niveau und China-Niveau angekommen?

N.Lehmann / 04.02.2022

Wenn im Ländle schon der Obernuschler, Öko-Betonkopf und Altkommunist nichts auf die Reihe bekommt, dann kann man davon ausgehen, dass der kleine Maier keine Eier hat. Die Mühe und Zeit mit ideologisch verblendeten bildungsfernen Armleuchtern zu vertun, kann man sich sparen und lässt sie besser dumm sterben. Das Gesund und Fitprogramm vom Lauterfurzer für die 4., lieber auf Nr.-sicher die 5. verleiht Flügel.

J. Harms / 04.02.2022

Sehr geehrter Herr Steinhöfel, nach über 30 Jahren als “Medienhure” bei diversen Zeitungen, Druckhäusern und als “Marketing-Fachkraft” - bin ich froh diesen “Schaffenskreis” verlassen zu haben. Wie sich während dieser Zeit der Berufsethos - von der Überzeugung die 4. kritische und unabhängige Gewalt im Staat zur sein - zur angepassten “Haltung” vollzogen hat, ist beispiellos. Alle die immer gewarnt haben “wehret den Anfängen” haben ihre Masken fallen lassen - sie sind genau zu dem geworden, vor dem sie immer so vehement eingetreten sind. Die aktuelle Situation lässt Vergleiche zu der EX-DDR schon zu. Ich hätte mir nie träumen lassen das es jemals soweit kommt. Ich bin weder Corona-Leugner, AFD-Wähler oder Querdenker - und sogar 3 x geimpft. Aber für mich ist das Ende der Fahnenstange erreicht. Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Erfolg und alles Gute!

Franz Michael / 04.02.2022

Als juristischer Laie sind mir mehrere politisch, demokratische Dammbrüche seitens der gesamten gedachten Demokratie von der Landes- bis in die Bundesebene aufgefallen. Die Landesregierungen betreiben offizielle staatliche Accounts die wiederum im Hintergrund von politischen Netzwerken extern im Auftrag verwaltet werden. Einzelne Parteien/Politiker haben schon viel Geld für Google ausgegeben, manch Bundesland hat geheime Verträge mit den Bereibern der “sozialen Medien”. Wer den Achgut Artikel “Die Börse wird misstrauisch: BioNTechs Fall” gelesen hat, kann den Eindruck gewinnen das die Bundesregierung gezielt Mithilfe staatlicher Organe aller drei Gewalten!!, die Börse manipuliert. Dadurch das eine staatlicher Impf-Zwang und berufliche Kündigung angedroht wird, einzig für die Börse. Nun werden auch noch in allen Privatsender massive Werbung für Biontech Produkte inklusive Werbeveranstaltung wie “Krebs besiegen” durchgeführt. MRNA, einzig von Biontech, wird als der neue Götterbote, Heiland, Erlöser dargestellt. Gewählte Politiker sind meist in Netzwerken wie z.B. Graichen-Clan eingebunden und steuern wiederum die “öffentliche Meinung” in den sozialen Medien, die auch noch staatlich bezahlt und gesteuert werden. Der Dr. M. Blume “Biologismus” wurde auch noch mit dem Scilogs-Preis 2009 ausgezeichnet. Eine gruselige Entwicklung.

George van Diemen / 04.02.2022

Wie sprach der meinige Oberbürgermeister: “Wir machen und wem es nicht passt der kann uns ja verklagen.”  Wobei die Verwaltung da grundsätzlich am längeren Hebel sitzt - es ist eine Sache des Geldes. Zusammen mit der Unwägbarkeit von richterlichen Entscheidungen fallen wohl die meisten Widerreden gegen derartige Willkürakte dem Faktor “Kostenrisiko” anheim. Und bestätigen so mangels Gegenwind die “Macher” in ihrem selbstherrlichen, zunehmend woken Tun…

Weitere anzeigen Leserbrief schreiben:

Leserbrief schreiben

Leserbriefe können nur am Erscheinungstag des Artikel eingereicht werden. Die Zahl der veröffentlichten Leserzuschriften ist auf 50 pro Artikel begrenzt. An Wochenenden kann es zu Verzögerungen beim Erscheinen von Leserbriefen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Verwandte Themen
Joachim Nikolaus Steinhöfel / 12.03.2024 / 16:00 / 16

Eberhard Wein fragt – Broder und Steinhöfel antworten

Eberhard Wein ist als Journalist bei der Stuttgarter Zeitung und den Stuttgarter Nachrichten tätig. Hier ein kleiner Schriftwechsel mit ihm, der es wert ist, festgehalten…/ mehr

Joachim Nikolaus Steinhöfel / 07.03.2024 / 13:00 / 28

Broder zwingt Baden-Württemberg zur Antisemitismus-Bekämpfung

Henryk M. Broder verklagt Baden-Württemberg und zwingt das Bundesland zur Antisemitismusbekämpfung. Das Land hat sich verpflichtet, eine Spende von 5.000 Euro an den Verein Keren Hayesod…/ mehr

Joachim Nikolaus Steinhöfel / 05.02.2024 / 06:00 / 82

Broder siegt über Faeser

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg attestiert Verfassungsministerin Faeser einen Grundrechtseingriff zu Lasten von Henryk M. Broder. Das Innenministerium wurde mit gerichtlicher Hilfe gezwungen, diesen Rechtsbruch und die…/ mehr

Joachim Nikolaus Steinhöfel / 14.11.2023 / 12:07 / 55

Abmahnungen – Die dubiose Geschäftemacherei der Abgeordneten Strack-Zimmermann 

Es ist ohne Weiteres vorstellbar, dass Frau Strack-Zimmermann auf ihrem Abmahn-Feldzug, den sie auch über die deutschen Grenzen hinaus betreibt, mehr Geld einkassiert, als sie…/ mehr

Joachim Nikolaus Steinhöfel / 08.11.2023 / 13:00 / 15

Urteil rechtskräftig: Die Achse des Guten obsiegt gegen X (Twitter)

Das siegreiche Urteil, dass Achgut vor dem LG Karlsruhe gegen X (Twitter) erstritt, ist rechtskräftig. Eine Berufung wurde nicht eingelegt. Damit wurde gleichzeitig eine niederträchtige…/ mehr

Joachim Nikolaus Steinhöfel / 08.09.2023 / 16:33 / 43

Böhmermann, Schönbohm: Programm-Beschwerde an den ZDF-Fernsehrat 

Eine den ehemaligen Leiter des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik Arne Schönbohm desavouierende Böhmermann-Sendung ist immer noch beim ZDF aufrufbar, Persönlichkeitsrechtsverletzungen inklusive. Heute habe…/ mehr

Joachim Nikolaus Steinhöfel / 15.08.2023 / 13:00 / 14

Twitter, YouTube und „Die Achse des Guten“ vor Gericht

Der juristische Kampf gegen Löschungen auf Plattformen wie YouTube und Twitter ist oft langwierig, aber im Ergebnis auch immer erhellend. Hier ein Update zu den…/ mehr

Joachim Nikolaus Steinhöfel / 08.05.2023 / 12:00 / 44

Deutschlandfunk jetzt recherchebefreite Zone

Beim Deutschlandfunk wird ungeprüft als bare Münze dargestellt und berichtet und nachgeplappert, was irgendjemand irgendwo behauptet hat. Journalistische Standards: Null, nada, zero. Das gibt’s von dort…/ mehr

Unsere Liste der Guten

Ob als Klimaleugner, Klugscheißer oder Betonköpfe tituliert, die Autoren der Achse des Guten lassen sich nicht darin beirren, mit unabhängigem Denken dem Mainstream der Angepassten etwas entgegenzusetzen. Wer macht mit? Hier
Autoren

Unerhört!

Warum senken so viele Menschen die Stimme, wenn sie ihre Meinung sagen? Wo darf in unserer bunten Republik noch bunt gedacht werden? Hier
Achgut.com