Gunter Weißgerber / 28.04.2023 / 12:00 / Foto: Pixabay / 80 / Seite ausdrucken

Wärmepumpen: Bundestags-Heizung nicht umrüstbar

Der Bundestag kann nicht so ohne Weiteres von Gas auf Wärmepumpen umgestellt werden. Die Heizsysteme seien für die heute verfügbaren Wärmepumpen-Systeme „nicht geeignet“. Es müsste wohl eine Fussboden-Heizung mit niedrigen Vorlauftemperaturen her. Doch das geht nicht mit vertretbarem Aufwand. Gibt’s jetzt eine Ausnahmeregelung?

Wo ist Christo? Die Bundestagsvoraluftemperatur ist in Not. Frank Schäffler MdB/FDP twitterte am 27. April 2023 „Nur mal so: der Bundestag heizt derzeit mit (Bio-)Öl und Gas. Dies kann lt. Bundestagsverwaltung nicht so einfach umgestellt werden. Die Heizsysteme seien „für die heute verfügbaren Wärmepumpensysteme (…) nicht geeignet.“ Die Berliner Morgenpost ergänzt „Grund: zu hohe Vorlauftemperaturen (110 ). Man war seinerzeit übrigens besonders stolz auf das hochkomplexe Heizlüftungssystem des Bundestages.

Nun aber ran! Der Gesetzgeber muss Vorbild sein. Das liebe Volk zu Wärmepumpen verdammen, egal ob in Neu- oder Altbauten, und dann das eigene „Hohe Haus“ weiterhin wetterschädlich erhitzen? Andersrum wird ein Schuh draus: Zuerst den Reichstag und seine 1990er Altbauten wärmepumpenmäßig auf Habeckschen Vordermann bringen und dann die Bevölkerung am funktionierenden Beispiel überzeugen! Was natürlich ein Ding der Unmöglichkeit bleiben dürfte. Ohne Fußboden-/Flächenheizung machen Wärmepumpen mit ihren niedrigen Vorlauftemperaturen keinen Sinn. Nicht mal im Bundestag, der sich seit Merkel auch als Naturgesetzgeber versteht. 

1995 zauberten Jeanne-Claude und Christo. Sie verhüllten den Reichstag, umwoben ihn mit ihrem Zauber und entließen das Gebäude vier Jahre später sozusagen mit neuem Geist in ein neues Leben aus der Verhüllung und das mit moderner Heizung. Vierundzwanzig Jahre und einen Habeck später kann das Reichstagsgebäude samt ehedem moderner Heizung mit der neuen Zeit nicht mehr mithalten und ist wettertechnisch rechtsaußen gestrandet. 

Das Reichstagsgebäude samt der dazugehörigen Bundestagsgebäude (was ist mit dem Transformationskanzleramt?) sind für den großen Sprung in den grünen Himmel nicht geeignet. Weder kann das Heizsystem von 110 Grad Celsius Vorlauftemperatur auf 35 Grad Celsius gestürzt werden noch dachten des Kaisers Parlamentarier beim Bau an Fußbodenheizungen. Auch die Abgeordneten der 90er Jahre hatten das nicht auf dem Schirm. Pech der vorgrünen Geburt. 

Der Bundestag wird also ab 2024 Buße tun müssen. Fünfzigtausend Euro sollen dann für nichtvollzogene Umstellung auf Wärmepumpen fällig sein. 

Ist der Bußbetrag einmalig oder jährlich fällig und wird die jeweilige Objektgröße herangezogen? Wenn der Normalbürger für seine Nichtumrüstung fünfzigtausend Euronen berappen soll, müsste dann nicht der Bundestag für das Vergehen hundert- oder tausendfach löhnen und das jedes Jahr? Fragen über Fragen. 

Dem Bundestag wird wohl nichts anderes übrigbleiben. Er muss Christo (1935 bis 2020) wiederauferstehen lassen und nach Berlin rufen! Nur Christo vermag den Reichstag und die Bundestagsgebäude mythisch zu verhüllen und diese energetisch transformiert und gegendert wieder zu entblättern. 
 

Foto: Pixabay

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Leserpost

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Fend Georg / 28.04.2023

Für Ausnahmemenschen gibt es immer eine Ausnahme, denn Ausnahmen bestätigen die Regel.

Werner Blumenreuter / 28.04.2023

Regelmäßig durchlüften, hilft beim Heizen. Alte Bauernregel. Zur Unterstützung sind auch generalüberholte Gasturbinen bestens geeignet.

Gerd Senders / 28.04.2023

Die brauchen nix umrüsten- im Bundestag wird soviel heiße Luft verbreitet, das reicht dann auch für den Rest der Ministerien.

S. Andersson / 28.04.2023

Nix da .... Umrüstung mit Steuergeld geht gar nicht. Heizung ausbauen und dann können die Kniebeugen machen, sich mit einem kalten Lappen waschen und den Strickpulover anziehen. Wer Kacken muss, muss dann noch Wasser aus der Spree besorgen - bitte mit Bio Eimer, nix Plastik - zum spülen. Kaffee kochen nur noch mit selbst abgeholten Wasser aus einer Quelle ... mit dem Lastenrad selbstredent. Die Genossen finden das doch sooooo geil

Dr. Achim Müller / 28.04.2023

Stellt sich die Frage wer bezahlt und wer kassiert die Strafe

T. Schneegaß / 28.04.2023

“Gibts jetzt eine Ausnahmeregelung?” Es wird hunderttausende Ausnahmeregelungen geben. Das Gesetz ist nicht dazu gemacht, dass es ein Großteil der deutschen Bevölkerung einhalten kann. Das wäre für die rotgrünen Faschisten äußerst fatal. Wo bliebe der Enteignungszweck? Wo bliebe der dringend benötigte Wohnraum für die anwesenden und zuströmenden Facharbeiter, zumal der Wohnungsbau gerade massiv einbricht? Sind die erst einmal in den “gesetzwidrigen” Bauten untergebracht, wird ausnahmegeregelt.

Peter Holschke / 28.04.2023

Ich wäre für einen Abriss, von diesem Gebäude ging nur Unglück aus. Aber sicher bietet sich hier eine weitere Gelegenheit, des Volkes Geld zu verbrennen und sich nebenher die Taschen zu füllen. Aber Frieren für den Frieden, kann man zur Not auch in Sibirien. Böse Zungen behaupten, da gehören einige hin.

Dirk Weidner / 28.04.2023

Eine Ausnahmeregelung wird, ganz im Orwell’schen Farm-der-Tiere-Sinne, sicherlich kein Problem sein.

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