Oliver Marc Hartwich, Gastautor / 04.10.2019 / 06:26 / Foto: pixabay / 26 / Seite ausdrucken

Vorsicht, lebende Anwälte künftiger Generationen!

Der deutsche Umweltrat will einen „Rat für Generationengerechtigkeit“ schaffen und das Gremium mit einem Vetorecht ausstatten, um Gesetze aufzuhalten. Was davon zu halten ist, wenn Lobbygruppen sich zu Vertretern künftiger Generationen aufschwingen, beschrieb Achgut.com Autor Oliver Hartwich an dieser Stelle schon vor zehn Jahren ausführlich. Er ist Ökonom und Direktor des Neuseeländischen Thinktanks "New Zealand Initiative". Wir publizieren seinen Beitrag aus aktuellem Anlass hier noch einmal, er ist von unveränderter Gültigkeit.

Für deutsche Juristen war der Fall immer schon eindeutig. Rechte haben können nur Menschen, genauer gesprochen: bereits geborene, lebende Menschen. Das Bürgerliche Gesetzbuch stellt genau dies gleich in Paragraph 1 fest: „Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt.” Auch der Endpunkt dieser Rechtsfähigkeit ist klar bestimmt, indem nämlich Paragraph 1922 BGB den Übergang des Vermögens auf einen oder mehrere Erben im Todesfall regelt.

Zwischen Paragraph 1 und Paragraph 1922 liegt das gesamte Leben, in dem der Mensch Kaufverträge schließen, ein Arbeitsverhältnis eingehen oder auch heiraten kann. Mit anderen Worten: Zwischen Geburt und Tod kann er Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen. Eigentlich ist das keine besonders bahnbrechende Erkenntnis, aber deutsche Juristen mögen es eben gerne präzise. Man denke nur an die berühmte Vorschrift aus dem Bundesreisekostengesetz von 1973: „Stirbt ein Bediensteter während einer Dienstreise, so ist damit die Dienstreise beendet.”

Doch man muss kein Jurist sein, um den Sinn dieses klar umgrenzten Begriffs der Rechtsfähigkeit, also der Fähigkeit, selbstständig Träger von Rechten und Pflichten zu sein, zu verstehen. Wer noch nicht geboren ist oder bereits verstorben ist, kann keinerlei Verpflichtungen eingehen. Er kann keine Forderungen erheben; er kann keine Willenserklärungen abgeben; er kann keine vertraglichen Bindungen eingehen. Wer hingegen lebt, der kann und darf all dies tun.

Perversion des freiheitlichen Rechtsstaates

Es ist diese Privatautonomie, in der sich die Würde des Menschen spiegelt, die durch das Grundgesetz besonders geschützt ist. Man könnte auch sagen, dass Rechtsfähigkeit und Privatautonomie gerade aus dieser Menschenwürde erwachsen. Denn nichts wäre des Menschen unwürdiger, als nicht selbstbestimmt seine Angelegenheiten wahrnehmen zu können. Rechtsfähigkeit und Privatautonomie sind gemeinsam der wichtigste Ausdruck der Konzeption des freiheitlichen Rechtsstaates.

So weit, so unstrittig. Doch gibt es Gedankenspiele, den Kreis der Rechtsfähigkeit weiter zu ziehen. Zukünftige Generationen oder – noch ungenauer – „die Natur” könnten ebenfalls als Rechtsträger anerkannt werden. Dies wird häufig unter Verweis auf das Konzept der so genannten Nachhaltigkeit gefordert. Zur Begründung wird dabei angeführt, dass künftige Generationen in ihren eigenen Freiheitsrechten durch heutige Handlungen eingeschränkt würden. Folglich seien bei der Nutzung heutiger Ressourcen die Interessen jener künftigen Generationen zu berücksichtigen, insbesondere, wenn dies Auswirkungen auf die Umwelt (Boden, Klima, etc.) hätte.

Was sich vielleicht zunächst nach einer naheliegenden Erweiterung der Idee des freiheitlichen Rechtsstaats anhört, entpuppt sich jedoch bei genauerer Betrachtung als Perversion desselben. Die Idee der Rechte zukünftiger Generationen oder einer nicht näher bestimmten Natur ist nämlich in Wahrheit inkompatibel mit Freiheit und Privatautonomie. Damit lässt sie sich auch nicht mit dem Gedanken der Menschenwürde verbinden. Ganz davon abgesehen, spricht aus ihr ein tiefes Misstrauen gegenüber der Möglichkeit von Fortschritt durch Veränderung.

Zu welch absurden Schlüssen die Idee angeblicher Rechte künftiger Generationen führt, wird bei der Lektüre der Publikationen konsequenter Verfechter dieser Forderung deutlich. Der britische „Optimum Population Trust” (OPT) ist eine solche Organisation, die seit längerem die These vertritt, dass Großbritannien übervölkert sei und im Interesse seiner künftigen Einwohner und der Umwelt schrumpfen sollte. Im Juli 2008 veröffentlichte der OPT eine Studie des amerikanischen Rechtsprofessors Carter Dillard, in der dieser fordert, das Recht, sich fortzupflanzen, auf ein oder maximal zwei Kinder zu beschränken. Darüber hinaus sei das Recht auf Kinder jeweils gegen das „öffentliche Interesse” abzuwägen. Dazu zählten laut Dillard auch die Auswirkungen auf die „Natur, zukünftige Generationen und nicht-menschliche Arten”.

„Den öffentlichen Charakter des Kinderzeugens reflektieren“

Zwar schreckte Dillard davor zurück, aggressive rechtliche Maßnahmen gegen die Fortpflanzung zu empfehlen. Daran, dass der Gesetzgeber gegen zu viele Kinder vorzugehen habe, bestand für ihn aber kein Zweifel: „Da das Recht unser Verhalten leitet, ist eine Politik, die die Fortpflanzung als privat behandelt, regressiv, umweltschädigend und besonders asozial. Solange wir keine Maßnahmen ergreifen, welche den öffentlichen Charakter des Kinderzeugens reflektieren, werden wir nur unverantwortliche Fortpflanzung und den damit verbundenen Schaden ermutigen,” fasste er seine Studie zusammen.

Man sollte sich diese Wortwahl auf der Zunge zergehen lassen. Die Entscheidung für Kinder gehört wohl zu den persönlichsten, privatesten Entscheidungen, die man im Leben treffen kann. Doch für Dillard finden sie quasi im öffentlichen Raum statt. Da er zudem künftigen Generationen und der Natur eine Rechtsposition einräumt, werden in dieser Sicht neugeborene Kinder zu einer Art Umweltverschmutzung, die es zu begrenzen gilt.

Zweierlei ist an dieser Sicht der Dinge problematisch. Zum einen, dass eine ursprünglich allein der Privatautonomie unterliegende Entscheidung (das Kinderkriegen) quasi verstaatlicht wird. Zum anderen, dass es natürlich nicht die künftigen Generationen sind, die ihre Ansprüche anmelden (wie sollten sie auch?), sondern an ihrer statt ein heute tätiger Wissenschaftler.

Es findet damit gleichzeitig eine Entmündigung und eine Anmaßung statt. Entmündigt wird die heutige Generation, denn ihr wird eine eigene Entscheidung, ihr Leben selbstverantwortlich zu führen, abgenommen. Zweitens maßt sich derjenige, der im angeblichen Interesse künftiger Generationen Forderungen erhebt, an, für eben jene Generationen sprechen zu können.

Ein Blick in die Geschichte mag da zu etwas mehr Demut raten. Was hätte wohl ein wohlmeinender Wissenschaftler wie Professor Dillard am Ende des 19. Jahrhunderts für wichtig im 21. Jahrhundert gehalten? Dass Kohle- und Kupfervorräte nicht erschöpft würden zum Beispiel, um auch uns heute noch eine kohlebasierte Energieversorgung und Kabelverbindungen zur Kommunikation zu ermöglichen. Doch war gerade die Nutzung von Kohle und Kupfer notwendig, um uns in ein Zeitalter zu führen, in dem es heute ganz andere Möglichkeiten der Energiegewinnung und Kommunikation gibt. Selbst ein wohlmeinender Diktator wäre nicht in der Lage, zu bestimmen, was für zukünftige Generationen notwendig ist.

Die Idee, die Fortpflanzung aus Rücksichtnahme für künftige Generationen und die Umwelt einzuschränken, mag ein extremes Beispiel für die Gefahren der Gewährung von Rechtspositionen an diese in Wirklichkeit aus guten Gründen nicht rechtsfähigen Figuren sein. Aber auch bei weniger extremen Fällen bedeutet die Verankerung einer Rechtsposition für „die Zukunft” oder „die Natur” eine zwingende Einschränkung der Autonomie heute Lebender, die sich den ebenfalls heute lebenden vorgeblichen Vertretern der Zukunft oder der Natur unterzuordnen hätten, seien dies Wissenschaftler, Politiker oder Bürokraten. Man mag dies mit wohlklingenden Begriffen wie Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit zu verkleistern versuchen, aber es bleibt doch eine gravierende Einschränkung der Freiheit und der Privatautonomie. Im Sinne einer auf Menschenwürde basierenden Rechtsordnung wäre dies somit nicht nur kein Fortschritt, sondern im Gegenteil ein Rückschritt.

Nachhaltigkeit, sofern sie über eine Forderung für Sonntagsreden hinausgeht und Rechtskraft erlangt, ist somit ein zutiefst freiheitsfeindliches Prinzip und kaum mit dem liberalen, die Menschenwürde schützenden Geist des Grundgesetzes vereinbar. Statt die in unserer Verfassungwirklichkeit bereits stark ausgehöhlten Prinzipien des Schutzes des Eigentums und der Privatautonomie auf diese Art zu schwächen, wäre genau das Gegenteil geboten. Was Deutschland in Zukunft braucht, ist nicht weniger, sondern mehr Privatautonomie, kein geringeres, sondern ein stärkeres Gewicht des Privateigentums.

Gerade dort, wo Eigentumsrechte klar definiert, geschützt und durchsetzbar sind, sind im Übrigen für die Natur vorteilhafte Entwicklungen zu erwarten. Man denke zum Beispiel an Fischbestände, die besonders dort gefährdet sind, wo Fischgründe nicht genau eigentumsrechtlich definiert sind. Wo hingegen Eigentumsrechte bestehen, verhindert eben dies die Überfischung. Ökonomen sind diese Zusammenhänge als Allmendeproblematik seit langem bekannt.

Wo eine auf der Grundlage von Eigentumsrechten, Wettbewerb und Vertragsfreiheit funktionierende Marktwirtschaft Wohlstand schafft, kann auch die Grundlage für den Wohlstand zukünftiger Generationen gelegt werden. In Anlehnung und Abwandlung des berühmten Diktums Adam Smiths könnte man sagen, dass wir unseren heutigen Wohlstand nicht der wohlmeinenden Sorge früherer Generationen um uns verdanken, sondern ihrem Einsatz für ihren eigenen Fortschritt.

Das ethische Fundament der Bundesrepublik liegt in den Ideen von Menschenwürde und Freiheit begründet. Statt uns daher der freiheitfeindlichen Illusion einer staatlich administrierten Nachhaltigkeit hinzugeben, sollten wir besser in unserer Zeit die Idee einer Verfassung der Freiheit neu denken.

Mag es auch wie ein Paradox erscheinen: Gerade die stete Sorge um das zarte Pflänzchen der Freiheit ist die beste Voraussetzung dafür, dass zukünftige Generationen in Freiheit und Wohlstand leben können. In diesem Sinne ist das Prinzip der Freiheit der beste Garant für eine im Wortsinne nachhaltige (aber nicht justiziable) Entwicklung.

 

Dieser Beitrag erschien bereits 2009 auf Achgut.com, wir haben ihn aus aktuellem Anlass noch einmal publiziert.

Ebenfalls erschienen ist er auf dem Blog von Oliver Hartwich und in Dettling and Christian Schüle (ed.), Minima Moralia der nächsten Gesellschaft: Standpunkte eines neuen Generationenvertrags, Wiesbaden, 2009, pp. 98-102

Zum gleichen Thema siehe auch: 

„Kinderfrei statt kinderlos“ – ein misanthropisches Manifest"

Erbarmen! Das Lied von der Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeit oder Evolution?

 

Foto: pixabay

Sie lesen gern Achgut.com?
Zeigen Sie Ihre Wertschätzung!

via Paypal via Direktüberweisung
Leserpost

netiquette:

Volker Kleinophorst / 05.10.2019

Hätte man uns doch mal vor 50 Jahren gefragt, was wir davon halten, dass der Islam hier angesiedelt wird. Aber gefragt wird nur, wenn man die Antworten kontrolliert. Demokratie ist nur ein Witz, eine Lüge,  eine Vorstufe zur nächsten Diktatur.

Wolf-Dieter Busch / 04.10.2019

Nicht der erste Schritt zu einer absurden Erweiterung des Begriffs „Gerechtigkeit“: siehe die sogenannte „Geschlechtergerechtigkeit“, die uns Quoten beschert in Besetzung von Funktionsposten ohne jede Überlegung zu Kompetenz.

Stefan Riedel / 04.10.2019

Die “Große Transformation“ des Klimapapstes a. D. Hans Joachim Schellnhuber schreitet voran, Zwangssterilisationen und Zwangsabtreibungen inbegriffen (die “Ein-Kind” Poltik des großen Vorsitzenden Mao lässt schön grüßen).  Demokratie und Rechtsstaat sind nur hinderlich bei der Rettung des Planeten. Welcome to the nightmare!

M. Schneider / 04.10.2019

Die Bedeutung von Freiheit haben sehr viele derer, die hier schon länger leben, offensichtlich schon seit geraumer Zeit vergessen, sonst würden sie sich nicht dermaßen widerstandslos in immer neue staatliche Gängelung fügen oder geradezu danach verlangen. Das zeigt beispielsweise die emotional völlig überzogenen “Fridays -for- future-Bewegung” mehr als deutlich. Es ist so bequem, den Staat machen zu lassen, statt, wie in normalen Zeit früher immer wieder eingefordert, sich der Eigenverantwortung zu stellen, kritisch zu hinterfragen und Auseinandersetzungen eben nicht zu zu meiden. Es ist ein verhängnisvoller Weg, der hier beschritten worden ist.

Thomas Taterka / 04.10.2019

Den Realitätssinn weltverbessernder ” Konzepte ” kann man sogar messen, nach der Art , wie er der einzig wahren Religion deutlich und weltweit aus dem Weg geht. Das kann man gar nicht übersehen!

Dr. Gerhard Giesemann / 04.10.2019

@J. Polczer: Kann Ihnen nur beipflichten - weniger ist mehr, die conditio humana wird besser mit tendenziell weniger Erdenbewohnern, in jeder Hinsicht. Vor allem auch mit Hinblick auf Industrie 4.0 könnten wir das Paradies auf Erden schaffen - in this best of all possible worlds. Müsste, könnte sollte - wenn man/frau es nur wollte.

Friedrich Neureich / 04.10.2019

Wie die meisten libertär ausgerichteten Beiträge enthält auch dieser ein argumentatives Eigentor: Wenn die Fortpflanzung ausschließlich Privatsache ist und jeder das Recht auf beliebig viele Kinder hat, dann haben auch die Menschen in den sog. Entwicklungsländern jedes Recht, selbst dann, wenn sie selber bereits am Hungern sind, noch einmal 20 Kinder pro Paar zu zeugen und zuzusehen, wie diese sich dann in den Industrieländern holen, was sie brauchen (nach dem bekannten Prinzip “und bist du nicht willig…”). Es GIBT in vielen Aspekten der realen Welt Optima und Maxima; mehr ist nicht immer besser, schon gar nicht mehr Menschen, wie man an Orten wie Mexico City oder Rio de Janeiro bereits deutlich sieht und auch in Deutschland von Tag zu Tag mehr erlebt, das trotz “geschenkter Menschen” nicht aufblüht. Was hier dagegen vollkommen ignoriert wird, das ist die vollkommene Perversion des Rechts durch Ignorieren grundlegender verfassungsrechtlicher Prinzipien: Stört es denn nur mich, dass hier allen Ernstes eine untergeordnete Stelle der Exekutive mit legislativen Befugnissen in Form eines Vetorechts ausgestattet werden soll? Es gibt Vergleiche, die man nicht anstellen soll, aber in meinen Augen geht das, legt man rein formelle Kriterien an, noch über das unselige Ermächtigungsgesetz von anno 33 hinaus, indem diesmal nicht die Regierung selber, sondern eine weisungsgebundene subalterne Körperschaft, deren Zusammensetzung nicht einmal auf dem Papier einer parlamentarischen Kontrolle unterliegt, sondern die ihrerseits von der Exekutive ausgewählt worden ist, ermächtigt werden soll.

Gertraude Wenz / 04.10.2019

Wie bitte? Na klar ist die zunehmende Überbevölkerung der Welt ein Problem! Aber doch nicht im schrumpfenden Europa!!! Soll dieser amerikanische Professor mit seinen Forderungen auf Beschränkung der Kinderzahl in Afrika antreten! Da wäre er am richtigen Platz. Ungebremst Kinder in die Welt zu setzen und sie dann nach Europa zu schicken, weil man sie nicht versorgen kann, DAS ist wahrlich ungeheuerlich. Aber da traut er sich wohl nicht hin. Da gilt das als rassistisch!

Weitere anzeigen Leserbrief schreiben:

Leserbrief schreiben

Leserbriefe können nur am Erscheinungstag des Artikel eingereicht werden. Die Zahl der veröffentlichten Leserzuschriften ist auf 50 pro Artikel begrenzt. An Wochenenden kann es zu Verzögerungen beim Erscheinen von Leserbriefen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Verwandte Themen
Oliver Marc Hartwich, Gastautor / 24.06.2016 / 09:45 / 0

„Wen der Brexit nicht aufweckt, dem ist nicht zu helfen“

Achse-Autor Oliver Hartwich lebt in Neuseeland und ist dort Direktor des Wirtschafts-Verbandes und Think-Tanks „The New Zealand Inititiative.“ Gestern (das britische Abstimmungs-Ergebnis war noch nicht…/ mehr

Oliver Marc Hartwich, Gastautor / 04.02.2016 / 05:22 / 3

It’s time for Merkel to go

“With her actions during the refugee crisis, Merkel is dwarfing even these previous policy blunders. If one were to add up all her mistakes, they…/ mehr

Oliver Marc Hartwich, Gastautor / 27.09.2015 / 02:39 / 0

A plea for national identity

Diese Woche erhielt ich meine dauerhafte und uneingeschränkte Aufenthaltsgenehmigung für Neuseeland (nachdem ich zuvor mit einem australischen Visum in Wellington lebte). Grund genug, sich über…/ mehr

Oliver Marc Hartwich, Gastautor / 24.09.2015 / 13:16 / 11

Das Volkswagen-Fiasko und seine Folgen

Mit dem Eingeständnis von VW, die Abgaswerte seiner Fahrzeuge systematisch manipuliert zu haben, wurde nicht nur der weltweit größte Automobilhersteller in eine Krise gestürzt, auch…/ mehr

Oliver Marc Hartwich, Gastautor / 18.09.2015 / 10:13 / 6

Die EU zerfällt

Letzte Woche schrieb ich an dieser Stelle, dass Europas Flüchtlingskrise die EU entzweien könnte. Diese Woche konstatiere ich die Fortschritte während der letzten sieben Tage…/ mehr

Oliver Marc Hartwich, Gastautor / 11.09.2015 / 09:55 / 6

Die europäische Flüchtlingskrise bringt die EU ins Wanken

„Immerhin kommt Deutschland jetzt in den Medien besser weg“, sagte mir ein befreundeter Geschäftsmann vor ein paar Tagen. „Ein erfreulicher Unterschied zu dem, was wir…/ mehr

Oliver Marc Hartwich, Gastautor / 09.09.2015 / 11:00 / 2

Europas Niedergang und seine Wurzeln

Vor fünf Jahren bot mir Alan Kohler an, im wöchentlichen Turnus die Wirtschaftslage in Europa zu kommentieren. Inzwischen habe ich die europäische Schuldenkrise in mehr…/ mehr

Oliver Marc Hartwich, Gastautor / 29.08.2015 / 03:13 / 3

In eigener Sache: Why Europe Failed

Am Montag erscheint im australischen Connor Court-Verlag mein Essay Why Europe Failed. Hier schon einmal eine kurze Zusammenfassung und ein Auszug: “Oliver Hartwich has written…/ mehr

Unsere Liste der Guten

Ob als Klimaleugner, Klugscheißer oder Betonköpfe tituliert, die Autoren der Achse des Guten lassen sich nicht darin beirren, mit unabhängigem Denken dem Mainstream der Angepassten etwas entgegenzusetzen. Wer macht mit? Hier
Autoren

Unerhört!

Warum senken so viele Menschen die Stimme, wenn sie ihre Meinung sagen? Wo darf in unserer bunten Republik noch bunt gedacht werden? Hier
Achgut.com