Die Unzufriedenheit in Teilen des tonangebenden Blätterwaldes ist groß über das Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofes, der das Paritätsgesetz der rotrotgrünen Landesregierung gekippt hat. Die Süddeutsche Zeitung bemängelt in dem Zusammenhang gar, dass sich unsere Verfassungsgerichte ganz generell eher dem „Beharren“ (sprich: Recht und Gesetz) verpflichtet fühlen und sich nicht „als Treiber des Fortschritts“ sehen. Bevor wir uns jetzt Gedanken machen, an welche Epoche – oder sogar sehr verschiedene Epochen hier im Lande – uns eine solch gewagte Interpretation der Judikative in der Gewaltenteilung erinnert, denken wir lieber darüber nach, in welchen gesellschaftlichen Bereichen es bei der Parität ansonsten noch so hakt.
Nein, ich meine nicht nur die Folgeparitäten für den Fall, dass das jetzt gekippte Thüringer Gesetz vor einem „fortschrittlichen“ Gericht doch einmal Bestand haben sollte. Als dann anstünden parlamentarische Paritäten für Behinderte, Ausländer, Jugendliche, Senioren, Angestellte, Eltern, Beamte, Singles, Freiberufler, Hundebesitzer, Linkshänder, Radfahrer, Witwen, Vielflieger, sowie LGBTQIA+ in allen Ausprägungen. Es geht ja nicht nur ums Parlament. Wir müssen wenn, dann gleich alle gesellschaftlichen Bereiche durchkämmen, bei denen noch keine 100-prozentige Parität herrscht. Derer gibt es viele. Ein Sektor aber fällt mir da ganz besonders ins Auge. Der Vorteil: Bei ihm wäre ein solches Ziel auch noch wohlbegründbar.
Jeder hat schließlich die Möglichkeit, keine Straftat zu begehen
Im deutschen Strafvollzug sitzen lediglich gut fünf Prozent Frauen ein. Auf jede Frau kommen also 19 Männer – eine Ungleichbehandlung, die jedem modernen („fortschrittlichen“) Gesellschaftsbild Hohn spricht. Wollen wir also Gleichberechtigung im Knast herstellen, werden wir nicht umhinkommen, erst einmal nur Frauen zu Freiheitsstrafen zu verurteilen, und zwar so lange, bis endlich Parität herrscht im Knast. Sobald das Problem gesellschaftlich – und medial – erkannt ist, sollten Richter, die dem Fortschrittsbegriff im Sinne der Süddeutschen Zeitung frönen, damit keine Probleme haben.
Nun könnte man natürlich einwenden: Die deutsche Justiz praktiziere doch die Gleichberechtigung. Männer begehen einfach mehr Straftaten, deshalb wandern von ihnen auch mehr ins Gefängnis. Jeder habe schließlich die Möglichkeit, keine Straftat zu begehen. Aber wer so argumentiert, sitzt genau demselben Fehler auf wie diejenigen, die heute behaupten, es gebe weniger Frauen als Männer, die Lust haben, in Parteien einzutreten und dort Politik zu betreiben. Die sich davon blenden lassen, dass nur ein Viertel der Parteimitglieder, etwa der CDU, weiblich seien.
Einmal Knast, immer Knast
Die Frage ist doch genauso wie die, warum mehr Männer in die Politik gehen als Frauen: Warum begehen mehr Männer als Frauen Straftaten? Und da liegt die Antwort schon auf der Hand – seit langen Jahren passenderweise in erster Linie von Linken und Grünen propagiert: Weil sie häufiger im Knast sitzen. Dort lernen sie andere Knackis kennen, schlechter Umgang, man prügelt sich und verabredet sich dennoch im nächsten Moment schon für den nächsten Bruch draußen – und so nimmt das männliche Unheil seinen Lauf. Man sagt auch: Die Resozialisierung funktioniert nicht. Oder, für die Populisten: Einmal Knast, immer Knast. Und das betrifft vor allem nun mal Männer.
Es hilft also nichts: Die Gleichberechtigung allein ist nur Augenwischerei, nur formal, nur auf dem Papier. Zum Ziel kommen wir nur, wenn im Knast Gleichstellung herrscht. Und das kann nur heißen: Erst mal fahren nur noch Frauen ein.
Die Frauen brauchen sich nicht ängstigen: Die Regelung muss nicht von Dauer sein. Sollte irgendwann Parität herrschen im deutschen Strafvollzug und dann wie von ganz allein Männlein und Weiblein gleichgestellt einsitzen, dann kann sie auch wieder abgeschafft werden.
Natürlich, klar: Auch im Gefängnis muss die Quote auf alle gesellschaftlichen Gruppen angewendet werden, Linkshänder, Hundehalter und alle anderen. Wenn schon, denn schon.