Alexander Wendt / 21.06.2019 / 12:09 / Foto: Tobias Koch / 94 / Seite ausdrucken

Vom Ausschlachten eines Mordes

Von dem früheren CDU-Generalsekretär und heutigen Verteidigungs-Staatssekretär Peter Tauber hörte die Öffentlichkeit längere Zeit wenig bis nichts. Bis zur Verhaftung des Rechtsextremen Stephan E., der als dringend tatverdächtig gilt, den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke erschossen zu haben. Der Gastbeitrag Taubers in der „Welt“ unter der Überschrift „Dieser Feind steht rechts“ wirkt so, als würde er Forderungen, Abrechnungen und Beschuldigen versammeln, die der CDU-Politiker unabhängig von dem Verbrechen an Lübcke schon länger loswerden wollte.

„Nicht nur die politische Gewalt und Gewaltbereitschaft von rechts nimmt zu“, schreibt Tauber: „Auch das politische Klima dieser Republik hat sich verändert. Die AfD im Deutschen Bundestag und in den Länderparlamenten leistet dazu einen Beitrag. Sie hat mit der Entgrenzung der Sprache den Weg bereitet für die Entgrenzung der Gewalt. Erika Steinbach, einst eine Dame mit Bildung und Stil, demonstriert diese Selbstradikalisierung jeden Tag auf Twitter. Sie ist ebenso wie die Höckes, Ottes und Weidels durch eine Sprache, die enthemmt und zur Gewalt führt, mitschuldig am Tod Walter Lübckes.“

Bei dem Finanzexperten und Mäzen Max Otte handelt es sich übrigens um ein CDU-Mitglied.

Björn Höcke, Alice Weidel und Max Otte – jemand, der politisch mit Höcke praktisch nichts gemein hat – das Trio ist also nach Tauber stellvertretend für viele andere „mitschuldig“ an einem überhaupt noch nicht aufgeklärten Mord. Als Gegenmittel empfiehlt der Ex-Generalsekretär die Anwendung des noch nie aktivierten Verfassungsartikels 18, der den Entzug von Grundrechten für aktive Verfassungsfeinde vorsieht:

„Im Artikel 18 unserer Verfassung ist festgeschrieben, dass derjenige entscheidende Grundrechte wie das Recht auf Freiheit der Meinungsäußerung, die Pressefreiheit, die Lehrfreiheit, die Versammlungsfreiheit, das Recht auf Eigentum oder auch das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis verwirkt, der diese Grundrechte ‚zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht’.“

Als historischen Zeugen ruft er Joseph Wirth auf, Reichskanzler vom Mai 1921 bis November 1922, und zitiert dessen Worte nach der Ermordung des damaligen Außenministers Walter Rathenau durch Rechtsterroristen:

„Da steht der Feind, der sein Gift in die Wunden eines Volkes träufelt. – Da steht der Feind – und darüber ist kein Zweifel: Dieser Feind steht rechts!“

"Eine politische Flurbereinigung"

Taubers Fazit: „Wir brauchen wieder die Klarheit eines Joseph Wirth.“

Ein anderer Ex-CDU-Generalsekretär wollte da nicht zurückstehen. Ruprecht Polenz lobte auf Spiegel Online unter der Überschrift „Freiheit statt Faschismus“ ausdrücklich Taubers Schmähung der CDU-internen Werte-Union als „namenlose Wichtigtuer“, brachte sie per rhetorischer Assoziationskette in die Nähe des mutmaßlichen Lübcke-Mörders, und forderte:

„Eine politische Flurbereinigung ist dringend angezeigt.“

Wie diese Flurbereinigung aussehen könnte, skizziert schon einmal die Journalistin der Süddeutschen Ferdos Forudustan in einem Kommentar zum Fall Lübcke„Bitte nie mehr im Zusammenhang mit Flüchtlingen von ‚Kontrollverlust’ reden.“ Denn: „das muss eine der Lehren aus dieser Tat sein: Sie kommt nicht aus dem Nichts. Sie gedeiht in einem Klima.“

Und Spiegel-Online-Kommentator Steffen Kuzmany stellt eine Art Tagesbefehl unter dem Titel “Unser Staat und seine Feinde“ fest:

„Noch sind die Ermittlungen nicht abgeschlossen, noch ist kein Urteil gefällt, aber heute schon ist klar, was jetzt geschehen muss: Keine Spur darf erkalten, kein Verdacht verworfen werden, der Hinweise darauf gibt, ob der mutmaßliche Täter Stephan E., ein Mann mit vielfachen Verbindungen zu Rechtsextremen, nicht als Einzeltäter, sondern als Teil einer Gruppe gehandelt haben könnte.“

Erstens: Bevor jemand großflächige Diskursvermeidung als „Lehren aus der Tat“ empfiehlt, den Kreis der angeblichen Mittäter selbst auf konservative CDU-Mitglieder weitet und über eine terroristische Gruppe spekuliert, sollten die Ermittler erst einmal einen Täter überführen. Die vielfach gebrauchte Formulierung, eine Hautschuppe von Stephan E. habe sich „am Tatort“ gefunden, ist ungenau. Sie fand sich an der Kleidung Lübckes. 

Möglicherweise wird er nicht nur eine fremde DNA-Spur in den Kleidern gehabt haben, sondern mehrere. Weitere Indizien gibt es bisher nicht, eine Tatwaffe wurde noch nicht gefunden. Es kann sich durchaus herausstellen, dass E. der Mörder von Lübcke war, es kann sich auch zeigen, dass er als Teil einer Gruppe handelte. Nur – für das erste gibt es bis jetzt keine Beweise, für das zweite keine Indizien.

Nicht debattieren, sondern herumdröhnen

Zweitens: Peter Tauber hätte den Grundgesetzartikel 18 und ein paar Texte zu seiner Nichtanwendung lesen sollen, bevor er seinen Text verfasste. Die Entscheidung, auf dieser Basis Grundrechte zu entziehen, obliegt ausschließlich dem Bundesverfassungsgericht und nicht der Politik. Und das wendete den Artikel in keinem der vier Fälle an, in denen schon einmal eine solche Entscheidung beantragt worden war.

Unter anderem hatte die Bundesregierung 1969 die Aufhebung der Grundrechte von Gerhard Frey verlangt, Herausgeber der rechtsextremen National-Zeitung und ohne Frage ein Gegner der Republik. Die Bundesverfassungsrichter wiesen den Antrag 1974 mit der Kernbegründung zurück: „Für Art. 18 GG ist die Gefährlichkeit des Antragsgegners im Blick auf die Zukunft entscheidend.“  Die sahen sie bei Frey nicht.

Diese Urteilspraxis bekräftigte das Verfassungsgericht noch einmal, als es 2017 das Verbot der NPD ablehnte: Entscheidend ist nicht die Grundgesetzfeindlichkeit – an der bestand weder bei Frey noch der NPD irgendein Zweifel – sondern die Frage, ob jemand tatsächlich die Mittel besitzt, den Staat aus den Angeln zu heben.

Dass das alles für keinen zutrifft, der im Internet gegen Lübcke polemisierte oder pöbelte, und ganz bestimmt nicht für Alice Weidel und Max Otte, die auch keine Pläne hegen, die Demokratie abzuschaffen  – das alles weiß Tauber, oder zumindest müsste man ihm so viel Reflexionsfähigkeit zutrauen. Hier will jemand nicht debattieren, sondern herumdröhnen.

Und was drittens Konsequenzen für den Fall betrifft, sollte sich der Mord an Lübcke als rechtsterroristische Tat herausstellen: Nein, die Einschränkung von Debatten und Grundrechten wären auch dann freiheitsfeindlich.

Kein Staatssekretär, kein bundesweites Medium forderte in den Zeiten des RAF-Terrors, die positive Diskussion linker Thesen müsste zumindest stark eingeschränkt werden. Niemand kam nach der Ermordung von Detlev Karsten Rohwedder durch die RAF 1991 auf die Idee, jetzt habe jede Kritik an der Treuhand zu verstummen. Es wäre ja auch falsch und illiberal gewesen.

Gegen den späteren Vizekanzler und Außenminister Joseph Martin Fischer wurde nie ein Verfahren zur Grundrechtseinschränkung angestrengt, obwohl seine Beteiligung an Gewalttaten bekannt war, und obwohl er 1978 die Ermordung von Hanns Martin Schleyer, Siegfried Buback und Jürgen Ponto durch die RAF im „Pflasterstrand“ mit der Bemerkung kommentierte: „Bei den drei hohen Herren mag mir keine rechte Trauer aufkommen, das sage ich ganz offen für mich.“

Aus dem Verdacht wurde nie ein Beweis

Auch der Verdacht, dass sein VW zum Transport der Waffe diente, mit der der hessische Wirtschaftsminister Heinz-Herbert Karry 1981 erschossen wurde, führte nicht zu seiner politischen Isolation. Denn aus dem Verdacht wurde nie ein Beweis. Und sein Satz zu Schleyer, Buback und Ponto fiel, jenseits der moralischen Bewertung, noch unter Meinungsfreiheit. Alles andere hatten die Wähler zu entscheiden.

Und natürlich ist es legitim, weiter darüber zu diskutieren, dass beispielsweise 2018 jeder dritte abgeschobene Asylbewerber wieder illegal nach Deutschland eingereist war, weil es nach wie vor kaum Grenzkontrollen gibt. Die Fakten änderten sich ja auch dann nicht, wenn sie tabuisiert würden.

Diejenigen, die nach dem Tod von Lübcke einen Sympathisantensumpf trockenlegen wollen, zu dem sie praktisch jeden rechnen, der rechts von der CDU-Mitte steht, scheinen sich übrigens auch gar keine Gedanken über die Frage zu machen: Was müsste dann nach ihren eigenen Maßstäben passieren, wenn es zu einem tödlichen Anschlag auf einen AfD-Politiker kommt? Nach Angaben des Bundesinnenministeriums wurden im ersten Quartal 2019 mehr AfD-Vertreter Opfer politisch motivierter Attacken als Politiker aller anderen Parteien zusammen (114 AfD-Vertreter, 69 Vertreter aller anderen).

Der bis heute nicht aufgeklärte Angriff auf den Bremer AfD-Bundestagsabgeordneten Frank Magnitz hätte auch anders ausgehen können. Immerhin fiel der Politiker nach einem Hieb gegen den Kopf ungebremst, und schlug auf dem Boden auf.Über Magnitz ergoss sich damals im Netz Häme; die freie taz-Autorin Veronika Kracher twitterte: 

„Dass #Magnitz zusammengelatzt wurde ist übrigens die konsequente Durchführung von #NazisRaus. Abhauen werden die nicht. Die werden sich bei der größten möglichen Bedrohungssituation aber zweimal überlegen ob sie offen faschistische Politik machen. Deshalb: mit ALLEN Mitteln.“

Was also sollten dann nach Taubers und Polenz’ und Spiegel-Online-Standards die Folgen sein, wenn es auf der rechten Seite ein Todesopfer gibt? Große Flurbereinigung links der Mitte? Grundrechtsentzug für die taz-Redaktion? Wäre dann jeder, der gegen die AfD kommentierte oder polemisierte, ein Mittäter?

Am liebsten politische Grundrechte schleifen

Seinen Kronzeugen Joseph Wirth, den Tauber herbeizitiert, hätte sich der CDU-Politiker ebenfalls besser ansehen sollen. Wirth stellte natürlich zutreffend fest, dass die Mörder von Walter Rathenau rechts außen standen. Die Weimarer Republik wurde aber nicht nur von Rechtsaußen zerstört. Es gab eben nicht nur den Kapp-Putsch 1920, sondern auch den Hamburger Putsch des späteren KPD-Chefs Ernst Thälmann 1923. Und nicht nur die Feindschaft von Hitlers NSDAP gegen die Republik, sondern auch von Seiten der KPD.

In ihrer Rede als Alterspräsidentin des Reichstags 1932 rief Clara Zetkin, sie hoffe, bald auch als Alterspräsidentin „den ersten Rätekongress Sowjetdeutschlands“ eröffnen zu können. Wirth gehörte nicht zu den Politikern, die die Republik gegen beide Feinde gleichermaßen verteidigte. Nach 1945 setzte er sich für ein Gesamtdeutschland notfalls unter sowjetischer Dominanz ein. Im Jahr 1951 residierte er vorübergehend im Hotel Johannishof in Ost-Berlin, 1954 nahm er die „Deutsche Friedensmedaille“ der DDR  und 1955 den „Stalin-Friedenspreis“ an. Über die Mission des Reichskanzlers a. D. notierte der Spiegel 1952 süffisant:

„Weil Karlshorst und seine deutschen Trabanten sich liebend gern mit den wenigen westlichen Besuchern, die keine Kommunisten sind, gesamtdeutsch unterhalten, konnte Joseph Wirth mit Pieck, Grotewohl, Nuschke, General Tschuikow, dem Vorsitzenden der sowjetischen Kontrollkommission, und dessen politischem Berater, Botschafter Semjonow, zusammentreffen und die ‚Voraussetzungen für die Einheit Deutschlands’ studieren.“

Ein sowjetischer Fellow Traveller war Wirth mindestens. Übrigens versuchte er im Westen, allerdings erfolglos, eine „Union der Mitte“ zu gründen.

Politiker und Medienleute, die einen noch gar nicht aufgeklärten Mord ausschlachten und zur Abrechnung mit politischen Gegnern nutzen, die sowieso schon auf ihrer Liste standen, die am liebsten politische Grundrechte schleifen und eine politische Flurbereinigung durchführen würden – das sind keine Verteidiger der Freiheit. Sie sind autoritär. Und sie kommen nicht, um Fordustans Formulierung aufzugreifen, aus einem bestimmten Klima. Sie erzeugen es.

Was passiert, wenn die Liberalität zu wenige Anwälte findet, kann jeder an der Geschichte der Weimarer Republik studieren.

Dieser Beitrag erschien zuerst auf Alexander Wendts Publico.

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m.weichenhan / 21.06.2019

Dass es mittlerweile geradezu normal geworden ist, wenn Politiker der „demokratisch richtigen“ Parteien immer mal durchblicken lassen, man ‚könne auch ganz andere Saiten aufziehen‘, dürfte nicht zuletzt damit zusammenhängen, dass sie sich über die Verachtung klar sind, die ihnen seitens einer großen Anzahl von Menschen entgegengebracht wird. Wo es aber an Achtung fehlt, die unabhängig ihrer politischen Zugehörigkeit den führenden Repräsentanten der alten Bundesrepublik vollkommen zu Recht entgegengebracht wurde, sucht man Ersatz, und den Respekt soll nun die Furcht erzeugen. Man sollte vielleicht, statt diesen Erwartungen zu entsprechen, lieber zu einer verdrießlichen Gelassenheit übergehen.

Werner Arning / 21.06.2019

Hier soll ein Verbrechen benutzt werden, um politische Gegner so effektiv wie möglich mundtot zu machen und politisch auszuschalten. Hier werden Tatsachen verdreht und Sachverhalte behauptet, die einer sachlichen Überprüfung wohl kaum standhalten dürften. Wer will sich hier einem potentiellen linksgrünen Koalitionspartner anbiedern? Sich in dessen Augen als tauglich erweisen für den Kampf gegen Rechts. Als tauglich erweisen für jene, die die Meinungsfreiheit nur dann hochhalten, wenn es ihre eigene Meinung betrifft. Für jene, die Demokratie nur als Übergang betrachten, deren (heimliches) Ziel jedoch Sozialismus heißt. Für jene, die früher die CDU zu ihren politischen Gegnern zählte und dieses auch eigentlich heute noch tut. Will man diese Leute davon überzeugen, dass die CDU nun eine von ihnen ist? Dass man nun auf einer Wellenlänge liegt? Ist die CDU von heute bereit für den ökologisch ausgerichteten Sozialismus? Will man dieses ausdrücken? Der Eindruck entsteht. Denn niemand, der mit den Prinzipien einer parlamentarischen Demokratie einverstanden ist, sollte argumentieren, wie es Herr Tauber tut.

S. Miller / 21.06.2019

Ja, manche sind taub, manche eben Tauber. Wo mit soviel Realitätsphobie an den Fakten vorbeisalbadert wird, sollte man sich auf Artikel 20 GG berufen und irgendwann auch in Anspruch nehmen. Wie man heute zwanghaft und mit aller Gewalt eine Rechtsgefahr aus dem Hut zerrt, das ist schon an Peinlichkeit schwer zu übertreffen. Die eigentlichen Problemkinder außen vor lassen und überdies rechtlich noch verniedlichen und bevorteilen, das ist ein Skandal. Die Entgrenzung der eigenen Verblödung trifft’s doch eher, Herr Tauber. Diese Art von Charakterinsuffizienz ist doch schon pathologisch. Von behandlungsbedürftiger Faktenblindheit ganz zu schweigen.

Karl Napp / 21.06.2019

Säuberungen à la Robespierre - 2019 verlangt von einem Herrn namens Tauber.

U. Unger / 21.06.2019

Danke!@Petra Horn, Ihrer Bitte an die Redaktion schließe ich mich an. Nebenbei schätze ich wie Sie die Kommentare aller hier. Es ist beim Textverständnis immer nötig den Schluss zu kennen! Zum Thema des Autors nur kurz: Alle Folgerungen Ihres Textes und der Kommentare finden meine Zustimmung. Die Form der Diskussion ist super, da hier vielfach zeitgleich ähnliche Gedanken ohne interne Absprachen formuliert werden, fällt es leicht einen Tenor der Befindlichkeit zu ermitteln.

Andreas Günther / 21.06.2019

Peter Tauber ist ein erschreckendes Beispiel dafür, welche Leichtmatrosen mittlerweile in bedeutende politische Ämter gelangen. Ministerpräsident Günther aus Schleswig-Holstein ist auch so einer. Keine Substanz, nichts, aber in der CDU Politikerkarriere machen. Solche Leute kamen doch vormals nur bei den Grünen nach oben. Was ist aus der CDU unter Merkel geworden?

Jutta Radtke-Kruse / 21.06.2019

Exzellent und leider notwendig! Herzlichen Dank! Dafür brauchen wir die Achse des Guten…

Karla Kuhn / 21.06.2019

Jetzt weiß ich auch was die Honeckerin damals in dem Interview gemeint hat, als sie drohend ihren Finger gehoben und so richtg hexisch gemeint hat “IHR WERDET EUCH NOCH WUNDERN !!  Nun nehme ich Tauber nicht für voll, denn alleine auf seinem Mist ist diese undemokratische Absurdität nicht gewachsen, auch das Frau Karrenbauer nachgeschossen hat, ich glaube jemand spitzt die Pfeile und andere schießen sie ab.  Ich rekonstruiere mal, Frau Kramp Karrenbauer hat ihren wahrscheinlich beschauliche Posten als MP zugunsten einer Mitarbeiterin von der Kanzlerin zu sein, aufgegeben, auch in der Hoffnung, Kanzlerin zu werden.  Seit der “Faschingsrede” wurde sie schon mehrmals kritisiert auch in den eigenen Reihen und ihre Werte sollen nur noch bei 24 Prozent liegen. Nicht nur die Werteunion, sondern auch andere CDUler haben sich als Kanzler für Merz ausgesprochen. das Dilemma für sie ist, wenn sie NICHT Kanzlerin wird- was ich glaube - zu ihrem schönen MP Posten kann sie auch nicht mehr zurück. Vielleicht glaubt sie mit so einem Statement wie das von Tauber wieder Sympathien zu gewinnen ? Beim WÄHLER sicher nicht und die Umfragen, die jetzt immer wieder präsentiert werden, sind eh Humbug. Übrigens glaube ich, daß mit der unsägliche Aktion von Seiten von vielen Politikern der Altparteien, bestimmten Medien u.a. Personen, die SYMPATHIE für die AfD noch größer wird !  Ich kenne solche Aktionen noch aus der DDR, hat aber nichts geholfen.

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