Gastautor / 28.03.2019 / 06:04 / Foto: NJCHCI / 33 / Seite ausdrucken

Urteile zur Förderung des Clan-Unwesens

Von Jakob Mendel.

Ein neueres Urteil des Bundesverwaltungsgerichts schließt nicht per se aus, Bigamisten einzubürgern. Das eröffnet polizeibekannten Großfamilien zumindest perspektivisch ganz neue Möglichkeiten. An dieser Stelle schrieb kürzlich Rainer Grell über die tiefschürfenden Betrachtungen, die das Bundesverwaltungsgericht im Fall eines wegen seiner Ehe mit einer Deutschen ein- und wegen einer verschwiegenen weiteren Ehe mit einer Syrerin wieder ausgebürgerten Syrers anstellte. Einer der Leitsätze des Urteils war sinngemäß, dass eine rechtswirksam im Ausland geschlossene weitere Ehe – keinesfalls also „nur“ eine Zweitehe – einem wirksamen Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht entgegenstehe. Polygynie – vulgo: Vielweiberei – und die Gleichberechtigung der Frau (Art. 3 Abs. 1 GG) schließen einander nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts also nicht aus. Das klingt interessant.

Ich wage daher einen Blick in die Zukunft und stelle mir vor, dass der Syrer erfolgreich gegen seine Wiederausbürgerung klagt. Für die weitere Betrachtung spielt es keine Rolle, ob genau dieser Kläger Erfolg hat. Da das Bundesverwaltungsgericht den sprichwörtlichen Einzelfall berücksichtigt sehen möchte, ist es nur eine Frage der Zeit, bis ein Kläger in einer vergleichbaren Situation obsiegt. Ebenso spielt keine entscheidende Rolle, ob im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts „eine weitere Ehe“ oder „eine weitere Ehe“ zu betonen ist; beschränken wir uns zunächst auf eine weitere, also die Zweitehe. 

Was wird passieren? Als erstes werden die üblichen Verdächtigen begeistert sein: Weltoffenheit, Toleranz, Kultursensibilität, Einfühlung und gelungene Integration sind die Stichwörter, mit denen sie bei ihrem Eigenlob auf Kosten Dritter nicht sparen werden. Als nächstes (die genaue Reihenfolge spielt keine besondere Rolle) wird ein Deutscher mit entsprechendem Migrations-, Religions- und kulturellem Hintergrund prozessieren, ebenfalls zwei Frauen haben zu dürfen. Auch er wird erfolgreich sein: Was man dem Zuwanderer zugesteht, wird man dem schon länger hier Lebenden kaum verweigern können. Ebenso wird es eine Klage mit feministischem Hintergrund geben, dass eine Frau gleichzeitig zwei Ehemänner haben darf. Auch diese Klage wird erfolgreich sein: Art. 3 Abs. 1 GG, sie erinnern sich.

Damit wäre aus der Sicht polizeibekannter Großfamilien schon viel erreicht: Wer miteinander verheiratet ist, kann vom Ehegattensplitting Gebrauch machen, wird bei einem Ehepartner mit deutschem Pass leichter eingebürgert und besitzt im Zivil- wie Strafprozess ein Zeugnisverweigerungsrecht (§ 383 f. ZPO, § 52 StPO). In welchem Umfang diese Rechte auch für „den Zweitmann meiner Ehefrau“ und so weiter gelten, werden die Gerichte in langwierigen Prozessen klären. Sie haben ja sonst nichts zu tun.

Perfekt wäre die Legalisierung der Zweitehen jedoch noch nicht, da sie zwar unendlich lange Ehe-Ketten, aber noch keine Vernetzung erlaubt. Also wird es weitere Klagen – diesmal auf Polygamie statt Bigamie – geben, und auch diese Klagen werden über kurz oder lang erfolgreich sein. Dann ist es geschafft: Polizeibekannte Großfamilien werden nicht nur ethnisch homogen und ihre Mitglieder eng miteinander verwandt sein (letzteres sind sie nach ihren Maßstäben schon heute) – sie werden auch durch vielfältige Heiraten untereinander Zeugenaussagen vor Gericht verweigern dürfen, den Finanzbeamten viel Freude bereiten und sich gegenseitig die Einbürgerung ermöglichen. Die Folgen kann sich jeder ausrechnen.

Gesetzesänderung? Wo, wenn nicht hier!

Da sich das Bundesverwaltungsgericht nicht zu einem klaren Votum durchringen konnte oder wollte, schlage ich vor, in Artikel 6 des Grundgesetzes nach Absatz 1 Präzisierungen einzufügen:

(1a) Eine Ehe kann nur von zwei volljährigen Partnern eingegangen werden. Jeder Ehepartner kann nur einmal Ehepartner sein.

(1b) Eine im Ausland geschlossene Ehe wird auf Antrag anerkannt, wenn sie am Tag der Antragstellung ebenso in Deutschland geschlossen werden könnte.

Dazu folgende Anmerkungen: Abs. 1a schlägt mehrere Fliegen mit einer Klappe. Zunächst werden Homosexuelle in vollem Umfang gleichgestellt, sodass die „eingetragene Lebenspartnerschaft“ wieder gestrichen und das Familienrecht entsprechend vereinfacht werden kann. Außerdem wird das letztens in Mode gekommene „Sich-selbst-Heiraten“ ebenso ausgeschlossen wie die amtliche Anerkennung einer ménage à trois. Schließlich entfällt die Ausnahmeregelung, minderjährige Mädchen mit Erlaubnis der Eltern heiraten zu lassen; außereheliche Geburten sind heute keine Schande mehr. Satz 2 ("Jeder Ehepartner kann nur einmal Ehepartner sein") ist keinesfalls erzkatholisch: Wer geschieden oder verwitwet ist, ist eben nicht mehr Ehepartner und kann daher selbstverständlich wieder heiraten. Wer dagegen Ehepartner und somit verheiratet ist, kann nicht ein weiteres Mal heiraten.

Bei der Formulierung von Abs. 1b bin ich mir zugegebenermaßen nicht sicher. Herauskommen soll, dass im Ausland geschlossene Ehen von Ausländern selbstverständlich respektiert werden (Diplomaten und ihre Familien bleiben sowieso außen vor), Kinder„ehen“ und Polygamie aber genau die Grenzen gesetzt werden, die unserer Kultur entsprechen. Mit dem „Tag der Antragstellung“ hat es folgendes auf sich: Man wird im Heimatland geschlossene Ehen irakischer Flüchtlinge (er war bei der Hochzeit 17, sie 15) nicht sprengen, aber auch nicht fördern wollen. Bis zum 18. Geburtstag der jungen Frau ist das Jugendamt gefragt, dann können die beiden ihre Ehe – wenn sie denn so lange gehalten hat – durch einen gemeinsamen Antrag anerkennen lassen. Polygamie bleibt ausgeschlossen.

Den folgenden Einwänden gegen diesen Vorschlag trete ich von vornherein entgegen: Erstens ist das Grundgesetz schon aus viel geringerem Anlass geändert worden. Zweitens spricht die Tatsache, dass ich kein Jurist bin, weder gegen mich noch gegen meinen Vorschlag. Die Richter am Bundesverwaltungsgericht wussten es auch nicht genauer. In diesem Sinne: Die Debatte sei eröffnet!

Jakob Mendel, geb. 1968, hat Chemie studiert und in diesem Fach auch promoviert. Derzeit arbeitet er als Lektor.

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Leserpost

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Gilbert Brands / 28.03.2019

Andererseits könnte man alles im Sinne der Gendertheorie auch noch offener machen: wenn man heute schon täglich neu entscheiden kann, welches Geschlecht man gerade hat, ist eine ebenfalls täglich neu zu treffende Entscheidung, mit wem man gerade verheiratet sein will, auch nicht mehr abwegig.

Roland Stolla-Besta / 28.03.2019

Ich kann bis heute immer noch nicht verstehen, warum man so wild auf Bigamie resp. „Vielweiberei“ ist. Ich denke, die meisten Männer haben mit einer Frau genug zu tun, et vice versa.

Hubert Bauer / 28.03.2019

Ich finde die vorgeschlagenen Änderungen des GG sehr gut. Aber der Autor verkennt, dass die Altparteien, die großen Medien und auch die Mehrheit der deutschen Bevölkerung nur noch drei Werte verteidigen: Toleranz, Religionsfreiheit für den Islam und Recht auf Asyl für Jedermann/Jederfrau. Für alle anderen Werte bekommt man keine Mehrheit mehr, schon gar nicht eine 2/3-Mehrheit. Obwohl; ich glaube der Autor weiß es selber, dass er mit der Achse-Gemeinde in der Minderheit ist.

A.W. Gehrold / 28.03.2019

Ich fordere: Mehr promovierte Chemiker an die Gerichte!!  Das ist nicht als Scherz gemeint!!

Peter Wachter / 28.03.2019

Nicht zu vergessen, das jeder Hinterbliebene (m/w/d) im Todesfall des Ehepartners (m/w/d) eine Rente (aktuell 55%) zusteht!

beat schaller / 28.03.2019

herr dr. mendel, ihre ausführungen tönen vernünftig und die vorschläge sind tragfähig. nur, wer will denn das in der aktuellen situation?. der rechtsstaat und alles was bewährt bisher funktioniert hat will zum einheitsbrei und zur gleichmacherei vermatscht werden. gesetze sind da um sie zu brechen und so lange man alles und jedes anfechten kann (vor allem wenn man gast ist im land) solange wird sich das überproportional verschlimmern bevor es sich zu tode gelaufen hat. wehe wenn das faustrecht wieder die oberhand hat. b.schaller

Joachim Lucas / 28.03.2019

Man sieht an diesen Fällen: Wird am Anfang einer Sache auch nur ein Fehler gemacht, potenziert sich das in der Folge. Nicht umsonst hat einer der üblichen Religionsheiligen (neulich gelesen, weiß nicht mehr wie der hieß) der Bereicherungskulturen sinngemäß gesagt. Wir besiegen euch durch eure Gesetze.

Jochen Brühl / 28.03.2019

Ein guter Vorschlag, der zu 1b noch vergessen hat, dass Stellvertreterehen (Handschuhehen) nicht anerkannt werden sollten. Das 16-jährige Mädchen muss nämlich zur islamischen Eheschließung beispielsweise im Libanon nicht einmal anwesend sein, um gleichwohl in Deutschland rechtswirksam verheiratet zu sein. Die Aufhebung dieser Ehe nach dem Gesetz gegen die Kinderehe, sofern überhaupt Verwaltungskapazitäten zur Anfechtung bereitstehen sollten, ist eher selten bzw. gar nicht zu erwarten. Die Anerkennung der Handschuhehe erleichtert zudem Zwangsehen erheblich, als dass sie das Entdeckungsrisiko stark reduziert. Wenn man eine Frau unter Zwang aus Deutschland raus und in den Libanon hineinbringen muss, kann sie sich an mehreren Grenzkontrollen hilfesuchend an die Grenzbehörden wenden, was bereits vorgekommen ist. Dieses Entdeckungsrisiko können die einschlägigen Familien derzeit umgehen.

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