Andererseits könnte man alles im Sinne der Gendertheorie auch noch offener machen: wenn man heute schon täglich neu entscheiden kann, welches Geschlecht man gerade hat, ist eine ebenfalls täglich neu zu treffende Entscheidung, mit wem man gerade verheiratet sein will, auch nicht mehr abwegig.
Ich kann bis heute immer noch nicht verstehen, warum man so wild auf Bigamie resp. „Vielweiberei“ ist. Ich denke, die meisten Männer haben mit einer Frau genug zu tun, et vice versa.
Ich finde die vorgeschlagenen Änderungen des GG sehr gut. Aber der Autor verkennt, dass die Altparteien, die großen Medien und auch die Mehrheit der deutschen Bevölkerung nur noch drei Werte verteidigen: Toleranz, Religionsfreiheit für den Islam und Recht auf Asyl für Jedermann/Jederfrau. Für alle anderen Werte bekommt man keine Mehrheit mehr, schon gar nicht eine 2/3-Mehrheit. Obwohl; ich glaube der Autor weiß es selber, dass er mit der Achse-Gemeinde in der Minderheit ist.
Ich fordere: Mehr promovierte Chemiker an die Gerichte!! Das ist nicht als Scherz gemeint!!
Nicht zu vergessen, das jeder Hinterbliebene (m/w/d) im Todesfall des Ehepartners (m/w/d) eine Rente (aktuell 55%) zusteht!
herr dr. mendel, ihre ausführungen tönen vernünftig und die vorschläge sind tragfähig. nur, wer will denn das in der aktuellen situation?. der rechtsstaat und alles was bewährt bisher funktioniert hat will zum einheitsbrei und zur gleichmacherei vermatscht werden. gesetze sind da um sie zu brechen und so lange man alles und jedes anfechten kann (vor allem wenn man gast ist im land) solange wird sich das überproportional verschlimmern bevor es sich zu tode gelaufen hat. wehe wenn das faustrecht wieder die oberhand hat. b.schaller
Man sieht an diesen Fällen: Wird am Anfang einer Sache auch nur ein Fehler gemacht, potenziert sich das in der Folge. Nicht umsonst hat einer der üblichen Religionsheiligen (neulich gelesen, weiß nicht mehr wie der hieß) der Bereicherungskulturen sinngemäß gesagt. Wir besiegen euch durch eure Gesetze.
Ein guter Vorschlag, der zu 1b noch vergessen hat, dass Stellvertreterehen (Handschuhehen) nicht anerkannt werden sollten. Das 16-jährige Mädchen muss nämlich zur islamischen Eheschließung beispielsweise im Libanon nicht einmal anwesend sein, um gleichwohl in Deutschland rechtswirksam verheiratet zu sein. Die Aufhebung dieser Ehe nach dem Gesetz gegen die Kinderehe, sofern überhaupt Verwaltungskapazitäten zur Anfechtung bereitstehen sollten, ist eher selten bzw. gar nicht zu erwarten. Die Anerkennung der Handschuhehe erleichtert zudem Zwangsehen erheblich, als dass sie das Entdeckungsrisiko stark reduziert. Wenn man eine Frau unter Zwang aus Deutschland raus und in den Libanon hineinbringen muss, kann sie sich an mehreren Grenzkontrollen hilfesuchend an die Grenzbehörden wenden, was bereits vorgekommen ist. Dieses Entdeckungsrisiko können die einschlägigen Familien derzeit umgehen.
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