Johannes Eisleben / 02.06.2020 / 06:07 / Foto: Pixabay / 98 / Seite ausdrucken

Urteil “1 BvR 2835/17”: Das Verfassungsgericht schafft Deutschland ab

Am 19.5.2020 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ein Urteil gefällt, das vielen Beobachtern nicht sonderlich relevant erschienen sein mag und wenig Resonanz gefunden hat: das Urteil “1 BvR 2835/17”, das die Bundesregierung dazu auffordert, die gesetzliche Grundlage zur “Überwachung der Telekommunikation von Ausländern im Ausland” durch den BND neu zu regeln, da die momentane Praxis verfassungswidrig sei. “Was geht uns dieser olle BND an?”, mag sich so mancher gedacht haben. Doch das Urteil ist bemerkenswert, weil eine der vier tragenden Säulen unseres Staatswesens, die Judikative, unserem Staat in einer seiner Kernfunktionen willkürlich die Handlungsmöglichkeiten so beschneidet, dass mittelfristig dessen Existenz gefährdet ist. Wie ist das zu verstehen?

Das BVerfG hat geurteilt, dass “Überwachung der Telekommunikation von Ausländern im Ausland durch den Bundesnachrichtendienst an die Grundrechte des Grundgesetzes gebunden ist und nach der derzeitigen Ausgestaltung der Ermächtigungsgrundlagen gegen das grundrechtliche Telekommunikationsgeheimnis (Art. 10 Abs. 1 GG) und die Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG) verstößt.” Die Rechte, gegen die der BND in seiner Überwachungspraxis laut BVerfG verstößt, sind in der deutschen Verfassung festgeschriebene Grundrechte.

Da staunt der Laie und der Fachmann wundert sich: Wie kann das sein, wie kann der BND im Ausland gegen Grundrechte der Deutschen verstoßen? Nun, der BND verstößt gegen die von der deutschen Verfassung garantierten Grundrechte von Ausländern im Ausland, denn die “Bindung der deutschen Staatsgewalt an die Grundrechte nach Art. 1 Abs. 3 GG ist nicht auf das deutsche Staatsgebiet begrenzt.” Mit anderen Worten: Die Grundrechte der Deutschen im deutschen Staat gelten – zumindest teilweise – auch für Ausländer im Ausland.

Dies ist eine neue Interpretation unserer Verfassung, die es bisher noch nie gegeben hat und eigentlich auch nicht geben kann. Denn Verfassungen von Staaten gelten immer nur in ihrem Hoheitsgebiet, und Menschenrechte kann es nur dort geben, wo es einen Staat gibt, der sie garantiert. So sieht es auch das gesamte Internationale Völkerrecht: Garant der Menschenrechte sind die Nationalstaaten. Wenn das BVerfG nun sagt, dass die Bindung der deutschen Staatsgewalt auch im Ausland für Ausländer gilt, bedeutet diese Rechtsprechung, dass Ausländer im Ausland davor geschützt sind, dass der deutsche Staat ihre Grundrechte verletzt.

Dies ist spektakulär, weil das gesamte Natur- und Völkerrecht streng zwischen dem innerstaatlichen und dem zwischenstaatlichen Recht unterscheidet. Wenn der deutsche Staat in seinem Hoheitsgebiet handelt, gilt das Naturrecht (heute sagen wir: die Menschenrechte, Art 1–20 GG) sowie der Rest der Verfassung und das Einzelrecht. Wenn der deutsche Staat im Ausland handelt, gilt hingegen das internationale Völkerrecht, aber nicht die deutsche Verfassung. Auf diesem Grundsatz beruhen das gesamte nationale Staatsrecht und das internationale Völkerrecht.

Der Spruch ist reine Willkür

Diesen Grundsatz hat der BVerfG nun für unser Land aufgehoben. Dafür gibt es weder eine philosophische noch staatsrechtliche Grundlage, der Spruch ist reine Willkür; was die Richter gesagt haben, steht natürlich auch nirgendwo in der Verfassung, schon gar nicht in Art. 1 Abs. 3, auf den sie sich berufen – sie haben die Geltung der Grundrechte für Ausländer im Ausland einfach frei erfunden, ohne jegliche Grundlage. Damit haben sie einen wesentlichen Pfeiler staatlichen Handelns infrage gestellt. Warum?

Der deutsche Staat handelt im Wesentlichen in vierfacher Weise im Ausland: (1) durch den diplomatischen Betrieb, der dem Abschluss internationaler Verträge und der Pflege der politischen, wirtschaftlichen, kulturellen und militärischen Beziehungen mit anderen Ländern dient, (2) durch militärische Aktionen, (3) durch geheimdienstliche Tätigkeit und (4) durch sogenannte Entwicklungshilfe. Alle internationalen Handlungsweisen des Staates dienen einzig der Wahrung und Mehrung deutscher Interessen.

Bei allen diesen Tätigkeiten muss der Staat zu Wahrung seiner Interessen auch gegen Menschenrechte der Bürger anderer Länder verstoßen, und dies tun alle Staaten ständig, denn internationale Beziehung sind Beziehungen des Rechts des Stärkeren, was durch zwischenstaatliche Verträge zwar gemildert, aber nicht gänzlich verhindert werden kann, wie die Staatsphilosophen Grotius, Pufendorf und Kant erkannten. Beispielsweise verstoßen Diplomatie und Entwicklungshilfe im Sinne des neuen Urteils gegen Art. 3 GG, weil der deutsche Staat in seinem Handeln gezielt Ungleichheit befördert – die einen fördert er, gegen die anderen macht er Lobbypolitik. Ein aktuelles Beispiel (allerdings der USA) ist das Lobbying US-Botschafter Grenells gegen die europäischen Firmen, die die Erdgaspipeline Nordstream 2 bauen und betreiben (wollen).

Bei Geheimdiensttätigkeit und Militäreinsatz ist der Verstoß gegen Grundrechte vollkommen offensichtlich und erforderlich. Selbstverständlich greifen deutsche Agenten im Ausland Ausländer an, wenn das erforderlich ist, um deutsche Interessen zu sichern, das ist ja der Sinn ihres Handelns. Und sie verletzen, wenn sie nicht gerade Leute umbringen, was ja eher selten passiert, bei ihrer Spionagetätigkeit Persönlichkeits- und Eigentumsrechte der Zielpersonen und -entitäten. Und selbstverständlich töten deutsche Soldaten im Ausland Ausländer, um deutsche Interessen durchzusetzen – denn das ist ja ihr Beruf. Auch andere Routinetätigkeiten der Soldaten verletzen Grundrechte, militärisches Handeln ist in seinem Kernwesen Rechtsverletzung der Gegner zur Durchsetzung der eigenen Interessen.

Wenn man das Urteil des BVerfG ernst nehmen würde, wären Auslandstätigkeiten des deutschen Staates gar nicht mehr möglich, denn die Interessendurchsetzung verlangt ja gerade, dass unser Staat sich über die Rechte der Bürger anderer Staaten hinwegsetzt. Das gilt natürlich auch für die Tätigkeit der Geheimdienste im befreundeten Ausland.

Was passiert mit einem Staat, der im Ausland seine Interessen nicht mehr wahren kann? Er verschwindet. Denn im Wettbewerb der Staaten kann langfristig nur ein Staat überleben, den die anderen Staaten fürchten müssen. Dazu gehört neben der grundsätzlichen Verteidigungsfähigkeit nun einmal auch die Interessenwahrung durch Diplomatie, Militäreinsätze und Geheimdienste.

Auch aus der Perspektive der für die Sicherheit Deutschlands aus vielen Gründen (keine eigenen Atomwaffen, keine voll funktionsfähige Armee, unzureichende Militärausgaben, aber auch Integration mit den anderen Westmächten) essenziellen NATO ist das Urteil eine Ohrfeige, weil es den nach NSA und SIS (MI6) wichtigsten militärischen Auslandsgeheimdienst entmachtet. Was sollen unsere Bündnispartner noch von uns halten, wenn unser militärischer Auslandsdienst so schwach gemacht wird? Wieso sollten sie uns noch ernst nehmen und schützen wollen, wenn wir keinen Beitrag leisten?

Wie konnte es soweit kommen? Der am 1. April 2020 aus dem Gericht ausgeschiedene Verfassungsrichter Prof. Dr. J. Masing war in diesem Fall der Berichterstatter und wird im Urteil auch aufgeführt. Sein früherer Mitarbeiter Prof. Dr. Matthias Bäcker hatte die Beschwerdeführer (Reporters sans frontières) ausgesucht und vertreten, um das Verfahren vor das Gericht zu bringen. Es scheint, als habe man sich diese Beschwerde gewünscht, um das Urteil entsprechend fällen zu können.

Interessanterweise intervenierte das für den BND zuständige Kanzleramt zu keiner Zeit beim Gericht, um dieses Urteil zu verhindern (was sonst oftmals üblich ist), sondern billigte das Vorgehen des Gerichts. Dies wirft ein interessantes Licht auf die Haltung dieser Behörde und Regierung zu unserer Sicherheit und zur Funktionsfähigkeit Deutschlands als Ordnungsstaat. Ob man hier noch von Rechtsprechung und nicht viel mehr von pseudojudikativem Partisanentum sprechen muss, muss ernsthaft gefragt werden.

Man lebt in der Illusion vom ständig steigenden Wohlstand und vom ewigen Frieden, der von alleine kommt. Doch in Wirklichkeit muss der Wohlstand durch aggressive Interessenwahrung, beispielsweise mit Industriespionage und -gegenspionage, mit “Entwicklungshilfe” zur Erschließung von Rohstoffen, mit Unterwanderung und Sabotage feindlicher Regierungen, mit militärischer Sicherung von Handelsrouten und vielen anderen Mitteln gesichert werden. Ein Staat, der sich dieser unangenehmen Wahrheit nicht stellt, ist wehrlos und wird verschwinden.

Lesen Sie hierzu demnächst in einem weiteren BeitragWie sind unsere obersten Richter ideengeschichtlich so weit gekommen, ohne jegliche geistesgeschichtliche Grundlage dem Staat die Möglichkeit der Interessendurchsetzung im Ausland wegzunehmen?

Sie lesen gern Achgut.com?
Zeigen Sie Ihre Wertschätzung!

via Paypal via Direktüberweisung
Leserpost

netiquette:

beat schaller / 02.06.2020

Interessante Sichtweise und Darstellung, Herr Eisleben. Wieso gab es keinen Aufschrei in der Presse? Einfach weil man in Deutschland ist und da fügt man sich. Voilà. Es passt so alles zusammen was im Augenblick unter dieser Führerin und ihren Gefolgsleuten so absolut sichtbar passiert. Das Recht ist da um gebrochen zu werden. Dem Bürger kann das egal sein,  denn überall ist ein Zaun. Wichtig ist also dass er das Loch im Zaun findet und ja, jeder Zaun hat ein Loch. Eine alte kommunistische Bauernregel.  Deutschland macht eben überall und flächendeckend Rückschritte und das ist offensichtlich so gewollt. b.schaller

Rainer Berg / 02.06.2020

Wenn Linksterroristen Verfassungsrichter werden können und das mit der Zustimmung der CDU/CSU, erübrigen sich alle weiteren Fragen. Ich glaube, dass es noch Richter gibt, die für den Schutz Deutschlands einstehen und geltendes Recht umsetzen. Ich fürchte jedoch, dass an den “Schaltstellen” inzwischen die Linken das Sagen haben und für “delikate” Fälle Richter mit der “richtigen” Gesinnung eingesetzt werden. Zusätzlich werden Gerichtsprozesse z.T. in den Massenmedien inzwischen so emotional aufgeladen, dass es für manchen Richter schwer sein mag, korrekt zu urteilen.

T. Weidner / 02.06.2020

Tja - das ist die logische Konsequenz von “Deutschland schafft sich ab”.

Katja Bauder / 02.06.2020

“Ein Staat, der sich dieser unangenehmen Wahrheit nicht stellt, ist wehrlos und wird verschwinden.” - Genau dies trifft die Sache generell in Ihrem Kern! Es fehlt in der Bevölkerung bereits das Bewusstsein für diese Wahrheit. Eine Negation derselben hat sich schon erübrigt. Und dass dieser Staat verloren ist, ist die “Neue unangenehme Wahrheit”!!!

A. Klingler / 02.06.2020

Deutschland ist das Ungleichgewicht in Europa, der Bremsklotz der europäischen Einigung. Um den neuen Staat Europa gründen zu können, muss Deutschland aufgelöst werden. Dabei spielen Schulden (Target II, ESM usw. ) eine Hauptrolle. Merkels Politik, seit ihrem ersten Amtsantritt als Kanzlerin, kennt nur einen Weg, die Auflösung Deutschlands. Und der Totalbankrott Deutschlands, politisch, wirtschaftlich und finanziell, ist genau dieser Weg. Wenn man es unter diesem Gesichtspunkt betrachtet, ist man über solche Urteile nicht verwundert. Ganz ehrlich, “der Drops ist gelutscht”.

G. Kramler / 02.06.2020

Das ist nicht neu. Es beansprucht die Politik auch die Verantwortung für Menschen aller Welt, in aller Welt. Und Menschen aus aller Welt haben alle Rechte, in Deutschland. Grenzen wurden längst abgeschafft, die Unterscheidung zwischen In- und Ausland gilt als rechtsextrem.

Marcel Seiler / 02.06.2020

Die staatstragenden Klassen richten gegen das Grundgesetz. 1930 lehnte die Mehrheit der Professoren, jedenfalls in Hamburg, die republikanische Weimarer Verfassung ab. Hitler traf in ein Vakuum. Jetzt ist es ähnlich. Deutschland will die Diktatur; es wird wohl eine links-islamische werden. Auswandern!

Dr. Joachim Lucas / 02.06.2020

Deutschland ist eben ein Hippiestaat, der sich an Friede, Freude, Eierkuchen orientiert. Die Franzosen z.B. haben da weniger Skrupel (wie alle normalen Staaten). So gibt es in Frankreich die ecole de guerre economique (Schule des Wirtschaftskriegs) sogar mit homepage. Da wird gelehrt, wie man kompetitiv handelt. Von dort kam auch die Feinstaubdiskussion her, um die eigene Autoindustrie gegen die übermächtige deutsche Autoindustrie zu schützen und die deutsche zu schwächen. Und wir machen da freudig mit. Nur ein Beispiel.

Weitere anzeigen Leserbrief schreiben:

Leserbrief schreiben

Leserbriefe können nur am Erscheinungstag des Artikel eingereicht werden. Die Zahl der veröffentlichten Leserzuschriften ist auf 50 pro Artikel begrenzt. An Wochenenden kann es zu Verzögerungen beim Erscheinen von Leserbriefen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Verwandte Themen
Johannes Eisleben / 28.03.2024 / 10:00 / 59

Wird der Schuldenturm „kontrolliert” gesprengt?

Der globale Schuldenturm wächst und wächst und wächst. Stürzt er zusammen oder wird er gesprengt, könnte die größte Umverteilungsaktion aller Zeiten von unten nach oben…/ mehr

Johannes Eisleben / 24.07.2023 / 06:00 / 57

Wie geht’s dem Schuldenturm?

Wie alle Propheten der Schuldenkrise weiß auch ich nicht, wann und wie der Schuldenturm kippt. Die globale Verschuldung hat Ausmaße angenommen, die in relativen oder absoluten…/ mehr

Johannes Eisleben / 08.04.2023 / 06:00 / 86

Covid-19 und die Massenunterwerfung

COVID war die Gelegenheit für die Etablierung eines globalen Systems der direkten Massenkontrolle. Russland und China entwickelten eigene „Impfstoffe”, um diese Kontrolle unabhängig von westlichen…/ mehr

Johannes Eisleben / 20.04.2021 / 06:15 / 129

Der Anfang vom Ende des Rechtsstaats

Die Berliner Republik war die demokratisch legitime, rechtsstaatliche Nachfolgerin des Deutschen Reichs. Diesen Rechtsstaat wird es bald nicht mehr geben. Schon am 18. November 2020…/ mehr

Johannes Eisleben / 12.04.2021 / 12:00 / 33

Wenn der Staat deinen Körper kontrolliert

Um „Corona zu bekämpfen”, wird unsere Wahrnehmung neu geprägt, unser Verhalten beobachtet, werden unsere Bewegungen überwacht und unsere Körper der staatlichen Kontrolle unterworfen. Dabei wissen…/ mehr

Johannes Eisleben / 09.04.2021 / 06:25 / 54

Sie wissen nicht, was Vollgeld ist? Dann schnallen Sie sich an

Die Bilanzsumme des Eurosytems (Aktiva der EZB und der Nationalbanken) betrug 2019 4.671 Milliarden EUR, Ende 2020 waren es 6.979 Milliarden EUR. Das ist ein Anstieg…/ mehr

Johannes Eisleben / 09.03.2021 / 06:00 / 62

Das Armuts-Beschaffungs-Programm

Die Erosion der Ersparnisse durch reale Negativzinsen währt nun seit mehr als zehn Jahren, deutsche Sparer haben dadurch schon hunderte von Milliarden an Alterssicherung verloren.…/ mehr

Johannes Eisleben / 13.02.2021 / 06:00 / 121

Querdenker-Demos schuld an Infektionen? Analyse einer Schrott-Studie

Von Deutschlandfunk bis Welt, von Ärzteblatt bis FAZ wird – „pünktlich zum Corona-Gipfel“ seit Mitte der Woche eine „Studie“ aufgeblasen, die nachweisen soll, dass „Querdenker“(-Demos) zu einer Verbreitung des Corona-Virus beigetragen haben. “Querdenken-Demos für…/ mehr

Unsere Liste der Guten

Ob als Klimaleugner, Klugscheißer oder Betonköpfe tituliert, die Autoren der Achse des Guten lassen sich nicht darin beirren, mit unabhängigem Denken dem Mainstream der Angepassten etwas entgegenzusetzen. Wer macht mit? Hier
Autoren

Unerhört!

Warum senken so viele Menschen die Stimme, wenn sie ihre Meinung sagen? Wo darf in unserer bunten Republik noch bunt gedacht werden? Hier
Achgut.com