Während in Deutschland unter Allahu-Akbar-Rufen Davidsterne verbrannt werden und die Politik darauf lediglich mit ein paar empörten Verbalnoten reagiert, ist der „Kampf gegen rechts" den hiesigen Verantwortungsträgern immerhin auch die eine oder andere konkrete Investition wert. In Brandenburg gibt es beispielsweise das „Demokratie-Mobil“, um bei „Volksfesten, Sportveranstaltungen, Jugendtreffen, am Rande von rechtsgerichteten Demonstrationen die Bürger über Maßnahmen gegen Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit zu informieren“. Das ist ein Fahrzeug, mit dem auch der Ministerpräsident Woidke (SPD) gern posiert. „Demokratie-Mobil“ hört sich natürlich gut an, aber es scheint in einem Lande zu verkehren, in dem die Demokratie ausschließlich „von rechts“ bedroht wird.
Dagegen wird im Lande viel getan, nicht nur mobil. Die Schulen in Brandenburg scheinen beispielsweise den Rassismus besiegt zu haben. Mindestens 70 Prozent aller Schulangehörigen (Lehrer, Erzieher, Schüler) müssen sich im Kampf gegen Rassismus engagieren, damit eine Schule diesen Ehrentitel erhalten kann. Landtagspräsidentin Stark weist stolz vor Schülern darauf hin, dieses sei ein „Ausdruck einer demokratischen Schulkultur und des sozialen Engagements für Vielfalt“. Wer also nicht „für Vielfalt“ ist, scheint demnach ein antidemokratischer Rassist zu sein. Der „Kampf gegen rechts“ wird so verbunden mit zentralen rot-grünen Ideologiebausteinen, die zwar kaum einen konkreten Aussagewert haben, aber als Subtext die Alternativlosigkeit unkontrollierter Massenzuwanderung und das Verbot grundsätzlicher Islamkritik enthalten.
So verwunderte es auch nicht, dass der Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) am Potsdamer Berta von Suttner-Gymnasium eine Sitzblockade gegen eine sogenannte Pogida-Demonstration (Potsdamer Ableger von Pegida) explizit als „cool“ überschwänglich lobte. Muss man dem Nachwuchs wirklich erklären, dass das Demonstrationsrecht für alle gilt? Muss man darüber reden, dass es der Demokratie nicht gut tut, wenn im „Kampf gegen rechts“ Flaschen, Steine und Molotowcocktails durch die Lüfte fliegen?
Demonstrationen in Reichweite führen zur Eskalation
Besonders unverständlich erschien mir im erwähnten Fall die Tatsache, dass man in Potsdam eine Pogidademonstration und Gegendemonstrationen in unmittelbarer Reichweite genehmigte. Das Ergebnis trat erwartungsgemäß ein, es kam zu gewalttätigen Auseinandersetzungen, die Polizei mittendrin. Immer wieder konnte ich die Versuche von „Linksaktivisten“ beobachten, die genehmigten Demos gewaltsam zu sprengen. Ich war selbst Zeuge, als sich der Brandenburger Polizeipräsident auch im Innenausschuss des Landtages über die gewaltbereiten linken Gegendemonstranten beklagte.
Zumindest in Dresden beobachtete ich mit polizeilichem Interesse, dass man Pegida-Demos und Gegendemos räumlich weit voneinander trennt. Das Ergebnis ist ein deutlich geringerer Personalaufwand bei der Polizei und ein weitestgehend reibungsloser Verlauf. Linke „Aktivisten“, die nicht verstehen wollen, dass das Demonstrationsrecht in einem freien Land nicht nur von ihresgleichen in Anspruch genommen werden darf, können auch nicht begreifen, dass es die Aufgabe der Polizei ist, die Durchführung einer angemeldeten Demonstrationen zu gewährleisten, solange von dort keine Straftaten ausgehen oder anderweitig gegen das Versammlungsrecht verstoßen wird. Wer die Polizei deshalb in die rechtsradikale Ecke zu stellen versucht, arbeitet daran, dieses verfassungsmäßig garantierte Recht systematisch zu unterminieren.
Wenn es gegen vermeintliche oder tatsächliche Rechte geht, ist – so glauben viele – doch jedes Mittel recht. Dass auch Rechte Rechte haben, gerät schnell in Vergessenheit. Und wenn unliebsame Fakten den Rechten vielleicht auch noch recht geben könnten, muss unbedingt etwas gegen die Fakten unternommen werden.
Extremisten oder Aktivisten?
So beklagte jüngst der Brandenburger Generalstaatsanwalt Rautenberg, dass ihn Personalräte des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) darauf hingewiesen hatten, dass es keine richtige Identitätsprüfung für Flüchtlinge gäbe, aber man darüber nicht reden solle, um den „Rechten“ nicht in die Hände zu spielen.
Tatsachen auszublenden ist sowieso ein falscher Ansatz. Sie verschweigen zu wollen, wenn sie sich doch ohnehin herumsprechen, ist zudem dumm. Bleibt die Frage, wen die BAMF-Mitarbeiter beziehungsweise der Generalstaatsanwalt mit der Bezeichnung „die Rechten“ eigentlich meinten. Fielen auch „christlich-konservative“, „rechtskonservative“ und „rechtsliberale“ Ansichten darunter oder beschränkte sich die Vorstellung dieser Beamten auf „rechtsradikales“, „rechtsextremes“ bzw. nationalsozialistisches Gedankengut?
So sehr sich Politik und Medien auch im „Kampf gegen rechts“ engagieren, durch eigene Gewalttaten drängen sich die Linksextremisten spätestens seit dem G20-Gipfel wieder als Gefahr ins kollektive Bewusstsein. Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache. Der Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2016 zählt 28.500 Linksextremisten, ein Plus gegenüber 2015 von 1.100 Personen. Dem stehen 23.100 Rechtsextremisten, mit einem Minus von 750 gegenüber. Linksextreme verursachten 2016 über 1.200 Gewalttaten, darunter sechs versuchte Tötungsdelikte, Tendenz fallend. Rechtsextreme verursachten 1600 Gewalttaten, darunter ein Plus von 18 versuchten Tötungsdelikten.
Linke Gewalt nennt sich gern Zivilcourage
Ich gehe 2017 von einer deutlichen Steigerung linksextremistischer Straftaten aufgrund der Ereignisse von Hamburg aus. Ein eindeutiges Zuviel an Intensität, um diese medial regelmäßig als „Aktivisten“ zu beschönigen. Wolfgang Bosbach bezeichnete einmal einen Bankräuber ironischerweise auch als „Aktivisten“, da er ja „aktiv“ etwas tun müsse, um eine Bank auszurauben. Besser kann man es kaum noch kommentieren. Besonders ausgeprägt ist die Gewaltbereitschaft autonomer Linker gegenüber der Polizei als Feindbild Nummer eins. „Bullenhass“ ist ein primärer Bestandteil dieser „Subkultur“.
Linke Gewalt erscheint somit oftmals in der öffentlichen Diskurs als „gute Gewalt“. Diese dürfe legitim als „Notwehr“ einer „Zivilgesellschaft“ im Kampf gegen rechts“ Anwendung finden. Ein Trugschluss, denn das Gewaltmonopol liegt ausschließlich beim Staat. Auch linke Gewalttaten sind Straftaten und keine „Zivilcourage“.
Nachdem die Politik – entgegen der Warnungen von Fachleuten – bei Polizei und Justiz einen Stellenabbau vollzogen hatte, steigen die Anforderungen dramatisch. So beklagt der Chef des Brandenburger Verfassungsschutzes, dass seine Behörde kaum noch handlungsfähig sei, aber die Anzahl der islamistischen Gefährder ansteige. Inzwischen ist aktuell von einer „Islamistenhochburg“ die Rede. So ist die Anzahl der Salafisten bundesweit auf ein Allzeithoch von 10.800 gestiegen. Allein 5.000 Tschetschenen sind nach Brandenburg gezogen. Erprobte IS-Kämpfer als „Schutzsuchende“ im Rückzugsgebiet, mit sehr hohem Gefährdungspotenzial. Gegenwärtig, so berichtet die Bundesanwaltschaft, gibt es 1.119 Ermittlungsverfahren im terroristischen Bereich, davon über 85 Prozent mit islamistischem Hintergrund. Wo bleibt da der Aufschrei der Personen, die Tag und Nacht „rechts“ bekämpfen?
Die Monotonie im „Kampf gegen rechts“ geht an den gesellschaftlichen Gegebenheiten völlig vorbei. Notwendig sind vielmehr die Entwicklungen ausgewogener Konzepte, um Gewalt und Extremismus aller politischen Schattierungen, sowohl präventiv als auch repressiv, zu bekämpfen. Ideologische Vermischungen oder politischer Missbrauch sind dabei in jedem Fall kontraproduktiv.
Steffen Meltzer, Buchautor von „So schützen Sie Ihr Kind! Polizeitrainer vermittelt Verhaltensrichtlinien zur Gewaltabwehr“ und „Ratgeber Gefahrenabwehr Wie Sie Gewalt- und Alltagskriminalität in der Gesellschaft begegnen“.