Peter Grimm / 28.10.2016 / 13:55 / Foto: David DeHetre / 16 / Seite ausdrucken

Schulpflicht: 300 Euro für unerlaubtes Fernbleiben von Mili Görüs-Moschee

Gehört jetzt nicht nur der Islam zu Deutschland, sondern auch der Moschee-Besuch zur deutschen Schulpflicht? Die folgende Geschichte hätte man noch vor nicht allzu langer Zeit als krude Phantasie eines Islamfeindes abgetan, der damit nur Ängste vor einer Islamisierung schüren will, obwohl es die doch – wie offizielle Stellen seit Jahren versichern – gar nicht gibt. In diesen Tagen aber hören wir nun, dass ein deutscher Staatsanwalt gegen Eltern ermittelt, weil die sich weigerten, ihren 13-jährigen Sohn mit der Schulklasse in eine Moschee zu schicken.

In Rendsburg steht mit der Centrum-Moschee das nach eigenen Angaben größte muslimische Gebetshaus Norddeutschlands. Für eine Erdkunde-Lehrerin einer Rendsburger Schule war diese große  Moschee immerhin so wichtig, dass sie den obligatorischen Besuch des islamischen Gotteshauses mit in ihr Unterrichtsprogramm aufnahm. Niemand unter den Lehrern, in der Schulleitung oder bei der Schulaufsicht nahm Anstoß daran, denn im Ministerium sind solche Besuche erwünscht. Nur ein 13-jähriger Junge wollte nicht mit in die Moschee gehen. Seine Eltern – beide Atheisten – bestärkten ihn in seiner Weigerung.

Nun hätte man dies behördlicherseits einfach akzeptieren können, schließlich nehmen Schulen in umgekehrter Richtung auch Rücksicht auf islamische Speisevorschriften. Manche gehen sogar so weit, dass sie auch Nicht-Muslimen jegliches Schweinefleisch vorenthalten. Während des Ramadan werden Lehrer in deutschen Schulen mittlerweile zu besonderer Sensibilität gegenüber muslimischen Schülern verpflichtet und dass es Mädchen aus islamischen Familien wie allen anderen zuzumuten wäre, sich geneinsam mit Jungs in der gleichen Schwimm- oder Turnhalle aufzuhalten, gilt mancherorts schon als rechtspopulistische Forderung und nicht mehr als Selbstverständlichkeit. Die Idee, muslimische Kinder im Schulunterricht zum Kirchenbesuch zu verpflichten, würde heutzutage wohl kaum ein deutscher Lehrer öffentlich vortragen. Aber einen Moschee-Besuch soll ein Schüler in Deutschland nicht verweigern dürfen?

300 Euro Bussgeld für die Weigerung in die Moschee zu gehen

Nein, darf er nicht. Zumindest nicht in Rendsburg. Die Eltern des Jungen sollten 300 Euro Bußgeld zahlen, schließlich hätte ihr Sohn die Schule geschwänzt, als er nicht in die Moschee ging und gegen Schulschwänzer geht das Land Schleswig-Holstein energisch vor. Die Eltern allerdings zeigten sich uneinsichtig und widersprachen dem Bußgeldbescheid. Sie hätten ihren Sohn nur vor islamistischer Indoktrination bewahren wollen. Die könne ja wohl keinesfalls Teil der Schulpflicht sein. Also zahlten sie nicht und der verweigerte Moschee-Besuch wurde ein Fall für die Staatsanwaltschaft in Itzehoe.

Juristisch ist nun zu klären, ob der Moschee-Besuch eine Informationsveranstaltung der Schule war, die kein Bestandteil der Schulpflicht ist, so wie die Besuche der Bundeswehr zur Nachwuchswerbung an deutschen Lehreinrichtungen. Oder war es ein verpflichtender Teil des Unterrichts, wie die Schule behauptet. Das Amtsgericht Meldorf muss diese Frage nun klären, Staatsanwalt Peter Müller-Rakow hat seine Ermittlungsergebnisse dorthin übermittelt.

Für die Schule ist das Nicht-Erscheinen in der Moschee ein „unerlaubtes Fernbleiben vom Unterricht“, denn der Besuch im islamischen Gotteshaus sei regulärer Teil einer Geografiestunde gewesen. Die Rektorin des Gymnasiums, Renate Fritzsche, berief sich darauf, dass das schleswig-holsteinische Bildungsministerium die 804 Schulen des Landes ermuntert habe, Moscheen zu besuchen. „Es ist ein wichtiges Ziel unserer Erziehung in der Schule, die Bereitschaft bei den Kindern zu erwecken, sich mit fremden Kulturen zu beschäftigen und sie zu tolerieren“, so Fritzsche.

Schade, dass es keine solche ministerielle Ermunterung für muslimische Zuwanderer gibt, um sie dazu zu bewegen, die Weltanschauungen und unislamischen Sitten und Gebräuche der „Ungläubigen“ zu tolerieren und sich mit der Kultur dieses Landes zu beschäftigen. Aber auch deutsche Ministerien scheinen nach dem Motto zu verfahren: Wenn sich die Deutschen leichter und widerspruchsloser anpassen können als die anderen, dann sollen sie das auch machen und wir müssen es den Widerspenstigeren und Gewaltbereiteren nicht mühevoll abverlangen.

Moschee-Erbauer Mili Görüs wird vom Verfassungschutz beobachtet

Doch zurück zur Rendsburger Moschee, die der Schule, wie wir nun wissen, als Teil des obligatorischen Bildungsinhalts für norddeutsche Gymnasiasten gilt. Wer betreibt die eigentlich? Darüber werden sich die Lehrer und Bildungspolitiker, die ihre Schüler verpflichten, dorthin zu gehen, doch sicher zuvor informiert haben, oder? Nein, man kann nicht verlangen, dass Bildungsverantwortliche im Verfassungsschutzbericht nachlesen, um zu schauen, ob sie fündig werden. Aber ein Blick in Wikipedia genügt schon, um zu erfahren, dass die Centrum-Moschee in Rendsburg vor acht Jahren von der Islamischen Gemeinschaft Mili Görüs (IGMG) gebaut wurde, mithin einer Vereinigung, über deren Kontakte zu den türkisch-rechtsextremen Grauen Wölfen schon oft berichtet wurde und die unter anderem deshalb unter Beobachtung verschiedener Verfassungsschutzämter steht. Ein wahrlich passender Ort für Schüler, um den Islam im Rahmen des deutschen Schulunterrichts kennenzulernen.

Vielleicht hatten die Eltern des Moschee-Verweigerers doch recht, als sie Indoktrination fürchteten? Ist es eine Geografie-Stunde bei Milli Görüs wirklich wert, mit staatlicher Gewalt durchgesetzt zu werden? Oder sorgt das Bildungsministerium in Kiel jetzt dafür, dass dieser absurde Konflikt beigelegt wird? Die letzte Frage muss man leider mit „Nein“ beantworten. Im Grundsatz teile das Bildungsministerium die Ansicht der Schule, sagte Sprecher Thomas Schunk der WAZ: „Unerlaubtes Fernbleiben des Unterrichts ist nicht in Ordnung.“ Zumal es um Geografie ging, um das Kennenlernen eines anderen Kulturkreises. Niemand sei gezwungen worden, einer sakralen Handlung beizuwohnen. Und in der Tat wissen die meisten Deutschen ja über den Kulturkreis türkischer Rechtsextremisten viel zu wenig.

Nach Maßstäben, die früher einmal galten, würden die schleswig-holsteinischen Behörden jetzt zurückrudern, sich vielleicht entschuldigen und erklären, dass man zwar an der Moschee-Besuchs-Empfehlung festhalten wolle, aber die Schulen nun angewiesen habe, genauer darauf zu achten, wie grundgesetzkonform sich der Betreiber verhält. Und die Medien würden das Zurückrudern kritisch begleiten. Doch zuerst wird geschaut, ob die Moschee-Verweigerer-Familie nicht irgendwie rechts ist. Zwar ist noch keiner bei den Betroffenen selbst fündig geworden, aber sie haben immerhin einen verdächtigen Anwalt.

Alexander Heumann ist Mitglied des islamkritischen Vereins „Bürgerbewegung Pax Europa“, das erfahren wir in jedem Bericht über den Fall, während die meisten Journalistenkollegen die Nähe der Moschee zu Milli Görüs für nicht weiter erwähnenswert hielten.

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Dirk Mühle / 28.10.2016

Sind wir noch ein freies Land, oder ist der Islam inzwischen schon Staatsreligion? Das ist die Frage, die man in der politischen Debatte langsam mal stellen muss.

Frank Stricker / 28.10.2016

>Dass muß man sich auf der Zunge zergehen lassen, deutsche Schüler werden genötigt eine verfassungsfeindliche, islamische oder gar islamistische ? Organisation zu besuchen…...... Und das zuständige Kultusministerium schaut bin aller Ruhe zu…..... Was kommt als nächstes ? Vielleicht müssen Mädchen demnächst beim “girlsday” unter eine Burka schlüpfen um höchstmögliche “Kultursensibilität” zu beweisen.

Maria Anna / 28.10.2016

Und im oberbayrischen Ebersberg wurde gerade der seit etwa 10 Jahren stattfindende jährliche Ausflug der Drittklässler zur katholischen Kirche abgesagt. Schulleiter Alexander Bär schrieb in einem erläuternden Brief an Betroffene, dass es „berechtigte Einwendungen von Eltern“ gegeben habe, es sei „nicht statthaft“, Schüler und Eltern, die nicht der katholischen Konfession angehören, durch dieses Angebot „in persönliche Gewissensnöte und Bedrängnis zu bringen“ (siehe kath.net). Immer mehr dieser erbärmlichen Mitläufer unterwerfen sich im vorauseilendem Gehorsam den künftigen Herren.

Teodora Rössler / 28.10.2016

Die Verweigerung der Teilnahme am Schwimmunterricht oder an Klassenfahrten durch muslimische Schülerinnen, werden durch die Schulbehörde toleriert und nicht abgestraft. Einem nicht muslimsichen Schüler wird sein Grundrecht auf die Ausübung einer negativen Religionsfreiheit verweigert und die Eltern hierfür mit einem Bußgeld bestraft. Finden sie den Fehler!

Hans Jürgen Haubt / 28.10.2016

Welch verrückte Welt in Deutschland. Da werfen ein 75-jähriger evang. Pastor und Hochschulgelehrte Hamed Abdel-Samad, Bassam Tibi u.a. kritischen Islamgelehrten “Islamfeindlichkeit” vor, weil sich diese kritisch mit dem Islam auseinandersetzen. Weil sie mit Recht einen intoleranten, gewalttätigen Islam und Hasspredigen in Moscheen ablehnen, sich für den Vorrang des Grundgesetzes und unserer freiheitlichen Grundrechte vor der Scharia einsetzen und die dringende Notwendigkeit und Ingangsetzung einer Reformierung des Islams zu einer friedlichen, die Menschenwürde, und bürgerlichen Freiheitsrechte achtenden Religion sehen. Samad wurde von den Leitungen der Unis in Augsburg und München Gastvorträge verwehrt. Mich würden die Gründe dafür interessieren. Andererseits werden Schülern ohne oder mit anderer Konfession Besuche einer Moschee, die wegen verfassungsfeinlicher Umtriebe unter Beobachtung des Verfassungsschutzes steht, zur Pflicht gemacht und bei Mißachtung mit Bußgeld geahndet, .  M.E. gehört zur Religionsfreiheit auch, dass ich nicht gegen meinen Willen gezwungen werden darf, das Gotteshaus einer anderen Religion oder überhaupt ein Gotteshaus zu betreten. Ab 14 Jahren kann ein junger Mensch selbst bestimmen, welcher Religion er angehören will oder nicht mehr will. Bis dahin können die Eltern - nicht die Schule - unter Berücksichtigung der Entwicklung des Kindes selbst entscheiden, ob ein Kind zum Besuch eines Gotteshauses bzw. Gottesdienstes angehalten wird oder nicht. Die Schulverwaltung lässt es an der nötigen Sensibilität und wohl auch Vorbereitung von Eltern und Schülern fehlen. Man hätte die Meinung/Einwilligung der Eltern einholen können bzw. den Schülern den Besuch auch freistellen können. Es sieht nach von Oben zwangsweise verordnetem Multikulturalismus aus ohne Rücksicht auf die rechtliche Situation und individuelle Einstellungen und Empfindlichkeiten von Schülern und Eltern. Das passt zu den peinlichen Umerziehungsversuchen der Bevölkerung durch Politik, unkritische Wissenschaftler und Medien.

Alfred Vail / 28.10.2016

“... berief sich darauf, dass das schleswig-holsteinische Bildungsministerium die 804 Schulen des Landes ermuntert habe, Moscheen zu besuchen.” Das macht mich fassungslos!

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