…weil´s doch noch halbe Kinder sind,, die süssen, ungepflegten, ,blassen , klebstoffvernebelten Blagen! Ja/Nein….. , vertreten sie ja „mit grossem.Einsatz u.wahrem Todesmut „ haargenau die Agenda dieser kranken, grottenschlechten Regierung! Kuschelkurs, anstatt sie an den Haaren von den Strassen zu zerren! Ich konnte die Zentren der kosmetisch — sensiblen Entklebungen durch die P. —hier in B. vermeiden; die Berichterstattung liess mich auch so schäumen!… Warum nicht Empfänge, Belobigungen, Stipendien, Orden nach den(wohl doch sinnlosen ) Aktionen, Get lost,Ihr nutzlosen Trottel! Das schöne Leben wartet auf Euch! Mit freundlichen Grüßen!AR
Strafgesetzbuch (StGB) § 105 Nötigung von Verfassungsorganen (1) Wer 1. ein Gesetzgebungsorgan des Bundes oder eines Landes oder einen seiner Ausschüsse, 2. die Bundesversammlung oder einen ihrer Ausschüsse oder 3. die Regierung oder das Verfassungsgericht des Bundes oder eines Landes rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt nötigt, ihre Befugnisse nicht oder in einem bestimmten Sinne auszuüben, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft. (2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
Vergleicht man den Umgang der „Staatsgewalt“ mit Maßnahmengegnern der vergangenen drei Jahre mit Leimlümmeln der (hoffentlich) letzten Generation oder erlebnisorientierten Teilnehmern des 1. Mai so fällt auf, daß eine gewisse Ungleichbehandlung in der Berichterstattung und politischen Akzeptanz nicht völlig von der Hand gewiesen werden kann. Ich würde mir in der Politik weniger Moral und mehr Sachorientierung wünschen. Wenn ihr wollt, dann kämpft wie Don Quichotte gegen Windmühlenflügel und rettet die Welt, die nicht gerettet werden muß, aber stört meine Kreise nicht!
Genau. Früher sympathisierten Mitglieder der deutschen Bundesregierung (nicht unbedingt Herr Wissing) auch nicht offen mit Linksextremen. Helmut Schmidt bspw. drohte heutzutage sicher ein SPD-Parteiausschluss, wie anderen früheren Spitzenpolitikern der ehemaligen “Volksparteien” ebenfalls. So ändern sich die Zeiten, manches war früher eben tatsächlich besser.
Nachdem sich der Staat im Februar 1975 bei der Entführung des Berliner CDU-Politikers Peter Lorenz erpressbar gemacht hatte, gab Helmut Schmidt kurz nach der Entführung von Hanns Martin Schleyer im September 1977 die Parole “Der Staat verhandelt nicht mit Terroristen” aus und hielt sich fortan dran.
Zum Kotzen…..
Ich dachte auch, ich höre nicht richtig, dass man diesen Leuten Aufmerksamkeit schenkt, die außerhalb von Justiz liegt.
Ist es Erpressung wenn wenn sich eine eingeschworene Gruppen gegenseitig erpresst? Wer den Artikel “Auch Carla Reemtsma – Weiteres Teilchen im Habeck-Filz entdeckt” kommt nicht umhin das die gesamte Regierungsebene mit den Klimaterroristen nebst FFF eine einzige Gruppe ist. Sie betreiben genau den Terror den Prof. Peter Waldmann “Terrorismus. Provokation der Macht Gebundene Ausgabe” beschrieb. Das extrem besondere Geschmäckle, Prof. Peter Waldmann und der große Philosoph Professor Dr. Jan Philipp Reemtsma arbeiten ebenso zusammen. Der gab bestimmt gute Hinweise wie man die “Macht” provozieren kann. Mögen wohl Erfahrungen in Chile gewesen sein. Für mich sind die Klimakleber inklusive große Teile der Bundesregierung eine terroristische Vereinigung.—>“Unter Terrorismus versteht man kriminelle Gewaltaktionen gegen Menschen oder Rechtssachen mit denen politische, religiöse oder ideologische Ziele erreicht werden sollen. .....Terroristen greifen nicht militärisch nach Raum (wie der Guerillero), sondern wollen nach einer klassischen Formulierung Franz Wördemanns „das Denken besetzen“ und dadurch Veränderungsprozesse erzwingen. So ist Terrorismus keine Militär-, sondern primär eine Kommunikationsstrategie.”<—Die Reichsregierung in der Bundeskasperbude nimmt niemand auf dieser Erde noch ernst. Die Büchner Justiz ist einzig peinlich und logische Folge. Welche Leichen hat Volker Wissing im Keller? Der Eindruck das dieser mit Kompromat aus bestimmten Kreisen erpresst wird, kann ich nicht von der Hand weisen.
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