Organspende-Debatte: Sieg der Selbstbestimmung

Das Ziel einte vergangenen Donnerstag nahezu den gesamten Bundestag: Mehr Menschenleben retten durch ein höheres Aufkommen an Spenderorganen. Strittig war schlicht der Weg dorthin. Nun bleibt fast alles beim Alten und das ist auch gut so. Wir haben in Deutschland nämlich kein Spender-, sondern allerhöchstens ein Umsetzungs-, vor allem aber auch ein Vertrauensproblem in eine Transplantationsmedizin, die alle paar Jahre mit Skandalen in die Schlagzeilen kommt und damit die Spendenbereitschaft jedes Mal einbrechen lässt.

Mit überzeugender Mehrheit von rund 100 Stimmen hat der Bundestag gestern der sogenannten „Widerspruchslösung“ von Gesundheitsminister Jens Spahn und seinem SPD-Kollegen Karl Lauterbach eine Absage erteilt, die alle Bürger automatisch zu Organspendern deklariert hätte, auch jene, die sich nie dazu geäußert haben. Es wird also bleiben wie es war, allerdings sollen die Bürger häufiger und aktiver in Bürgerbüros oder beim Hausarzt auf das Thema angesprochen werden.

Selten habe ich die Grüne Annalena Baerbock, Wortführerin des alternativen, fraktionsübergreifenden Gesetzesentwurfes, der sich schließlich mit großer Mehrheit durchsetzte, wahrere Sätze sprechen hören, als diese: „Wir stimmen hier heute über eine hochethische Frage ab, nämlich: Wie kommen wir zu mehr Transplantationen? Wie retten wir mehr Leben? Wir stimmen aber auch darüber ab: Wem gehört der Mensch? In unseren Augen gehört er nicht dem Staat, nicht der Gesellschaft, er gehört sich selbst“

Zwischen Nächstenliebe und unterlassener Hilfeleistung

Auch im Angesicht von kranken Kindern – selbst wenn es unsere eigenen sind – können wir nämlich nicht nach Gutdünken Rechtsprinzipien über den Haufen werfen, um deren Bestand wir sonst massiv kämpfen. Wer die Autonomie des Menschen ernst nimmt, muss sie auch dann durchhalten, wenn es schwierig wird und dann gehört der Mensch eben sich selbst, bis in den Tod, im Sterbeprozess, und über den Tod hinaus.

Und dann empfinde ich es nahezu als unanständig, wenn mit fiktiven Lebenslauf-Konstruktionen oder mit moralisch erhobenem Zeigefinger eine Spendenbereitschaft erzwungen werden soll, der Spendenunwillige nahezu der unterlassenen Hilfeleistung bezichtigt wird. Organ-„Spende“ ist deswegen eine Spende, weil sie keine Organ-Pflicht ist. Eine Spende ist etwas, das niemand geben muss, aber geben kann. Deren Umfang und Art jeder selbst bestimmt, so auch der Standpunkt der christlichen Kirchen in diesem Punkt.

Klar ist auch: Diese Menschen sterben nicht, weil andere Menschen aus welchen Gründen auch immer die Organspende verweigern, sondern deswegen, weil sie krank sind. Wer keine Organe spendet, verschuldet nicht den Tod eines anderen Menschen. Wer seine Organe spendet, trägt aber möglicherweise dazu bei, einem Menschen das Leben zu retten. Es ist ein feiner Unterschied, der die Grenze zwischen großzügiger Nächstenliebe und unterlassener Hilfeleistung aber sehr hart und deutlich zieht.

„Was ist, wenn du selbst oder dein Kind einmal ein Organ braucht?“ – dieses Totschlagargument war in der Debatte der vergangenen Wochen stets präsent. Die Frage, die sich selbst jeder stellen muss, ist aber auch eine andere: Ist es richtig, ein Organ von jemandem zu beanspruchen, der seine Zustimmung nie gegeben hat, der vielleicht nur versäumt hat, es je zu artikulieren?

Demokratie heißt auch Verweigerung

Und auch hier bleibt hart festzuhalten: Es gibt keine Pflicht der Bürger, sich mit dem eigenen Tod und dessen Umständen auseinander zu setzen. Die Widerspruchslösung hätte aber genau diese Pflicht installiert, und zwar laut Transplantationsgesetz bereits für Jugendliche ab 16 Jahren. Wir lassen sie nicht wählen, trauen ihnen aber zu, Entscheidungen über Tod und Leben zu fällen?

Wir haben in Deutschland nicht einmal eine Wahlpflicht, obwohl man sagen könnte, es könne ja nicht zu viel verlangt sein, einmal alle vier bis fünf Jahre kurz mal ein Kreuzchen zu machen. Ja, sehe ich auch so. Und dennoch können wir deswegen nicht das Prinzip der Freiheit und der Selbstbestimmung der Bürger übergehen. Demokratie heißt auch, dass ich mich der Beteiligung am politischen Prozess verweigern darf. Ich muss mich weder informieren, noch muss ich mitmachen.

Wiederholt begegnete einem im Diskurs auch bis zuletzt die Forderung: Wer selbst nicht bereit sei, Organe zu spenden, der dürfe auch im Notfall selbst keins beanspruchen. In sich im übrigen bereits ein logischer Bruch, denn wer eines braucht, kann gar nicht mehr Spender sein, das aber nur am Rande. SPD-Mann Lauterbach bemühte dann in der gestrigen Bundestagsdebatte auch genau diese Linie: „Das, was ich will, das mir selbst zugutekommt, muss ich auch bereit sein, anderen zu geben.“ Das sei eine Tradition der Aufklärung, so Lauterbach.

Nun mag das ein ethisch hochwertiger Ansatz sein, gesetzlich ist er aber Unsinn und zudem auch noch unsolidarisch und unsozial. Würde es doch im Umkehrschluss heißen, dass nur jener im Notfall des Lebens Anrecht auf die Unterstützung der Solidargemeinschaft habe, der dafür etwas geleistet hat. Das aber wäre zutiefst unmenschlich, weil nichts die Armen, die Schwachen, die Kranken oder gar Kinder mehr im Stich lassen würde, als diese Logik, nicht nur im Falle der Organspende, sondern auch im breiten Netz der Sozialleistungen.

Massiv Luft nach oben

Unsere Gesellschaft mit ihrer christlich verwurzelten Nächstenliebe zeichnet sich ja gerade dadurch aus, dass wir allen helfen, unabhängig davon, wie und warum sie in Not sind. Wir behandeln auch jene in unserem Krankenkassensystem, die sich durch Selbstverschulden, durch Übermut oder durch ungesunde Lebensweise selbst verletzen und gefährden, den Extremsportler mit Querschnittslähmung und den Raucher mit Lungenkrebs inklusive.

Nun warten aber circa 9.000 Menschen und ihre Angehörigen in Deutschland auf ein Spenderorgan, denen ethische Debatten mimosenhaft vorkommen dürften oder gar unmenschlich angesichts der realen akuten und lebensbedrohlichen eigenen Situation. Und deswegen ist die Debatte um die Organspende mit dem gestrigen Tag auch nicht beendet, sondern als Aufgabenstellung nach wie vor im Raum.

Ein erster guter Schritt war bereits, dass im vergangenen Jahr ein Gesetz auf den Weg gebracht wurde, das die Abläufe in den Krankenhäusern optimieren soll und Gelder und Personal zur Verfügung stellt. Wenn nämlich in manchen Krankenhäusern die Transplantationsquote 17 Mal höher ist, als in anderen Transplantationskliniken, hat das nichts mit erhöhter regionaler Spendenbereitschaft zu tun, sondern mit guter Umsetzung. Hier ist noch massiv Luft nach oben.

Was bedeutet es für den Sterbeprozess?

Und es ist richtig, ein Register einzuführen, in das sich Bürger eintragen, ob sie Spender sein wollen, oder auch nicht. Es schafft Klarheit und entlastet die Verwandten, die im Notfall auf dem Krankenhausflur nicht auch noch dies entscheiden wollen, als hätten sie sonst nicht gerade andere Sorgen.

Eine der größten Sorgen jener Bürger, die sich gegen Organspende entscheiden, bleibt aber ohne Zweifel die Frage, ob man denn auch wirklich „tot“ sei, wenn einem Organe entnommen werden und ob man als potenzieller Organspender denn tatsächlich noch die gesamte Bandbreite medizinischer Leistungen bekomme, oder nicht früher „aufgegeben“ werde, als jene, aus denen man keinen „Nutzen“ mehr ziehen kann.

Hier ist der Staat gefragt, Klarheit und Transparenz zu schaffen. Vertrauen wurde genau an diesem Punkt in den vergangenen Jahren massiv verspielt. Klarheit und Transparenz erfordert aber auch die schonungslose Aufklärung der Bürger über die konkrete Umsetzung der Organentnahme. Was bedeutet es für den Sterbeprozess, was für die Verwandten, was für mich selbst, wenn das „friedliche Einschlafen im Kreise der Familie“ – so wünscht sich die Mehrheit den eigenen Tod – nicht stattfinden wird, weil die medizinischen Prozesse der Transplantationsmedizin anderes erfordern?

Nicht ohne Risiken und Nebenwirkungen

Dann muss darüber geredet werden, was der Hirntod oder auch die Floskel der „neuesten medizinischen Erkenntnisse“ über den Zeitpunkt des Todes bedeutet, wenn andere Ländern, wie etwa Organtransplantations-Spitzenreiter Spanien bereits beim Herztod mit der Organentnahme beginnt? Droht dieser „medizinische Standard“ auch in Deutschland? Und wenn nicht, warum steht der Hirntod dann nicht explizit im Transplantationsgesetz?

In Deutschland darf nicht einmal eine Kopfschmerztablette ohne den Hinweis auf alle Risiken und Nebenwirkungen verkauft werden. Wer diese Pflicht zu Information und Transparenz aber dort als unverhandelbar voraussetzt, kann bei so schwerwiegenden Entscheidungen wie der Frage der Organentnahme nicht auf die ganze Wahrheit verzichten. Wer den Bürger und seine Selbstbestimmung ernst nimmt, ist hier in der Pflicht, ihm die ganze Wahrheit zuzumuten. Auch hier ist noch viel Luft nach oben, aber erst dann erst entscheiden wir alle selbstbestimmt.

Foto: Kerstin Pukall

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Ilona Grimm / 17.01.2020

@Bernhard Freiling: Von mir erhalten Sie 100% Zustimmung zu jedem Ihrer Sätze (bis auf den allerletzten). Auch ich trage seit Jahren einen Organspendeausweis mit durchgestrichener Spenderbereitschaft in meinem Geldbeutel (ohne den ich das Haus nicht verlasse) bei mir und dazu auch meine Patientenverfügung, in der drin steht: »Ich wünsche keine Organtransplantation – weder als Empfänger noch als Spender.« Selbstverständlich sind Angehörige und Freunde im Besitz von Kopien dieser Dokumente.

Rudi Hoffmann / 17.01.2020

Wenn ich mir die theoretischen Spender so ansehe , auch hier und in anderen Foren , wo sind die in der Praxis ? Dann dürfte es keinen Mangel geben !

Ridley Banks / 17.01.2020

Wieder eine Geldquelle fuer den Staat weniger, nun muessen sich die Araber oder Scheichs einen anderen Staat suchen.

PD. Dr. J. Commentz / 17.01.2020

Nein, Frau Kelle, ich muß Ihnen widersprechen: “Wer die Autonomie des Menschen ernst nimmt, muss sie auch dann durchhalten, wenn es schwierig wird und dann gehört der Mensch eben sich selbst, bis in den Tod, im Sterbeprozess, und über den Tod hinaus”. Aber das stand doch gar nicht zur Debatte, es war nur zu entscheiden, ob ich aktiv einer Organspende zustimme oder diese aktiv ablehne. Alles darüber hinaus ist persönliche Wertung (” mit moralisch erhobenem Zeigefinger eine Spendenbereitschaft erzwungen werden soll, der Spendenunwillige nahezu der unterlassenen Hilfeleistung bezichtigt wird”), die mit dem Sachverhalt nichts zu tun hat. Außerdem stellen Sie zwei unterschiedlich Rechtsgüter gleichwertig nebeneinander: die “körperliche Unversehrtheit”  über den Tod hinaus, wobei, nochmal, diese ja gar nicht in Frage steht und die Möglichkeit des Weiterlebens eines sonst dem Tode geweihten Menschen. Ein Besuch einer zB kindernephrologische oder kinderkardiologischen Abteilung, wo die Kinder mehr “zu Hause” sind als sie zu Hause sind, lehrt einen, daß hier Äpfel mit Birnen verglichen werden. Ich unterstelle Ihnen absolut nicht, daß Sie diesem Problem gleichgültig gegenüberstehen, bin aber nach langjähriger ärztlicher Tätigkeit auf einer pädiatrischen Intensivstation und damit leider auch mit der Problematik der Hirntodfeststellung bei Kinder vertraut, überzeugt, daß Sie verkehrt wichten. Über der Heidelberger Pathologie steht: “Hic gaudet mors succurre vitae”. (Hier freut sich der Tod, dem Leben zu helfen!) Nebenbei, laut Umfrage waren die meisten der Befragten, auch der Grünen, für die Widerspruchslösung.  Hochachtungsvoll!

Hans Schnaider / 17.01.2020

Der Mensch ist ein unglaubliches Wunderwerk der Natur, im Grunde unfassbar. Seine Organe sind eine Kostbarkeit, nach Feststellung des Todes - reine Definitionsfrage - ist eine sinnvolle Verwendung vorzuziehen, besonders wenn man die Alternativen in’s Auge fasst : verbrannt zu werden oder zu verfaulen. Bissel drastisch, diese Beschreibung, aber nicht falsch. Die Diskussion erinnert mich an die Sorge vergangener Zeiten , lebendig begraben worden zu sein und dies , als einziger, dann mitzubekommen .

Caroline Neufert / 17.01.2020

Unabhängig von allen ethischen Fragen, denen ich im GundG zustimme, störten mich zwei Dinge an Spahn und BMG am meisten.  Das Etablieren von transparenten Prozessen und Dokumentation ist zwingend notwendig, um überhaupt Vertrauen in die Ärzteschaft zu haben und eben nicht die Sorge “lebend ausgenommen” zu werden. Da ist seit den Organspendeskandalen wenig passiert. Spahn, der verkappte Digitalminister, der das Gesundsheitswesen asap digitalisieren will, setzt auf gebrauchte, alte Organe statt auf Förderung der Technologie für künstliche Organe und ein blockchainbasiertes-Register. Ersteres löst die ethischen Fragen; letzteres schafft mehr Vertrauen als der Zwang zur Widerspruchslösung.

Peter Reindl / 17.01.2020

Die jetzige Lösung ist mit Abstand die Schlechteste. Sie bedeutet nur, das der Verwaltungsaufwand größer wird und Berufsgruppen mit „mehr Arbeit für kein Ergebnis“ belastet werden.

K. Orgis / 17.01.2020

Ich bedaure diese Entscheidung des Bundestages und kann der Argumentation nicht ganz folgen. Solange ICH SELBER entscheiden kann, ob ich Organe spende, und wenn ja, welche, sehe ich nicht den Zwang dahinter. Höchstens dahingehend, dass ich mich in unserer Spaßgesellschaft mit dem Thema Tod auseinandersetzen muss. Und dort liegt meines Erachtens der Hase im Pfeffer. Wir leben in einem Umfeld, das dieses Thema so weit als möglich verdrängt. Oder zu bequem ist, den Organspendeausweis auszufüllen. Und muten damit dann unseren Angehörigen oder anderen nahestehenden Personen zu, im Fall unseres Todes eine Entscheidung zu treffen, bei der sie sich nicht sicher sein können, ob sie unserer Meinung entsprochen hätte. Dazu in einer Situation, die ohnehin schon belastend genug ist. Das „friedliche Einschlafen im Kreis der Familie“ ist nach einem Unfall, Schlaganfall oder ähnlichem ohnehin nicht möglich. Der Mensch ist schon tot, wird nur mit Maschinen noch „frisch“ gehalten. Der Hirntod ist im Transplantationsgesetz verankert. §3, Abs. 2: „Die Entnahme von Organen oder Geweben ist unzulässig, wenn.…nicht vor der Entnahme bei dem Organ- oder Gewebespender der endgültige, nicht behebbare Ausfall der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms nach Verfahrensregeln, die dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft entsprechen, festgestellt ist.“

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