@Bernhard Freiling: Von mir erhalten Sie 100% Zustimmung zu jedem Ihrer Sätze (bis auf den allerletzten). Auch ich trage seit Jahren einen Organspendeausweis mit durchgestrichener Spenderbereitschaft in meinem Geldbeutel (ohne den ich das Haus nicht verlasse) bei mir und dazu auch meine Patientenverfügung, in der drin steht: »Ich wünsche keine Organtransplantation – weder als Empfänger noch als Spender.« Selbstverständlich sind Angehörige und Freunde im Besitz von Kopien dieser Dokumente.
Wenn ich mir die theoretischen Spender so ansehe , auch hier und in anderen Foren , wo sind die in der Praxis ? Dann dürfte es keinen Mangel geben !
Wieder eine Geldquelle fuer den Staat weniger, nun muessen sich die Araber oder Scheichs einen anderen Staat suchen.
Nein, Frau Kelle, ich muß Ihnen widersprechen: “Wer die Autonomie des Menschen ernst nimmt, muss sie auch dann durchhalten, wenn es schwierig wird und dann gehört der Mensch eben sich selbst, bis in den Tod, im Sterbeprozess, und über den Tod hinaus”. Aber das stand doch gar nicht zur Debatte, es war nur zu entscheiden, ob ich aktiv einer Organspende zustimme oder diese aktiv ablehne. Alles darüber hinaus ist persönliche Wertung (” mit moralisch erhobenem Zeigefinger eine Spendenbereitschaft erzwungen werden soll, der Spendenunwillige nahezu der unterlassenen Hilfeleistung bezichtigt wird”), die mit dem Sachverhalt nichts zu tun hat. Außerdem stellen Sie zwei unterschiedlich Rechtsgüter gleichwertig nebeneinander: die “körperliche Unversehrtheit” über den Tod hinaus, wobei, nochmal, diese ja gar nicht in Frage steht und die Möglichkeit des Weiterlebens eines sonst dem Tode geweihten Menschen. Ein Besuch einer zB kindernephrologische oder kinderkardiologischen Abteilung, wo die Kinder mehr “zu Hause” sind als sie zu Hause sind, lehrt einen, daß hier Äpfel mit Birnen verglichen werden. Ich unterstelle Ihnen absolut nicht, daß Sie diesem Problem gleichgültig gegenüberstehen, bin aber nach langjähriger ärztlicher Tätigkeit auf einer pädiatrischen Intensivstation und damit leider auch mit der Problematik der Hirntodfeststellung bei Kinder vertraut, überzeugt, daß Sie verkehrt wichten. Über der Heidelberger Pathologie steht: “Hic gaudet mors succurre vitae”. (Hier freut sich der Tod, dem Leben zu helfen!) Nebenbei, laut Umfrage waren die meisten der Befragten, auch der Grünen, für die Widerspruchslösung. Hochachtungsvoll!
Der Mensch ist ein unglaubliches Wunderwerk der Natur, im Grunde unfassbar. Seine Organe sind eine Kostbarkeit, nach Feststellung des Todes - reine Definitionsfrage - ist eine sinnvolle Verwendung vorzuziehen, besonders wenn man die Alternativen in’s Auge fasst : verbrannt zu werden oder zu verfaulen. Bissel drastisch, diese Beschreibung, aber nicht falsch. Die Diskussion erinnert mich an die Sorge vergangener Zeiten , lebendig begraben worden zu sein und dies , als einziger, dann mitzubekommen .
Unabhängig von allen ethischen Fragen, denen ich im GundG zustimme, störten mich zwei Dinge an Spahn und BMG am meisten. Das Etablieren von transparenten Prozessen und Dokumentation ist zwingend notwendig, um überhaupt Vertrauen in die Ärzteschaft zu haben und eben nicht die Sorge “lebend ausgenommen” zu werden. Da ist seit den Organspendeskandalen wenig passiert. Spahn, der verkappte Digitalminister, der das Gesundsheitswesen asap digitalisieren will, setzt auf gebrauchte, alte Organe statt auf Förderung der Technologie für künstliche Organe und ein blockchainbasiertes-Register. Ersteres löst die ethischen Fragen; letzteres schafft mehr Vertrauen als der Zwang zur Widerspruchslösung.
Die jetzige Lösung ist mit Abstand die Schlechteste. Sie bedeutet nur, das der Verwaltungsaufwand größer wird und Berufsgruppen mit „mehr Arbeit für kein Ergebnis“ belastet werden.
Ich bedaure diese Entscheidung des Bundestages und kann der Argumentation nicht ganz folgen. Solange ICH SELBER entscheiden kann, ob ich Organe spende, und wenn ja, welche, sehe ich nicht den Zwang dahinter. Höchstens dahingehend, dass ich mich in unserer Spaßgesellschaft mit dem Thema Tod auseinandersetzen muss. Und dort liegt meines Erachtens der Hase im Pfeffer. Wir leben in einem Umfeld, das dieses Thema so weit als möglich verdrängt. Oder zu bequem ist, den Organspendeausweis auszufüllen. Und muten damit dann unseren Angehörigen oder anderen nahestehenden Personen zu, im Fall unseres Todes eine Entscheidung zu treffen, bei der sie sich nicht sicher sein können, ob sie unserer Meinung entsprochen hätte. Dazu in einer Situation, die ohnehin schon belastend genug ist. Das „friedliche Einschlafen im Kreis der Familie“ ist nach einem Unfall, Schlaganfall oder ähnlichem ohnehin nicht möglich. Der Mensch ist schon tot, wird nur mit Maschinen noch „frisch“ gehalten. Der Hirntod ist im Transplantationsgesetz verankert. §3, Abs. 2: „Die Entnahme von Organen oder Geweben ist unzulässig, wenn.…nicht vor der Entnahme bei dem Organ- oder Gewebespender der endgültige, nicht behebbare Ausfall der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms nach Verfahrensregeln, die dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft entsprechen, festgestellt ist.“
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