Susanne Baumstark / 18.10.2019 / 06:00 / Foto: Pethrus / 28 / Seite ausdrucken

Opferentschädigung? Lieber weniger Geschädigte!

Da hat sich die Bundesregierung ja was vorgenommen: „Mit einer eigenständigen Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts im SGB XIV soll der Verantwortung des Staates gegenüber Bürgerinnen und Bürgern, die schädigungsbedingt eine Gesundheitsstörung erlitten haben, in angemessener Weise Rechnung getragen werden … Das SGB XIV soll den aktuellen Lebenssituationen der Betroffenen und den Anforderungen an eine zukunftsorientierte staatliche Opferentschädigung gerecht werden.“ Ein neues Sozialgesetzbuch (SGB) also mit stark vereinfachter Verfahrenspraxis ist zu erwarten: „Für die Leistungserbringung reicht es aus, dass nach summarischer Prüfung auf Grundlage der Angaben der Antragstellerinnen und Antragsteller ein Anspruch bejaht werden kann. Damit können die Leistungen der Schnellen Hilfen unbürokratisch und zügig zur Verfügung gestellt werden“ – also nach einer rein überschlägigen Prüfung ohne förmliche Beweisaufnahme.

Laut eigener Bekundung reagiert die Bundesregierung mit ihrem 341 Seiten starken „Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts“ auf die Auswirkungen des Terroranschlags vom 19. Dezember 2016 in Berlin. Opfer einer Gewalttat müssten Leistungen nun schneller und zielgerichteter als bisher erhalten. Das entspreche nämlich dem zeitgemäßen Bedarf: „Das Soziale Entschädigungsrecht, das auf dem im Jahr 1950 für die Versorgung der Kriegsgeschädigten, ihrer Angehörigen und Hinterbliebenen geschaffenen Bundesversorgungsgesetz basiert, soll sich zukünftig an den heutigen Bedarfen der Betroffenen, insbesondere Opfer von Gewalttaten, einschließlich der Opfer von Terrortaten, ausrichten.“ Warum etliche der „heutigen Bedarfe“ von Gewalt-Betroffenen überhaupt entstanden sind und wie sie, nicht zuletzt bezüglich des Berliner Anschlags durch vernunftbasierte Migrationspolitik zu verhindern wären geht aus dem Gesetzentwurf nicht hervor.

Es entsteht eher der Eindruck, die Bundesregierung habe mit der geänderten Sachlage rein gar nichts zu tun und springe jetzt als humanitäre Retterin ein – freilich unter Zugriff auf Steuergelder. Zum Erfüllungsaufwand steht einiges ab Seite 281. Angesichts der Vielzahl an bundesweiten „blutigen Vorfällen“ wird man mit den veranschlagten Geldern im Leben nicht hinkommen, sollten künftig sämtliche Opfer vom Entschädigungsrecht Gebrauch machen. Mit der Reform werden die Entschädigungszahlungen wesentlich erhöht. „Sie werden ohne Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen erbracht. Geschädigte mit einem Grad der Schädigungsfolgen von mindestens 30 erhalten unbefristete monatliche Zahlungen.“ Da man offenbar die blutige Sachlage als Normalzustand einer modernen Gesellschaft betrachten soll, liegt der Gedanke an eine Alternative zum bedingungslosen Grundeinkommen nicht fern. Als Dank wird man eine hinausgezögerte Ruhigstellung weiter Teile der misstrauisch werdenden Bevölkerung – gemäß den Erfahrungswerten der letzten Jahre – durchaus annehmen können. Wer sich übrigens sozialrechtlich auskennt und darüber wundert, dass auf das Sozialgesetzbuch (SGB) XII nicht das SGB XIII folgt: hier findet man die Erklärung dafür.

 

Dieser Beitrag erschien zuerst auf Susanne Baumstarks Blog Luftwurzel.

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Leserpost

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Karla Kuhn / 18.10.2019

Herr Kolb, Herr Jäger und die meisten anderen Leser, GROßARTIG !  Ein heißes Eisen Frau Baumstark, was Sie anfassen, ganz große Klasse ! Der Witz an der ganzen Sachs ist, daß die Entschädigung für das Opfer von seinem EIGENEM Steuergeld bezahlt wird !  Es zahlt quasi für sich selber.

Karla Kuhn / 18.10.2019

“Warum etliche der „heutigen Bedarfe“ von Gewalt-Betroffenen überhaupt entstanden sind und wie sie, nicht zuletzt bezüglich des Berliner Anschlags durch vernunftbasierte Migrationspolitik zu verhindern wären geht aus dem Gesetzentwurf nicht hervor.”  Erwarten Sie etwa so eine logische Schlußfolgerung ??  Da müßte doch die Regierung zugeben, daß  viele Verbrechen auf das Konto der “Gäste” gehen. Die “Gäste”, die Merkel im September 2015 UNGEPRÜFT ins Land gelassen hat und auch weiterhin reingelassen werden.  OH, jetzt werde ich lieber still sein, sonst passiert mir das, was Herr Grimm im FUNDSTÜCK heute geschrieben hat : “Bürger, meldet mehr rechtsextreme Verdachtsfälle. ”  VERDACHTSFÄLLE, damit ist für MICH Tür und Tor für DENUNZIATION geöffnet wie im Dritten Reich, wo mein jüdischer Stiefgroßvater denunziert wurde und in der DDR, wo ich OPFER von “VERDACHTSFÄLLEN” wurde, DAS muß man sich mal auf der Zunge zergehen lassen:  “Bürgerinnen und Bürger sollten ihr UNBEHAGEN (jetzt reicht schon ein Unbehagen zur DENUNZIATION, denn nichts anderes ist das für mich als gebranntes “Kind”))  im Kontakt mit einem MUTMAßLICHEN Extremisten nicht für sich behalten oder gar DULDEN” DAS ist für mich ein ganz übles DE JA VUE !  WAS ist los in diesem Land ??  “Viele Jugendlichen sind der Meinung, daß man in Deutschland nicht mehr frei seine Meinung sagen darf.  Vor allem was die Migration angeht.” In der DDR haben sich die Menschen nur noch in ihren Nischen frei äußern dürfen, das ging so lange, bis sich die ganze Wut und der Haß 1989 entladen hat. Dabei haben diese Jugendlichen die “Segnungen” des Sozialismus gar nicht kennengelernt !

Klaus Blankenhagel / 18.10.2019

Deutschland hat meine Liebe nicht mehr, und das schon seit sehr vielen Jahren.

Dr. Gerhard Giesemann / 18.10.2019

Das geht alles nach dem bewährten Muster: Erst ein Feuerchen legen und dann mit viel Geschrei beim Löschen helfen - so bleibt man immer am Ball.

Helmut Driesel / 18.10.2019

  Sozialgesetzbuch “Sie wissen schon welches” wäre nicht schlecht. Vielleicht sollte man die 13 aus der Menge der ganzen Zahlen entfernen und ein paar mathematische Ausnahmeregeln dazu einführen. Man könnte ja auch Christen wie Herrn Heil das 13te Gehalt streichen… Soweit ich das sehe, setzt jede Opferentschädigung ein erfolgreich abgeschlossenes Gerichtsverfahren voraus. (Wenn nicht Parlamente wie im Falle des NSU-Polizeiversagens sakrosankte Beschlüsse fassen.) Wird der gegenwärtige Stil in der Justiz beibehalten, und sei es nur wegen Überlastung oder Desinteresse, dann können sich die meisten Opfer ihre gesetzliche Entschädigung als Tagtraum reinziehen. Im Übrigen wird man ja schneller alt, als man das gerne sieht, und als Zugabe zu den Pflegekosten fällt die Ausgabe dem Staat gewissermaßen sofort wieder in den Schoß. Sag noch einer, das wär nicht alles bis zum letzten Federstrich durchdacht.

Friedrich Neureich / 18.10.2019

Soll das in erster Linie dann der Entschädigung von sog. religiösen Gefühlsverletzungen dienen, oder geht es mehr um die Opfer von Clansfehden? Der derzeitigen Regierung traue ich nicht mehr zu, IRGENDETWAS zum Wohl der eigenen Bürger zu unternehmen, es sei denn als ungewollten und eher ärgerlichen lokalen Nebeneffekt der großen Ziele - Deindustrialisierung und Umvolkung.

Andreas Rühl / 18.10.2019

@ Herrn Schubert: D’accord. Genau diese Grundfrage (Freiheit oder Sicherheit) beantwortet ja unser Staat leider genau entgegengesetzt, wenn es darum geht, bürgerliche Freiheiten zu beschneiden für alle möglichen “hehren” Zwecke. Es dürfte auch jedem klar sein, dass es unmöglich ist, den Bürger vor Straftaten effektiv und dauerhaft zu schützen, wäre es anders, bedürfte es des Strafrechts nicht. Auch die Vorstellung, dass eine “harte” Ahnung von Taten dazu führt, dass weniger oder keine Taten mehr begangen werden, ist irrig. Desweiteren ist falsch, dass durch Strafen in irgendeiner Weise auf den Täter dahingehend eingewirkt wird, dass er künftig keine Taten mehr begeht. Die Strafzwecke laufen fast alle leer. Aber: Es gibt einen Konnex zwischen der Massenintegration, insbesondere 2015/16, und der Zunahme bestimmter Straftaten, die allesamt das Sicherheitsgefühl der Bürger ganz erheblich beeinträchtigen. Es geht um Raub, Vergewaltigung, Körperverletzung, Mord. Da mutet es schon eigentümlich an, wenn der Staat das Opferentschädigungsgesetz novelliert in der vorgesehenen Weise. Auch wenn die Schlussfolgerungen im Artikel durchaus etwas überspitzt sind (nach dem Motto: schützen wollen sie uns nicht, aber mit ein paar Euro abfinden) darf man durchaus die Frage nach der Verantwortlichkeit für diese Straftaten stellen und zwar für die politische Veranwortlichkeit, nicht die strafrechtliche, die beim Täter bleibt. Hier wären offene Worte und vielleicht sogar das Eingeständnis eigenen Versagens mehr als hilfreich. So, wie dieses Problem die Politik derzeit behandelt: Leugnen, Ignorieren und am Ende ein paar Euro Entschädigung, dürfte dies nicht gerade das Vertrauen in den Staat fördern, sondern zerstören.

Sebastian Weber / 18.10.2019

Jaja, der Ablasshandel ... Funktionierte nicht nur zu Luthers Zeiten prima, heute profitieren unter anderem die Grünen davon. Die Partei der Besserverdienenden (früher mal die FDP) ist heute Bündnis90/dieGrünen. Z.B A26er (Lehrerehepaar mit 2x A13; Häuschen geerbt; Altersversorgung paletti) fährt SUV, fliegt drei Mal im Jahr zu weiten Destinationen, kauft ständig alle neuen „electronic devices“. Hat dann aber doch ein schlechtes Gewissen und wählt daher grün - man ist ja ein Gutmensch und muss die Welt retten ...

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