Nathan Gelbart, Gastautor / 05.02.2021 / 12:00 / Foto: Imago / 100 / Seite ausdrucken

Offener Brief an eine Berliner Richterin

Ein Fall aus Berlin: Bürger XY beantragt vorläufigen Rechtschutz gegen die an seinem Wohnort verhängte Maskenpflicht auf einer ehemals belebten Einkaufsstraße, obgleich dort aufgrund verfügter Schließungsanordnungen faktisch keine Einkaufsmöglichkeiten mehr bestehen und alle dort befindlichen Restaurants, Kinos und Theater ebenfalls schließen mussten. Die Maskenpflicht hingegen blieb aufrechterhalten, durchgehend Tag und Nacht sowie an Wochenenden.

Zudem wehrt sich der Antragsteller gegen das Verbot, sich privat mit nur einer Person aus einem anderen Haushalt treffen zu dürfen. Er geht ferner gegen die Pflicht vor, nach Rückkehr von einer Reise aus einem Land mit niedrigeren Infektionszahlen als an seinem Wohnort dennoch eine zehntätige häusliche Quarantäne absolvieren zu müssen. Das zuständige Verwaltungsgericht hat den Antrag als teilweise unzulässig und im Übrigen als unbegründet zurückgewiesen. 

Die Einzelrichterin stellte infrage, ob der Antragsteller die Kontaktbeschränkung angreifen konnte, da er nicht „glaubhaft machte“, hiervon überhaupt betroffen zu sein. Konkret geplante private Treffen mit mehr als einer weiteren haushaltsfremden Person seien nicht behauptet worden. Die Maskenpflicht auf einem menschenleeren Boulevard rechtfertigte die Richterin mit der Möglichkeit, dass auch Einkaufs- und Kulturmeilen ohne Handel und Kultur, sogar nachts zumindest zum „Flanieren“ einladen würden.

Die Pflicht zur Quarantäne bei der Rückkehr aus Ländern mit niedrigeren Infektionszahlen bestätigte das Gericht pauschal mit dem Schutz von „Leben und Gesundheit der Bevölkerung“. Auch sei der Antragsteller der Stellungnahme der betreffenden Landesregierung nicht entgegentreten. Nachweislich hat die Richterin diese Stellungnahme dem Antragsteller jedoch nicht übersandt, so dass eine Äußerung hierzu nicht erfolgen konnte. Mit dem folgendem persönlichen Schreiben wandte sich der Antragsteller an die Richterin:

Ihr Beschluss vom... 2021

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
irgendwann ist es immer das erste Mal. Und bei mir ist es nach 25 Jahren Anwaltstätigkeit das erste Mal, dass ich einer Richterin nach einer von ihr getroffenen Entscheidung persönlich schreibe. Es kommt nicht daher, dass Sie dem von mir beantragten Einstweiligen Rechtsschutz gegen aktuelle „Infektionsschutzmaßnahmen“ nicht nachgekommen sind. Nun, mal gewinnt man und mal verliert man. So ist das bei Gericht, wobei das Schicksal des Antragstellers und seiner Freiheitsrechte eben nicht wie auf „Hoher See in G“ttes Hand“, sondern in Ihrer lag. So war das Ergebnis Ihrer Entscheidung auch nicht sonderlich überraschend. 

Überraschend hingegen war die Erkenntnis, dass Passagen Ihres erkennbar aus Bausteinen anderer Entscheidungen zusammengeflickten Beschlusses noch peinlicher sind als das Make-up und die Eloquenz der prominentesten Gesundheitspolitikerin des für Ihr Gericht zuständigen Bundeslandes. Es stimmt, über Geschmack sollte man nicht streiten. Was aber nicht bedeutet, dass man es bei gebotenem Anlass nicht doch tun sollte. Vor allem angesichts der in Ihrer Beschlussbegründung enthaltenen Geschmacklosigkeiten, die das Maß des Erträglichen übersteigen. 

Sie begründen die Zurückweisung meines Antrages damit, dass ich der Stellungnahme der Landesregierung nicht entgegengetreten bin. Ich hätte es gerne getan, wären Sie so freundlich gewesen, mir diese Stellungnahme überhaupt zukommen zu lassen. Aber Sie haben es unterlassen. Ich vermute, Sie waren damit beschäftigt, die aktuellen „Infektionszahlen“ der Bundesbehörde der exklusiven Wahrheit, des Robert-Koch-Instituts, zu studieren und zeitgleich zur Beruhigung den nächsten Baldriantrunk anzurühren. Aber konsequent ist das allemal, und so hat sich in Ihrem Gerichtssaal eben auch das Grundrecht auf rechtliches Gehör hinten anzustellen, dort, wo die mit Ihrem Segen bereits beerdigten Grundrechte ruhen.

Müssen private Abendessen angemeldet und genehmigt werden?

Sie stellen ferner fest, der Antragsteller habe „nichts Konkretes dazu vorgetragen und glaubhaft gemacht, inwiefern er persönlich von den … Obergrenzen für private Zusammenkünfte …. tangiert ist“. 

Offenbar haben Sie bereits die nächsten Entscheidungen Ihrer Landesregierung vorweggenommen. Müssen private Abendessen vorher behördlich angemeldet und genehmigt werden? Oder ist es in Ihrer neuen Covid-Welt mittlerweile selbstverständlich, dass Familien ihre Abende ausschließlich alleine zu verbringen haben?

Ebenso wenig stören Sie sich daran, dass die allerletzten Fußgänger auf einer fast menschenleeren und extrem breiten Straße trotz zwangsgeschlossener Gastronomie, stillgelegter Kultur und verbotenem Einzelhandel sogar nachts Mund und Nase zwangsbedecken müssen. Allen Hindernissen zum Trotz könnten ja Leute zum Flanieren angezogen werden. 

Würden Sie auch rechtswidrige Kontenpfändungen rechtlich absegnen, so der Betroffene nicht „glaubhaft gemacht“ hat, den gepfändeten Betrag dringender zu benötigen als der Staat?

Der Staat greift gegenwärtig nachhaltig in die Freiheitsrechte seiner Bürger ein. Getrieben von willkürlich erhobenen „Infektionszahlen“ die nicht annähernd dazu geeignet sind, zwischen Infektionsverdacht, tatsächlicher Infektion, ausgebrochener Krankheit und schwerem Krankheitsverlauf mit Todesfolge zu differenzieren. Es sind nicht „Infektionszahlen“, die Gefahr für Leben und Gesundheit der Menschen begründen, sondern lebensgefährliche Krankheiten für besonders gefährdete Patienten. 

Wie eine Fliege an der Decke

Seit fast einem Jahr werden den Menschen elementare Grundrechte verwehrt, Existenzen vernichtet, Kinder aus Schulen und Studenten aus Universitäten ausgesperrt, unser wirtschaftlicher Wohlstand zerstört. Dies aufgrund der viralen Atemwegserkrankung Covid-19, die weltweit in Ländern mit angemessenem Behandlungsniveau weder evident noch signifikant eine höhere Gefahr für Leben und Gesundheit bedeutet, als dies bei anderen viralen Atemwegserkrankungen in den Vorjahren der Fall war.

Sie kleben bei Ihrer Beschlussbegründung wie eine Fliege an der Decke an der magischen, von der Politik erfundenen, auf keiner wissenschaftlichen Erkenntnis beruhenden Inzidenzzahl 50 und ignorieren hierbei, dass selbst bei Erreichen dieser Zahl aufgrund der Dunkelziffer, also der nicht bekannten Infektionen, die Gesundheitsämter keine Nachverfolgung aller Fälle leisten können. 

Willige Helfer bei der Perpetuierung dieser Pandemie der Entrechtung sind nicht nur die nach immer strengeren Grundrechtseingriffen schreienden Berater der Bundesregierung. Dazu gehören auch ergebene Wissenschaftler, die noch nicht mal gewillt sind, die ihrer eigenen Fachrichtung unterliegenden, durch die ständigen „Lockdowns“ verursachten Kollateralschäden für Leben und Gesundheit der Bevölkerung zu reflektieren. Depressionen, Psychosen, häusliche Gewalt, Alkoholismus, Suizide, vernachlässigte Schwerkranke, die an anderen Krankheiten sterben müssen, weil Corona vorrangig behandelt wird.

Die Justiz versagt

Es ist vor allem die Justiz, die bei ihrer verfassungsgemäßen Aufgabe, die Menschen vor staatlich-hygienischer Willkür und Freiheitsberaubung zu schützen, kläglich versagt. Der Gastbeitrag des Staats- und Medizinrechtlers Prof. Dr. Josef Franz Lindner in der „Zeit“ vom 28.01.2021 wurde vor allem für Verfassungshüter wie Sie geschrieben. Die Lektüre lohnt sich

Frau Vorsitzende, kennen Sie den US-amerikanischen Autor und Wirtschaftswissenschaftler Thomas Sowell? Wie auch immer, offenbar kennt er Sie: „Es gibt kaum etwas Dümmeres und Gefährlicheres, als wichtige Entscheidungen in die Hände von Leuten zu legen, die keinen Preis dafür bezahlen müssen, wenn sie sich geirrt haben.“

In diesem Sinne, Frau Vorsitzende, bis demnächst in diesem Theater. So es nicht vorher geschlossen wird.

 

Nathan Gelbart ist Rechtsanwalt in Berlin. 

Foto: Imago

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Stefan Riedel / 05.02.2021

...“Die Angst der Richter vor der Macht ...” Buchtitel von Hans-Herbert von Armin. Ich möchte ergänzen, die Angst der Richter in D vor der finanziellen Macht der Politik. Finanziell ist die Justiz abhängig von der Exekutive( Buch Jens Gnisa ” Das Ende dse Grechtigkeit” S.173). Justizminister? oder doch gleich der Finanzminister? Geld regiert (richtet) die Welt. Auch Richter sind nur Menschen mit Familie ( wes Brot ich…). Nötig wäre Selbstverwaltung (Jens Gnisa s.o.). Dieser S y s t e m f e h l e r muss beseitigt werden. Aber wer sollte das angehen? Mir fällt niemand ein. Ihnen?

Thomas Brox / 05.02.2021

“Der Staat greift gegenwärtig nachhaltig in die Freiheitsrechte seiner Bürger ein. ... Die Justiz versagt.” Genau. Der verblödetet, feige Michel bekommt genau das, was er verdient: Eine sozialistische Diktatur. Gewaltenteilung und Demokratie sind nur noch eine Fassade. Der unfähige, schmarotzender EU/deutsche Staatsapparat macht sich das Land zur Beute. Das wichtigste Ziel des fetten Staatsapparats ist es, die Kontrolle über den zahlenden Untertan noch weiter zu verschärfen, damit noch weiter ausgeraubt werden kann. ++ Heute morgen stand ein toller Artikel eines Schweizer Politikers in der NZZ. Zitat [NZZ: Wir leben nicht im Turbokapitalismus, sondern im Semi-Sozialismus: Was nun (und was tun)?]:  “Die seit Jahren wachsenden Staatsquoten, die zahllosen aus Staatseingriffen resultierenden Fehlanreize und die überhebliche Meinung von Politikern und Bürokraten, sie seien klüger als die Märkte, hat zu auf weiten Strecken dysfunktionalen Mischsystemen geführt, die wichtige marktwirtschaftliche Steuerungsmechanismen sowie zentrale liberale Erfolgsfaktoren wie Selbstverantwortung und Eigeninitiative schwächen.” ++ In Dummland ist das Mischsystem bereits im Übergang zum harten Sozialismus.

Harald Oczko / 05.02.2021

“Es ist vor allem die Justiz, die bei ihrer verfassungsgemäßen Aufgabe, die Menschen vor staatlich-hygienischer Willkür und Freiheitsberaubung zu schützen, kläglich versagt.” In der Tat. Und das im Einklang mit einer willfährigen Journaille, die es sich seit Beginn der Pandemie nun vollkommen zur Aufgabe gemacht hat, die Grundsätze der sogenannten vierten Gewalt in einem freiheitlich-demokratisch organisierten Gemeinwesen vollends zu vergessen und nur noch als mehr oder weniger intensiver Lautsprecher des politischen Establishments samt deren sogenannter “Experten” zu funktionieren. Der Haltungs- und Herdenjournalismus der sich zu Staatsmedien entwickelnden Printlandschaft - vom Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk gänzlich zu schweigen - nimmt seinen Lauf und überlässt die Deutungs- und Diskurshoheit den sogenannten sozialen Medien, etwa der unsäglichen und für Diskurs-Stalinisten unverzichtbare Twitter-Blase. Es ist schlicht und ergreifend gruselig.

Kostas Aslanidis / 05.02.2021

Richter mit Parteibuch. Jeder Mensch der die Massnahmen anficht, haette bei unabhaengigen Richtern, recht bekommen. Eine Schmierentheater. “Im Namen des Volkes” spricht die Richterin sicher nicht.

beat schaller / 05.02.2021

Hut ab!! das ist sehr mutig. Ich finde es grandios. Mehr kann ich nicht dazu sagen, ausser dass es eine riesen Schweinerei ist. b.schaller

Rolf Schreiber / 05.02.2021

Vererhrter Herr Gelbart ;  In der Sache ist nichts dargelegt was die Richterin zum Nachdenken bringen könnte. Insovern ist ihr Artikel wie “Schweinescheeren ” !  Viel Geschrei , aber wenig Wolle !

H.Milde / 05.02.2021

Dieser Schuh passt sicherlich nicht nur dieser Richtenden iS einer haltungskorrekten Justiz á la Bluthilde, UdSSR, Nordkorea, PRC ua Vorzeigedemokratien. Aber so macht man Karriere, auch wenn sie Knietif im Elend ihrer Urteilopfer waten. Der RotGrüne Sumpf brodelt und stinkt ad nauseam.

HaJo Wolf / 05.02.2021

„Es gibt kaum etwas Dümmeres und Gefährlicheres, als wichtige Entscheidungen in die Hände von Leuten zu legen, die keinen Preis dafür bezahlen müssen, wenn sie sich geirrt haben.“ G E N I A L ! ! ! Überhaupt, ein toller Beitrag, Respekt Herr Gelbart!!

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