Die EU-Kommission veröffentlichte neue Leitlinien zu Klima-Anpassungsstrategien und -plänen. Es handelt sich um einen Rundumschlag mit geradezu totalitärem Ansatz.
Die EU-Kommission hat am 26. Juli neue Leitlinien zu ihren Klima-Anpassungsstrategien und -plänen veröffentlicht. In einer Pressemitteilung heißt es: „Extreme Hitzewellen, verheerende Dürren, tödliche Waldbrände, ein steigender Meeresspiegel: die Auswirkungen des ungebremsten Klimawandels werden sichtbarer. Die Europäische Kommission hat neue Leitlinien angenommen, um die 27 EU-Mitgliedstaaten bei der Aktualisierung und Umsetzung ihrer nationalen Klima-Anpassungsstrategien zu unterstützen.“ Der für den europäischen Grünen Deal zuständige Vizepräsident der EU-Kommission Frans Timmermans wird dazu zitiert:
„Die Wetterereignisse, die viele Europäerinnen und Europäer derzeit erleben, werden künftig extremer und häufiger, wenn der Klimawandel ungebremst weitergeht. Sie erinnern uns schmerzlich daran, dass wir sowohl die Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels als auch unsere Anpassungsstrategien verstärken müssen. Aufbauend auf der EU-Anpassungsstrategie werden die heute veröffentlichten Leitlinien allen EU-Ländern, Regionen und lokalen Verwaltungen helfen, wirksame Anpassungsmaßnahmen zu planen, um unsere Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Städte und die Natur vor den Auswirkungen des Klimawandels zu schützen.“
Dabei beruft sich die EU-Kommission auch auf den jüngsten Bericht des Weltklimarates (IPCC) der Vereinten Nationen, der die Dringlichkeit der Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels unterstreiche. Mit den neuen Leitlinien wolle die Kommission die Mitgliedstaaten darin stärken, „bei der Gestaltung der Klimaanpassungspolitik einen gesamtstaatlichen, koordinierten Ansatz zu verfolgen“. Dieser solle ein „Mainstreaming“ von Klimaanpassungsmaßnahmen auf allen politischen Ebenen umfassen, die letztlich den im europäischen Grünen Deal definierten Ziel dienen, dass Europa bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent der Welt werden soll.
Die Leitlinien sind als 36-seitige pdf-Datei in englischer Sprache und im Amtsblatt der Europäischen Union auch in deutscher Sprache verfügbar. Gleich in der Einführung wird darin betont, dass der öffentliche Sektor eine noch größere Rolle spielen müsse, um die Gesellschaft besser auf die sich verschärfenden Auswirkungen des Klimawandels vorzubereiten und um notwendige nachhaltige Investitionen zu fördern. Außerdem sei es nötig, die richtigen rechtlichen Rahmenbedingungen und Planungskapazitäten weiterzuentwickeln, damit die verschiedenen Akteure und Märkte vertrauensvoll in die Klimaresilienz investieren können.
Anpassungspolitik auf neue Bereiche ausweiten
Bereits in der „Europäischen Anpassungsstrategie“ von 2013 wurden alle EU-Mitgliedstaaten aufgefordert, umfassende Anpassungsstrategien einzuführen. Die EU-Verordnung über das „Governance-System für die Energieunion und für den Klimaschutz“ aus dem Jahr 2018 legte dann Berichtspflichten der EU-Mitgliedstaaten zur Anpassung an den Klimawandel fest sowie die Verpflichtung, aktualisierte Anpassungsziele in den jeweiligen nationalen Energie- und Klimaplan aufzunehmen. Im Februar 2021 folgte die „EU-Strategie für die Anpassung an den Klimawandel“, um die Anpassung intelligenter („smarter“), schneller („swifter“) und systemischer zu gestalten und die internationalen Maßnahmen zu beschleunigen.
Im Juli 2021 trat schließlich das EU-Klimagesetz in Kraft, in dem das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 als tatsächlich verpflichtend verankert ist. Als Zwischenziel wurde festgesetzt, dass die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um 55 Prozent gesenkt werden müssen. Darüber hinaus muss die EU-Kommission nun regelmäßig bewerten, ob die Maßnahmen eines EU-Mitgliedstaats mit der Sicherstellung von Fortschritten bei der Anpassung vereinbar sind, und gegebenenfalls entsprechende Empfehlungen aussprechen.
In Einklang mit diesen vorherigen Bestimmungen verfolgen die aktuellen Leitlinien nun das Ziel, die EU-Mitgliedstaaten bei der Überarbeitung ihrer Anpassungsstrategien zu unterstützen. Da die Auswirkungen des Klimawandels eine systematischere und raschere Reaktion erforderten, seien Anpassungsstrategien und -pläne, die nicht alle Politikbereiche abdecken und nicht in die Entscheidungsfindung auf allen Ebenen eingebettet sind, nicht mehr ausreichend. Außerdem müsse ein Überblick über den Stand der Maßnahmen auf EU-Ebene gewährleistet werden, und die Anpassungspolitik müsse auf neue Bereiche ausgeweitet werden.
Zusätzlich zu diesen Leitlinien biete das von der Europäischen Umweltagentur (EUA) entwickelte und verwaltete Instrument für Klimaanpassung (Adaptation Support Tool, AST) eine größere Detailtiefe und gute Beispiele für Durchführungsgrundsätze, Verfahren und Optionen, um über den in den Leitlinien behandelten Bereich hinauszugehen. Konkrete Anpassungswege und Demonstrationen von transformativen Lösungen würden auch mit regionalen Behörden in ganz Europa im Rahmen der im September 2021 gestarteten Mission von Horizont Europa zur Anpassung an den Klimawandel entwickelt.
Mainstreaming der Klimaanpassung
Zusammengefasst geht es in den Leitlinien um einen Rechtsrahmen anstelle weicher Politik; um regelmäßig aktualisierte Anpassungsstrategien; um Klimarisikobewertungen auf Grundlage regelmäßiger Stresstests von Infrastrukturen und Systemen; um die Einbeziehung aller relevanten Interessensgruppen aus der Zivilgesellschaft; um die Einbindung aller relevanten Sektoren der öffentlichen Verwaltung und aller Regierungsebenen sowie um die kontinuierliche Bewertung der Maßnahmen.
Dazu wird auch die Verabschiedung eines jeweiligen nationalen klimapolitischen Rechtsrahmens („Klimagesetz“) vorgeschlagen. Zudem sei die politische Unterstützung auf hoher Ebene – zum Beispiel durch das Büro des Premierministers oder das Präsidialamt – ein wichtiger Faktor, um staatliche und zivilgesellschaftliche Akteure für das Mainstreaming der Klimaanpassung zu mobilisieren und zu gewinnen. Unter der Leitung des Premierministers (oder eines vergleichbaren Gremiums) solle auch eine ressortübergreifende Taskforce für die Anpassung an den Klimawandel eingerichtet werden. Dabei sollen Interessenträger wie Forschungsinstitute, die Wissen zur Klimaanpassung bereitstellen, ermittelt und einbezogen sowie öffentlich-private Partnerschaften eingegangen werden.
Die EU finanziert die Anpassung an den Klimawandel mit einer breiten Palette von Instrumenten. Dazu zählen das LIFE-Programm als wichtigstes Finanzierungsinstrument der EU für Umwelt- und Klimapolitik; Horizont Europa als wichtigstes Finanzierungsprogramm der Union für Forschung und Innovation; der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), insbesondere durch INTERREG-Projekte; der Kohäsionsfonds durch Investitionen in die Umwelt und die Transeuropäischen Verkehrsnetze sowie der Fonds für einen gerechten Übergang, der darauf ausgerichtet ist, die negativen Auswirkungen des Übergangs zur Klimaneutralität und -resilienz in den am stärksten betroffenen Gebieten abzufedern. In den Leitlinien wird zudem darauf hingewiesen, dass eine klare Terminologie und gemeinsame Sprache entwickelt werden müsse, die allen Interessenträgern zugänglich ist, um Informationen zur Klimaanpassung zu vermitteln, damit ein gemeinsames Verständnis für die Maßnahmen entstehen könne.
Rundumschlag mit geradezu totalitärem Ansatz
Informationen über die potenziellen Auswirkungen des Klimawandels sollten in benutzerfreundlicher Weise aufbereitet und stilistisch und inhaltlich an die verschiedenen Zielgruppen angepasst werden. Nationale, regionale und lokale Behörden könnten sich zum Beispiel mithilfe von Workshops und Exkursionen um ein faktenbasiertes Engagement für Klimaschutzmaßnahmen bemühen. Gemeinschaften sollten sich durch öffentliche Konsultationen, Informationsaustausch sowie interaktive und informelle Methoden wie Ausstellungen, Wettbewerbe, Online-Spiele und so weiter beteiligen. Wörtlich wird hervorgehoben:
„Nationale oder regionale Webportale oder Plattformen, die maßgeschneiderte Informationen zum Klimawandel und zur Anpassung an den Klimawandel enthalten, eignen sich bestens für die Verbreitung relevanter Informationen. Diese Plattformen sollten mit bestehenden Portalen sektoraler Politikbereiche (z. B. Katastrophenvorsorge, Wasser, Gesundheit, biologische Vielfalt usw.) verknüpft werden, um das Klima-Mainstreaming zu fördern. Die Website der Europäischen Plattform für Klimaanpassung (Climate-ADAPT) spielt eine zentrale Rolle, da sie den Zugang zu und den Austausch von Daten und Informationen zu Fragen des Klimawandels und der Klimaanpassung erleichtert.“
Kurzum: Die neuen EU-Leitlinien zu den Klima-Anpassungsstrategien und -plänen stellen einen Rundumschlag mit geradezu totalitärem Ansatz dar. Dabei ist die Voraussetzung der auf den Green Deal ausgerichteten EU-Politik äußerst fragwürdig: Der menschengemachte Klimawandel als die Katastrophe unserer Zeit schlechthin ist lediglich eine modellierte Hypothese, die eben gerade nicht wissenschaftlich belegbar ist. Diese Tatsache klingt sogar in den Leitlinien an, wenn es heißt:
„Zwar ist die Vorhersage des künftigen Klimarisikos mit Unsicherheiten behaftet, doch wie die Endphase in Bezug auf die Temperaturen im Jahr 2100 aussehen wird – ob gut, schlecht oder schrecklich – ändert nichts an den Optionen, die für die Klimaanpassungspolitik zur Verfügung stehen.“
Mit anderen Worten: Wir wissen zwar nicht, ob es sinnvoll ist, was wir tun, aber wir nutzen dennoch alle Optionen der Zerstörung, die uns zur Verfügung stehen. Warum selbst Unternehmen bei diesem Wahnsinn mitspielen, erklärt sich letztlich durch Subventionen. So erhalten beispielsweise ThyssenKrupp oder das LNG-Terminal Brunsbüttel üppige staatliche Beihilfen. Und wenn sich Lauterbach aus seinem Italien-Urlaub heraus mit schrillem Klima-Alarm meldet, ist das nicht nur seine persönliche Verrücktheit, sondern er weiß sich damit voll auf EU-Linie.
Martina Binnig lebt in Köln und arbeitet u.a. als Musikwissenschaftlerin (Historische Musikwissenschaft). Außerdem ist sie als freie Journalistin tätig.