Peter Grimm / 23.05.2020 / 09:40 / Foto: Pixabay / 44 / Seite ausdrucken

Mit 71 Jahren in der Risikogruppe

71 Jahre sind ein reifes Alter. Damit gehört man in diesen Tagen zweifelsfrei zur Risikogruppe. Und um das heutige Geburtstagskind ist es wahrlich nicht besonders gut bestellt. Diejenigen, deren Beruf es ist, sich um seine Pflege zu kümmern, sind zögerlich, weil sie die Infektionen, die dem Jubilar gerade drohen, nicht erwartet hätten.

Der Jubilar des heutigen Tages ist das Grundgesetz, am 23. Mai 1949 vom Parlamentarischen Rat beschlossen. In seinem 71-jährigen Leben hat es schon viele Änderungen erfahren, aber niemals in der Grundsubstanz. Bei allen Mängeln, die man finden kann, beschreibt es eine freiheitlich-demokratische Ordnung und gibt dem Staat die unbedingte Aufgabe, seinen Bürgern die Ausübung ihrer Bürgerrechte zu gewährleisten. Manche Selbstverständlichkeit aus der Geburtsstunde gilt einigen späteren Nutznießern der freiheitlichen Ordnung als anrüchig, beispielsweise, dass das Deutsche Volk das Verfassungssubjekt, mithin der Souverän ist. Dennoch haben auch diejenigen, denen sonst jede Erwähnung des Volks – insbesondere des deutschen – verdächtig ist, dem Jubilar nicht vorgeworfen, „völkisch“ zu sein.

Doch zum 71. Geburtstag praktizieren Bundesregierung und Landesregierungen im Land des Grundgesetzes die Einschränkung vieler elementarer Grundrechte durch die Hintertür. Sie haben nicht, weil es nötig war, mittels einer parlamentarisch legitimierten Ausrufung des Notstands die Bürger unter Vormundschaft der Regierungen gestellt, sondern durch eine koordinierte Anwendung des Infektionsschutzgesetzes. Dass sich das Grundgesetz in einigen Teilen durch diese Hintertür aushebeln lässt, hatte wohl niemand erwartet, der die Feierlichkeiten zu seinem runden Geburtstag vor einem Jahr noch für selbstverständliche Routine hielt. Und nun, zum 71., bekommt das gute alte Werk eine Lücke vorgehalten, die seine Autoren sicher nicht wollten.

Es ist ein Virus, welcher den Jubilar nun bedroht. Nicht jenes Corona-Virus, das viele Bürger ängstigte und ängstigt, sondern der Erreger des Obrigkeitsstaats, der autoritären Ordnung, die sich darin gefällt, das Leben der Menschen vormundschaftlich regeln zu können, ohne dass die sich in dem einer freiheitlichen Ordnung angemessenen Maße wehren können. Die Bürger wurden zwangsweise möglichst vereinzelt. Jedes Zusammentreffen mit wichtigen Bezugspersonen, mit dem mehr oder weniger breiten Freundes- und Bekanntenkreis, sollte unterbunden werden. Versammlungen und Demonstrationen waren verboten und die Bürger mussten sich ein stark reduziertes Versammlungsrecht erst vor Gerichten erklagen. Und das, was die Menschen jetzt als „Lockerungen“ genießen, wird den Bürgern nicht mehr als selbstverständliches Recht, sondern nur als staatliche Gnade, die ihnen jederzeit wieder entzogen werden kann, zugestanden.

Absurdes Theater und keine Satire

Aber auch im Notstand gibt es ja noch den Rechtsstaat. Wenn unser 71-jähriges Geburtstagskind angegriffen wird, dann sind da noch Institutionen, die es verteidigen sollten. Beispielsweise das Bundesverfassungsgericht. Es scheint aber etwas zögerlich zu sein, wenn es darum geht, ein klares Wort dazu zu sagen, unter welchen Bedingungen und Verantwortlichkeiten in einem entsprechend bedrohlichen Krisenfall die Bürger ihrer verfassungsmäßigen Rechte beraubt werden dürfen und vor allem, wie das nicht geschehen darf.

Während wir darauf also noch warten müssen, gibt es zum Geburtstag absurdes Theater. Mancher Politiker und Meinungsbildner fürchtet gerade dort, wo mit dem Grundgesetz in der Hand gegen die Regierungspolitik demonstriert wird, das Aufkommen von Verfassungsfeinden. Unbestritten kommen zu solchen Demonstrationen auch etliche Mitbürger, die es nicht gut mit der freiheitlich-demokratischen Ordnung meinen. Doch sind nicht zuerst die Stimmen der Bürger wichtig, die vielerorts tatsächlich für Grundrechte und ihr Grundgesetz auf die Straße gehen und nicht zuvörderst die der eventuellen Unterwanderer? Denn die warnenden Stimmen der Obrigkeit in den letzten Wochen klingen geradezu so, als würde sich mancher eigentlich freuen, wenn es zu mehr Unterwanderungen und Übernahmen der Demonstrationen durch dubiose Gruppen käme, weil dann die gesellschaftliche Debatte über die Grundrechtseinschränkungen wieder kaltgestellt ist. Dabei sind doch Bürger, die bereit sind, für ihr Grundgesetz auf die Straße zu gehen, vielleicht der beste Ausdruck dessen, was jahrelang als „Verfassungspatriotismus“ angepriesen wurde.

Doch kommen wir zum absurden Theater zurück. Da gab es noch eine andere bemerkenswerte Aufführung zum Verfassungsjubiläum. Es wirkt wie eine verunglückte Satire. In Mecklenburg-Vorpommern wurde nicht nur eine alte SED-Juristin zur Landesverfassungsrichterin gewählt, sondern die Genossin Verfassungsrichterin besteht auch noch darauf, Mitglied einer vom Verfassungsschutz der Verfassungsfeindlichkeit verdächtigten Gruppierung zu bleiben. Wer hat die richtigen Worte, diesen Irrsinn angemessen und dennoch stubenrein zu beschreiben?

Gut, man könnte sich beruhigen, dass es ja hier nur um die Landesverfassung von Mecklenburg-Vorpommern geht. Aber wer Landesverfassungen nicht ernst nimmt, warum sollte er das dann mit dem Grundgesetz tun? Und wenn solche Fehlbesetzungen an einem Landesverfassungsgericht möglich sind, kann man sich ja schon fragen, ob das nicht beim Bundesverfassungsgericht ebenso dräut?

Das Grundgesetz ist jetzt 71 Jahre alt und gerade recht gefährdet. Es braucht zur Zeit viel Aufmerksamkeit und viele Unterstützer, die nicht wollen, dass es bestenfalls als inhaltsleere Staffage für eine völlig andere Bundesrepublik endet.

Foto: Pixabay

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Lothar Rumold / 23.05.2020

Der letzte Satz des Artikels lautet: “Das Grundgesetz ist jetzt 71 Jahre alt und gerade recht gefährdet. Es braucht zur Zeit viel Aufmerksamkeit und viele Unterstützer, die nicht wollen, dass es bestenfalls als inhaltsleere Staffage für eine völlig andere Bundesrepublik endet.” Einen kleinen Vorgeschmack darauf, wie dann die “inhaltsleere Staffage” mit Pseudo-Inhalt gefüllt werden könnte, gab gestern der neue Präsident des BVG Stefan Harbarth in einem Interview mit der Nordwest-Zeitung: “Es gibt weder eine Aussetzung der Grundrechte auf Dauer noch eine Aussetzung im Augenblick. Die Grundrechte gelten, aber sie gelten anders als vor der Krise.” Wer also ohne Gerichtsurteil zu wochenlangem Hausarrest verurteilt worden war, hatte nicht etwa seine Freiheit verloren, nein, er war nur anders frei.

E. Grüning / 23.05.2020

Eine Verfassung Deutschlands. Wer sollte die neuere Fassung des Grundgesetzes, also eine Verfassung,  ausarbeiten und darüber abstimmen? Diese Regierung unter BKin Merkel? Die linksgrünen Deutschlandhasser im Bundestag? Die christlichen Kirchenvertreter, die nicht mal für ihren eigenen Glauben das Kreuz anbehalten wollen? Andere gesellschaftliche Gruppen, die am liebsten gestern alle Nationen für „Eine Welt“ abschaffen möchten oder auch NGOs mit dem längst fertigen Entwurf, wie sich ausländische Milliarden schwere Philanthropen Deutschland zurechtwünschen? Wird eine Blabla-Runde nach der anderen im ÖRF mit immer gleicher Besetzung jeden Punkt zerkauen und unverdaut in die Bürgerstuben speien? Wird jeder aufkommende Protest und die Einforderung einer Volksabstimmung auf Bürgerversammlungen von den allzu bekannten Kampfgruppen niedergeschrien, in dreckigen Liedtexten verlacht, zusammengetreten, abgefackelt? Und welcher Geist würde in und über einer zukünftigen Verfassung schweben, geschrieben in einem tief gespaltenen Land, mit eingeschränkten Bürgerrechten, mit beschämenden gewalttätigen Aktionen gegen friedliche Bürger auf Straßen und Plätzen und einer Mainstreampresse, die lieber kritische Bürger diffamiert anstatt kritisch die Regierungspolitik zu begleiten und objektiv über Politik und Gesellschaft im In- und Ausland zu berichten?! Das will und kann ich mir nicht vorstellen! Deshalb, herzlichen Glückwunsch, Grundgesetz! Wir werden dich noch lange brauchen!

Thomas Brox / 23.05.2020

Kein Grund zum Jubeln. Das GG ist eine miese, absolutistische Verfassung. Das zeigt sich schon darin, dass es durch die Exekutive ganz leicht ausgehebelt werden kann. Sämtliche wichtigen Artikel hebeln sich durch Vorbehalte selbst aus (sinngemäß: Artikel nur gültig wenn nicht durch simple Gesetze eingeschränkt). Und dann gibt es noch die universellen Selbstaushebelungen (etwa Artikel 80), die dazu führen, dass billige Verordnungen große Teile der Grundrechte annullieren können. Das GG ist schon rein logisch eine Missgeburt voller juristischer Falltüren. Der Begriff “Staat”, der nirgends definiert ist, kommt zig mal vor und hat alle möglichen Vollmachten. In 71 Jahren wurde dass GG 63 mal geändert, siehe den interessanten Artikel [welt.de: Das Grundgesetz wurde schon erstaunlich oft geändert]. Die Änderungen der letzten Jahrzehnte sind schwammige, konfuse und langatmige Ungetüme, wie etwa Artikel 23 (an wen werden denn die Hoheitsrechte abgetreten, und unter welchem rechtlichen Rahmen?). Die meisten der Änderungen haben in einer Verfassung nichts zu suchen. In den 71 Jahren hat sich das GG zu einem adipösen bürokratischen Geschwurbel entwickelt. Zum Vergleich: Die US-Verfassung wurde seit 1788, also seit 232 Jahre, 27 mal geändert, wobei die ersten 10 Änderungen bis 1789 beantragt wurden, [wikipedia: List of amendments to the United States Constitution]. ++ Die Verfassung ist - genauso wie das Regime - ein Spiegelbild der deutschen Gesellschaft: Adipös, bequem, dumm.

Ilona Grimm / 23.05.2020

@Ulrich Grabowski: »Man hat 1990 den Kardinalfehler begangen und das Grundgesetz nicht durch Volksabstimmung in eine Verfassung umgewandelt und darauf fußend ein neues Deutschland postuliert. « Ein versehentliches Versäumnis? Nein, ich glaube nicht! Aber ich habe manchmal einen kleinen schicken Aluhut auf meiner Frisur sitzen.

Ilona Grimm / 23.05.2020

» Und wenn solche Fehlbesetzungen an einem Landesverfassungsgericht möglich sind, kann man sich ja schon fragen, ob das nicht beim Bundesverfassungsgericht ebenso dräut?« Wieso „dräut“, Herr Grimm? Ist das nicht längst Wirklichkeit? Wie sonst ist z.B. Urteil zu den ÖR-Zwangsgebühren (=Rundfunksteuer) zu erklären? Und ist nicht der neue Präsident des BverfG eine regierungstromlinenförmige Fehlbesetzung im Sinne des GG? Das BverfG ist entbehrlich, weil es ohnehin keine Gewaltenteilung in diesem Lande mehr gibt und weil Urteile, die der Regierung und EUschi nicht gefallen, „geheilt“ bzw. „rückgängig“ gemacht werden können.

Heiko Stadler / 23.05.2020

Immer wieder liest man über “Lockerungen” des Notstandes. Ein Notstand kennt aber keine Lockerungen, denn das Grundgesetz ist der Normalzustand und nicht der Notstand. Wer einen Notstand ausruft, steht unter Beweispflicht. Sind die Beweise nicht absolut überzeugend, so ist der Notstand null und nichtig. Die Lockerung oder Aufhebung eines Notstandes muss niemals begründet werden. Nicht die Einhaltung des Grundgesetzes muss begründet werden, sondern dessen Einschränkung.

Horst Jungsbluth / 23.05.2020

Wenn sich Regierungen, Parlamente, Verwaltung und Justiz schon nicht an den Geist des Grundgesetzes halten, dann nutzt auch der tollste Text nicht. Seit Jahrzehnten ist doch bekannt, dass gewisse Gruppierungen Schwachstellen ausnutzen und neue bewusst installieren, um den verhassten demokratischen Rechtsstaat zu beseitigen und sie sind nicht ohne Erfolg geblieben. Die Stasi-Akten geben sogar Auskunft, mit welchen kriminellen Methoden gearbeitet wurde und nichts geschah.  Ganz im Gegenteil: Jene Partei, die sich die Stasi als “Schild und Schwert” gehalten hatte und die in 40 Jahren die DDR in eine hoch verschuldete Kloake verwandelte, wo nichts mehr lief, wurde nicht etwa verboten, sondern hofiert und ihre Funktionäre wissen unter Beifall der Medien alles “besser”, sind moralisch und ach so sozial. Ein anderes wichtiges Thema ist die erschreckende Tatsache, dass es leichter ist, Außenminister oder Bundestagsvizepräsidentin zu werden, als einen Friseursalon zu eröffnen. In einem Staat also, wo man viele Tätigkeiten durch entsprechende Ausbildung und schwere Prüfungen kaum vor Vollendung des 28. Lebensjahres aufnehmen kann, bringt ein früher Parteieintritt und etwas dummes Geschwätz sehr schnell eine lebenslange vom Steuerzahler finanzierte Versorgung ein.

Jürgen Fischer / 23.05.2020

Risikogruppe? Es bedürfte großer Anstrengungen, den Patienten noch zu retten, und ich sehe niemanden, der in der Lage wäre, das zu bewerkstelligen. Im Normalfall wäre es nach der Wiedervereinigung notwendig gewesen, eine Verfassung auszuarbeiten, die der neuen Situation angemessen gewesen wäre, und diese dann vom Volk absegnen zu lassen. Das ist deshalb nicht geschehen, weil es a) an sachkundigem Personal gefehlt hat, das in der Lage gewesen wäre, überhaupt eine vernünftige Verfassung zu entwerfen, und b) die handelnden Politpersonen überhaupt nicht willens waren, derartiges in die Wege zu leiten, weil es ja so viel bequemer war, weiterhin am Grundgesetz herumzubosseln und vor allem, wo wären wir denn hingekommen, wenn das Volk miteinbezogen worden wäre? Die Herr- und vereinzelten Damenschaften, die das Grundgesetz aus der Taufe gehoben hatten, wussten schon sehr genau, warum sie jegliche Art, das Volk direkt in politische Entscheidungen miteinzubeziehen, nicht wollten. Und die jetzigen Akteure wissen es auch, und deshalb wollen sie an den Zuständen so wenig wie möglich ändern. Und wenn doch mal was geändert wird, dann nur zum Vorteil der Herrscherkaste. Wie lange das noch gutgeht? Für den gemeinen Bürger wohl nicht mehr allzu lange.

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