Dieses Gericht war dafür vorgesehen, die Verfassung dieses Landes und damit die Bürger zu schützen. Was tut es? Das GEGENTEIL!!!
Juristen werden uns nicht vor Zustimmungsgesetzen zu WHO-Verbrechen schützen. Braucht man nicht drauf zu hoffen, wenn es in ein, zwei Jährchen soweit ist.
Das Bundesverfassungsgericht hat eine unzulässige Zusammensetzung. Der gegenwärtige Vorsitzende hat keinerlei geeignete richterliche Erfahrung. Möglich wird das durch die Bestimmung, daß auch Professoren in einem Justizfach als Richter des Bundesverfassungsgerichtes zugelassen werden. Das unsere korrupten und unter dem Strich verfassungsfeindlichen Hochschulen und Universitäten einstmals anerkannnte akademische Titel wie Kamelle unter das politisch erwünschte Volk schmeißen, dürfte mittlerweile auch dem Letzten bekannt sein. Damit wurde auch schon eine offene Verfassungsfeindin wie Susanne Bär instrumentalisiert. Zur Erinnerung: Susanne Bär lehnt die entscheidende Grundlage jedes Rechtsstaates und jeder Demokratie ab, die Gleichheit vor dem Gesetz. Daß dieses Gericht politisch erwünschte Unrechtsurteile fällt, ist nicht verwunderlich. Mit Fug und Recht kann man den gegenwärtigen Vorsitzenden als Mitglied einer kriminellen Vereinigung bezeichnen. Im Kanzleiverbund, in dem der Herr Harbarth Anteilseigner ist, wurde angeblich das größte Wirtschaftsverbrechen aller Zeiten, das Cum-Ex-Geschäft ausgetüftelt. Unser gegenwärtiger Kanzler war wahrscheinlich oder offensichtlich an der Gewinnsicherung dieses Wirtschaftsverbrechens beteiligt. Oder wer sonst kann die Anweisung geben, eine Steuerschuld von 60 Millionen nicht einzutreiben? Aber daran erinnert er sich nicht. Das ist natürlich nur eine (begründete) Vermutung, eventuell eine üble Nachrede. Nur, ausgeräumt wurde dieser Verdacht bisher nicht. Daß die ermittelnde Staatsanwältin gegenwärtig abgeschossen werden soll, bekräftigt diese Vermutung und beweist eines: Wir haben es mit einer parteiübergreifenden korrupten .politischen Klasse zu tun.
Das Recht ist eins der wichtigsten Volksgüter überhaupt. Und es ist viel zu wichtig, als das man es allein Juristen überläßt.
Das Bundesverfassungsgericht ist seit langem unnötig geworden ! Keine Polemik : Sie urteilen entsprechend dem,was eine Göring-Eckardt und eine Künast kurz vorher über einen Sachverhalt getwittert haben ! Das ist Fakt,unumstößlich! Würde ich jetzt hier verlangen,, das Artikel 20-Abs.4 GG zur Anwendung kommen müßte, wäre ich in kürzester Zeit ein weiterer politischer Gefangener in unserem schönen Land. Aber anders als noch vor vielleicht 20 Jahren werden jetzt einige Juristen diesen Paragraphen und dessen Anwendungsmöglichkeiten bzw. -verpflichtungen nicht mehr grundsätzlich als Placebo sehen sondern sich ihre tiefergehenden Gedanken machen-wenn auch nur im stillen Kämmerlein…
Nun, seit geraumer Zeit frage ich mich bereits, was die Richter aller obersten Bundesgerichte so rauchen, um in einen entsprechenden Bewußtseinszustand zu kommen.
Ausnahmsweise hat Karlsruhe hier mal recht, das ist eben so. Klagen könnte man nur gegen ein entsprechendes Durchführungsgesetz. Muss eine langsame Woche gewesen sein, wie schafft es so ein Kommentar in den “Leserkommentar der Woche”?
Das BVG hat in gewisser Weise recht: 2020 wurden die Rechte auf Datenschutz und staatliche Nichteinmischung in private Angelegenheiten faktisch aufgehoben. Am 30. oder 31. März 2021 “schränkte” der BT UNVERÄUSSERLICHE Grundrechte ein, darunter das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Einen Monat später bestätigte das BVG diesen BT-Beschluss, der dem BT genauso wenig zustand wie später der “Impf"zwang für, d.h. gegen die Mitarbeiter des medizinischen Sektors. Das BVG setzte sogar noch eins drauf und erklärte künftige Grundrechtseinschränkungen im Namen des Klimaschutzes für rechtmäßig. Und da sollen die ein Problem damit haben, dass die WHO darüber bestimmen kann, ob die deutsche Bevölkerung zur Teilnahme an weiteren, medizinisch-pharmakologischen Versuchen gezwungen werden darf? Das BVG geht einen Weg weiter, den es schon 2021 beschritten hat, weiter nichts.
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