Redaktion / 30.09.2023 / 13:00 / 8 / Seite ausdrucken

Leserkommentar der Woche: Pandemievertrag mit der WHO

Leserkommentare dienen nicht nur dem Gedankenaustausch, sondern ergänzen mitunter die dazugehörigen Texte um neue Aspekte und geben ein Bild der Stimmungslage. Leserkommentare sind dabei nicht repräsentativ für die Leserschaft, viele Achgut-Leser stehen beispielsweise im Berufsleben und haben gar keine Zeit oder haben Scheu, sich öffentlich zu äußern. Umso mehr freuen uns sachliche und im Ton konziliante Zuschriften, die entsprechend unserer Netiquette ruhig kritisch sein können, aber nicht verletzend sind. Die Redaktion freut sich dabei ganz besonders über Kommentare, die eigentlich selbst eigene, kleine Texte sind.

Und damit diese entsprechend gewürdigt werden, veröffentlichen wir an dieser Stelle regelmäßig den „Leserkommentar der Woche“. Diesmal ist es ein Kommentar von Dr. Robert Lederer zum Beitrag „Die große mRNA-Abrechnung eines Weltklasse-Kardiologen“ von Felix Perrefort.

„Gerade lese ich in einer Wochenzeitung: Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungbeschwerde gegen eine mögliche Zustimmung Deutschlands zum Pandemievertrag der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zurückgewiesen. Die Mitwirkung der Bundesregierung an der Ratifizierung eigne sich nicht als Beschwerdegegenstand, weil sie keine Rechtswirkungen auslöse, die die Antragstellerin in ihren Grundrechten verletzen könnten, heißt es in der Begründung. Dafür müßte ein entsprechendes Zustimmungsgesetz vom Parlament beschlossen und die zu überprüfenden Regelungen somit bereits erlassen werden. Die Beschwerdeführerin argumentierte in ihrem Antrag, daß die WHO durch den geplanten Vertrag „legislative und exekutive Gewalt“ bekommen soll. Hierdurch werde die Souveränität der Mitgliedsstaaten aufgehoben. Ich frage Euch, wie schätzt Ihr die Qualifikation dieser Bundesverfassungsrichter ein? Wahnsinn.“

Foto: Bildarchiv Pieterman

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Leserpost

netiquette:

Sam Lowry / 30.09.2023

Dieses Gericht war dafür vorgesehen, die Verfassung dieses Landes und damit die Bürger zu schützen. Was tut es? Das GEGENTEIL!!!

Lutz Herrmann / 30.09.2023

Juristen werden uns nicht vor Zustimmungsgesetzen zu WHO-Verbrechen schützen. Braucht man nicht drauf zu hoffen, wenn es in ein, zwei Jährchen soweit ist.

Holger Kammel / 30.09.2023

Das Bundesverfassungsgericht hat eine unzulässige Zusammensetzung. Der gegenwärtige Vorsitzende hat keinerlei geeignete richterliche Erfahrung. Möglich wird das durch die Bestimmung, daß auch Professoren in einem Justizfach als Richter des Bundesverfassungsgerichtes zugelassen werden. Das unsere korrupten und unter dem Strich verfassungsfeindlichen Hochschulen und Universitäten einstmals anerkannnte akademische Titel wie Kamelle unter das politisch erwünschte Volk schmeißen, dürfte mittlerweile auch dem Letzten bekannt sein. Damit wurde auch schon eine offene Verfassungsfeindin wie Susanne Bär instrumentalisiert. Zur Erinnerung: Susanne Bär lehnt die entscheidende Grundlage jedes Rechtsstaates und jeder Demokratie ab, die Gleichheit vor dem Gesetz. Daß dieses Gericht politisch erwünschte Unrechtsurteile fällt, ist nicht verwunderlich. Mit Fug und Recht kann man den gegenwärtigen Vorsitzenden als Mitglied einer kriminellen Vereinigung bezeichnen. Im Kanzleiverbund, in dem der Herr Harbarth Anteilseigner ist, wurde angeblich das größte Wirtschaftsverbrechen aller Zeiten, das Cum-Ex-Geschäft ausgetüftelt. Unser gegenwärtiger Kanzler war wahrscheinlich oder offensichtlich an der Gewinnsicherung dieses Wirtschaftsverbrechens beteiligt. Oder wer sonst kann die Anweisung geben, eine Steuerschuld von 60 Millionen nicht einzutreiben? Aber daran erinnert er sich nicht. Das ist natürlich nur eine (begründete) Vermutung, eventuell eine üble Nachrede. Nur, ausgeräumt wurde dieser Verdacht bisher nicht.  Daß die ermittelnde Staatsanwältin gegenwärtig abgeschossen werden soll, bekräftigt diese Vermutung und beweist eines: Wir haben es mit einer parteiübergreifenden korrupten .politischen Klasse zu tun.

Dr. Hans Wilhelm Meier / 30.09.2023

Das Recht ist eins der wichtigsten Volksgüter überhaupt. Und es ist viel zu wichtig, als das man es allein Juristen überläßt.

Burghard Gust / 30.09.2023

Das Bundesverfassungsgericht ist seit langem unnötig geworden ! Keine Polemik : Sie urteilen entsprechend dem,was eine Göring-Eckardt und eine Künast kurz vorher über einen Sachverhalt getwittert haben ! Das ist Fakt,unumstößlich! Würde ich jetzt hier verlangen,, das Artikel 20-Abs.4 GG zur Anwendung kommen müßte, wäre ich in kürzester Zeit ein weiterer politischer Gefangener in unserem schönen Land. Aber anders als noch vor vielleicht 20 Jahren werden jetzt einige Juristen diesen Paragraphen und dessen Anwendungsmöglichkeiten bzw. -verpflichtungen nicht mehr grundsätzlich als Placebo sehen sondern sich ihre tiefergehenden Gedanken machen-wenn auch nur im stillen Kämmerlein…

Hans Bendix / 30.09.2023

Nun, seit geraumer Zeit frage ich mich bereits, was die Richter aller obersten Bundesgerichte so rauchen, um in einen entsprechenden Bewußtseinszustand zu kommen.

Atticus Finch / 30.09.2023

Ausnahmsweise hat Karlsruhe hier mal recht, das ist eben so. Klagen könnte man nur gegen ein entsprechendes Durchführungsgesetz. Muss eine langsame Woche gewesen sein, wie schafft es so ein Kommentar in den “Leserkommentar der Woche”?

Gudrun Meyer / 30.09.2023

Das BVG hat in gewisser Weise recht: 2020 wurden die Rechte auf Datenschutz und staatliche Nichteinmischung in private Angelegenheiten faktisch aufgehoben. Am 30. oder 31. März 2021 “schränkte” der BT UNVERÄUSSERLICHE Grundrechte ein, darunter das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Einen Monat später bestätigte das BVG diesen BT-Beschluss, der dem BT genauso wenig zustand wie später der “Impf"zwang für, d.h. gegen die Mitarbeiter des medizinischen Sektors. Das BVG setzte sogar noch eins drauf und erklärte künftige Grundrechtseinschränkungen im Namen des Klimaschutzes für rechtmäßig. Und da sollen die ein Problem damit haben, dass die WHO darüber bestimmen kann, ob die deutsche Bevölkerung zur Teilnahme an weiteren, medizinisch-pharmakologischen Versuchen gezwungen werden darf? Das BVG geht einen Weg weiter, den es schon 2021 beschritten hat, weiter nichts.

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